Forstwirtschaft
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Im November 1984 trat der Autor das Forstrevier Achern als Forstrevierleiter an und wurde im folgenden Jahr von der Forsteinrichtung aufgefordert, den Auewald des Reviers für die Forstinventur zu kartieren. Über das Luftbild wurde jede starke Eiche (Überhälter) ermittelt (die Baumkronen ausgewachsener Eichen können über 15 Meter Durchmesser haben) und in Karten als x eingetragen. Bei mittelalten und jüngeren Baumbeständen, vor allem bei flächenhaftem Auftreten der Eiche wurde eine einfachere Darstellung angewendet. Der Kartierende muss durch das Begehen des Waldbestandes Karte, Luft- und Waldbild miteinander vergleichen. Es konnten große homogene und kleinere Eichenbestände ausgemacht werden. Dass kleinere Eicheninseln oftmals eine annähernd runde Form aufweisen konnten, fiel erst mit der Zeit auf. Das Relief der Bodenstruktur im Auewald ist durch Schlute und Gräben und geringe Höhenunterschiede geformt. Auf diesen oft nur 20 Zentimeter höheren Böden muss der Waldbauer oder Forstmann oft ganz andere Baumarten anpflanzen als in den grundwassernahen, also tieferen Böden. Diese Baumarten sind dann oft Edellaubholzarten oder eben Eichen, die noch den Vorzug haben, nur dauernasse Standorte zu meiden.
Die Furcht vor Holzmangel hat die Forstwirtschaft notwendig gemacht. Das Holz als
wichtigstes Baumaterial, als Werkstoff
sowie als Brennmaterial war örtlich mit dem
Anstieg der Bevölkerung knapp geworden,
auch wenn es Gewerbe gab, die dem
Brennstoff Holz nachgewandert sind wie
die Köhler und Glasmacher. Das Holz war
früher auf größere Strecken kaum zu transportieren, es sei denn, dass Bäche oder
Flüsse zum Flößen zur Verfügung standen.
Vor allem die transportgünstigen Waldteile
waren übernutzt und die ortsnahen Wälder
durch Waldweide und Streunutzung verarmt. Und dabei hatte Eppingen, am Rande
des fruchtbaren, aber waldarmen Kraichgaus gelegen, das Glück, einen relativ großen Wald zu besitzen. Diesen galt es zu
verteidigen und zu erhalten, denn Wünsche, noch mehr zu roden, wurden immer
wieder an die Stadtväter herangetragen.
Der Willstätter Wald
(2007)
Im 14. Jahrhundert erschien in einem Erbverzeichnis der Herren von Lichtenberg ein Vermerk „bey wylstett ist ein eichen waldt gehört unsern Herren." Verhandlungen über den Waidgang und die damit verbundene Rechte für die Willstätter und die angrenzenden Gemeinden gaben Aufschluss über den Namen und die Lage des „Willstätter Waldes". Der Willstätter Wald war der größte unter den angrenzenden Wäldern und hatte den besten Boden für den Baumwuchs. Der Wald reichte bis wenige hundert Meter an den Flecken Willstätt heran. Dieser Wald, der heute der Domäne gehört, hat eine besondere Geschichte. Im Willstätter Saalbuch von 1482, in dem die Wälder und die darin bestehenden Gerechtigkeiten (Genehmigungen) beschrieben werden, wurde festgelegt, wie viele Schweine von hiesigen Bürgern zur Eichelmast in den Wald getrieben werden durften. Dieses Waidrecht kann nur ein bedingtes Recht gewesen sein. Aus einem Verhör wegen Waidgangsstreitigkeiten zwischen Willstätt und Eckartsweier im Jahre 1512 geht hervor, dass Willstätt das sogenannte Eckerrecht jährlich kaufen musste. Das Eckerrecht und der Kaufpreis wurden mit Eckartsweier geteilt. Im Protokoll dieses Verhörs wurde mehrfach der Willstätter Wald erwähnt.
Unweit des Stammsitzes der geroldseckischen Herrschaft wurde 1615 am Grassert eine Glashütte in Betrieb genommen. Möglicherweise ersetzte diese eine schon um 1500 bei der Hohengeroldseck betriebene Hütte. Vorüberlegungen zu ihrem Bau wurden bereits 1614 vorgenommen. Auf den 9. November 1614 datiert ein Bericht an Herrn Jacob von Geroldseck
über das Gehölz und den Wald in der Herrschaft Geroldseck. Es sei zunächst zu entscheiden, ob der ganze Wald und alles Gehölz abgeholzt und der Berg zum Zehnten gut gemacht werde, oder ob dies nur vom (selbst) gefallenen Holz erfolgen solle. Dabei spiele auch die Abschätzung eine Rolle, was man von der Glashütte als jährliche Nutzung haben werde und
wie lange man diese betreiben könne. Wenn man das Wasser der Schutter zum künftigen Bleien aufhalten möchte, so sei bei der Durchführung darauf zu achten, dass dieses für den guten Fisch- und Krebsbestand in den Bächen nicht schädlich sei. Dieser Punkt bedürfe einer künftigen Aufsicht und Kontrolle. Die eigentliche Entscheidung sei dahingehend zu treffen, ob der Wald insgesamt umgehauen und dem Aussterben überlassen werden solle. Weil das Wasser, ehe es in die Schutter fließt, durch das Dorf laufen muss und Schaden anrichten könne, bedürfe es einem Zeugenschein. Bei diesem Punkt sei auch zu bedenken, welche Beschwernis der Weiher für die Güter der Untertanen zur Folge habe. Wie auch immer man sich entscheide: Für das Waldgebiet müsse abgeschätzt werden, wie viele Klafter Buchenholz sich ergäben und wie diese
zugeteilt werden sollen. Weil man wegen des Waldes diesen vor etlichen Jahren mit großer Bereitschaft gleichmäßig neu aufgeforstet hat, sei dieser zunächst ordentlich abzumessen. Danach könne weiter beratschlagt werden.
Der Bannwald zieht sich von Stollhofen im Süden bis zum Sandbach, zwischen Hügelsheim und Iffezheim bis nach Sandweier im Norden hin. Mit einer Länge von etwa 8 km und einer Breite von nur noch etwa 2-4 km dürfte der Wald zu den großflächigen Wäldern in der Rheinebene gehören. Ursprünglich bestand der Wald aus Eichen, Buchen, Wildobsthölzern und zum kleineren Anteil aus Nadelbeständen. Später bestand der Wald aus Gründen der Nutzbarkeit fast nur noch aus Nadelhölzern. In früheren Zeiten zog eine wichtige Nord-Süd-Verbindung durch den Wald. Von Stollhofen, vom Badener Tor aus, führte die „Badstraße" zur Residenzstadt Baden-Baden. Diese alten Verbindungen, mit ihnen auch die Querstraßen im südlichen Bereich, fielen spätestens dem Flugplatzbau nach 1952 zum Opfer. Querverbindungen von Hügelsheim nach Sinzheim und Baden-Baden folgen heute noch den alten Trassen. Heute ist ein großer Teil dem Flughafen zum Opfer gefallen. Wie der Name besagt, war der Bannwald ein „gebannter Wald", der Wald war nur für die Waldgenossen zugänglich. Er gehörte anteilig den Waldgenossen der Markgenossenschaft Stollhofen und dem Kloster Schwarzach. Nutzberechtigt waren das Kloster Schwarzach, die Stadt Stollhofen und die Bewohner der Dörfer Hügelsheim, Söllingen
und Schiftung. Diese fünf Orte gehörten zur Mutterpfarrei Stollhofen. Somit scheinen die Grenzen der Genossenschaft mit den alten Grenzen der Pfarrei zusammenzufallen.
Im nördlichsten Teil der Gemarkung Windschläg bestimmen Wald- und Wiesengelände das Landschaftsbild. Die Gemeindewälder „Burgerwald“ und „Hädry“ sind beliebte Ausflugsziele der einheimischen Bevölkerung für ausgedehnte Spaziergänge und Fahrradtouren. Nördlich der Bahnstrecke Kehl–Appenweier erstreckt sich ein kleines Waldstück, welches von den Dorfbewohnern als „Musikwald“ bezeichnet wird.
An anderer Stelle dieses Jahrbuches war bereits von den Waldgenossenschaften die Rede. Der Wald war seit dem Mittelalter ein wichtiger Bestandteil der Allmende und stand den Bewohnern der umliegenden Dörfer zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung. Gleichwohl konnte aber niemand im Allmendwald beliebig schalten und walten. Denn eine unbeschränkte Rodung, Bejagung oder Beweidung der Waldflächen konnte dem Forst schweren Schaden zufügen, der letztlich alle Waldgenossen treffen würde. Deshalb hatte man schon früh in den entsprechenden Forstordnungen und Waldbriefen die Rechte und Pflichten der Waldgenossen festgelegt. Dabei benötigte man aber auch Personen, die über die Einhaltung der
Waldgesetze wachten und Verstöße vor das Waldgericht brachten. Oberste Exekutivorgane des Waldgerichts waren die sogenannten ,,Waldvögte" (auch „Schultheißen" oder „Waldmeister" bezeichnet). Diesen standen einer oder mehrere Unterbeamte zur Seite, welche die eigentliche Waldaufsicht besorgten und Waldfrevlern das Handwerk legten. Diese
Waldaufseher wurden in den ältesten historischen Quellen unter anderem als „Forstknechte", ,,Weidgesellen", ,,Waldmeier", ,,Bannwarte" oder ,,Waldschützen" bezeichnet. Später nannte man sie einheitlich „Gemeindewaldhüter". Ihnen soll dieser Aufsatz gewidmet sein.
Wir gedenken der Gründung des staatlichen Forstamts Ottenhöfen, das 1843 als Großherzogliche Bezirksforstei in Offenhöfen eingerichtet wurde. Es war eine von rund 90 Bezirksforsteien, den späteren Forstämtern. Sie hießen so, weil sie für den Bereich eines großherzoglichen badischen Amtsbezirks geschaffen wurden, also hier für den Bereich des damaligen
Amtsbezirks Achern, der bis 1935 bestand und dann im Amtsbezirk Bühl aufging. Heute gibt es keine Bezirksforstbehörden mehr, das Forstamt Ottenhöfen ist eines von mehreren Forstämtern im Ortenaukreis und untersteht der Forstdirektion Freiburg. Wie kam es, dass eine Bezirksforstei, die in der Regel am Sitz eines badischen Bezirksamtes saß, ausgerechnet in der kleinen Gemeinde Ottenhöfen gegründet wurde, in der damals Armut und zeitweise Hungersnot herrschten, in einer Gemeinde, bestehend aus Bauernhöfen und einem winzigen Ortszentrum, erst vor wenigen Jahren gegründet, ohne gemeindliche Tradition, in einem für damalige Verhältnisse abgelegenen Schwarzwaldtal? Die Geschichte des Forstamtes, eine für Nichtforstleute etwas trockene Materie, beginnt natürlich früher als 1843, sie nimmt ihren Anfang eigentlich mit der Geschichte des Waldes, der schon vorher da war, eigentlich mit der bekannten Erzählung vom Esel, dem Eselsbrunnen und der Stiftung des Klosters Allerheiligen. Dieses hatte den Allerheiligenwald von der Herzogin Uta von Schauenburg geschenkt bekommen, der im 19. Jahrhundert den Grundstock des heutigen Staatswaldes bildete, der im Übrigen heute gar nicht mehr zum Forstamt Ottenhöfen gehört.
,,Der Wolfersbach ist eine dem Gotteshaus Ettenheimmünster eigentümliche Waldung, eine Stund lang und bei einer halben Stund breit, und liegt einerseits an der Schuttertäler Allmend, oben herum an dem herrschaftlichen geroldseckischem Wald, unterhalb aber stoßt er an den Wittelbacher Bann und den Schmetterhof, so teils Güter in dem Wittelbacher, teils Schuttertäler Bann hat. Wegen diesem Wald sind schon bei 300 Jahre sehr viele Spänn und Streitigkeiten vorgefallen, die noch nicht beendigt sind." Mit dieser Lagebeschreibung beginnt der Chronist des Klosters Ettenheimmünster, Gervasius Bulffer, seine gründliche Untersuchung über den Ursprung der Besitzungen und die Rechte des Klosters im Wolfersbach. Die schon seit Jahrhunderten andauernden Spänn und Streitigkeiten mit den Herren von Geroldseck und ihren Rechtsnachfolgern sollten einmal endgültig geklärt werden.
Jubiläum und Abschied standen für das Staatliche Forstamt in Gengenbach zum Jahresende 2004 an. Die Staatliche Forstverwaltung in Gengenbach wurde 1804 durch Großherzog Karl Friedrich von Baden (1738-1811) gegründet und wurde 200 Jahre später zum Ende des Jahres 2004 aufgrund der Verwaltungsreform in das Landratsamt Ortenaukreis eingegliedert.