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"Ein badischer Aloisius"
(2004)
Im Jahr 1950 erschien ein Büchlein mit dem Titel „Leuchtende Schar. Ein kleines Heiligenbrevier für junge Menschen“ von Albert Krautheimer und Karl Becker. Unter dem 21. Juni findet sich ein Brief an den heiligen Aloysius von Gonzaga. Darin klagt der Verfasser dem Heiligen sein Leid: Er sei durch seine Erzieher frühzeitig auf ihn aufmerksam gemacht worden, habe an den Aloysianischen Sonntagen teilgenommen und ihn so kennen, aber nicht lieben gelernt. Sechsmal habe er angefangen, die Lebensbeschreibung zu lesen, sei aber nie über das erste Fünftel hinausgekommen, denn: „Wenn man sich gerade einmal
freuen wollte, dass du auch ein ‚Mensch aus Erde' warst, dann wurde diese Tatsache vom Verfasser umgehend bedauert. Deine harmlosesten Bubenstreiche wurden als beweinenswerte Sünden hingestellt. Hätten wir dem Autor geglaubt, dann wären wir Buben insgesamt schon damals Schwerverbrecher gewesen. [...] Hätte man uns die Freude über dein echt jungenhaftes Verhalten im Feldlager gelassen, wir wären bestimmt deine besten Kameraden geworden. [...] Aber man ließ uns nicht Kameraden werden [...] man paukte uns ,die Moral von der Geschicht' ein, bis wir nicht mehr wussten, ob du oder wir oder unsere Erzieher einen Knacks hätten. Kurzum: man trieb einen Keil zwischen uns, anstatt uns zusammenzuführen.‘“ Und später heißt es in dem fiktiven Brief: „Überhaupt, man wollte aus dir einen Schmachtlappen machen, einen Trottel,
der weltflüchtig wurde, weil er mit der Welt nicht fertig wurde.“ Der Verfasser des Briefs solidarisiert sich also mit Aloysius.
Der wahre Weg
(2004)
Gingen im Mittelalter Gläubige zum Hauptportal hin, um in ihre Pfarrkirche zu gelangen, mussten sie durch einen engen Durchlass der Friedhofmauer hindurchgehen, vorbei an Gräbern ihrer Verstorbenen. Das Gedenken an sie lenkte die Gedanken: von den tagtäglichen Arbeiten und Sorgen hin zu tieferen, wenn auch unsichtbaren Wirklichkeiten des Glaubens. Still und offen geworden, konnten die zur Teilnahme am Gottesdienst Kommenden gleich unter dem hohen, himmelwärts weisenden Portalbogen die Gestalt eines Engels erblicken — jedem gegeben als Weggeleiter.
„Freiburg hat, was alle suchen“. Mit diesem nicht gerade zurückhaltenden Slogan machte die Stadt Freiburg vor einigen Jahren Tourismuswerbung. Ich weiß nicht, ob der Spruch noch offiziell in Gebrauch ist, aber mit seiner Anwendung auf die Freiburger Musikgeschichte gäbe es ohnehin gewisse Schwierigkeiten. Was Freiburg nämlich, anders als von dieser Werbung verheißen, nicht zu bieten hat, sind die ganz bedeutenden Ereignisse oder die ganz großen Namen in seiner Musikgeschichte. Allerdings dürften hiernach wohl auch kaum alle suchen, sondern höchstens ein paar Spezialisten — was die Glaubwürdigkeit des zitierten Werbespruchs zusätzlich in Frage stellt. Daß es in dieser ansonsten in vielerlei Hinsicht sehr begünstigten Stadt an großen Musikerpersönlichkeiten und bedeutenden Ereignissen mangelt, hat die örtliche Geschichtsschreibung schon längst dazu veranlaßt, ihr Augenmerk auf die „sekundären Bedeutsamkeitsmerkmale“ zu richten. Und hier gibt es denn doch manches Interessante zu erzählen. Zum Beispiel, daß Felix Mendelssohn Bartholdy im Jahr 1837 auf seiner Hochzeitsreise ein paar Tage in Freiburg logierte — in einem Hotel am Münsterplatz, nur ein paar Schritte von hier — und sogar ein bißchen komponiert hat.
Das gotische Kreuz aus dem Benediktinerkloster St. Trudpert und das Benediktinerkloster Mariastein
(2004)
Vom 18. Oktober bis 9. November 2003 wurden im Augustiner-Museum zu Freiburg im Breisgau die zwei mittelalterlichen Kreuze, beides hochwertige Goldschmiedearbeiten, die einst der breisgauischen Benediktinerabtei St. Trudpert in Münstertal Schwarzwald gehört hatten, ausgestellt. Das ältere, das so genannte Niello-Kreuz aus dem 12. Jahrhundert, befindet sich noch heute am ursprünglichen Ort als Eigentum der Pfarrgemeinde von St. Trudpert in Münstertal. Das andere, — es stammt aus dem 13. Jahrhundert, — kam über Umwege in die staatliche Ermitage St. Petersburg. Von diesem Kreuz ist aber auch bekannt, dass es eine Zeitlang im Besitze des Benediktinerklosters Mariastein war. Allerdings sind die Umstände des Erwerbs unklar. Über den Verkauf dieses gotischen Kreuzes blieb jedoch im Kloster Mariastein die Überlieferung erhalten, dass es in der Zeit des Aufenthaltes der aus Mariastein vertriebenen Mönche in Delle (1875-1901) verkauft wurde. Im Folgenden soll diesen verwickelten Spuren etwas nachgegangen werden, um etwas Klarheit zu schaffen, auch wenn einige Fragen offen bleiben müssen.
Die Erzabtei St. Martin in Beuron zog mit ihrer Liturgie in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts unzählige Menschen in ihren religiösen Bann, darunter Schriftsteller und Philosophen wie Romana Guardini, Max Scheler, Martin Heidegger und Edith Stein. Selbst Edmund Husserl, der Begründer der Phänomenologie, äußerte 1934 einmal den Wunsch, nach Beuron zu fahren. Bei den Mönchen trafen sie auf aufgeschlossene Gesprächspartner. Erwähnt seien nur die Mitbrüder, die sich durch eine besondere philosophische Begabung auszeichneten: P. Placidus Pflumm, P. Anselm Manser, P. Alois Mager und P. Daniel Feuling. Pater Daniel lebte für die Philosophie, aus der wiederum seine Liebe zur Theologie und sein Eifer für die Seelsorge erwuchsen. Wer war Prof. P. Dr. Daniel Feuling OSB?
Kurt Georg Kiesinger - Kindheit und Jugend im gemischtkonfessionellen und gemischtdiözesanen Umfeld
(2004)
Der Kaufmann Christian Kiesinger, geboren am 11. September 1876 in Michelfeld, Gemeinde Oberdigisheim lernte Dominika Grimm, geboren am 16. Juli 1878 in Bubsheim in Ebingen kennen, wohin seine Eltern arbeitsbedingt gezogen waren. Dort arbeitete Dominika im Hause seines Arbeitgebers, um den städtischen Haushalt kennenzulernen. Michelfeld und die umliegenden Gemeinden waren seit Jahrhunderten württembergisch und damit evangelisch geprägt, Bubsheim ebensolange vorderösterreichisch und somit katholisch. Christian Kiesinger und Dominika Grimm waren beide von ihrem Glauben zutiefst geprägt und standen vor einer schmerzhaften Entscheidung sich für die Trauung und Erziehung der Kinder in einer Konfession entscheiden zu müssen. Dominika war klar, eine nichtkatholislche Trauung bedeutet den Verlust von Heimat und Familie, so gut wie den Ausschluß aus der Gemeinschaft der Kirche, in deren Geflecht Familie und Verwandtschaft lebte.
Manchmal gibt es auf komplizierte Fragen Antworten, die so einfach sind, daß man sich nur wundern kann, warum man nicht selbst darauf gekommen ist. Es gibt aber auch Fragen, die scheinen so banal, daß niemand auf die Idee kommt, sie zu stellen. Für die Frage nach „Zwangsarbeitern in kirchlichen Einrichtungen“ gilt beides: Gestellt hatte sie fast ein halbes Jahrhundert lang niemand, sondern sie wurde erst im Sommer des Jahres 2000 aktuell — dann aber sogleich mit großer öffentlicher Resonanz, verbunden mit weitreichenden Vorwürfen — und die Antwort darauf war so einfach wie naheliegend. Ausgelöst hatte die Debatte eine Sendung des Fernseh-Magazins „Monitor“, in der an einigen Fallbeispielen aufgezeigt wurde, daß auch in kirchlichen Einrichtungen — so etwa im Kloster Ettal — Zwangsarbeiter eingesetzt worden sind. Die folgenden Wochen waren erfüllt von hektischer Betriebsamkeit in der Deutschen Bischofskonferenz, in Diözesan- und Ordensleitungen, in kirchlichen Archiven aller Art, aber auch in den Redaktionsstuben von Massenmedien, die, teils aus echtem Aufklärungsinteresse, teils aus purer Sensationslust, hier ein lohneswertes Betätigungsfeld für Recherche und Berichterstattung sahen. Bis heute vermag niemand so recht zu erklären, warum die ganzen Jahre zuvor keiner wissen wollte, ob es auch in kirchlichen Einrichtungen Zwangsarbeiter gegeben habe, obwohl doch das Thema „Zwangsarbeit“ schon längst Gegenstand der historischen Forschung geworden war.
Wer die äusseren Zeremonien nicht auf das Sorgfältigste verrichtet, und zwar „mit seel und leyb..., der kan oder wil nit, Gott seinem Herrn, wie er schuldig, recht Christlich im gaistlichen Stand, der zuer vollkommenhait geordnet ist, dienen“. Die Befolgung des Kirchenjahres in Liturgie, frommem Brauchtum und entsprechenden asketischen Übungen gilt nicht nur dem allgemeinen Gedächtnis der Heilstaten Jesu Christi, sondern mehr noch der indi- viduellen Sicherung der Gottesbeziehung. Mit diesen persönlichen Gedanken leitet der Freiburger Theologieprofessor Jodocus Lorichius seine deutsche Übersetzung „Ordnung Täglicher Caeremonien und gebräuchen Cistertzer Ordens“ ein, die er den Zisterzienserinnen in „Güntersthal bey Freiburg“ widmet. Deren einzige Handschrift mit über 320 Quartblättern (1582/83) befindet sich in der Stiftsbibliothek zu St. Gallen.
Im Generallandesarchiv Karlsruhe und in der Universitätsbibliothek Heidelberg wird ein Briefwechsel zwischen Ignaz Heinrich Freiherr von Wessenberg und Johann Niklas Friedrich Brauer aus dem Jahr 1813 aufbewahrt. Diese Korrespondenz beschäftigt sich mit der Neuordnung der katholischen Kirche in Deutschland im Gefolge der politischen Umwälzung Europas, insbesondere mit der Errichtung eines badischen Landesbistums. Auch wenn das Ende des Bistums Konstanz und die Vorgeschichte der Erzdiözese Freiburg bereits recht gut erforscht sind, ist dieser Briefwechsel bisher nicht berücksichtigt worden, obwohl er einen wichtigen Mosaikstein hierbei darstellt.
Von Baden nach Amerika
(2003)
Das Leben, dessen Lauf hier nachgezeichnet wird, ist beispiellos, ja fast bizarr zu nennen; in ihm traf zusammen, was sonst nie zusammentrifft. Aber zugleich ist es auch beispielhaft für die vielen Biographien derer, die, mit wenig mehr als Gottvertrauen ausgerüstet, im 19. Jahrhundert ihre badische Heimat verließen, um in Amerika eine neue zu suchen; und die nur auf diese Weise den geistlichen Beruf ergreifen konnten, den sie erstrebten — oder denen nur dadurch, dass sie ihn ergriffen, die Ausreise gelang. Von vielen ist nur wenig oder nichts bekannt; aber die Geschichte des Joseph Albrecht handelt auch von ihnen, indem sie die Schwierigkeiten zeigt, die auch sie bewältigen mussten, und die sie oft besser bewältigten als er es tat.
Im Oktober 2003 wurde verschiedentlich an die 60. Wiederkehr des Todesurteils über M. J. Metzger (14. Oktober) erinnert. Dies war gleichsam ein Auftakt zu den Gedenkfeiern um den 17. April 2004, 60. Jahrestag der Hinrichtung in Brandenburg Görden (1944). Auf dem 60. Ökumenischen Kirchentag in Berlin 2003 wurde u. a. eine Metzger-Werkstatt in St. Joseph, Berlin-Wedding, veranstaltet. Sie brachte manche Besucher zu Neu-Begegnungen und zu Rückfragen — es war ja gleichzeitig ein „Jahr der Bibel“: Was sagt M. J. Metzger zu Bibel und Liturgie? Themen, die etwas zurückgetreten sind in der Literatur gegenüber den großen Anliegen: Frieden und Einheit.
"Beati pauperes"
(2003)
Ich bewahre eine prägende Erinnerung an Prälat Alois Eckert, der von 1916 bis 1952 den Aufbau, die Ausgestaltung und die Schwerpunktbildung des Freiburger Diözesancaritasverbandes maßgeblich getragen hat. Mit diesem Andenken will ich beginnen: Im Frühsommer 1947, in einer Zeit wahrhaftigen Umbruchs nach der schlimmen Katastrophe des 2. Weltkriegs, in äußerster materieller Not, im Elend der Vertreibung, der Heimatlosigkeit vieler Menschen, die nach neuer Bleibe suchten, in einer Zeit des Neuanfangs, erlebte ich den damaligen Vorsitzenden des Caritasverbandes für die Erzdiözese Freiburg, ohne freilich die geringste Ahnung von seiner Funktion zu haben oder gar von der Existenz dieser Caritas-Organisation zu besitzen: Im Juni 1947 feierte der Rektor des erzbischöflichen Gymnasialkonvikts in Tauberbischofsheim, dessen Alumne ich war, das silberne Priester-Jubiläum. Aus diesem Anlass war sein Pülfringer Landsmann Alois Eckert, ehemaliger Absolvent des Tauberbischofsheimer Gymnasiums und ebenfalls Alumne des Gymnasialkonvikts, aus dem für uns so fernen und durch die Zoneneinteilung noch mehr entlegenen Freiburg gekommen, um die Festpredigt zu halten — plenis in coloribus als Domkapitular hatte er sein Thema unter Gertrud von Le Forts „Hymnen an die Kirche“ gestellt — eine mich, damals fünfzehnjährig, zutiefst ergreifende Predigt.
Augustin Kardinal Bea
(2003)
„Nach Papst Johannes XXIII. wird er in der Erinnerung vieler als die eindrücklichste Gestalt des Zweiten Vatikanischen Konzils fortleben“, stellte Prof. E. Schlink, der lutherische Konzilsbeobachter fest. Ähnlich äußerte sich der Erzbischof von Westminster, Kardinal C. Heenan, der sagte: „Am Ende wurde Kardinal Bea allgemein, wenn nicht als der gewandteste, so gewiß als der erfahrenste und überzeugendste Redner des Konzils betrachtet“. — Über vierzig Jahre liegen seit dem Beginn des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962—1965) zurück. Die Zeitzeugen, die dieses kirchengeschichtliche Ereignis bewußt erlebt haben, sind spärlicher geworden. Der größte Teil der Konzilsväter ist verstorben und die Aufbruchstimmung, die die Konzilszeit kennzeichnete, scheint der Resignation gewichen zu sein. Die Nachkonzilsepoche ist von einem massiven Säkularisationsschub bestimmt, der zu einer Entleerung der Gotteshäuser führte und in dem viele Kräfte versuchen, kirchliche Bezüge aus unserer Gesellschaft zu verdrängen. Diese Tendenzen lösten fast unvermittelt die Phase ausgeprägter Kirchlichkeit ab, die als Reaktion auf das menschenverachtende Naziregime Staat und Gesellschaft in den 50er Jahren des 20. Jahrhunderts prägte. Die die politische Diskussion um das Verhältniss von Kirche und Staat im Aufklärungszeitalter bestimmenden Gedanken scheinen in ihrer antikirchlichen Variante erst jetzt in voller Wucht zum Durchbuch zu kommen.
Am 9. Juli 2003 hat der designierte Erzbischof von Freiburg, Dr. Robert Zolltisch in der Villa Reitzenstein, dem Sitz des Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg in Stuttgart den in den Vereinbarungen zwischen Staat und Kirche festgelegten Eid abgelegt. Die Voraussetzungen dazu sind im Reichskonkordat vom 20. Juli 1933, Artikel 16 gegeben, und lauten: „Bevor die Bischöfe von ihrer Diözese Besitz ergreifen, leisten sie in die Hand des Reichsstatthalters in dem zuständigen Lande bzw. des Reichspräsidenten einen Treueeid“. Die Bischofswahl für die Erzdiözese Freiburg selber ist im Badischen Konkordat vom 12. Oktober 1932 damals mit knappster Mehrheit vom Badischen Landtag verabschiedet geregelt, und wurde am 10. März 1933, wenige Stunden vor der Absetzung der Badischen Staatsregierung durch die Nationalsozialisten nach jahrelangen Verhandlungen und gleichzeitig mit dem Vertrag mit der evangelisch/protestantischen Landeskirche Badens, ratifiziert. Das Ereignis fand wenige Tage nach dem „großen“ Sieg der Nationalsozialisten in der Reichstagswahl vom 5. März 1933 statt, war die letzte Amtshandlung der legalen Badischen Staatsregierung.
Klösterliches Leben in Baden-Württemberg von 1803-2003 und dessen Positionierung in die Zukunft
(2003)
Das Ende der Reichskirche im Verlauf der napoleonischen Länderneuordnung vor 200 Jahren wurde für die Katholische Kirche zu einer tiefen Zäsur, aber auch zu einem Neuanfang mit zunächst noch nicht vorstellbaren Ergebnissen, die allerdings erst im harten Ringen zwischen Staat und Kirche zustande kamen. Die Auseinandersetzungen in Baden und Württemberg standen sich dabei an Schärfe und Unterstellungen nicht nach, wobei alle antirömischen Affekte herhalten mussten und die Angst geschürt wurde, die deutsche Kirche würde durch Rom der Freiheit beraubt. In kirchlichen Kreisen jedoch wurde genau das Gegenteil behauptet, die totale Abhängigkeit der Kirche vom Staat sei das Ziel der weltlichen Macht. Das institutionelle Ergebnis dieses Ringens zeigte sich in der Errichtung der Erzdiözese Freiburg und der Diözese Rottenburg durch die Bulle Provida sollersque vom 16. August 1821 von Papst Pius VII. (1800-1823). Gemäß den Vereinbarungen mit dem Großherzogtum Baden und dem Königreich Württemberg mussten die neu errichteten Diözesen durch den Staat fundiert werden. Den Abschluss bildete für die Erzdiözese Freiburg die Inthronisation des ersten Erzbischofs Bernhard Boll am 21. Oktober 1827, für die Diözese Rottenburg die Inthronisation von Bischof Johann Baptist Keller am 20. Mai 1828.
Am 6. November 1900 trat im Kornhaus der Stadt Freiburg ein neu gebildetes, heute noch bestehendes Organ der Erzdiözese Freiburg, die Katholische Kirchensteuervertretung, zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen. Die Bildung einer solchen „Vertretung der Kirchengenossen“ war durch das „Gesetz, die Besteuerung für allgemeine kirchliche Bedürfnisse betreffend“ vom 18. Juni 1892 , das durch Landesherrliche Verordnung vom 11. Dezember 1899 für die katholische Kirche im Großherzogtum Baden in Vollzug gesetzt worden war, vorgeschrieben worden. Aufgabe, Tagungsort und Zusammensetzung dieser „steuerbewilligenden Versammlung“ für die Erzdiözese Freiburg wurden durch Erzbischöfliche Verordnung vom 27. Dezember 1899 geregelt. Die Einberufung geschah gemäß § 31 der Erzbischöflichen Verordnung von 1899 durch Erzbischof Thomas Nörber, der hierzu des Einverständnisses der Großherzoglichen Regierung bedurfte. Die Eröffnung der Tagung, der ein Gottesdienst im Freiburger Münster voranging, erfolgte gem.§ 33 Abs. 2 der Verordnung durch Weihbischof Friedrich Justus Knecht als Erzbischöflichem Beauftragten.
Im Jahr 1852 konnten die Leser der „Historisch-politischen Blättern“ folgendes Urteil finden: „Redwitz ist an lyrischem Talent den Feinden des Kreuzes vollkommen ebenbürtig; das, was er vor ihnen voraus hat, ist eine ächter, wahrer, von Grundaus katholischer Glaube, dem es ernst ist um die Wahrheit, ohne Ziererei und Eitelkeit, und ein kindlicher Sinn, dem es gegeben ist zu schauen, was dem Verstandeshochmuthe dünkelvoller und zweifelsüchtiger Philosophen ewig verschlossen bleiben wird.“ Ein gutes Vierteljahrhundert später hatte sich die Meinung der katholischen Presse demgegenüber entschieden gewendet: „Ja, die Muße des Hrn. v. Redwitz sitzt nicht mehr am Porticus der katholischen Kirche, um von hier aus herüber und hinüber holde Blicke mit aller Welt, vor Allem mit allen schönen Töchtern Eva's, zu wechseln, — sie ist mit Sack und Pack hinübergezogen in das freie Geisterreich, in welchem Brahmine, Harusper, Mufti, Fetischpriester und Domine sich brüderlich vor dem großen Weltbaumeister umarmen und das ewig Weibliche dem ewig Männlichen das Schurzfell flickt.“