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Das gedruckte Zeugnis für das gesprochene Wort stand im Fokus der Reihe >>Bücherfunde<< an der Badischen Landesbibliothek. Die Veranstaltung mit dem Titel >>Zwei Frauen im Badischen Landtag: Marianne Weber und Marie Bernays<< fand im Rahmenprogramm zur Ausstellung >>Schlaglichter - 100 Bücher des Jahres 1918<< statt und verwies, als Ausblick zum Ende der Ausstellung zum Umsturz im Jahre 1918, auf die Schaffung einer neuen Verfassungsordnung im März 1919. Zusätzlich passten diese »Bücherfunde« auch zum Gedenken an das Jahr 1968 und den mit diesem Jahr verbundenen Emanzipationsbestrebungen. Ein kurzes Wort des französischen Philosophen Michel de Certeau bringt das Anliegen der Veranstaltung auf den Punkt: »En 1968 on a pris la parole comme en 1789 la Bastille.« Das gilt in noch viel größerem
Maße für die Jahre 1918/1919 in Deutschland, als die Frauen erstmals das aktive und das passive Wahlrecht erhielten. Dank dieser Mitspracherechte im Wortsinn war es möglich, dass sie in der Öffentlichkeit das Wort ergriffen und zur Politik Stellung nahmen.
Von Jägern und Gejagten
(2020)
Im Jahr 1828 veröffentlichte der württembergische Kameralbeamte und leidenschaftliche Wanderer Friedrich Ludwig Bührlen (1777–1850) sein Buch „Bilder aus demSchwarzwald“. Unter anderem schilderte er darin die Eindrücke und Beobachtungen einer 1825 in Begleitung seines Sohnes unternommenen Wanderung. Sie führte ihn von Sindelfingen nach Straßburg und von dort aus zurück bis Freudenstadt. Am 27. September 1825 passierte Bührlen das Dorf Besenfeld im Murgtal und hielt dazu später fest, dass er und sein Sohn vor dieser Gegend „einige Schauer gehegt [hätten], weil erst neulich in der Nähe von hier der berüchtigte Wilderer und Räuber Rothenbühler aufgegriffen worden“ sei. Die „Schauer“ scheinen allerdings mit einem gerüttelt Maß Sensationslust und Neugierde durchmischt gewesen zu sein: Bührlen bedauerte ausdrücklich, dass er wegen der späten Stunde keine Gelegenheit fand, den Sonnenwirt Berger aus Besenfeld, dem die Festnahme gelungen war, aufzusuchen, „um die näheren Umstände aus seinem eigenen Mund zu hören“.
Am 17. Dezember 1903 gelang den Brüdern Orville und Wilbur Wright in Kitty Hawk/North Carolina mit dem Doppeldecker „Flyer" der erste Motorflug der Geschichte. Es war ein Flug von 70 Metern. Knapp drei Jahre später folgte der erste europäische Motorflug des Dänen Jakob Ellehammer mit dem „Ellehammer-Anderthalbdecker" auf der Ostseeinsel Lindholm. Ellehammer war 42 Meter weit geflogen. Erst 1908 glückten die ersten deutschen Motorflüge den unabhängig voneinander operierenden Flugzeugbauern August Euler, Hans Grade und Hermann Dorner in kurzer zeitlicher Folge. In den Jahren 1909 und 1910 erlebte die Fliegerei einen deutlichen Aufschwung. Es waren nun statt der bisherigen „Flugsprünge" Flüge von mehreren Kilometern Länge möglich. Schon 1910 wurde im Deutschen Reich der Flugschein eingeführt. Als erster
geprüfter Flugzeugführer ging August Euler in die deutsche Geschichte ein. Er erwarb seinen Flugschein am 1. Februar 1910 in Darmstadt. Obwohl Darmstadt nicht allzuweit weg liegt, dauerte es noch über zwei Jahre, bis die Fliegerei nach Baden kam. Am 24. Mai 1912 erwarb der Elsässer Paul Senge in Mannheim den ersten Flugschein auf badischem Boden. Das
Flugzeug, das Senge steuerte, war der „Dr.-Hübner-Eindecker". Der Konstrukteur dieses Flugzeuges war Hugo Hübner.
Zu Beginn der 1820er-Jahre wanderte der in Hilsbach bei Heidelberg geborene protestantische Pastor Oswald Sauerbronn mit nahezu einem Drittel seiner Gemeinde Becherbach bei Kirn nach Brasilien aus, wo sie in Nova Friburgo im Staat Rio de Janeiro die erste evangelische Gemeinde gründeten. Vertragsbrüche brachten den Pastor in eine katastrophale Lebenssituation.
Briefe an Freunde und Bittschriften an den Kaiser belegen die äußerst prekären Verhältnisse während langer Jahre seines Berufslebens.
Unbekannter Künstler
(2021)
Das gut erhaltene, ästhetisch besonders wertvolle Portrait eines jungen Edlen von 1490 gehört zu den Attraktionen des Augustinermuseums in Freiburg. Bedauerlich daran war nur, dass sowohl Urheber und als auch Porträtierter bisher unbekannt blieben. Christoph Wilhelmi gelang es, durch Analyse einiger Bilddetails die Hintergründe aufzuklären und nach mühsamen
Recherchen die Identität des Dargestellten aufzudecken. Auch einige Vorgänge aus dem Leben des Basler Adligen kamen auf diese Weise zum Vorschein.
Martin Butzer/Bucer wurde als Sohn eines wenig begüterten Küfers am Martinstag des Jahres 1491, also am 11. November, in Schlettstadt geboren. Schlettstadt (frz. Selestat), zwischen Colmar und Straßburg gelegen, war damals eine Reichsstadt, die im ausgehenden 15. Jahrhundert etwa 4000 Einwohner zählte, die von Handwerk, Weinbau und Landwirtschaft lebten. Das Haus der Familie befindet sich am westlichen Rande der Stadt, ganz am Rand, da, wo einst die ärmeren Handwerker wohnten. Das Haus steht übrigens noch unverändert, ist aber recht baufällig und
steht leider nicht unter besonderem Schutz.
Bildhauer Prof. Adolf Heer
(2010)
Im Baar- und Residenzstädtchen Donaueschingen waren im 19. Jahrhundert
die kunstsinnigen Fürsten die Gönner und Mäzene, denen Adolf Heer und andere
"Baaremer Söhne" wie Franz Xaver Reich, der Bildhauer aus Hüfingen, ihren
Werdegang als bekannte Künstler zu verdanken hatten .
So brachte der erste Auftrag von Fürst Kar! Egon III. für die zwei Engelsstatuen
für die Fürstengruft Maria Hof in Neudingen bei Donaueschingen Adolf Heer Lob
und Anerkennung weit über die Grenzen des Großherzogtums Baden hinaus.
Michael Sattler (1490-1527)
(2013)
Das Urteil, das im Prozess gegen den ehemaligen Mönch und Täuferführer Michael Sattler am 17. Mai 1527 in der vorderösterreichischen Amtsstadt Rottenburg am Neckar – gleichzeitig Sitz der Grafen von Hohenberg – gefällt wurde, übertraf an Grausamkeit alles Vorstellbare und erfüllte selbst die Zeitgenossen allgemein mit Abscheu und Entsetzen. Der Angeklagte sollte dem hencker an die handt [ge]geben werden, der soll ihn auf den [Markt]platz fuehren, und ihm allda zuerst die zungen abschneiden, danach uff ayn wagen schmiden, im allda zwaymal mit einer eyßnen glueende zangen auß seynem leib reissen. Nachmals, biß man [ihn] auff die malstat bringt, noch fünf griff [mit der Zange] wie vor[her] […] geben. Danach seyn leyb wie ayn ertzketzer zu pulver verprennen. Am 20. Mai 1527 wurde das Urteil vollstreckt. Noch auf der Hinrichtungsstätte habe Sattler Got für seine verfolger gebetten und erklärt, die warhayt bezeugen und mit meinem blut versigeln zu wollen, so der Augenzeugenbericht. Mit Sattler starben neun Männer und zehn Frauen, die mit ihm gemeinsam aufgegriffen worden waren und sich wie er geweigert hatten, den widertauff [zu] widerruff[en]. Unter ihnen war
auch Sattlers Ehefrau Margarete. Einem der Gefangenen, Veit Feringer, welcher auß furcht zum ersten ganntz und gar abgefallen war und widerrieff, sich auch begeben hat, alles zu glauben, was seyn oberkayt wollt, wurde ohne weitere Misshandlungen der Kopf abgeschlagen. Eine der verurteilten Frauen erhielt einen Hinrichtungsaufschub, bis sie ihr ungeborenes Kind entbunden hatte. Die übrigen Gefangenen wurden lebendig verbrannt, die Frauen im Neckar ertränkt.
Der Titel dieses Aufsatzes fordert zum Widerspruch auf.1 Man denkt sogleich an Joseph Victor von Scheffel, den Donaueschinger Hofbibliothekar der Jahre 1857 bis 1859, der mit seinen Gedichten „Biedermanns Abendgemütlichkeit“
und „Bummelmeiers Klage“ zum Geburtshelfer des Begriffs Biedermeier wurde. Je länger er in Donaueschingen lebte, umso spöttischer wurden die Töne, die er für die Stadt und ihre Bürger übrig hatte. Er fühlte sich von den Beamten der
fürstlichen Verwaltung eingeengt, bei der ungewohnten Arbeit als Bibliothekar mit Regeln und Kontrollen malträtiert. Im Ort selbst, so urteilte er, nähme die Kleinstädterei „kolossale Dimensionen“ an. Damit meinte er die unsäglich vielen gesellschaftlichen Verpflichtungen, Höflichkeitsbesuche, ständiges Händeschütteln und Grüßen, aber auch Klatsch und Tratsch.
Adam Remmele
(2011)