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In der zweiten Hälfte des vorletzten Jahrtausends hatte sich im östlichen Alpenraum als Überrest der ehemaligen römischen Provinz Raetia prima ein historischer Raum
herausgebildet, der nach seinem politischen und kirchlichen Zentrum schon im Frühmittelalter Rhetia Curiensis, also Churrätien, genannt wurde. Das Kloster Pfäfers war seit
seiner Gründung in der ersten Hälfte des 8. Jahrhunderts darin eingebunden. So belegt
das einzige frühmittelalterliche Besitzverzeichnis eines churrätischen Klosters, der ins
sogenannte Churrätische Reichsgutsurbar integrierte Pfäferserrodel aus der ersten Hälfte
des 9. Jahrhunderts, Klosterbesitz vor allem in Unterrätien, also im St. Galler, Liechtensteiner und Vorarlberger Rheintal, in der Bündner Herrschaft und im Seez- und Walenseetal. Aber auch rheinaufwärts bis in die Foppa und ins Lugnez finden sich Klostergüter, ebenso vereinzelt an der Julier- und an der Splügenroute, Weinberge und anderer
Besitz im ebenfalls churrätischen Vinschgau sowie im ausserrätischen Teil des oberen
Etschtals, aber auch Ferngüter im benachbarten Alemannien bis ins luzernische Weggis
und in den Raum nördlich des Bodensees.
Am Abend des 7. Dezember 1815 erreichten mehrere Kutschen Konstanz und
zielten auf die Markstätte, genauer gesagt, auf das Hotel »Goldener Adler«. Daraus entstiegen eine ehemalige Königin und ein kaiserlicher Prinz sowie deren kleiner Hof. Sie
hieß Hortense Bonaparte (1783-1837), geborene de Beauharnais, Ehefrau von Louis
Bonaparte (1778-1846), Königin von Holland im Exil, mit dem Titel der Herzogin von
Saint-Leu versehen, Tochter aus erster Ehe der Kaiserin Josephine (1763-1814 ), Adoptivtochter und Schwägerin Kaiser Napoleons I. (1769-1821) und seine Erbin. Bei dem Prinzen
handelte es sich um ihren jüngsten Sohn, Charles Louis Napoleon Bonaparte (1808-1873),
den Neffen Napoleons I. Vom ehemaligen Ruhm schien an beiden nichts mehr zu haften. Die Königin war erschöpft und durchgefroren und ihre Begleiter fühlten sich auch
kaum wohler. Ferdinand Mayer, der Wirt des »Adler«, vermietete ihnen im zweiten Stock
seiner Herberge das einzige einigermassen annehmbare Appartement. Mit letzten Kräften stieg Hortense die Wendeltreppe empor; dort angekommen, konnte sie endlich aufatmen: Sie waren im Grossherzogtum Baden, dies war ihr endgültiges Asyl; hier durften
sie bleiben.
Seit dem Zeitalter des Barock spielte an der Weingartener Klosterschule das Theaterspiel eine bedeutende Rolle. Um den Erfolg der schulischen Arbeit zu demonstrieren, gab es jährlich mehrere, in der Regel lateinische Aufführungen. Die Texte wurden
zunächst handschriftlich festgehalten und gesammelt, zum Teil wurden sie durch Abschreiben weitergegeben und verbreitet1. Für den Zeitraum von 1540 bis 1665 finden
wir vereinzelt Hinweise in Briefen, Büchern und Rechnungen. Im 16. Jahrhundert gab
es noch religiöse Schauspiele, die von fahrenden Komödianten aufgeführt wurden. So
lassen sich zum Beispiel Passionsspiele am Fronleichnamsfest für die Jahre 1540, 1557,
1560 und 1561 nachweisen. Unter Abt Georg Wegelin (1587-1627), einem Schüler der
Jesuiten-Universität in Dillingen, wurde der Konvent durch »jesuitische Inspiration« reformiert. Dabei kam auch das Schultheater der Gesellschaft Jesu nach Weingarten.
Im vorigen Band der Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees und seiner Umgebung stellte Ernst Ziegler das Urkundenbuch des Kantons St. Gallen (Chartularium Sangallense) vor; die Qualität dieser Quellenedition und die Resonanz in der historischen Forschung darauf rechtfertigten es, ihr einen eigenen kleinen Aufsatz zu widmen
und nicht nur eine versteckte Rezension. Neuerdings kann St. Gallen mit einer weiteren
Quellenedition aufwarten, die ebenfalls Maßstäbe setzt und von der es absehbar ist, dass
sie der regionalgeschichtlichen Forschung - und weit darüber hinaus - wichtige Impulse geben wird. Es handelt sich um einen kommentierten Katalog derjenigen Münzen,
die zwischen 1407 und 1797 durch die Stadt St. Gallen geprägt wurden, herausgegeben
durch die Schweizerische Numismatische Gesellschaft und das Münzkabinett der Stadt
Winterthur.
Angesichts einer Vielzahl von literarischen und Erinnerungszeugnissen ehemaliger Schülerinnen und Schüler Salems liegt die Frage nahe, wie sich die pädagogischen
Ziele Kurt Hahns, wie sich die pädagogische Wirklichkeit der Salemer Schulen generell
darin wiederspiegelt. Dabei geht es nicht in erster Linie um prominente Namen, obschon
naturgemäß gerade von dieser Seite autobiographische Aufzeichnungen zu erwarten
sind - die im Folgenden dargebotene Auswahl von Stimmen legt eher Wert auf eine kritische Reflexion der Salemer Erziehungsrealität. Für diese Fragestellung ist wohl kein
anderer Zeitrahmen so geeignet wie die ersten drei Jahrzehnte dieser nach dem Ersten
Weltkrieg gegründeten Schule. Insbesondere die prekären Konstellationen der dreißiger und vierziger Jahre, die eine besondere Herausforderung an die spezifischen Erziehungsgrundsätze darstellten, können heute nachgerade als ein Lackmustest für die Salemer Pädagogik gelten.
Von Hexen und Heiligen
(2009)
Von Hexen und Heiligen soll die Rede sein - von Frauen, die in Schillers Leben und Werk von großer Bedeutung sind. Sein ideales Frauenbild entspricht dem des 18. Jahrhunderts, so, wie er es in der "Glocke" anschaulich schildert. Man könnte sich vorstellen, dass heute noch so mancher Herr der Schöpfung diesen Frauentyp wieder zurückwünscht. Ganz entscheidend für die Erziehung und Entwicklung des von Geburt an sensiblen und kränklichen Knaben ist seine Mutter, eine rechtschaffene, fromme Frau, von früh bis spät auf den Beinen, nimmermüde. Ihr sind der Haushalt und die Erziehung der Kinder anvertraut, da der Vater aus beruflichen Gründen meistens abwesend ist. Sie hat im Hause das Sagen, ihre Arbeit ist die einer Dienerin.
In Württemberg regierte seit 1677 (bis 1693 unter Vormundschaft) Herzog Eberhard Ludwig. Der absolutistische Herrscher legte 1704 den Grundstein des Ludwigsburger Schlosses, dem ab 1718 der planmäßige Ausbau der gleichnamigen Stadt folgte. Diese vom Herzog begünstigte Ansiedlung sollte in den Folgejahren zu einem großen Hindernis für die Entwicklung vieler umliegender Orte und zu einer finanziellen Belastung für die angrenzenden Ämter werden.
Am 13. November 1720, zwei Jahre nach der Stadterhebung Ludwigsburgs, wandte sich der Stadtmagistrat mit der Bitte an Herzog Eberhard Ludwig, in der jungen Stadt eine Lateinschule einzurichten. Es liege ihm, so die Begründung des Magistrats, sehr am Herzen, dass »das gemeine Wesen omni modo und bester Dingen in allhiesiger Stadt reguliert, förderist aber wegen schon ziemlichermaßen sich vermehrter Jugend eine lateinische Schul bestellt werde, damit die Jugend zu mehrerem Eifer und studiis alliciert und die mit dergleichen zu denen studiis tüchtigen Jugend begabten Eltern solche ihre Kinder nicht anderer Orten mit größten Unkosten zur Schul zu schicken gemüßigt oder in Ermanglung der Mittel, ob es gleich die besten subjecta wären, unverantwortlich negligiert und verkürzt werden«. Als Präzeptor wurde der 23 Jahre alte Christian Schoder aus Wien vorgeschlagen, ein ehemaliger Benediktinermönch im Kloster Melk, der sich seit einigen Monaten als »Informator« in der Stadt aufhielt und mit seinem Privatunterricht den Beifall der Eltern erworben hatte.
Zu 300 Jahren Ludwigsburger Stadtgeschichte gehören auch die Geschichten ihrer Kirchen. Konfessionen und Religionen gestalten das Leben in einer Stadt wesentlich mit, da Kultus und Kultur zusammenwirken. Dass sie als Kirchen hier gleich zu
Beginn im Plural genannt werden, ist zwar aus heutiger Sicht selbstverständlich, keineswegs jedoch aus den Anfängen der Ludwigsburger Geschichte. Als Schloss und Stadt Ludwigsburg heranwuchsen, war das Herzogtum Württemberg ein evangelisches Gemeinwesen lutherischer Prägung. Dies hatte die Reformation seit 1534 so entwickelt und wurde in der Großen Württembergischen Kirchenordnung von 1559 und dem Landtagsabschied von 1565 festgeschrieben, gültig als das Grundgesetz des evangelischen Württemberg bis zum Königreich 1806 und prägend weit darüber hinaus. So hatten seit der Reformation alle Landesbeamten in sämtlichen Dienstbereichen die so genannte Konkordienformel, die in Tübingen entstandene Bekenntniseinigung der Lutheraner, bei Dienstantritt zu unterzeichnen. Eine Trennung von Staat und Kirche gab es nicht, Bürgergemeinde und Kirchengemeinde waren eines, die Kirchenleitung eine herzogliche Behörde und der Herzog das Oberhaupt seiner Landeskirche, die damit die Form einer Staatskirche besaß. Dazu kam, dass Württemberg seit dem Tübinger Vertrag von 1514 eine ständische Verfassung hatte, was den Vertretern der Landstände, zu denen die Ehrbarkeit, die Städte und die Vorsteher der großen Klöster gehörten, eine große Machtstellung in der Landespolitik einräumte. Auch nach der Reformation waren unter den insgesamt 83 Mitgliedern des württembergischen Landtags 14 evangelische Prälaten als Leiter der Klosterschulen. Somit hatte die Landeskirche auf diesem Weg starken Einfluss auf die Landespolitik, notfalls auch gegen den Herzog, obwohl dieser Kirchenoberhaupt war! Ob diese Machtposition dem Auftrag der Kirche Jesu Christi, die das Evangelium frei und unabhängig auszurichten hat, dienlich war, steht noch einmal auf einem anderen Blatt.