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Am 23. Januar 1846 greift im südrussischen Nowotscherkassk (Stadt nordöstlich von Rostow
am Don, Donkosakengebiet) ein erboster Johannes Wittwer zu Feder und Papier, um sich sowohl
mit Nachdruck beim in Sankt Petersburg residierenden Schweizer Honorargeneralkonsul Johann
Bohnenblust (1785–1859, Konsul 1837–1847) über seinen früheren Arbeitgeber, Generalleutnant
Vasilij Dmitrievič Ilovajskij (1785–1860), zu beschweren als auch – und zwar in der gleichen
Angelegenheit – bei der diplomatischen Vertretung der Schweiz um tatkräftige Unterstützung
nachzusuchen. Im Rahmen eines mehrere Seiten umfassenden, ausführlich gehaltenen Briefes
an seinen aus Aarburg (südlich von Olten, Kanton Aargau) stammenden, in der einschlägigen
Literatur wohl zu Unrecht als einstigen Zögling des Erziehers und Sozialreformers Johann Heinrich Pestalozzi (1746–1827) erwogenen Landsmann bringt der sich selbst als unterthänigster
Diener bezeichnende Verfasser des Schreibens in dezidierter Form seinen tiefen Unmut über die
– zumindest aus seiner persönlichen Perspektive – geradezu betrügerischen Machenschaften und
das lügenhafte Gebaren seines früheren Dienstherrn zum Ausdruck. Allerdings: Im Mittelpunkt
des kurze Zeit später (am 13./1. Februar 1846) in der damaligen Hauptstadt des Zarenreiches
eingetroffenen Briefes stehen nicht etwa Vorwürfe, die einen Arbeitskonflikt zwischen Johannes
Wittwer und Ilovajskij betreffen, sondern das angebliche Unrecht, das Wittwers Gattin Maria
vonseiten des hohen russischen Offiziers widerfahren zu sein scheint.
Die Ortenau. - 81 (2001)
(2001)
Die Ortenau. - 82 (2002)
(2002)
Der nachfolgende Beitrag möchte die Besiedlungsgeschichte der Baar aus der
Sicht der Namenkunde beleuchten, wobei die bisherigen Forschungsergebnisse
zusammenfassend dargelegt werden sollen. Das Spektrum erstreckt sich hierbei
in zeitlicher Hinsicht von der vorgermanisch-keltisch-römischen Zeit bis ins
beginnende Mittelalter, in namenkundlicher Hinsicht von den Hydronymen, den
Gewässernamen, über die Toponyme, die Orts- oder Siedlungsnamen, bis hin zu
den Mikrotoponymen, den Flur- und Bergnamen.
Während der Zeit des Barocks war das Oberrheingebiet aufgrund seiner geostrategischen Lage in besonderem Maße von den Kriegen zwischen den Herrscherhäusern
Habsburg und Bourbon Ende des 17. und Anfang des 18. Jh. betroffen. Als Abwehrmaßnahmen gegen französische Einfälle in die Gebiete der Vorderen Reichskreise wurden Verteidigungslinien auf den Schwarzwaldpässen und in der Rheinebene angelegt. Diese Befestigungssysteme entstanden in mehreren Phasen in der
Zeit vom Beginn des Dreißigjährigen Krieges 1618 bis zum Ende des Österreichischen Erbfolgekrieges 1748, besonders aber während des Pfälzischen (1688–1697)
und Spanischen Erbfolgekrieges (1701–1714). Da das Untersuchungsgebiet hauptsächlich im rechtsrheinischen Bereich liegt, werden Speyerbach-, Queich-, Moder- und Lauterlinien nicht mit einbezogen, obwohl sie zum Gesamtsystem gehören
Die Geschichte des Musizierens und Tanzens während des ersten Jahrtausends weist
insbesondere in den Zeiten vor der Christianisierung beträchtliche Lücken auf. Für
viele Regionen fehlt noch jede Orientierung, die mehr erschließt als die Registrierung vereinzelter Funde von Instrumenten. Ein wegweisendes Unternehmen wie die
1993 in Besançon gezeigte und in einem Katalog umsichtig kommentierte Ausstellung „Le Carnyx et la Lyre. Archéologie musicale en Gaulle celtique et romain“
fehlt für die Gebiete rechts des Rheins. Es sei daher der Versuch vorgelegt, die ältesten Dokumente zur Geschichte des Musizierens bei den Alamannen in dieser Region
zusammenzutragen und ansatzweise auszuwerten. Anlass hierzu bietet ein im Winter 2001/2002 auf einem merowingerzeitlichen Friedhof von Trossingen (Kreis Tuttlingen) geborgenes Grab (Grab 58), in dem man eine Holzkammer mit einem Toten
fand, dem zur Rechten ein Schwert und zur Linken eine Leier beigegeben ist. Diese
um 580 zu datierende reiche Fundstelle dokumentiert die Kombination einer Waffe
mit einem Zupfinstrument als auszeichnende Attribute eines damaligen Kriegers. Da
zudem auf der Vorderseite der Leier bewaffnete Krieger in Ritzverzierung vollflächig dargestellt sind, manifestiert dieser Fund markant den Bezug beider Geräte als
klassenbezogen auszeichnende Merkmale eines höheren Sozialstatus.
Kaum eine andere Landschaft wird so sehr auch über ihre charakteristischen Bauten
wahrgenommen wie der Schwarzwald. Das Schwarzwaldhaus ist in aller Welt bekannt, die „Mühle im Schwarzwäldertal“ ist zumindest im deutschen Sprachraum
eine jedermann geläufige Vorstellung.
Der vorliegende Aufsatz beschäftigt sich weder mit den Häusern noch mit den
mittlerweile umfassend bearbeiteten Mühlen des Schwarzwaldes, sondern mit einem
anderen, in baulicher und kulturhistorischer Hinsicht ebenso interessanten, aber bislang weitgehend unbeachteten Bautyp – nämlich den Kornspeichern.
Die Schwarzwälder Kornspeicher sind kleine, zumeist hölzerne Gebäude (Abb. 1),
die den großen und mittleren Bauernhöfen als Getreidelager und darüber hinaus als
universelles Vorratslager angegliedert waren. Diese freistehenden Häuschen sind mit
einigem Abstand zum Hofgebäude aufgestellt und dem Haupthaus so zugeordnet,
dass man sie von der im Alltag stark frequentierten Eingangsseite bzw. der Stube
stets im Blick hat. Mit der bewussten Abseitsstellung war sichergestellt, dass im Falle eines Brandes des Hofgebäudes im Speicher gelagerte wichtige Dinge – vor allem
der Vorrat an Saatgetreide – der Vernichtung entgingen. Allein der Aspekt der Kontrollierbarkeit zeigt bereits die einstige besondere Wertigkeit dieser Bauten im Gesamtgefüge eines Bauernhofes.
Die primär topographisch orientierte Bezeichnung des Rheins und seiner angrenzenden Landschaftsräume blieb im Abschnitt zwischen Basel und dem Bodensee bis in
die jüngere Vergangenheit schwankend. So wurde dieser Bereich in verschiedenen
Publikationen unter dem Begriff „Oberrhein“ subsumiert. Abgesehen von der Frage, ob sich mit dieser primär geographisch orientierten Gliederung auch aus historischer Sicht ein sinnvolles Betrachtungsfeld abgrenzen lässt, scheint deshalb im Hinblick auf die vorliegende Arbeit eine grundlegende begriffliche Klärung sinnvoll.
Nachfolgend wird der Untersuchungsbereich mit dem mittlerweile im wissenschaftlichen und politischen Sprachgebrauch dies- und jenseits des Stromes gebräuchlichen Terminus „Hochrhein“ umschrieben. Der Beitrag bezieht sich auf den Abschnitt zwischen Kaiseraugst und Waldshut-Tiengen sowie die im Norden und
Süden anschließenden Gebiete, deckt sich also weitgehend mit dem vorderösterreichischen Hoheitsbereich im südlichsten Breisgau, den die zuständigen Verwaltungsorgane im 18. Jahrhundert als „Oberes Rheinviertel“ bezeichneten.