Reformation und Gegenreformation
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Im Kraichgauort Knittlingen hütet das Faust-Museum sorgsam, was man für die Hinterlassenschaften des historischen Dr. Faustus hält: Einen Giftschrank und ein Pergament mit dem alchemistischen „SATOR-AREPO“-Zeichen. Neben einer Melanchthon-Äußerung und der notariell beglaubigten Abschrift eines Knittlinger Kaufbriefs von 1542 stützen Schrank und Pergament die Annahme, der historische Dr. Faustus stamme aus dem Kraichgauort. Diese lokal geschichtliche Verwurzelung ist es nicht zuletzt, die Goethe-Kenner und Touristen in das Knittlinger Faust-Museum zieht. Eine genaue wissenschaftliche Untersuchung des Alters von Giftschrank und Tinte auf dem „SATORAREPO“-Pergament lehnte der frühere Leiter des Faust-Museums, Günther Mahal, jedoch ab. Inzwischen erkennt man in Knittlingen an, dass der Giftschrank aus Expertensicht ungefähr aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts stammt und nicht direkt auf den historischen Dr. Faustus zurückgeht. Soviel Wirklichkeitssinn ist anerkennenswert, besonders weil andere Ortschaften, darunter das im nördlichen Kraichgau gelegene Helmstadt-Bargen, aufgrund wider streitender Indizien auch schon einmal den Anspruch erhoben haben, Geburtsort des Fausts zu sein. Belegt ist seine Tätigkeit als wandernder Wunderheiler, Magier und Alchimist. Bei vielen Zeitgenossen hatte er einen schlechten Ruf, galt als Scharlatan, Herumtreiber und Betrüger. Mehrere Städte haben ihm die Einreise verwehrt oder ihn ausgewiesen. Nachdem er etwa 1540 im breisgauischen Staufen vermutlich bei einer Explosion ums Leben gekommen war, behaupteten manche, ihn habe der Teufel geholt.
Um das Jahr 1500 herum lebten in Markgröningen ungefähr 1500 Einwohner. Eine
Stadtmauer mit damals nur drei Toren schützte die Bevölkerung samt Hab und Gut.
Im Nordwesten der Siedlung lag, von einer eigenen Mauer umgrenzt, das herzogliche
Schloss. Darüber hinaus bot die Stadt in Kriegsfällen auch Schutz für die zum Amt
gehörenden Amtsorte. Reisende fanden in Schildwirtschaften Übernachtungsmöglichkeiten, wo ihre Pferde versorgt wurden und man die Wagen unterstellen konnte.
Das Amt war ein von Vogt und Gericht beherrschter Wehr-, Hochgerichts-,
Steuer- und Verwaltungsbezirk. Der Vogt wurde als Vertreter des Landesherrn vom
Herzog eingesetzt. Mit dem Stadtgericht und dem Rat zusammen bildete er die
Exekutive und hatte darauf zu achten, dass herzogliche Anordnungen befolgt und
umgesetzt wurden. Politische Macht besaß die sogenannte Ehrbarkeit. Das waren
angesehene bürgerliche Familien mit Vermögen und landesweiten Verwandtschaftsbeziehungen zu Amtsträgern. Neun Familien, darunter die Vollands in Markgröningen, stellten in 43 württembergischen Ämtern 17 Vögte und einen Keller. Neben
Philipp Volland, der in Markgröningen das Vogtamt innehatte, war sein jüngerer
Bruder Claus in Besigheim Keller und Vogt. Der ältere Bruder, Ambrosius Volland,
war Rat und Kanzler Herzog Ulrichs.
Herzog Ulrich von Württemberg wurde 1503 mit 16 Jahren für mündig erklärt. Zunächst war er ein recht erfolgreicher Regent, denn im Bayerischen Erbfolgekrieg von
1504 konnte er sein Land im Westen, Norden und Osten wesentlich vergrößern. In
Marbach war man darüber besonders glücklich, denn Stadt und Amt wurden aus der
seit 1463 währenden Lehensabhängigkeit von der Pfalz gelöst.
Seine Hochzeit mit Sabina von Bayern feierte Ulrich unter anderem am 3. Mai 1511
mit einem glanzvollen Pferderennen in Marbach. Aufgrund des Erfolges wurde die
Veranstaltung 1512 wiederholt.
Herzog Ulrich war jedoch ein selbstherrlicher Regent, der bald seine enge Bindung an
den Kaiser und den Schwäbischen Bund vernachlässigte. Seine verschwenderische und
maßlose Hofhaltung brachte ihn in finanzielle Schwierigkeiten, die er auf Kosten der
Untertanen zu bekämpfen versuchte. Eine ungerechte Verbraucherabgabe sowie die Veränderung von Maß und Gewicht blieben nicht ohne Folge, zumal viele Bauern und Weingärtner nicht mehr nur das verarmte und unmündige Proletariat auf dem Lande waren,
sondern in vielen Bereichen mehr Mitspracherecht forderten. Die aufgeheizte Stimmung
entlud sich zuerst im Remstal. Von dort erfasste der Aufruhr des »Armen Konrad« im
Frühjahr 1514 in kürzester Zeit das ganze Land, so auch Marbach und Umgebung.
Das Verlangen nach einer Reform der Kirche war schon vor 1517 zu verspüren.
Luthers 95 Thesen bildeten dann den Auslöser der nun folgenden Reformationsbewegung.
Wesentliche Voraussetzungen der Reformation sind in den Reformbewegungen des 15. Jahrhunderts zu suchen, die die Kirche ebenso betrafen, wie
das politische Leben und die Bildung. Überhaupt kann das 15. Jahrhundert als
Zeit der Reformen bezeichnet werden. Das heißt, dass der Reformbegriff bereits
geläufig war und es lediglich auf einer Übereinkunft der Historiker beruht, dass
wir einerseits von den Reformbewegungen des 15. Jahrhunderts reden, andererseits aber von der Reformation des 16. Jahrhunderts. Grundlegend für beide
Begriffe ist das lateinische Wort »reformatio«, das so viel wie Wiederherstellung
oder Erneuerung bedeutet.
Geschichte vor dem 20. Jahrhundert ist in den Lehrplänen sämtlicher Schularten arg ausgedünnt. Das gilt insbesondere für die frühe Neuzeit, also das 16. bis 18. Jahrhundert, wo die Reformation Luthers im 16. Jahrhundert und der Dreißigjährige Krieg im 17. Jahrhundert kaum noch vorkommen. Das vom Gymnasium mitgebrachte Vorwissen von Studienanfängern im Fach Geschichte zu diesen Themen liegt jedenfalls bei null. Zum Dreißigjährigen Krieg lernt man allenfalls dessen Grobgliederung und erfährt dann theoretisch – in der Praxis leider meist nicht einmal das –, dass der Konflikt, den wir heute als den Dreißigjährigen Krieg bezeichnen, aus fünf Phasen bestand: 1) dem böhmischen Krieg 1618–1620; 2) dem spanisch-niederländischen Krieg 1621–1625, dessen Auswirkungen aber bereits heftig auch ins eigentliche Deutschland hinein ausstrahlten; 3) dem dänischen Krieg 1625–1629, der im sogenannten Restitutionsedikt von 1629 gipfelte; 4) dem schwedischen Krieg 1630–1635, der eigentlich mit dem Frieden von Prag 1635 hätte beendet sein sollen; 5) dem französischen Krieg, der 1635 begann und sich qualvolle 13 Jahre bis 1648 hinzog.
Uns hat glaublichen angelangt, so beginnt der Straßburger Bischof Albrecht am 15. April 1502 sein Schreiben an das elsässische Oberehnheim, welches er vor der erneuten Gefahr des ‚Bundschuhs‘ warnt, der noch zur zit nit herloschen
sei. Die Bewegung des Bundschuhs sei nach den Vorkommnissen 1493 in Schlettstadt nicht aufgelöst, sondern habe sich wieder vereint, werbe neue Mitglieder an und plane, sich zu erheben. Galt der Bundschuh – die übliche Fußbekleidung von Bauern und Handwerkern – in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts noch „als Symbol für Verteidigung, Rechtschaffenheit, Recht und Freiheit“, wurde er um die Jahrhundertwende „im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation zum Symbol für gewaltsamen Umsturz und Terror“. Bereits 1493 war es in Schlettstadt zu einem ‚Bundschuh‘, zu einer Verschwörung des einfachen Volkes gegen die Obrigkeit, gekommen. Gemein ist dem Schlettstadter und dem Untergrombacher Bundschuh sowie den späteren als Bundschuh klassifizierten Ereignissen die frühzeitige Aufdeckung durch Verrat, bevor die geschmiedeten Pläne in die Tat umgesetzt werden konnten. „Das Ereignis eines Bundschuhaufstands“, so Guy P. Marchal, „der offenkundig allen vor Augen getreten wäre und dessen Umfang, Verlauf, Erfolg oder Niederwerfung in vielfältigen Zeugnissen uns überliefert wurde, hat nicht stattgefunden“.
Unser Bild vom Badeleben in Griesbach und Peterstal nach dem Dreißigjährigen Krieg ist weitgehend von den Schilderungen Johann Michael Moscheroschs und Johann Jakobs von Grimmelshausen geprägt, die in diesem Zusammenhang immer wieder zitiert werden. Hinzu kommt ein Kupferstich von Matthäus Merian dem Älteren aus dem Jahr 1644, der zeigt,
daß sich das Bad Peterstal mit seinen Badestuben und Wandelgängen in zwei geräumigen Häusern, mit Nebengebäuden und Gärten, unversehrt durch die Kriegsjahre erhalten haben muß. Moscherosch im Eingang zu seinem Gesicht ,Höllenkinder', dem sechsten seiner insgesamt vierzehn ,Gesichte ', Grimmelshausen im fünften Buch des ,Simplicissimus' und im Eingang zum ,Ratstübel Plutonis', zeichneten drastisch das Bild von leichtlebigen, den Schlemmereien der Tafel, den Freuden der Musik und des Tanzes und nicht zuletzt den erotischen Vergnügungen hingegebenen, meist vornehmen Kurgästen, die nachzuholen bestrebt waren, was ihnen die Kriegsjahre verwehrt hatten. Unter sie hatte sich jenes lose Volk eingeschlichen, das wie Courasche seinen Profit suchte. Simplicissimus verdankt der Begegnung mit Courasche jenen Bankert, den jungen Simplicius,
dem er den ,Ewigwährenden Kalender' gewidmet hat.
Das Fürstlich Fürsten bergische Archiv in Donaueschingen ist eine bedeutende Quelle zur Geschichte des Kinzigtales, da
Teile dieser Landschaft einst zum Fürstenbergischen Hause gehört hatten. So finden sich in Donaueschingen viele amtliche Dokumente, Archivalien und Urkunden, die - vor allem, was die ältere Geschichte betrifft - sorgfältig ediert in Urkundenbüchern und Findbüchern erschlossen sind. Doch nicht alles ist publiziert und so kann man gelegentlich Zufallsfunde machen, wie die im Folgenden vorgestellte Korrespondenz des Fürsten Friedrich Rudolph von Fürstenberg mit seinem Amtmann in Haslach, Simon Fink. Das Besondere an diesen Schreiben: Sie sind partiell in Geheimschrift geschrieben, die der Empfänger Fink entschlüsseln musste. Das tat er, indem er den entsprechenden Buchstaben unter die Chiffre geschrieben hat, sodass man sich auch als heutiger Leser keine große Mühe mit dem Entziffern machen muss. Der derart entschlüsselte Satz lässt sich problemlos lesen, der Geheimcode des Fürsten ist geknackt.
Am Sonntag, 23. März 2014, um 17 Uhr fiel der Startschuss zur 750-Jahr-Feier der Gemeinde Altschweier (Bühl). Vor mehr als 500 Jahren, im Jahre 1514, versuchte der „Gugelbastian" im Bühler Amt, wozu auch Altschweier gehörte, einen Aufstand
anzuzetteln. Grund genug, mithilfe einiger Dokumente die damaligen Verhältnisse erneut unter die Lupe zu nehmen, zumal eine Bastian-Gugel-Statue auf den Anführer hinweisen soll. Der Aufstand, der sich im Bühler Amt im Jahre 1514 abspielte, ist schon vielfach behandelt worden. Die Autorennamen reichen von Heinrich Schreiber, 1824, über Albert Rosenkranz, Karl Reinfried, zahlreichen Zeitungsartikeln bis hin zu Michael Rumpf, um nur einige zu nennen. Trotzdem bleiben viele Fragen offen. Einige, wenn auch auf den ersten Blick z. T. nebensächliche Aspekte, sollen im Folgenden angesprochen werden.
Im Stadtarchiv Freiburg lagert unter der Signatur Cl Militaria 101 , fol. 39r-41v, ein Schriftstück
aus dem Deutschen Bauernkrieg von 1525. Es trägt die Überschrift "Handlung vnd feldartickel,
so furgenomen worden sind vjf montag nach der alten vaßnacht [ 6. März] von allen
hujfen vnd reten, so sich zusammen verpjlicht in dem namen der heilgen vnzerteilten dryvaltigkeit
anno etc xvc xxv [1525]" .
Unschwer erkennt man in der sorgfältig erstellten Handschrift ein zentrales Dokument aus
der Erhebung von 1525 wieder: die in der modernen Geschichtswissenschaft sogenannte
„Memminger Bundesordnung". Diese wurde von den Führern der drei oberschwäbischen
Bauernhaufen am 6. und 7. März in Memmingen als Verfassung der von ihnen gegründeten
„Christlichen Vereinigung" beraten und verabschiedet.' Wenig später wurde sie gedruckt; was
die Bedeutung erkennen lässt, die ihr damals beigemessen wurde. Denn nur zwei bäuerlichen
Programmschriften, den „Zwölf Artikeln" und der „Memminger Bundesordnung", widerfuhr
die Auszeichnung, im Druck bekannt gemacht zu werden. Bei genauerem Hinsehen wird aber
auch deutlich, dass die Freiburger Handschrift keine bloße Abschrift des gedruckten Textes war.
Durch Streichung, Abwandlung und Hinzufügung von Artikeln war sie vielmehr eine eigene,
für sich stehende Fassung der gedruckten „Memminger Bundesordnung" - eine nach ihrem archivalischen
Lagerort sogenannte „Freiburger Bundesordnung".
Wer sich mit dem „Bundschuh" befasste, galt lange Zeit als gut beraten, sich den Arbeiten von
Albert Rosenkranz und Günther Franz anzuvertrauen.[1] Albert Rosenkranz hatte 1927 die vorhandenen Quellen zu den Bundschuh-Verschwörungen von 1493, 1502, 1513 sowie 1517
veröffentlicht und zugleich eine eingehende Schilderung jener vier „Erhebungen des südwestdeutschen Bauernstandes" gegeben. Sechs Jahre später ordnete Günther Franz den Bundschuh
- sich inhaltlich auf das „grundlegende" Werk von Rosenkranz stützend - in den Gang der
bäuerlichen Erhebungen vor dem Bauernkrieg von 1525 ein.
Die wissenschaftliche Tagung in Bruchsal 2002 (Anlass war die 500-jährige Wiederkehr des
Bundschuhs zu Untergrombach) machte erstmals Abstriche am gültigen Bild des Bundschuhs.
Rolf Köhn urteilte über die Arbeit von Rosenkranz: ,,Während seine Quellenausgabe bis heute
maßgeblich blieb, genügt seine Darstellung nicht mehr den Anforderungen der Geschichtswissenschaft."[2] Claudia Ulbrich leitete ihren Beitrag über den Untergrombacher Bundschuh sogar
mit dem Satz ein: "[ ... ] die Quellen lassen eine Rekonstruktion dessen, was sich 1502 in Untergrombach abgespielt hat, nicht zu."[3] Ich selbst habe eine Darstellung des Lehener Bundschuhs
von 1513 gegeben und dabei einige ältere Aussagen infrage gestellt.[4] Im Folgenden
greife ich die Ansätze von 2002 erneut auf und unterziehe den Lehener Bundschuh einer
nochmaligen kritischen Betrachtung. Ich glaube, dass ich die ältere Interpretation in zentralen
Punkten und mit größerer Bestimmtheit als 2002 revidieren kann.
Im Urkundenbestand des Stadtarchivs Freiburg befindet sich ein undatiertes broschiertes Doppelheft, das zeitlich wohl um das Jahr 1522 einzuordnen ist. Es handelt sich dabei um die Niederschrift aus der Hand eines Freiburger Ratsschreibers von Rechtfertigungsaussagen eines nicht
genannten evangelisch Gesinnten, der Anschuldigungen eines Münstergeistlichen zurückweisen
will, er habe sich mehrmals öffentlich gegen dessen katholische Predigten geäußert. Die Beschaffenheit und das Äußere des Hefts geben indes mancherlei Rätsel auf. Seine Blätter sind beidseitig
in Spalten (mit Ausnahme von Blatt 1) beschrieben, wie wir es etwa auch aus den Freiburger
Ratsprotokollen kennen, freilich mit Streichungen, Einschüben und eingenähten Viertel- oder
Halbblättern. Daraus ist zu schließen, dass es sich um schriftliche Eingaben des Angeklagten
bei einem Verhör handelt, das sich über mehrere Termine bzw. Tage erstreckte; diese hat der
Schreiber sodann im Protokoll wörtlich übernommen. Diese Vermutung wird dadurch erhärtet,
dass die Antworten des Angeklagten recht detailliert ausfallen, mit zumeist getreu zitierten Belegstellen aus beiden Testamenten der heiligen Schrift sowie dem „Decretum Gratiani", sowohl
auf Deutsch als auch auf Latein, die mündlich kaum so hätten vorgetragen werden können. Es
verwundert dennoch, dass der Schreiber einer katholisch gebliebenen Stadt dieses evangelische
,Beweismaterial' in solcher Ausführlichkeit zu Papier gebracht hat, es sei denn, die Obrigkeit
wollte sehr genaue Auskünfte über das Ausmaß der evangelischen Gesinnung in der Stadt und
den Kenntnisgrad ihrer Anhänger gewinnen. 2 Noch befremdlicher ist die Tatsache, dass das Heft
die Antworten auf zwei Beschwerdepunkte enthält, eine dritte jedoch nach zunächst niedergeschriebener, dann gestrichener Inhaltsangabe weglässt. Darauf wird zurückzukommen sein.
Nachdem im Jahre 1524 erste Erhebungen am Hochrhein und im Schwarzwald ausgebrochen waren, ergriff der große Bauernkrieg im Jahre 1525 ein Gebiet, welches von Thüringen bis ins Elsass und von Mainz bis ins salzburgische Land reichte. Dabei kam es auch im Hochstift Speyer und im Gebiet des kurpfälzischen Territoriums zum Aufruhr. Der Bischof von Speyer und der pfälzische Kurfürst Ludwig V. reagierten auf diese Erhebung zuerst recht zögernd. Um Zeit zu gewinnen
und Truppen auszuheben, gingen beide zunächst auf die Forderungen ihrer Untertanen ein. Als die Haufen der Aufständischen sich zerstreut hatten, zog der Pfalzgraf mit einem gut ausgestatteten Heer zu Felde und unterwarf sich die von ihm abgefallenen Gebiete. Im Bruhrain und Kraichgau wurden die fünf speyerischen Amter Bruchsal, Rotenberg, Udenheim, Grambach und Kislau hart bestraft. Am 5. Juni 1525 stellten zudem die kurpfälzischen Städte Eppingen, Heidelsheim, Hilsbach und Sinsheim den hier zu behandelnden Revers für den Pfalzgrafen aus. Zunächst wird der Bauernkrieg im Bruhrain und im Kraichgau charakaterisiert. - Auf eine allgemeine Darstellung der Problematik wird verzichtet, da die Umstände des Bauernkriegs von 1524/25 bekannt sein dürften. Im zweiten Teil wird der Revers nach der Edition formal und inhaltlich analysiert.
Während meiner Arbeit am Familien- bzw. Ortssippenbuch Landshausen, das im Jahre 1996 als Band 76 der Badischen und in der Reihe A der Deutschen Ortssippenbücher als Band 225 erschienen ist, lag es nahe, nicht nur eine kurze Ortschronik
voranzustellen, sondern auch ein Kapitel über die Ortsgeistlichen vor Beginn der Kirchenbücher (1649 ff.) zu schreiben.
Zugleich stellte sich die Frage, inwieweit die Reformation auch in Landshausen - bedingt durch die umliegenden evangelischen Orte - Fuß fassen konnte. Diese Frage für eine heute rein katholische Gemeinde zu beantworten, war zunächst insoweit
schwierig, als ich zum Beispiel bei Gustav Bossert in seiner Badisch-Pfälzischen Reformationsgeschichte keinen Hinweis fand, der auch nur ansatzweise darauf Antworten gegeben hätte. Die Nähe zu Menzingen und anderen evangelischen Orten der näheren Umgebung war für mich der Anstoß, zumindest den Versuch zu unternehmen, Beweise auf reformatorische Bestrebungen für das dem Stift Odenheim zugehörige Landshausen zu finden.
Die Feuerwaffen der mehreren hundert Württemberger Angreifer brachten einst mit dem
13. Januar des Jahres 1633 Bedrohung, Verwüstung und auch Tod über die Stadt Villingen. Am
ersten Tag waren es 293 Kugeln, die vom Hubenloch auf die Stadt abgeschossen wurden, tags darauf waren es 487, die Granaten nicht gerechnet,
und schließlich fielen 100 Kugeln und 32 Granaten in die Stadt, „ohne jedoch wunderbarerweise großen Schaden anzurichten. Zum großen Teil fielen die
Granaten in die Wasserbäche und in den Stadtgraben,
wo sie explodierten“, so die Überlieferung.
Zu den herausragenden Figuren der Villinger
Lokalhistorie und der Regionalgeschichte des heutigen Schwarzwald-Baar-Kreises muss der Sankt
Georgener Benediktinerabt Georg II. Gaisser
gezählt werden. Dieser Rang gebührt ihm nicht in
erster Linie wegen seines ordenspolitischen
Engagements während des Dreißigjährigen Krieges
oder wegen seiner Bemühungen um eine Reform
des von ihm geleiteten Klosters, sondern aufgrund
der Tagebücher, deren Anfertigung er 1621 begann
und erst knapp vor seinem Tod 1655 abbrach. Es
handelt sich dabei in einer an Selbstzeugnissen eher
armen Epoche um eine außergewöhnlich umfangreiche und aussagekräftige, über die Grenzen
Südwestdeutschlands hinaus bedeutsame autobiographische Quelle, die auf Tausenden von Seiten
vorwiegend in lateinischer, gelegentlich auch in
deutscher Sprache die Wahrnehmung, Deutung
und Bewältigung der Konflikte des Konfessionellen
Zeitalters durch einen katholischen Geistlichen
dokumentiert.'
Das Bauland hat in seiner Geschichte immer wieder Bauernunruhen erlebt. So war die Region
sowohl im Bauernkrieg als auch bei den Unruhen zu Beginn der 1848er-Revolution eine Hochburg.
Aber auch später erwies sich die Region als rebellisch. Ausdrückliche Bezugnahmen auf
den Bauernkrieg gab es auch im 20. Jahrhundert, besonders bei Protesten nach dem Ersten
Weltkrieg und im Zuge der Auseinandersetzung um die Daimler-Benz-Teststrecke in Boxberg.
Schon zu Beginn der 1520er-Jahre stießen die Ideen der Reformation in einzelnen Gemeinden
des heutigen Neckar-Odenwald-Kreises auf offene Ohren. Begünstigt durch die Möglichkeiten
des Buchdrucks, fanden die Schrift en Martin Luthers unter belesenen Geistlichen, beim
ritterschaftlichen Adel und städtischen Bürgertum ein lebhaftes Interesse. Eine Signalwirkung
war zweifellos der Heidelberger Disputation (1518) zuzuschreiben. Das entschlossene Auftreten
des Wittenberger Reformators, der hier erstmals seine neu entdeckte Rechtfertigungslehre
entfaltete, wurde für eine Reihe junger Theologen, darunter Martin Bucer, Johannes Brenz
und Erhard Schnepf, zum Initialerlebnis.
Was in Wolfenbüttel, südlich von Braunschweig, zum Erfolg geführt hatte, sollte sich in Villingen wiederholen: Die Eroberung einer Stadt mittels einer Belagerung durch aufgestaute Wasser. Es wurde ein Fehlschlag. Im bedeutendsten Roman des 17. Jahrhunderts, dem „Abenteuerlichen Simplicius Simplicissimus“ von Christopher von Grimmelshausen, hat der Vorgang der Villinger Wasserbelagerung (18.06. bis 09.09.1634) in verwandelter Form Erwähnung gefunden: Simplicissimus ist ein Junge, der in den Wirren des Dreißigjährigen Krieges sein Elternhaus verliert und von einem im Wald lebenden Einsiedler aufgenommen wird.
In den Jahren vor dem Bauernkrieg 1525 lag die Gemeinde Menzingen in einem erbitterten
Streit mit ihrem Ortsherrn, dem Kraichgauer Ritter Philipp von Mentzingen. Dieser Konflikt um das »alte Herkommen«, also die überlieferten Rechte der Bauern, eskalierte 1524/25.
Nähere Einblicke verdanken wir einem Prozess, den die Gemeinde vor dem hessischen Lehenshof
in Marburg angestrengt hatte und dessen umfangreiche Akten, trotz einer Teilpublikation
durch Günther Franz, bis heute nicht vollständig ausgewertet sind. Auch dieser Beitrag kann
nur wenige Aspekte näher beleuchten, so die Offenheit der Gemeinde Menzingen gegenüber
der lutherischen Lehre – noch bevor Philipps Söhne Erasmus und Peter von Mentzingen die
Reformation 1525 eingeführt haben.