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Baden-Württemberg
(2013)
In Baden-Württemberg sind die Badische Landesbibliothek in Karlsruhe und die
Württembergische Landesbibliothek in Stuttgart mit dem Pflichtexemplarrecht
ausgestattet. Wie schon für gedruckte Pflichtexemplare gibt es auch für elektronische Pflichtexemplare zwei Rechtsgrundlagen:
Zum einen gilt für die Abgabe amtlicher Veröffentlichungen der Erlass der
Landesregierung vom 9.10.2006, ergänzt durch den Mustererlass der KMK vom
5.7.2007. Zum anderen regelt eine Änderung des Pflichtexemplargesetzes, gültig
ab dem 1.1.2007, die Abgabe digitaler Publikationen aus öffentlichen Netzen.
Innerhalb eines Haushaltsstrukturgesetzes wurde mit Artikel 5 das baden-württembergische Pflichtexemplarrecht auf Netzpublikationen wie folgt ausgeweitet:
„Für digitale Publikationen gelten die Vorschriften dieses Gesetzes entsprechend.
Digitale Publikationen sind Medienwerke in unkörperlicher Form, die in öffentliche Netzen dargestellt werden.“
In den Protokollen der Großherzoglichen Ständeversammlung bzw. des Badischen Landtags spiegelt sich die erfolgreiche parlamentarische Tradition des Landes seit Verkündung der Verfassung 1818 und dem Zusammentritt der ersten Volksvertretung 1819. Die Badische Landesbibliothek hat deshalb diese zentrale historische Quelle digitalisiert und 2012 als ihren Beitrag zum Landesjubiläum ins Internet gestellt. Das über 600 Bände umfassende Werk, das in vollständiger Form nur in wenigen großen wissenschaftlichen Bibliotheken einsehbar ist, steht nun unabhängig von Ort und Zeit allen Fachleuten und geschichtsinteressierten Laien zur Verfügung. Die Sitzungsprotokolle dokumentieren zum einen die Geschichte des Badischen Landtags, die 1933 mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten zu Ende ging; zum anderen sind sie für zahlreiche Einzelfragen der Geschichte Badens eine ergiebige historische Quelle.
Beim Durchsehen von Werkverzeichnissen fällt immer wieder ins Auge, dass bestimmte dort
aufgeführte Quellen beispielsweise als „Kriegsverlust“ oder als „verbrannt 1944“, als „seit 1945
verschollen“ oder etwa als „heute in Krakau“ gekennzeichnet sind. Es kommt auch vor, dass man in der
Neuauflage der Musik in Geschichte und Gegenwart oder im New Grove dictionary of music and musicians in den
Werkübersichten zum Schaffen einzelner Komponisten von Quellen erfährt, die sich dann, fragt man bei
der genannten Bibliothek an, als Kriegsverluste herausstellen. Je mehr Werk- und Quellenverzeichnisse
man durcharbeitet, um so mehr verdichtet sich der Eindruck, dass angesichts der hohen Zahl solcher
Einträge doch vielleicht auch der entgegengesetzte Ansatz, und zwar eine Aufarbeitung der
Kriegsverluste selbst, zu beschreiten wäre. Für die deutschen Musiksammlungen wurde bisher kein
Versuch unternommen, deren Kriegsverluste systematisch und auf breiter Basis zu untersuchen, zu sehr
hat sich die Musikwissenschaft seit 1945 mit der Sichtung und Erforschung des Erhaltenen beschäftigt,
als dass sie sich – mit Ausnahme gewisser Spitzenstücke – des Verlorenen angenommen hätte, wie dies
in der Kunstgeschichte schon seit langem der Fall ist. Die vorliegende Arbeit ist der erste Teil einer
grossflächig angelegten Studie, welche die Geschichte der musikalischen Quellensammlungen deutscher
Bibliotheken im Zweiten Weltkrieg anhand bisher unveröffentlichter Akten beschreibt, die Ursachen für
die Quellenverluste darstellt und später einen Gesamtkatalog der feststellbaren Kriegsverluste an
handschriftlichen und gedruckten Noten bis zum frühen 19. Jahrhundert auf der Grundlage historischer
Inventare liefern wird.
Maria van Look wurde am 23. September 1909 in Brandenberg (Baden) als Maria Berger geboren. Sie studierte Zahnheilkunde in Freiburg im Breisgau und schloss ihr Studium 1932 mit dem Staatsexamen und im Januar 1933 mit der Doktorpromotion ab. 1935 heiratete sie Johannes („Hans“) van Look (1903-1988), der ebenfalls Zahnarzt war. Gemeinsam betrieben sie eine Zahnarztpraxis in Freiburg. Dem Ehepaar wurden die Kinder Claudio (*1936), Hans-Günther (1939-2007) und Eva (*1941) geboren. Claudio wurde wie seine Eltern Zahnarzt, Hans-Günther (genannt „Pümy“) wurde – wohl nicht zuletzt aufgrund der Fürsprache Reinhold Schneiders – Künstler. Zu seinen Werken gehört auch ein Reinhold Schneider-Porträt, das sich in der Badischen Landesbibliothek befindet.
Die Geschichte der Verlage in der badischen Haupt- und Residenzstadt Karlsruhe ist ganz überwiegend die Geschichte ihrer Buchdruckereien und ihrer Buch-, Kunst- und Musikalienhandlungen gewesen. Wie in manchen anderen der kleineren Residenzen des 18. Jahrhunderts, an denen der spekulative Geist keine Heimstatt gefunden hatte, konnte auch hier
keine ihn fördernde Verlegerpersönlichkeit heranwachsen. So haben wir es bis weit ins 19. Jahrhundert hinein, und z. T. noch darüber hinaus, mit mehr oder minder geschäftstüchtigen Buchhändlern und mit Druckereibesitzern zu tun, die gleichsam im Nebenberuf als Verleger tätig wurden, und dennoch Bedeutendes zum Verlagswesen Karlsruhes beitragen
konnten. Die Ausstrahlungen ihrer Wirksamkeit gingen weit über die Grenzen Badens hinaus und haben – wenngleich zu einem geringen Teil – europäische Dimensionen erreicht. Dies ist bisher noch niemals gründlich erforscht worden, und auch die vorliegende Darstellung kann nur als Aufforderung zu weiteren Detailstudien verstanden werden. Dennoch sollen die Grundstrukturen dargelegt und alle Firmen und wichtigen Namen des 18. Jahrhunderts genannt werden. Das 19. Jahrhundert kann wegen der starken Diversifikation des Buchgewerbes im Großherzogtum Baden hier nur im Überblick behandelt werden.
Seit Herbst 2010 legt die Badische
Landesbibliothek in ihrer strategischen
Ausrichtung einen starken Fokus auf die
Bibliothek als Lernort. Seitdem finden zum
einen intensive Serviceverbesserungen im
Benutzungsbereich der Bibliothek statt;
zum anderen hat die Teaching Library mit
ihrem zielgruppenorientierten Programm
für Schule, Studium sowie Beruf und
Freizeit ihre Arbeit rasant aufgenommen.
Die räumliche Entwicklung als Lernort,
an dem sowohl selbstbestimmtes Lernen
stattfindet als auch Informationskompetenz vermittelt wird, bekam Anfang
2011 einen weiteren Anschub. Mit einer
bewusst auf ein »learning centre« abzielenden Bedarfsanmeldung gelang es, Unterhaltsträger und Bauverwaltung davon
zu überzeugen, ein in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Bibliothek freistehendes
Gebäude der Badischen Landesbibliothek
zu übertragen. Nach einer zehnmonatigen
Konzeptions- und Umbauphase wurde
das neue Wissenstor am 19. März 2012
feierlich durch den Staatssekretär im
Ministerium für Wissenschaft, Forschung
und Kunst, Jürgen Walter, eröffnet.
Adressbücher sind Abbreviaturen, in denen auf denkbar rationellste Weise Gesellschaft en Wissen von sich selbst organisieren. Es wiegt 1700 Gramm, umfasst 1208 Seiten, weist einen festen Einband im Format ca. 30 × 21 cm auf und kostet 54 Euro: das Adressbuch der Stadt Karlsruhe 2012 mit Wegweiser durch Karlsruhe. Dem elektronischen Trend trotzend hat der Braun Telefonbuchverlag an der Tradition festgehalten und auch in diesem Jahr wieder einen neuen Jahrgang dieses (ge)wichtigen Nachschlagewerks in gedruckter Form auf den Markt gebracht. Nahezu zeitgleich hat die Badische Landesbibliothek weit über einhundert alte Jahrgänge des Adressbuchs digitalisiert und für jeden frei zugänglich ins Internet gestellt. Beide Ereignisse sind Anlass genug, einen kurzen Rückblick auf die Entwicklung des Karlsruher Adressbuches zu werfen.
Lassen Sie mich zunächst mit hoffentlich hörbarer Freude
unterstreichen: Die Protokolle der Badischen Ständeversammlung und des Badischen Landtags sind immer noch
häufig genutzte Erkenntnisquellen! Wir erweitern das virtuelle Universum also nicht um ein Prestigeobjekt – wir tragen
einem echten Bedarf Rechnung!
Das heißt auch: Das Digitalisieren der Badischen Parlamentsprotokolle als Beitrag der Badischen Landesbiliothek
zu unserem 60-jährigen Landesjubiläum ist schon deshalb
eine nette Idee, weil sie exemplarisch zeigt: Badener und
Schwaben sind – anders als bisweilen kolportiert – eher
Verwandte als Antipoden: Beide freuen sich gleichermaßen
besonders, wenn sie zum Geburtstag „ebbes Rechts“ bekommen, etwas praktisch Brauchbares – etwas, das nicht
bloß rumsteht.
Das Speculum humanae salvationis war über zwei Jahrhunderte hin ein weitverbreitetes religiöses Erbauungsbuch. Entstanden im Rahmen der Passions‐ und
Marienfrömmigkeit des 14. Jahrhunderts, wurde es eines der bedeutendsten
Werke der christlichen Geschichtsbetrachtung und wegen seines umfangreichen Bilderzyklus eines der erfolgreichsten Bücher im Spätmittelalter.
Das Nibelungenlied
(2010)
Am 30. Juli 2009 wurde das Nibelungenlied zum UNESCO-Weltdokumentenerbe ernannt. Das Internationale Komitee des Programms „Memory of the
World“ traf in Bridgetown (Barbados) die entsprechende Entscheidung: „The
Nibelungenlied (the Song of the Nibelungs) is probably the most famous heroic
poem in Middle High German. It is comparable with other world-famous epics
such as the epic of Gilgamesh of Ancient Babylonia, the Mahabharata of Ancient India, or the Heike Monogatari in mediaeval Japan. It tells the story of
dragon-slayer Siegfried from his childhood days and his marriage to Kriemhild
to his murder and the subsequent story of Kriemhild's revenge, finally culminating in the extinction of the Burgundians or Nibelungs at the court of the Huns.”
Als Weltdokumentenerbe ausgezeichnet wurden die drei vollständigen Handschriften des 13. Jahrhunderts, die in der Bayerischen Staatsbibliothek München, in der Stiftsbibliothek St. Gallen und in der Badischen Landesbibliothek
Karlsruhe aufbewahrt werden. Der Codex in Karlsruhe ist die älteste und für die
Überlieferungsgeschichte des Nibelungenlieds bedeutendste Handschrift. Es
handelt sich um ein Kulturdenkmal höchster Güte. In Karlsruhe ist es das einzige von der UNESCO als Welterbe ausgezeichnete Kulturzeugnis.
Der Historische Zettelkatalog mit 300.353 Titelkarten weist den bis zur Zerstörung der Badischen
Landesbibliothek 1942 vorhandenen Bestand nach. Er wird als historische Quelle
von Forschern immer wieder und in letzter Zeit verstärkt nachgefragt. Neben den 1942
durch bereits erfolgte Auslagerung geretteten Zimelien ist er die einzige Hinterlassenschaft
der Bibliothek aus den Vorkriegsjahren. Gebäude, Buchbestände, Verwaltungsakten, Inventar
– der gesamte Besitz der Landesbibliothek wurde im September 1942 in einer einzigen
Bombennacht zerstört.
Die einzelnen Einheiten des Nachlasses wurden bei der Bearbeitung grundsätzlich in der vorgefundenen Ordnung belassen. Lediglich dort, wo ganz
offensichtlich nach Schuchs Tod Sammlungen loser Blätter durcheinandergeraten sind, wurde die alte Ordnung wiederhergestellt; ebenso wurden
einzelne Blätter, die sich nicht an der korrekten Stelle im Alphabet befanden, zum besseren Auffinden an den richtigen Platz überführt. Dies
geschah jedoch stets nur innerhalb einer Einheit, es wurden keine Blätter von einer Einheit in eine andere verschoben, auch wenn diese inhaltlich
zusammengehören.
Kulturgüterkampf in Baden
(2010)
Am 1. Dezember 2008 wurde in der Universität Karlsruhe durch die Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg das Gutachten der Expertenkommission zum Thema »Das Eigentum an Kulturgütern aus badischem Hofbesitz« der Öffentlichkeit vorgestellt. Ein zahlreiches Publikum im großen Tulla-Hörsaal folgte den Ausführungen der Autoren, sechs an der Zahl, die sämtlich zugegen waren und sich der Diskussion stellten. Das Gutachten schafft Klarheit über die historischen und juristischen Aspekte einer heftigen Kontroverse, die seit September 2006 Gegenstand zahlreicher Veröffentlichungen
gewesen ist.
Badens Präsenz
(2009)
Im 57. Jahr nach der Gründung Baden-Württembergs und im 100. Jahr der Existenz des Landesvereins
Badische Heimat halten wir es für selbstverständlich, dass unsere Zeitschrift der Frage der
aktuellen Präsenz Badens nachgeht: Wo und wie ist Baden in Baden-Württemberg auch heute
(immer noch) präsent?
Die Frage nach der Präsenz Baden ist auch eine Frage der politischen Deutungskultur. Nur wenn
sich Baden in Baden-Württemberg selbstbewußt positioniert, wird es weiterhin präsent sein. Zu
dieser Präsenz gehört unserer Ansicht nach vor allem Wahrnehmbarkeit. Nur was kontinuierlich
wahrgenommen wird, existiert auch im Bewusstsein der Menschen und trägt zu ihrer Identitätsbildung
bei.
Die Redaktion der Badischen Heimat beginnt zum Jubiläum in diesem Heft eine Serie von
Beiträgen, die die Präsenz Badens an einzelnen Beispielen darzustellen versucht. Wir stellen drei
Institutionen vor, die vom Ursprung her badisch sind und ganz wesentlich auch heute noch zur
badischen Identität beitragen: Das Generallandesarchiv als Hüter der Quellen und Sachwalter der
badischen Geschichte, die Badische Landesbibliothek mit ihren Handschriften als badisches Kulturerbe
von Rang und das Badische Landesmuseum mit der Ausstellung regionaler Kultur Badens im
Dialog. An erster Stelle der Serie „Badens Präsenz“ steht natürlich das Badnerlied, das bei vielen
Anlässen gesungen, bis auf den heutigen Tag das Zugehörigkeitsgefühl zu Baden ausdrückt.
Professor Felix Heinzer, der seit 2006 an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg das Seminar für Lateinische Philologie des Mittelalters leitet, ist der Entdecker der Bohun-Handschrift im Archiv der Abtei Lichtenthal. Er arbeitete damals als Assistent in der Badischen Landesbibliothek mit am 1987 gedruckten Katalog „Die Handschriften von Lichtenthal“. Mit seinem Beitrag zufrieden, überließ ihm Dr. Gerhard Stamm den Anhang „Die heute noch im Kloster Lichtenthal befindlichen Handschriften des 12. bis 16. Jahrhunderts“. Dieser endet mit der Beschreibung von zwei Handschriften, die als Eigentum des Klosters im Archiv sind, während die anderen als zu betreuendes Säkularisationsgut in der historischen Bibliothek stehen.
Mittelalterliche Handschriften aus der Bibliothek des Benediktinerklosters St. Georgen in Villingen
(2008)
Bildung und Kultur in Deutschland stehen neuerdings zum Verkauf. Im „Kulturgüterstreit“
(„Handschriftenstreit“) zwischen der Badischen
Landesbibliothek in Karlsruhe und der baden-württembergischen Landesregierung um eine eventuelle Veräußerung von Handschriften hat die
Politik wieder einmal jegliches Fingerspitzengefühl
vermissen lassen. Ein Verkauf der Handschriften
scheint als Folge des nationalen und internationalen Protestes zwar abgewendet, doch ist weiterhin
Misstrauen gegenüber solchen politischen Entscheidungen angebracht. Auch Handschriften des
ehemaligen Klosters St. Georgen im Schwarzwald
bzw. des frühneuzeitlichen Benediktinerklosters in
Villingen wären von einem Verkauf betroffen gewesen. Das Folgende will daher nachdrücklich aufmerksam machen auf die mittelalterlichen Codices
einer Klosterbibliothek, die vom 17. bis zu Beginn
des 19. Jahrhunderts in Villingen beheimatet war.
Die BADISCHE HEIMAT erscheint in einem vierteljährlichen Rhythmus, deshalb ist es der Schriftleitung erst im Heft 4/2006
möglich, zu dem zunächst von der Landesregierung geplanten Verkauf der Handschriften der Badischen Landesbibliothek
Karlsruhe Stellung zu nehmen. Im nachhinein schien es der Schriftleitung sinnvoll und notwendig, ad usum et memoriam
Lectoris zumindest eine Chronologie der Diskussion um die Handschriftenaffäre an Hand der Presseberichte und -kommentare zu erstellen. Der Handschriftenstreit betrifft ja nicht nur die Badische Landesbibliothek, sondern auch die Stadt Karlsruhe, den
Badischen Landesteil und die BADISCHE HEIMAT, sondern letztlich auch das kulturelle Erbe des ganzen Bundeslandes. Sehr schnell stellte sich heraus, dass der Streit um die Handschriften eine kulturpolitische Dimension annahm, die weit über die Grenzen des Bundeslandes hinausging.
Ein Haus- und Arzneibuch des 15. Jahrhunderts aus der Bibliothek des Sammlers Joseph von Laßberg
(2006)
Vor 200 Jahren, am 19. Januar 1805, konstituierte sich die „Gesellschaft der Freunde vaterländischer Geschichte und Naturgeschichte an den Quellen der Donau"', die heute noch als „Verein für Geschichte und Naturgeschichte der Baar" floriert.
Joseph Freiherr von LAßBERG, ( 1770- 1855) gehörte zu den Gründern der Gesellschaft. LAßBERG, der besonders als Handschriftensammler und früher Germanist bekannt wurde, war damals als Landesoberforstmeister bei der Fürstlich Fürstenbergischen Zentralverwaltung in Donaueschingen tätig. In der neu gegründeten Gesellschaft war er daher für das Gebiet der Naturgeschichte im Allgemeinen und die Forstwirtschaft im Besonderen zuständig. Joseph von LAßBERG, der – wie seine Bibliothek zeigte – ohnehin enzyklopädisch interessiert war, sammelte natürlich nicht nur literarische Handschriften im engeren Sinne, wie zum Beispiel seine berühmte 'Nibelungenlied'-Handschrift (C), sondern auch fachliterarische.
Die Handschrift L 89 mit dem „both der göttlichen myltigkeit“ befindet sich in der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe. Äbtissin Barbara Veus, die das Kloster Lichtenthal in der schwierigen Zeit von 1551 bis 1597 regierte, widmet in einer Schlußschrift dieses Buch dem Konvent mit dem Hinweis, sie habe es für ihn zusammen mit einer Mitschwester geschrieben. Leider fügt sie nicht hinzu, ob sie es unmittelbar aus dem Lateinischen ins Alemannische übertragen oder aus einer bereits vorhandenen Übertragung übernommen hat. Ihre Ausbildung als Tochter des Badischen Kanzlers Hieronymus Veus und die gelegentlich originelle Wortwahl lassen jedoch vermuten, daß sie die Übersetzerin war. Als Vorlage diente wahrscheinlich die Edition des Kölner Kartäusers Johannes Landsperg von 1536. Dies ergibt sich durch einen Vergleich mit der deutschen
Übertragung von Michael Sintzel.
"Uns ist in alten Mären ..."
(2004)
Das Nibelungenlied gehört insofern zu den besonderen Dichtungen des Mittelalters, als es außer seiner eigentlichen in Handschriften überschaubaren Lebenszeit, etwa von 1200 bis zum Beginn des 16. Jh.s, auch noch eine erschließbare Vorgeschichte und in der Neuzeit eine wirkungsmächtige Nachgeschichte hat. Diese Nachgeschichte hat 1945 eine ideologische Wende. Für Baden-Württemberg speziell gibt es noch ein weiteres bedeutungsvolles Datum, den Übergang der letzten der drei berühmten alten Handschriften in den Besitz der Landesbank und der Badischen Landesbibliothek im Jahre 2002.
Seit Oktober 1999 wurden die Druckwerke der Fürstlich Fürstenbergischen Hofbibliothek in Donaueschingen in verschiedenen Auktionshäusern versteigert oder anderweitig auf dem Antiquariatsmarkt angeboten. Die Donaueschinger Bibliothek war seit 1855 auch Standort der umfangreichen Büchersammlung des Gelehrten Joseph Maria Christoph Freiherrn von Laßberg (1770-1855). Das Land Baden-Württemberg hat große Anstrengungen unternommen, die wichtigsten
Teile der Laßbergschen Bibliothek zu erwerben und für die Öffentlichkeit zu bewahren. Diese Bücher haben in der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe eine neue Heimat gefunden, wo sich bereits ein Teil seines Nachlasses, seiner Handschriften, vor allem die deutschsprachigen Schätze des Mittelalters und deren Abschriften, und auch viele seiner Inkunabeln befinden.
Sehr geehrte Damen und Herren, heute können wir einen freudigen Tag für unser Land in der Badischen Landesbibliothek
feiern: Historische Dokumente, ein Teil südwestdeutscher Geschichte, bleiben im Original für Wissenschaft und Forschung, für die Öffentlichkeit erhalten. Bibliotheken und Archive werden häufig als Gedächtnis unserer Gesellschaft zitiert. Deshalb ist es gut, daß das Erbe Laßbergs an gedruckten Büchern in der Badischen Landesbibliothek zugänglich bleibt. Und zwar im Kontext, im Zusammenhang mit Laßbergs Nachlaß, seinen deutschen Handschriften und mittlerweile knapp 1000 neu erworbenen Bänden aus Laßbergs Bibliothek. Laßbergs gedruckte Bücher, das möchte ich besonders hervorheben, sind neben seltenen Rara nicht einfach Drucke, die es anderen Ortes auch gibt, sondern sie zeigen die Spuren seiner Arbeit, insbesondere seiner Beschäftigung mit dem Mittelalter und dessen deutscher Literatur. Sie sind damit wichtige und einzigartige Quellen, vergleichbar mit dem Briefwechsel. Damit nenne ich bereits ein Thema, das im Mittelpunkt unserer Ausstellung steht.
Der Name Fürstenberg hat für viele deutlich an Glanz und Ausstrahlung verloren; seit langem galt er vor allem als Programm und Garant für Kultur auf höchstem Anspruchsniveau. Durch den Ausverkauf wertvollsten Kulturgutes ist ein ungeheurer Traditionsbruch zu beklagen, Zug um Zug wird versilbert, was in Generationen gesammelt, bewahrt und gepflegt wurde. Die Sotheby's-Auktion vom Juli 1994 in London war eine spektakuläre „Glanznummer" in diesem denkwürdigen Kulturgeschacher, etliche andere bleiben in trauriger Erinnerung. Ein wenig Hoffnung und ein bißchen Genugtuung sind geblieben. Das Land Baden-Württemberg hat bereits 1993 1050 für die Landeskultur besonders bedeutsame Handschriften aus der Fürstlich-Fürstenbergischen Hofbibliothek gekauft und 1999 seltene Musikalien mit 7532 Drucken, dazu 1110 Bände aus der Laßberg-Bücherei für die Badische Landesbibliothek in Karlsruhe erworben - für insgesamt 54,3 Millionen DM. Die öffentliche Diskussion um die „Verteilung" dieses Kulturerbes war sehr erregt, viele bibliophile Kostbarkeiten aus dem alten Baden sind vor allem in der anglo-amerikanischen Welt angekommen, sicher auch mancher „antiquarische Schrott". Aber wer beurteilt dies im Detail?
Die aus der Abtei Lichtenthal stammende Handschrift L 89 der Badischen Landesbibliothek enthält Auszüge einer alemannischen Übertragung des Legatus divinae pietatis der hl. Gertrud von Helfta. Sie ist datiert mit 1566 und wurde weithin geschrieben von Äbtissin Barbara Veus (1551-1597), was aus der dem Konvent gewidmeten Schlussschrift hervorgeht. Eine mit dem Monogramm S B genannte Mitschreiberin ist Sr. Salome Beck. Etwa 20 Blatt wurden von einer dritten unbekannten Hand geschrieben. Leider lässt die in der Schlussschrift enthaltene Widmung an den Konvent dyß buoch habent ich und euwer liebe mitschwester euch geschryben nicht er- kennen, ob der Text die Kopie einer anderen, vielleicht gar einer bestimmten Handschrift ist, oder ob es sich um eine ganz oder teilweise selbständige Über- tragung aus dem Lateinischen handelt. Über die Herkunft der Schreiberinnen liegen nur bei Barbara Veus nähere Angaben vor. Sie ist eine Tochter des Hieronymus Veus, der Doktor beider Rechte, zeitweilig Rektor der Universität Freiburg und nach 1518 Kanzler des Markgrafen Philipp I. von Baden war. Der Inhalt der L 89 entspricht ziemlich genau der lateinischen Edition des
Legatus divinae pietatis, die 1536 in Köln unter dem Titel Insinuationum divinae pietatis libri quinque herausgegeben wurde und wegen der vorangestellten Apologetica des Kartäusers Johannes Lansperg gelegentlich unter dessen Namen überliefert ist. Sie weicht von der 1875 durch die Benediktiner von Solesmes veröffentlichten „Originalfassung" ab, die in verkürzter Form in verschiedenen deutschsprachigen mundartlichen Fassungen bereits seit der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts zu finden ist. Dieser Unterschied ist schon in einem relativ kleinen Textvergleich erkennbar.
Aufgeschreckt durch den Verkauf der Fürstlich Fürstenbergischen Bibliothek und die Vernichtung ihres Zusammenhangs auf mehreren Versteigerungen, haben sich viele, denen die mittelalterliche Kultur am Herzen liegt, auch für das Schicksal des Nibelungenlieds interessiert. An sich war man ja nicht besorgt, da das Land Baden-Württemberg, als es 1992 die
Handschriften der Fürstlich Fürstenbergischen Hofbibliothek erwarb, sich ein Vorkaufsrecht hat einräumen lassen. Gesetzlich ist ohnehin ein Verkauf ins Ausland nicht möglich, denn die Handschrift gehört zum „geschützten Kulturgut“. Unruhig wurde man jedoch, als der Wissenschaftsminister, Klaus von Trotha, ankündigte, das Land wolle sein Vorkaufsrecht aufgeben, wenn das Land Bayern das Nibelungenlied erwerben wolle. Die bayerische Regierung winkte allerdings alsbald ab. Seither ist die Öffentlichkeit über den derzeitigen Stand nicht informiert. Es müssen ja nicht alle Verhandlungen auf dem Markt stattfinden. Freilich ist nach den bisherigen Erfahrungen einiges Mißtrauen hinsichtlich der Zukunft des kostbaren Kodex angebracht.
Im Frühjahr 1993 wurde die Handschriftensammlung der Fürstlich Fürstenbergischen Hofbibliothek
vom Land Baden-Württemberg für 48 Millionen DM erworben (!). Bei der Frage
nach dem künftigen Standort der Sammlung entschied sich die Landesregierung nach einer
längeren Konsultations- und Beratungsphase für eine Lösung, die der besonderen Struktur des
Bundeslandes mit seinen beiden Landesteilen und den für diese zuständigen Landesbibliotheken
in Karlsruhe und Stuttgart Rechnung tragen sollte. Mit Beschluß vom 14. März 1994
verfügte daher die Landesregierung eine Aufteilung der ca. 1225 Handschriften (ca. 1370 Bände
bzw. Faszikel) auf die Badische und die Württembergische Landesbibliothek.