020 Bibliotheks- und Informationswissenschaften
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Stadt - Archiv - Geschichte
(2004)
Die Geschichte eines Stadtarchivs ist in der Regel eng mit der Geschichte derjenigen Kommune verbunden, deren Archivgut es verwaltet. Mag die Beschäftigung mit Archivgeschichte auf den ersten Blick lediglich als eine etwas abseitige Vorliebe historisch interessierter Archivare erscheinen, so ergibt sich doch bei genauerer Betrachtung, daß Stadt- und Archivgeschichte nicht zu trennen sind. Darauf will die gewiß zunächst befremdliche. Hauptüberschrift hinweisen. Dieser enge Zusammenhang von Stadt und Archiv wurde beispielsweise immer dann besonders offenbar, wenn Kriegsereignisse
nicht allein zu Zerstörungen im Stadtbild, sondern auch zu Archivalienverlusten führten. Deshalb ist jeder, der sich vornimmt, zu kommunalgeschichtlichen Fragestellungen zu forschen, gut beraten, sich vor dem Beginn seiner Recherchen mit dem Schicksal des jeweiligen Archivs zu beschäftigen. Der folgende chronologisch angelegte Überblick über die Entwicklung des Pforzheimer Archivs im Kontext der allgemeinen Stadtgeschichte soll das verdeutlichen.
Der Beitrag gibt einen Überblick über die Archivlandschaft im Neckar-Odenwald-Kreis.
Nach einer kurzen Einführung in die Geschichte des Archivwesens, werden die kommunalen
Archive und ihre Situation summarisch beschrieben. Die beiden Stadtarchive Mosbach und
Buchen mit der ältesten kommunalen Überlieferung werden besonders hervorgehoben. Auch
der Archivverbund Eberbach, der Gemeindearchive im südwestlichen Landkreis betreut,
spielt hier eine besondere Rolle. Der Vorstellung des seit 20 Jahren bestehenden Kreisarchivs
folgen Informationen zum Stand der kommunalen Archivpflege. Knappe Ausführungen zu
den Adelsarchiven, Pfarrarchiven und zum Spezialarchiv »Erika« runden den Beitrag ab.
Der Neckar-Odenwald-Kreis richtete im Oktober 1999 ein eigenes Archiv ein. Mit dem Aufbau des Kreisarchivs, das organisatorisch zum Fachbereich Kreisentwicklung des Landratsamtes in Mosbach gehört, endete die „archivlose" Zeit des Kreises. Es konnte damit begonnen werden, die archivwürdigen Unterlagen der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde sowie
der kommunalen Selbstverwaltung aus der Zentralregistratur und den Sachgebietsregistraturen des Landratsamtes in das nahe Kreisarchiv zu überführen statt wie bisher in das bis dato zuständige Generallandesarchiv in Karlsruhe. Zeitgleich mit dem Beginn des Archivaufbaus wurde Diplom-Archivar (FH) Alexander Rantasa als Kreisarchivar eingestellt. Als Facharchivar mit Marburger Ausbildung übernahm er die Leitung des neuen Kreisarchivs. Zwei Mitarbeiterinnen in Vollzeit bzw. Teilzeit sind ebenfalls im Archiv beschäftigt.
Raub oder Rettung?
(2001)
Archive lassen sich gerne als Schatzkammern der Geschichte bezeichnen. Überraschungen und Sensationen abseits vom Bekannten bleiben da nicht ausgeschlossen. Bei der Ordnung des schriftlichen Nachlasses des Offenburger Politikers Adolf Geck (1854-1942) fanden sich im Generallandesarchiv Karlsruhe französischsprachige Urkunden des 18. und 19. Jahrhunderts sowie ein Stück eines Glasfensters. Zwischen Briefen und Parteiprogrammen, zwischen Fotos und Zeitungsauschnitten tauchten unerwartet Urkunden auf. Eines war eindeutig: Sie gehörten nicht zum politischen Nachlaß.
Die Laßberg-Bibliothek
(2003)
Fast einhundertfünfzig Jahre lang gehörte die gesamte Bibliothek des Freiherrn Joseph von Laßberg. rund 10.000 Bände, zur Donaueschinger Hofbibliothek. Bei der Versteigerung der Fürstlich Fürstenbergischen Hofbibliothek waren als öffentliche Interessenten an den Beständen der ehemaligen Laßberg-Bibliothek vor allem das Land Baden-Württemberg und der Kanton Thurgau als Käufer aufgetreten. Teile des Erworbenen wurden in zwei getrennten Ausstellungen präsentiert und haben diesen bedeutenden Mann, seine Bibliothek, seine Forschungen und Freundschaften einem breiteren Publikum bekannt gemacht.
Die Handschrift L 89 mit dem „both der göttlichen myltigkeit“ befindet sich in der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe. Äbtissin Barbara Veus, die das Kloster Lichtenthal in der schwierigen Zeit von 1551 bis 1597 regierte, widmet in einer Schlußschrift dieses Buch dem Konvent mit dem Hinweis, sie habe es für ihn zusammen mit einer Mitschwester geschrieben. Leider fügt sie nicht hinzu, ob sie es unmittelbar aus dem Lateinischen ins Alemannische übertragen oder aus einer bereits vorhandenen Übertragung übernommen hat. Ihre Ausbildung als Tochter des Badischen Kanzlers Hieronymus Veus und die gelegentlich originelle Wortwahl lassen jedoch vermuten, daß sie die Übersetzerin war. Als Vorlage diente wahrscheinlich die Edition des Kölner Kartäusers Johannes Landsperg von 1536. Dies ergibt sich durch einen Vergleich mit der deutschen
Übertragung von Michael Sintzel.
Sie waren die „Pioniere der Leica", der legendären Kleinbildkamera, und
hatten sich durch Zufall gefunden: Dr. Paul Wolff aus Mühlhausen im
Oberelsass und der Offenburger Alfred Tritschler. Ihr Archiv mit einem
Negativbestand von ca. 500 000 Aufnahmen hat die Wirren der Zeit überstanden und existiert heute noch in Offenburg, dem letzten Sitz der gemeinsamen Firma. Von 1927 bis 1960 datieren diese Schwarzweiß-Bilder:
Ein einmaliger, kostbarer Bestand an visueller Erinnerung befindet sich damit in der Ortenau. Längst haben die Namen der beiden Fotografen Geschichte gemacht. In keinem Handbuch über Schwarzweiß-Fotografie fehlen sie. Und bis heute kommen Anfragen nach Ausstellungen in Offenburg
an. Im Frühjahr 2001 beispielsweise zeigte die Leica-Gallery in New York
eine Retrospektive mit Aufnahmen von Paul Wolff „Fifty Years after his
death".
Digitalisierung, Erschließung und Onlinestellung der Urkunden des Universitätsarchivs Heidelberg
(2019)
Das Universitätsarchiv Heidelberg verwahrt 1.760 Urkunden aus den Jahren 1234 bis 1816, die in einem direkten Bezug zur Geschichte der Universität Heidelberg stehen. Sie wurden in einem von der Stiftung Kulturgut Baden-Württemberg geförderten Projekt von November 2016 bis Dezember 2018 bestandserhalterisch geprüft, erschließungstechnisch ergänzt, digitalisiert und letztlich im ersten Quartal 2019 ins Internet gestellt.
Der Erwerb einer Kiste und deren Aufstellung in der Heiliggeist-Kapelle stehen am Anfang der Geschichte des Archivs der Universität Heidelberg. Seit dem 8. Februar 1388 konnten die grundlegenden Privilegien der 1386 gegründeten Institution an diesem sakralen Ort in „archa uniu(er)sitat(is)“ eingeschlossen werden. Gemeinsam mit den Privilegien wurden auch die Gelder der Universität „sub custodia quatuor facultatum“ dort verwahrt. Zusammen mit dem Rektor besaßen die vier Dekane der Fakultäten Schlüssel zu dieser wertvollen Archivkiste, was zur Folge hatte, dass entnommene
Stücke bisweilen auch nach Amtswechseln in der Wohnung des jeweiligen Vorgängers verblieben und letztlich auf diese Weise der Universität verloren gehen konnten. Das mit zunehmender Verwaltungstätigkeit verbundene Anwachsen von Schriftstücken in Registratur und Archiv führte nicht nur zur Anstellung eines Syndikus am 3. Oktober 1553, sondern kurz darauf auch zur Verlagerung des Archivs, dem am 3. April 1555 die Sakristei des Augustinerklosters durch die kurfürstliche Kanzlei zugewiesen wurde – das dort lagernde Kirchengerät wurde allerdings erst fortgeschafft, als die Universität am 8. Februar 1557 den (neuen) Kurfürsten Ottheinrich in jener Angelegenheit um eine erneute Verfügung bat, welche dieser umgehend aussprach. Getrennt hiervon befand sich in der Wohnung des Rektors neben dem in Gebrauch befindlichen Annalen- und Matrikelband eine „parua cistella uniuersitat(is)“, in der bereits abgeschlossene Annalen- und Matrikelbände sowie andere häufiger benötigte Unterlagen aufbewahrt wurden. Am 21. Dezember 1604 beschloss der Senat jedoch, die alten Annalen- und Matrikelbände dem Archiv zuzuweisen, was angesichts des für Heidelberg und seine Universität sehr wechselvollen 17. Jahrhunderts eine wahrhaft vorausschauende Maßnahme war, die entscheidend für den Erhalt der wertvollen Dokumente gewesen sein dürfte.
Das im 18. Jahrhundert in Bruchsal befindliche Schriftgut des Bistums und Hochstifts Speyer wurde nach der 1793 erforderlich gewordenen Flüchtung der Registraturen der in Speyer verbliebenen Verwaltungsstellen mit diesem vereinigt und nachfolgend auf das Generallandesarchiv Karlsruhe, das 1817 neu gegründete Landesarchiv Speyer, das Erzbischöfliche Archiv Freiburg und das Archiv des Bistums Speyer aufgeteilt.
Wer sich um die Geschichte Schwetzingens bemüht, sieht sich einer Vielzahl von Archiven gegenüber, die für ihn Material bereithalten. Zentrale Bedeutung gewinnt jedoch vor allen das Stadtarchiv Schwetzingen. Obwohl das Stadtarchiv als notwendiger Teil der Stadtverwaltung schon lange besteht, können sich viele Menschen von der Funktion, der Bedeutung
und den einmaligen Beständen dieser Institution auch in Schwetzingen keine rechte Vorstellung machen. Ihre Grundlage wird seit geraumer Zeit im Gesetz über die Pflege und Nutzung von Archivgut (Landesarchivgesetz) vom 27.7.1987 beschrieben. Als erstes Bundesland hat Baden-Württemberg ein solches Gesetz geschaffen. In seinem § 7 heißt es: ,,Die Gemeinden und Landkreise verwahren, erhalten und erschließen Unterlagen von bleibendem Wert. . . mit den entsprechenden Amtsdrucksachen als Archivgut in eigenen Archiven; sie sollen das Archivgut nutzbar machen." Damit wird das Stadtarchiv - anders etwa als das Museum - zu einer kommunalen Pflichtaufgabe gemacht. Dies war freilich nicht neu, denn schon die Akten- und Archivordnung des Landes Baden-Württemberg für die Gemeinden vom 29.6.1964 hatte das Archivwesen derart definiert. Als neu führte das Gesetz das Benutzungsrecht ein: ,,Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, hat nach Maßgabe der Benutzungsordnung das Recht, das Archivgut nach Ablauf der
Sperrfristen zu nutzen, soweit sich aus Rechtsvorschriften oder Vereinbarungen mit derzeitigen oder früheren Eigentümern nichts anderes ergibt." Das Stadtarchiv steht daher nicht nur im Dienst seiner Trägerverwaltung, sondern im Dienst der gesamten Gesellschaft. Eine Stadtverwaltung hat dem voll und ganz zu entsprechen.
Auch im digitalen Zeitalter liegen sie in Buchhandlungen aus: Werbekataloge, die das Lesepublikum über Neuerscheinungen und das lieferbare Programm eines Verlags informieren. Das Angebot allein sagt bereits viel über das werbende Unternehmen aus, Käuferansprache und Gestaltgebung ergänzen gezielt die Außenwirkung. Der vorliegende Beitrag stellt den ehemaligen Baden-Badener Herbert Stuffer Verlag anhand seines Prospektarchivs vor und zeigt, dass Verlagskataloge mehr als nur eine Produktpalette abbilden.
Die aus der Abtei Lichtenthal stammende Handschrift L 89 der Badischen Landesbibliothek enthält Auszüge einer alemannischen Übertragung des Legatus divinae pietatis der hl. Gertrud von Helfta. Sie ist datiert mit 1566 und wurde weithin geschrieben von Äbtissin Barbara Veus (1551-1597), was aus der dem Konvent gewidmeten Schlussschrift hervorgeht. Eine mit dem Monogramm S B genannte Mitschreiberin ist Sr. Salome Beck. Etwa 20 Blatt wurden von einer dritten unbekannten Hand geschrieben. Leider lässt die in der Schlussschrift enthaltene Widmung an den Konvent dyß buoch habent ich und euwer liebe mitschwester euch geschryben nicht er- kennen, ob der Text die Kopie einer anderen, vielleicht gar einer bestimmten Handschrift ist, oder ob es sich um eine ganz oder teilweise selbständige Über- tragung aus dem Lateinischen handelt. Über die Herkunft der Schreiberinnen liegen nur bei Barbara Veus nähere Angaben vor. Sie ist eine Tochter des Hieronymus Veus, der Doktor beider Rechte, zeitweilig Rektor der Universität Freiburg und nach 1518 Kanzler des Markgrafen Philipp I. von Baden war. Der Inhalt der L 89 entspricht ziemlich genau der lateinischen Edition des
Legatus divinae pietatis, die 1536 in Köln unter dem Titel Insinuationum divinae pietatis libri quinque herausgegeben wurde und wegen der vorangestellten Apologetica des Kartäusers Johannes Lansperg gelegentlich unter dessen Namen überliefert ist. Sie weicht von der 1875 durch die Benediktiner von Solesmes veröffentlichten „Originalfassung" ab, die in verkürzter Form in verschiedenen deutschsprachigen mundartlichen Fassungen bereits seit der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts zu finden ist. Dieser Unterschied ist schon in einem relativ kleinen Textvergleich erkennbar.
Professor Felix Heinzer, der seit 2006 an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg das Seminar für Lateinische Philologie des Mittelalters leitet, ist der Entdecker der Bohun-Handschrift im Archiv der Abtei Lichtenthal. Er arbeitete damals als Assistent in der Badischen Landesbibliothek mit am 1987 gedruckten Katalog „Die Handschriften von Lichtenthal“. Mit seinem Beitrag zufrieden, überließ ihm Dr. Gerhard Stamm den Anhang „Die heute noch im Kloster Lichtenthal befindlichen Handschriften des 12. bis 16. Jahrhunderts“. Dieser endet mit der Beschreibung von zwei Handschriften, die als Eigentum des Klosters im Archiv sind, während die anderen als zu betreuendes Säkularisationsgut in der historischen Bibliothek stehen.
Als wir den Katalog der Bibliotheque du Grand Seminaire de Strasbourg herstellten, fanden wir einige Werke, die früher der Abtei Gengenbach gehörten. Dies war erst kürzlich wieder der Fall in der Klosterbibliothek von Ribeauville, wo wir zwei schöne Einbände aus Gengenbach vorfanden. Das gab den Anlaß zu diesem kleinen und späten Beitrag zu einer Geschichte der ehemaligen Klosterbibliothek von Gengenbach.
In früheren Zeiten konnten die Geistlichen nicht über ihre VerJassenschaft frei verfügen: Hab und Gut des Verstorbenen fielen üblicherweise an den Bischof. So kommt es, daß sich mehrere Bündel des ehemaligen Straßburger Bistumarchivs mit den Fragen der Hinterlassenschaften von Priestern befassen. Aus diesen Inventaren stellen wir vier Ortenauer Pfarrbibliotheken vor.
Der Name Fürstenberg hat für viele deutlich an Glanz und Ausstrahlung verloren; seit langem galt er vor allem als Programm und Garant für Kultur auf höchstem Anspruchsniveau. Durch den Ausverkauf wertvollsten Kulturgutes ist ein ungeheurer Traditionsbruch zu beklagen, Zug um Zug wird versilbert, was in Generationen gesammelt, bewahrt und gepflegt wurde. Die Sotheby's-Auktion vom Juli 1994 in London war eine spektakuläre „Glanznummer" in diesem denkwürdigen Kulturgeschacher, etliche andere bleiben in trauriger Erinnerung. Ein wenig Hoffnung und ein bißchen Genugtuung sind geblieben. Das Land Baden-Württemberg hat bereits 1993 1050 für die Landeskultur besonders bedeutsame Handschriften aus der Fürstlich-Fürstenbergischen Hofbibliothek gekauft und 1999 seltene Musikalien mit 7532 Drucken, dazu 1110 Bände aus der Laßberg-Bücherei für die Badische Landesbibliothek in Karlsruhe erworben - für insgesamt 54,3 Millionen DM. Die öffentliche Diskussion um die „Verteilung" dieses Kulturerbes war sehr erregt, viele bibliophile Kostbarkeiten aus dem alten Baden sind vor allem in der anglo-amerikanischen Welt angekommen, sicher auch mancher „antiquarische Schrott". Aber wer beurteilt dies im Detail?
Lassen Sie mich an den Anfang meines Referats eine Begründung dafür stellen, warum ich ausgerechnet dieses Thema gewählt habe. Nun, dafür gibt es einen ganz einfachen Grund: Ich musste, als ich mich vor mehreren Monaten festgelegt habe, eine Fragestellung finden, die einerseits mit dem Generalthema des Archivtags harmonierte, anderseits zum Thema meines Kollegen von der Evangelischen Landeskirche in Baden passte und schließlich allgemein genug war, mir eine hinreichende Flexibilität und Gestaltungsfreiheit zu erhalten. Keiner Begründung bedarf es wohl, dass ich die Ausländerseelsorge — wir könnten auch, etwas fürnehmer, Migrantenpastoral dazu sagen — überhaupt zum Thema meines Vortrags mache. Immerhin gehört die Sorge für die Fremden — und somit auch deren Seelsorge — zu den zentralen Aufgaben, die uns als Christen gestellt sind: Ich verweise auf das Evangelium nach Matthäus, Kapitel 25, Vers 35. Und wenn wir Archivare uns mit dem Problem der „Überlieferungsbildung und -sicherung für Migranten“ befassen, dann tun wir damit zunächst einmal nicht mehr, als eine unserer zahlreichen Pflichten zu erfüllen.
Am 10. Januar 2011 beging die Erzdiözese Freiburg die formale Eröffnung des Erhebungsverfahrens für den Heiligsprechungsprozess des seligen Bernhard von Baden, Landespatron im badischen Teil des Erzbistums. Am 21. November 2012 fand es mit einem von Erzbischof Robert Zollitsch geleiteten Gottesdienst im Freiburger Münster seinen Abschluss auf diözesaner Ebene. Im Zuge unserer Arbeiten als Mitglieder der Historikerkommission stießen wir auf eine Quelle, die bislang von der Bernhardsforschung völlig unberücksichtigt blieb. Es handelt sich um einen fragmentarischen Nachruf auf den Seligen, der vom Augsburger Bürger Sebastian Ilsung († 1468 oder 1469) aufgeschrieben wurde. Er gehört zum Bestand der Bibliotheca Palatina unter der Signatur „Cod. Pal. germ. 677“ der Universitätsbibliothek Heidelberg und wird digitalisiert auf deren Internetseite unter der persistenten URL http:/ /digi.ub.uni-heidelberg.de/ diglit/cpg677/0005 verfügbar gemacht. Bei dem Codex handelt es sich um eine Handschrift, deren Erstellung der Augsburger Lohnschreiberin Clara Hätzlerin zugeordnet werden kann und die vermutlich von Sebastian Ilsung in Auftrag gegeben wurde oder sich in seinem Besitz befand. Eigenhändig fügte Ilsung zwei Texte an, nämlich die auf den Seiten 45v/46v befindlichen Exequien auf die Kaiserin Eleonore, sowie den hier erstmals edierten Nachruf auf Bernhard von Baden. Auf die Existenz des Textes verweisen in anderen Zusammenhängen und demzufolge ohne darauf einzugehen Franz Fuchs und Inta Knor.
Der Bestand Abt. 064. enthält die Handakten der langjährigen Vorsitzenden der Liturgischen Kommission der Evangelischen Landeskirche in Baden, Frieder Schulz und Heinrich Riehm. Frieder Schulz, geboren am 19. Juli 1912 in Bruchsal und verstorben am 25. Dez. 2005 in Heidelberg, war 23 Jahre lang, von 1955 bis 1978, Direktor des Peterstifts, des Predigerseminars der badischen Landeskirche in Heidelberg und seit 1956 Mitglied der Liturgischen Kommission der Evangelischen Landeskirche in Baden. Die „Handakten Frieder Schulz“ kamen im Februar 1999 als dienstliche
Akten aus der Tätigkeit als Landeskirchlicher Beauftragter für liturgische Ausbildung, Forschung und Praxis sowie seiner Mitarbeit im Rahmen der Liturgischen Kommission der Landeskirche in das Archiv. Heinrich Riehm, geboren am 22. Aug.
1927 in Haßmersheim und im Ruhestand seit 1. Sept. 1992, war 1965 zur Übernahme einer Professur an der Akademie für Musik und darstellende Kunst in Graz für ein Jahr beurlaubt. Bis Ende 1995 hatte er den Vorsitz der Liturgischen Kommission der Evangelischen Landeskirche in Baden. Der vorliegende Bestand „Liturgische Kommission“ dokumentiert durch Protokolle und dazugehörige Unterlagen die umfangreiche und gründliche Arbeit, welche in der badischen Landeskirche und darüber hinaus von Heinrich Riehm und Frieder Schulz vor allem in liturgischer, aber auch in kirchenmusikalischer Hinsicht geleistet worden ist. Unter ihrer Regie entstanden Gottesdienstordnungen, Agenden und Gesangbücher in Zusammenarbeit mit der EKD, weiteren protestantischen Kirchen in Europa und der Ökumene. Im Petersstift waren sie im Fach Liturgik für die liturgische Ausbildung badischer Theologen verantwortlich.