333.7 Natürliche Ressourcen, Energie und Umwelt
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Von Brüssel nach Bregenz
(2005)
Das Ereignis war den regionalen Tageszeitungen keine Meldung wert: Am 22.
Dezember 2000 trat die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene und zuvor
vom Vermittlungsausschuss überarbeitete »Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen
der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik« (WRRJL 2000) in Kraft - ein Meilenstein in der
Geschichte des Gewässerschutzes in Europa. Im Unterschied zu den meisten anderen
europäischen Regelungen im Wassersektor richtet sie sich nicht nur an einen kleinen
Kreis von Betroffenen und Experten, sondern verlangt die Einbeziehung der interessierten Öffentlichkeit in die nationale und regionale Umsetzung. So wird die Richtlinie auch
unser Verhältnis zum Wasser als lebensnotwendiger Ressource, als Produktionsfaktor,
Energieträger, Erholungskulisse und als Lebensraum für Pflanzen und Tiere neu definieren
„Allerheiligen ist das Nationalparktor vor der Haustür“, titelte 2016 die Acher-Rench-Zeitung. Bei der Diskussion um die Ausweisung des „Nationalparks Schwarzwald“ hatte der damalige Landwirtschaftsminister Alexander Bonde betont, dass Allerheiligen mit den Wasserfällen „eine der spektakulärsten touristischen Attraktionen“ sei. Das Tor am Eingang der Wasserfälle markiert heute auch ein Portal des Nationalparks. Das Naturdenkmal der sieben Büttenschrofenfälle fehlt in keinem Reise- und Naturführer und lockt vor allem im Sommer unzählige Wanderer, Ausflügler und Schwarzwaldtouristen an. Im Jahr 1988 wurden 250 000 Besucher gezählt, die die Wasserfälle durchwanderten. Aus heutiger Sicht erscheint es daher kaum fassbar, dass vor rund 70 Jahren diese über 83 m in die Tiefe stürzenden Fälle zur Disposition gestellt wurden.
In der Dorfmitte, „Am Durbach“, zwischen Haus-Nummer 3 und 4, zweigt ein ausgebauter Weg, der „Schmiedweg“ (die
Schießgasse) nach Appenweier. Er führt zwischen den beiden Wohngrundstücken 3 u. 4 vorbei, und danach, südlich, gegenüber der Sackgasse „Im Stück“ und dem Friedhof, steht das schmale Transformatoren-Haus. Von hier wurde bis 1989 die
elektrische Versorgung von Ebersweier geregelt und heute (seit 1993) nun zweckentfremdet, doch sinnvoll, dient es als Unterschlupf von gefährdeten Tierarten.
Der Bodensee-Strandrasen
(2006)
Der naturnahe Uferbereich des Bodensees gilt als Biotoptyp mit deutlichem Flächenverlust und starker Abnahme der Biotopqualität und wird daher in der Roten Liste
der Biotoptypen Baden-Württembergs (Breunig 2002) als stark gefährdet eingestuft.
Die wohl bemerkenswerteste Pflanzengesellschaft dieses Lebensraumes ist die Strandschmielen-Gesellschaft (= Bodensee-Strandrasen), das Deschampsietum rhenanae Oberd . 1957 ex Th. Müller et Görs 1960. Es handelt sich um eine niedrigwüchsige Vegetation offener, wellenexponierter Kiesflächen, die im Regelfall ab dem Frühsommer ein
bis sechs Monate überschwemmt sind und im Winterhalbjahr trocken liegen. An diese
spezielle Wasserdynamik (eines Voralpen-Sees) sind einige Pflanzensippen besonders
gut angepasst, die als botanische Kostbarkeiten gelten, wie das Bodensee-Vergissmeinnicht (Myosotis rehsteineri) und die Strand-Schmiele (Deschampsia Iittoralis var. rhenana).
Ihre weltweiten Hauptvorkommen liegen in der schmalen Uferzone des Bodensees.
Am Bodensee sind derzeit etwa 2677 Boote, d.h. rd. 12 % des Bestandes in 44 Bojenfeldern und an 33 Einzelbojengruppen untergebracht (IGKB, 2003). Im Gegensatz zu
Häfen und Steganlagen sind Bojenfelder kostengünstig und einfach zu installieren, da
sie pro Liegeplatz nur aus einem Ankerstein, einer schweren Ankerkette und der Boje bestehen, an der das Boot befestigt ist. Bei schwankendem Wasserstand und wechselndem Windangriff ist die Ankerkette normalerweise nicht straff gespannt sondern schleift je
nach Stärke und Richtung der angreifenden Kräfte über den Boden. Dabei bildet sich eine
kreisförmige Störungszone (Schwoikreis), innerhalb derer die Unterwasserpflanzenvegetation weitgehend vernichtet und die Sedimentoberfläche freigelegt wird.
Die Schiffmühlen gehören mit den Brücken- und Ufermühlen zu den Flussmühlen. Die Schiffmühlen sind im weiteren Bodenseeraum wenig bekannt, weshalb sie im
Blick auf den Alpen- und Hochrhein für die Zeitspanne vom 15. bis 19. Jahrhundert
vorgestellt werden. Es gab auf dem Alpenrhein etwa 20 Vertreter und auf dem Hochrhein 8 - möglicherweise noch mehr. Grundsätzlich kann man sich verschiedene Typen vorstellen, doch gelangten auf den erwähnten Flussstrecken nur zweischiffige Anlagen mit einem oder zwei Wasserrädern zum Einsatz. Ihre Zahl war gegenüber jener
der Landmühlen sehr bescheiden, was auf bestimmte Nachteile zurückzuführen ist. Die
letzten Schiffmühlen gingen um 1900 ein.
Das Naturschutzgebiet liegt am Bodenseeufer im St. gallischen Rheindelta zwischen dem Dorf Altenrhein und der Mündung des Alten Rheins. Es ist ein letzter Rest
eines ursprünglich wesentlich größeren naturnahen Seeufers mit Röhricht, Seggenriedern und Pfeifengraswiesen. Ein alter Hochwasserdamm trennt das Gebiet in eine Seeuferfläche und drei landseitige Riedflächen. Bei den frühsommerlichen hohen Wasserständen ist die Seeuferfläche oft für Wochen überschwemmt. In einzelnen Jahren kann
die Überschwemmung auch ausbleiben. Der Wasserhaushalt der landseitigen Riedflächen wird durch die Niederschläge beeinflusst sowie durch den Grundwasserspiegel,
der durch eine Grundwasserpumpe reguliert wird. Landwirte mähen die Riedwiesen auf
der Seeseite und auf der Landseite des Dammes ab dem 15. September - teilweise erst in
den Wintermonaten. In Abständen von einigen Jahren wird abschnittsweise ein Pflege-Schnitt des Uferschilfröhrichts durchgeführt, wobei auch das Schwemmholz entfernt
wird.
Nutzung des Bodenseeufers
(2009)
Viele naturnahe Ökosysteme der mitteleuropäischen Natur- und Kulturlandschaft
sind durch Übernutzung mehr oder weniger stark degradiert. Dazu zählen auch Seen
und ihre Ufer, die gerade im zirkumalpinen Raum und in urbanen Ballungsgebieten einem erheblichen Nutzungsdruck u. a. durch Erholungsverkehr, insbesondere durch eine
Vielzahl von Wassersport-Tätigkeiten unterliegen. Vor diesem Hintergrund besteht die
Notwendigkeit, degradierte Lebensräume zu renaturieren,
mit der begründeten Annahme, dass naturnahe Lebensräume in der Lage sind, die Bedürfnisse künftiger Generationen besser zu erfüllen als degradierte
Im Pliozän und im Unterpleistozän (Eiszeitalter) vor 5 - ca . 1 Mio Jahren entwässerte der Alpenrhein auf hohem Niveau nach Norden zur Donau. Ab den Donau-Eiszeiten breitete sich in jedem Glazial der Rheingletscher im Vorland aus, was ab dem
Günz-Eiszeitenkomplex (vor vielleicht 1 Mio Jahren) jeweils zum Hochstau der westlichen Schmelzwasserströme und Zubringerflüsse wie der Thur führte. Wie die Deckenschotterrelikte zeigen, kam es dabei zum Überlauf nach Westen zum tief liegenden
Aare-Oberrhein-System. Gleichzeitig begannen die Eisströme das Bodenseebecken
etappenweise auszuschürfen. Nach dem Abschmelzen des Vorlandgletschers wurde jeweils in den Interglazialen wieder der Abfluss zur Donau frei, wobei sich wahrscheinlich
auch erste hoch spiegelnde Beckenseen gebildet hatten. Mit den jüngsten, den tieferen
Deckenschottern, war schliesslich das Überlaufniveau über dem Untersee au f +600 m
ü M abgesunken und lag damit niedriger als die Schwelle zwischen Bodenseebecken und
Donau im Raum Federsee mit mehr als 600 m ü M.
Am 10. Februar 2011 konnte das Natur- und Landschaftsschutzgebiet (NSG/LSG) „Hochholz-Kapellenbruch“ 20 Jahre nach der ersten Ausweisung als Schutzgebiet mit einer neuen Verordnung versehen und um
121 ha NSG-Fläche erweitert werden. Zwanzig Jahre
beharrliche Naturschutzarbeit hatten zu einer beeindruckenden naturschutzfachlichen Aufwertung dieses Teils
der Kinzig-Murg-Rinne zwischen Malsch (bei Heidelberg) und Wiesloch geführt: wo 1991 noch überwiegend
Ackerfächen auf anmoorigen Böden bestellt wurden,
fnden sich heute ausgedehnte Wiesen und Hochstaudenfuren. Weiter ist das Gebiet charakterisiert durch ein
Grabensystem mit gut entwickelten Schilf- und Röhrichtsäumen sowie Schwarzerlen-Eschen-Auwälder und Eichen-Hainbuchen-Sternmierenwälder. Detaillierte vegetationskundliche Kartierungen (Rösch 2009) legten es
nahe, nun auch den zentralen, bisher als LSG geführten
Bereich des Gebietes als Naturschutzgebiet auszuweisen. Die Unterschutzstellung würdigt das Erreichte,
richtet die land- und forstwirtschaftliche Nutzung auf
das naturschutzfachliche Ziel aus, reduziert Störungen
durch Freizeit-Aktivitäten und hilft, den zur Pfege dauerhaft erforderlichen Einsatz von Naturschutzmitteln zu
sichern. Die Wiederbesiedlung mit gebietstypischen
Vogelarten, die teilweise nur noch als Wintergäste zu
beobachten waren, ist angelaufen und wird weiter beobachtet werden.