230 Christentum, Christliche Theologie
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Äußerlich unscheinbar – und dennoch eine Rarität! Die Rede ist von dem handschriftlichen Text eines kleinen Singspiels, das unter dem Titel „Die erklärte Einigkeit“ wenige Wochen vor der Säkularisierung der Benediktinerabtei St. Peter auf dem Schwarzwald 1806 verfasst wurde und unmittelbar die Stimmung des Konventes in den letzten Tagen vor seiner drohenden
Auflösung ausdrückt. Mit seiner Pflege der Schulkomödie stand St. Peter in einer Tradition, die in den jesuitischen und den benediktinischen Ordensgemeinschaften geschaffen wurde und dort im 18. Jahrhundert allgemein verbreitet war. Jedoch dürfte es in der Geschichte des benediktinischen Schultheaters ohne Beispiel sein, dass noch zu einem so späten Zeitpunkt,
als die meisten süddeutschen Klöster bereits aufgehoben waren, ein Singspiel entstanden ist und dazu noch die Säkularisierung des eigenen Stifts zum Thema hat.
Immer wieder wird von Freiburgern und von auswärtigen Besuchern danach gefragt, wer denn
der Stadtpatron von Freiburg sei: der Ritter Georg der Bischof Larnbert oder der Martyrer
Alexander? Zuweilen schließen sich die Fragen an, we1cher Alexander unter den vielen Heiligen dieses Namens gemeint sei oder ob „Unsere Liebe Frau" auch als offizielle Schutzpatronin der Stadt angesehen werden müsse und nicht lediglich als Patronin des Freiburger Münsters. Außerdem möchte man gern wissen, wann und auf welche Weise diese Heiligen zu
Schutzpatronen der Stadt erhoben worden sind, ob es in Freiburg Reliquien von ihnen gibt und
wo heute noch Darstellungen der Stadtpatrone zu sehen sind.
Auf diese Fragen überzeugende Antworten zu geben, fällt nicht leicht, weil seit der Erhebung der Freiburger Stadtpatrone einige Jahrhunderte vergangen sind und es nur wenige zuverlässige Quellen gibt, aber auch weil bisher lediglich Teilaspekte dieses komplexen Themenkreises untersucht worden sind. Der Freiburger Mediävist Klaus Graf warnt als Kenner
der Materie: ,,Wer sich mit solchen Stadt- und Ortspatronen befa[ss]t, betritt eine terra incognita."
In diesem Sinn äußert sich auch Hans-Jürgen Becker, Ordinarius für Europäische Rechtsgeschichte und Kirchenrecht in Regensburg; er stellt fest, dass die Bedeutung des Stadtpatrons
für die deutschen Städte bisher nur unzureichend erforscht ist und dass es sich bei diesem
Thema „um einen Grenzbereich zwischen Philologie, Lokalhistorie, Kunstgeschichte, Religionsgeschichte und nicht zuletzt Rechtsgeschichte handelt".
Der Johanniterorden
(2007)
Gründung und Anfänge
Vergleichsweise dicht ist die Überlieferung zur
Gründung des Johanniterhauses Villingen. Es lässt
sich glaubhaft belegen, dass Graf Heinrich I. von
Fürstenberg am 2. September 1253 „das ritterliche
Haus zu Villingen“ stiftete. Sicher gingen dem
Vorbereitungen voran, die sich über ein gutes
Jahrzehnt erstreckt haben können. 1257 befreite
die Villinger Bürgerschaft dann im Einverständnis
mit Graf Heinrich von Fürstenberg als Stadtherrn
das Johanniterhaus von allen Lasten und Dienstbarkeiten sowie von jeglicher Wehr- und Schutzpflicht. Außerdem wollten die Villinger Rechtssachen der Kommende vor ihrem Stadtgericht
immer bevorzugt behandeln. Noch im gleichen
Jahr gab Graf Heinrich seine Zustimmung, dass
jedermann bei den Villinger Johannitern eintreten
und ihnen seinen Besitz übereignen könne.
Die Osterbräuche - ich verstehe diese zeitlich vom Karsamstagabend bis Ostermontag - sind m. E. geprägt und überlagert von Aussagen des christlichen Glaubens - vor allem des Neuen Testaments-, aus dem Aberglauben, der sich Wirkungen durch angewendete Medien verspricht, und dem Volksglauben, der sich müht, die Aussagen des Glaubens verstehbar und
erlebbar zu machen. Gerade Ostern war ein Fest im doppelten Sinne - ein Fest des Frühlings in der Natur und ein Fest der Auferstehung Christi, d. h. ein christliches Fest. Beide Pole dieses Festes spiegeln sich im Beschluss des Konzils von Nicaea aus dem Jahre 325 n. Chr., das als Ostertermin den ersten Sonntag nach der Frühlings-Tag- und Nachtgleiche bestimmte.
Wenn wir Fest sagen, so sollten wir uns bewusst machen, dass das Osterfest ursprünglich nur eine Nacht von Karsamstag bis Ostersonntag umfasste. Seit dem 4. Jahrhundert war die Festlichkeit ein „triduum paschale" und dauerte vom Gründonnerstag bis Ostersonntag. Im Mittelalter schließlich wurde das Osterfest zur Osterwoche ausgeweitet, 1650 verkürzt bis Dienstag und im 18. Jahrhundert endlich nur noch auf den Montag und Sonntag zurückgedreht. In dieser Abhandlung möchte ich mich auf den Osterbrauch vom Karsamstag bis Ostermontag beschränken. Eigenes Erleben im südwestdeutschen Raum und heutige Übung mögen dabei auch eine Rolle gespielt haben.
Die Antoniter im Breisgau
(2008)
Über die Freiburger Antoniterniederlassung und ihre Entwicklung ist kaum etwas bekannt.
Und Vieles, was bisher zu den Antonitern in Freiburg geschrieben wurde, entpuppt sich bei
einer gründlicheren Beschäftigung mit dem sehr verstreut liegenden Quellenmaterial als nicht
haltbar. Zumindest für zwei bedeutsame Relikte, die ich in unserer Region erhalten haben und
den Antonitern zugeschrieben werden soll im Folgenden der Versuch unternommen werden,
ihre wirkliche Herkunft zu klären: Für die Figurengruppe des Holzschnitzers Hans Wydyz in
der Pfarrkirche St. Josef in Obersimonswald und für die Nimburger Bergkirche.
Beschäftigt man sich mit Gerhard Ritter und dem deutschen Widerstand gegen den Nationalsozialismus, so werden zwei Sachverhalte schnell deutlich: Zum einen war Ritter einer der wenigen deutschen Historiker, die sich am Widerstand gegen das
nationalsozialistische Gewaltregime beteiligten, und zum anderen war er einer der ersten deutschen Historiker, die nach Kriegsende über den Widerstand publizierten. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit beiden Facetten des Themas und arbeitet dabei vor allem das konservative sowie das christliche Moment in Ritters Denken und Handeln heraus.
Zum 1. Januar 2008 ist eine Neufassung der Grundordnung der Evangelischen Landeskirche in Baden in Kraft getreten. Sie tritt an die Stelle der Grundordnung vom 23. Mai 1958, die fast 50. Jahre gegolten hat, wenn auch mit zahlreichen Veränderungen durch insgesamt 16 Novellierungen größeren und kleineren Ausmaßes. Das Jubiläum und das Inkrafttreten der Neufassung gibt Anlass, einen Blick zurückzuwerfen auf die Entstehungsgeschichte der Grundordnung und die wesentlichen Entwicklungen des kirchlichen Verfassungsrechts in Baden nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges.
Der äußere Radius seines Lebens war auch nach damaligen Verhältnissen bemessen klein; er erstreckte sich vom Bodensee und der schwäbischen Ostalb bis an den Neckar und den Südschwarzwald im Breisgau, wo er in Freiburg fast drei Jahrzehnte lang als Professor für Moraltheologie und Katechetik sowie später als Domkapitular und Domdekan wirkte. Hinzu kamen während einiger Jahre, in denen er von seiner Freiburger Universität als Abgeordneter in den Badischen Landtag entsandt wurde, regelmäßige Besuche in der Residenzstadt Karlsruhe. Johann Baptist Hirscher wurde am 20. Januar 1788 als erstes von sechs Kindern einer einfachen Bauernfamilie in der Nähe von Bodnegg im heutigen Kreis Ravensburg geboren. Seine schulische Bildung erhielt er auf Anregung des örtlichen Geistlichen in der Prämonstratenserabtei Weissenau. Nach deren Aufhebung im Jahr 1803 wechselte er an das Konstanzer Lyzeum, wo er dem Generalvikar der damaligen Diözese Konstanz Ignaz Heinrich von Wessenberg begegnete, der ihn nachhaltig prägte und schon früh auf seine Begabung aufmerksam wurde. Das sich anschließende Theologiestudium in Freiburg war freilich nur von kurzer Dauer, da der junge Hirscher aus finanziellen Gründen die Universität nach zwei Jahren verlassen musste. Seine ultramontanen Gegner haben ihm später, als er längst zu den führenden katholischen Theologen in Deutschland zählte und als viel gelesener religiöser Schriftsteller anerkannt war, oft seine angeblich lückenhafte wissenschaftliche Ausbildung und seine nur oberflächliche Kenntnis der scholastischen Autoren vorgehalten. Nach dem Besuch des Meersburger Priesterseminars erhielt Hirscher am 22. September 1810 im Konstanzer Münster die Priesterweihe.
Wallfahrten im Ortenaukreis
(2008)
Das deutsche Wort „Pilger" stammt vom kirchenlateinischen Wort „Pelegrinus". Dieses bezeichnet eine Person, die aus religiösen Gründen in die Fremde geht, also eine Wallfahrt in einen Wallfahrtsort macht. Anlässe zu einer Wallfahrt können sein: - eine sich selbst auferlegte Buße, - das Bemühen, einen Sündenablass zu erhalten, - die Erfüllung eines Gelübdes, - die Hoffnung auf eine Gebetserhörung, - Heilung einer Krankheit, - eine religiöse Vertiefung und/oder eine Danksagung.
Ziel einer so verstandenen Wallfahrt ist: ein als heilig betrachteter Ort, beispielsweise eine biblische Stätte, ein Ort einer Erscheinung oder ein Gnadenbild in einer Wallfahrtskirche. An diesen Orten gilt es zu beten, zu bitten und zu danken, um Gnade und Ablass zu erhalten, zumindest tagsüber jederzeit. Diese Sätze zum Thema Wallfahrt sind einem Beitrag im „Konradsblatt" der Wochenzeitung des Erzbistums Freiburg entnommen, in dem im Frühjahr 2007 über die Offenburger Ausstellung „Auf Gottes Pfaden" berichtet wurde.