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Nach dem derzeitigen Kenntnisstand sind in Ottenheim mit dem in der Rockelstraße stehenden ehemaligen „Forst Jägerhaus“ und der evangelischen Michaelskirche vermutlich nur noch zwei Gebäude vorhanden, die vor 1700 erbaut wurden. Während das Gotteshaus bereits 1326 erstmals urkundlich erwähnt wurde, lässt sich das Baujahr des „Jägerhauses“ durch die auf dem südöstlichen Eckpfosten deutlich eingekerbte Jahreszahl auf 1688 festlegen. Diese Einkerbung beweist, dass das Haus, obwohl es nach seinem heutigen Aussehen zu schließen sicherlich mehrmals eine bauliche Veränderung erfahren hat, nicht nur ein bemerkenswertes Alter besitzt, sondern noch vor 1700, also in der sogenannten Franzosenzeit errichtet worden ist. Dass das derzeit als das älteste Fachwerkhaus des Dorfes geltende Gebäude die furchtbaren Kriegsjahre nach 1688 überstehen konnte, ist sicherlich nur dem Umstand zu verdanken, dass es als markgräflicher Besitz den damals in Ottenheim eingesetzten herrschaftlichen Forstjägern als Dienstwohnung diente und insofern immer wieder instand gesetzt wurde.
Neulich bin ich wieder einmal bedächtig um eines meiner Lieblingsgebäude meiner Heimatstadt Donaueschingen geschlichen. Mit ihm verbinden sich wunderbare und kuriose Erinnerungen an Erlebnisse meine Jugendzeit, die nur in
Donaueschingen so erlebt werden konnten, denn dieses komplexe Ensemble ist ein unverwechselbares Unikat in fast ganz Deutschland und sogar in Mitteleuropa. Ich bin um die umliegende Eiswiese, die Zulaufkanäle zu diesem Eisweiher
und zu den dazugehörigen Wehrbauwerken und Stellfallen gebummelt. In den Wintermonaten leiten diese offenen Kanäle Bregwasser vom Bregwehr bei Allmendshofen über einen seitlichen Abzweiggraben bei der Graselli-Tabakmühle
diesem Eisweiher zu. Ganz in Gedanken und Erinnerungen an Jugendzeiten versunken, aber auch an längst vergessene, sehr natürliche Energietechniken, wurde ich unerwartet aus meinem Sinnieren geweckt und sehr freundlich angesprochen. Von der Prinz-Fritzi-Allee her.
Am 2. August 2019 wurde das Gesetz Nr. 2019-816 verkündet, in dem die Kompetenzen der künftigen »Collectivité européenne d’Alsace« festgelegt wurden. Es kreiert für das Territorium des Elsass durch die Fusion der beiden Departements des Haut-Rhin und des Bas-Rhin eine neue Gebietskörperschaf , die zum 1. Januar 2021 in Kraft treten wird. Dieses Gesetz spiegelt den aktuellen Stand der Debatten über den institutionellen Rahmen des Elsass wider, einer Etappe in einem Prozess, der sehr wahrscheinlich noch verschiedene Transformationen durchlaufen wird. Um die Reichweite dieses Gesetzes zu verstehen, muss man dessen Annahme in den historischen Kontext einordnen, hierbei die Besonderheiten des Elsass in den Blick nehmen und aufzeigen, worin die neue europäische Gebietskörperschaf Elsass sich als originell erweist und zugleich die Frage nach ihren künftigen Entwicklungen aufwerfen.
Das elsass-lothringische Lokalrecht ist eine Besonderheit des Elsass und des benachbarten lothringischen Departements Moselle. Es stammt jedoch nicht nur aus der Zeit der Zugehörigkeit dieses Gebiets zum Deutschen Reich 1871–1918. So vielseitig und reichhaltig seine Inhalte sind, bilden sie kein einheitliches Ganzes. Trotz verschiedener Schwächen, ist es bei der Bevölkerung, zu deren Identität es beiträgt, sehr beliebt. Eine Weiterentwicklung zu einem echten »Regionalrecht« als Ausdruck der kulturellen Eigenart dieses Gebiets wäre wünschenswert, ist jedoch im Rahmen eines zentristischen Staates kaum vorstellbar und durch die Schaffung der neuen Großregion »Grand Est« noch weiter erschwert.
Das Elsaß und die Elsässer
(2001)
Wie vor Generationen ist auch heute noch das Elsaß eine bemerkenswerte Natur- und Kulturlandschaft, der man seiner Ursprünglichkeit halber ein höchstes Lob zollen muß. Johann Wolfgang Goethe hat die Elsässer in seinem Jahrhundert schon als „Bewohner eines Paradieses" tituliert, wobei er mit seiner Bewunderung an alte, von der römischen Antike herrührende Bezeichnungen anknüpfte. Hat er doch ein ganzes Jahr im Elsaß zugebracht und dabei Land und Leute kennen gelernt. Im Mittelpunkt eines größeren Interesses steht das Elsaß heute nicht mehr, wenngleich die Auswahl Straßburgs als Europastadt das Land heraushebt. Auch die Spannungen um den Besitz dieses Landstrichs sind heute behoben, aber doch hat sich sein Schicksal der letzten Jahrhunderte in das Bewußtsein der Menschen beispielhaft eingegraben. Gerade dieses Schicksal der letzten Jahrhunderte hat Frederic Hoffet, der aus dem Elsaß stammt und seine Menschen kennt, kurz nach dem Zweiten Weltkrieg (1951) einer psychoanalytischen Deutung unterzogen, die im Elsaß selbst und darüber hinaus Aufsehen erregt hat.
Während mehr als tausend Jahren hatte das Benediktinerkloster an der Steinach
weite Gebiete in der heutigen Ostschweiz und nördlich von Rhein und Bodensee maßgeblich geprägt. Seine Aufhebung, die am 8. Mai 1805 im Großen Rat des zwei Jahre zuvor
neu gegründeten Kantons St. Gallen nur äußerst knappe Zustimmung fand, bedeutete
deshalb einen entscheidenden staatspolitischen, religiösen und kulturellen Bruch mit
einer wechselvollen und reichen Vergangenheit, die zurück reichte bis zur Grundlegung
der Abtei im Jahr 612 durch den irischen Wandermönch Gallus. Vor allem im frühen Mittelalter verfügte das Kloster über zahlreiche Besitzungen im süddeutschen Raum, die es
jedoch im Lauf der Jahrhunderte zugunsten eines geschlossenen, einfacher zu verwaltenden Territoriums in der engeren Region mehrheitlich wieder abstieß. In der Neuzeit
verblieben der Abtei vergleichsweise wenige Herrschaften nördlich des Rheins, darunter Ebringen und Norsingen im Breisgau und Neu-Ravensburg im Allgäu. Während der
revolutionären Wirbelstürme und Umstrukturierungen Ende des 18. Jahrhunderts und
bis zu ihrem Verlust 1803 dienten die exterritorialen Besitzungen dem Fürstabt als willkommener, dem helvetischen Zugriff entzogener Rückhalt im Reich. Die Verflochtenheit
des Gallusklosters mit der Bodenseeregion (und weit darüber hinaus) zeigt sich jedoch
nicht nur in seinen Rechts- und Vermögensausläufern, sondern auch in seiner geistig-geistlichen Ausstrahlung, wie sie sich etwa aus den Konventslisten ablesen lässt. Diese
verzeichnen die Herkunft zahlreicher St. Galler Mönche aus dem süddeutschen Raum
und aus Österreich. Von den 74 Patres und Fratres des letzten Konventes, um den es
im Folgenden gehen soll, stammten vier aus dem heutigen Baden-Württemberg, drei
aus Bayern, zwei aus dem Vorarlberg und einer aus Tirol. Wie das ihrer helvetischen
Mitbrüder nahm auch ihr Schicksal mit der knappen Annahme der Liquidationsvorlage
am 8. Mai 1805 eine heftige Wendung.
Das Ende der Fürstbistümer, Abteien und Klöster durch den Reichsdeputationshauptschluß (RDH) vom 25. Februar 1803, der Untergang aller geistlichen Reichsstände und die Einziehung des Kirchenvermögens durch den Staat, ist eingebettet in einen geistesgeschichtlichen Prozeß zu sehen, der das Denken über das Verhältnis von Staat und Kirche im 18. Jahrhundert wandelte. Die Säkularisation, der Verlust der Landeshoheit und die Enteignung des Vermögens der geistlichen Stände, setzte die grundlegende Veränderung des Rechts- und Reichsbewußtseins ebenso voraus, wie die fortschreitende Profanierung der Staatsidee. Nur auf diesem Hintergrund läßt sich erklären, daß sich die größeren und mittleren Reichsstände ohne jede Hemmung auf die geistlichen Mitstände stürzten und sich deren Hoheitsrechte und Eigentum aneigneten. Die in keinem Verhältnis zur Größe der Neuerwerbungen stehenden territorialen Verluste auf dem linken Rheinufer legitimierten dabei diesen Länderraub vor dem eigenen Gewissen, falls dies sich bei der einmaligen Möglichkeit dieser territorialen Expansion überhaupt noch regte. Die Aufhebung der zahlreichen Klöster und Abteien schien vor dem Gewissen auch deshalb gerechtfertigt, weil man die Menschheit damit von Institutionen befreite, die angeblich nutzlos und schädlich waren und ein Überbleibsel des finsteren Mittelalters darstellten.
Im Herbst 2018 sind es 100 Jahre seit Ende des Ersten Weltkrieges. Mit der Ablösung des Reichskanzlers Georg von Hertling durch den Prinzen Max von Baden vom 3. Oktober 1918 zeichnete sich das Ende der Monarchie in Deutschland ab. Deswegen wird dieses Datum die zeitliche Grundlage für den Beginn der Darstellung sein. Der Versailler Vertrag bildet den zeitlichen Endpunkt der Darstellung, da mit ihm die völkerrechtlichen Auswirkungen des Ersten Weltkrieges in Kraft
traten. Nachdem Prinz Max von Baden das Amt des Reichskanzlers übernahm, folgte die Ausrufung der Republik durch Philip Scheidemann am 9. November 1918. Zwei Tage danach dankte der letzte deutsche Kaiser Wilhelm II. ab und begab sich in das niederländische Exil nach Doorn. In einem ersten Schritt soll dargestellt werden, wie dieses Ereignis – gewissermaßen der Übergang in eine neue Zeit – von den in Bühl und Umgebung lebenden Menschen aufgenommen wurde. Es folgte ein durch soziale Not geprägtes Jahr 1919. Auch dieser Aspekt wird in der nachfolgenden Schilderung seine Würdigung erfahren. In
einem letzten Schritt werden die Reaktionen der Menschen in Bühl und Umgebung auf den Versailler Vertrag im Vordergrund der Darstellung stehen.
Die unter wechselnden Namen seit 1949 publizierte regionale Kulturzeitschrift, zuletzt unter dem Namen „in Baden Württemberg" hat nach dem 49. Jahrgang ihr Erscheinen aus finanziellen Gründen eingestellt. Damit ist eine fast fünfzig Jahre gepflegte verlegerische Tradition einer südwestdeutschen Kulturzeitschrift zu Ende gegangen. Für die BADISCHE HEIMAT ist das Grund genug, die Entwicklung der Zeitschrift zu dokumentieren. Im einzelnen sind es zwei Motive, die uns veranlassen, das verlegerische Risiko, den Willen zur publizistischen Präsenz und die redaktionelle Arbeit der Zeitschriftenjahrgänge von 1949-2002 zu würdigen. Ein Motiv dabei ist die Verbundenheit der BADISCHEN HEIMAT mit dem G. Braun Verlag, wurden und werden doch die Hefte der BADISCHEN HEIMAT auch nach dem Zweiten Weltkrieg seit 1950 von G. Braun betreut. Ein zweites Motiv ist unsere Überzeugung, dass auch Periodika Teil einer heimatlichen, regionalen Verortung sein können. Die von Dr. Eberhard Knittel herausgegebene Zeitschrift „Baden" war in Themen und kontinuierlicher Erscheinungsweise geradezu in diesem Sinne gedacht.
Was die Entstehung Endingens anbetrifft, hat sich die Vorstellung durchgesetzt, dass auf der heutigen
Gemarkung drei alemannische und dann früh-mittelalterliche Siedlungen nebeneinander
bestanden haben. So steht es gleich mehrfach in der offiziellen Stadtgeschichte und im Archäologischen
Stadtkataster, ebenso in den Kreisbeschreibungen, so übernimmt es Michael Hoeper
in sein grundlegendes Werk zur alemannischen Besiedlungsgeschichte des Breisgaus und so
vertrat es zuletzt Heinz Krieg in seinem Jubiläumsvortrag.