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Ist nicht die Kirche als Institution, einschließlich ihrer hauptamtlichen >>Diener<< also der Pfarrer, zur politischen Zurückhaltung oder zumindest zur Überparteilichkeit verpflichtet? Diese Frage ist eine eingehende Erörterung wert. Gleichwohl erschien 1996 ein Aufsatz- und Katalogband mit dem Titel: >>Protestantismus und Politik<<, in dem neun badische Pfarrer (und drei weitere Persönlichkeiten der badischen Kirchengeschichte) vorgestellt wurden, von Gottlieb Bernhard Fecht (1771-1851), gewählter Abgeordneter und liberaler Oppositioneller in der Heinz Kappes (1893-1988), religiös-sozialistischer und sozialdemokratischer Kommunalpolitiker in Karlsruhe in der Weimarer Republik. Unter den neun 1996 dargestellten Pfarrern befinden sich ebenfalls zwei der vier hier behandelten Theologen, nämlich Wilhelm Karl und Friedrich Mayer.
Dieser Beitrag befasst sich mit der Person Richard Kuenzers, eines eher weniger bekannten Beteiligten des aktiven Widerstands gegen das nationalsozialistische Unrechtsregime. Ausgewertet wurde dabei seine umfangreiche Privatkorrespondenz aus den Jahren 1888 bis 1945, die die Familie dankenswerterweise zur Verfügung gestellt hat. Beim Lesen dieses schriftlichen Nachlasses ist ein Bild entstanden, das seine herausragende Persönlichkeit verdeutlicht. Nach einem unter verschiedenen thematischen Gesichtspunkten gewährten Einblick in die Briefe Kuenzers insbesondere aus der Haftzeit wird allgemein der Frage nachgegangen, wie der Widerstand gegen das NS-Regime aus christlicher Überzeugung zu verstehen ist, wie er sich in die Gesamtbetrachtung über den Widerstand einordnet, welche Beweggründe die Betreffenden zu ihrem Handeln motiviert haben, ja auch, welche Rolle das Verhalten dieser christlichen Männer und Frauen für die Beurteilung der Rolle der Kirche in der Zeit des NS spielt. Im Anschluss hieran soll in einem weiteren Abschnitt der christliche Widerstand unter juristischen Gesichtspunkten vertiefend betrachtet werden. Dabei wird der Anklageschrift gegen Richard Kuenzer in dem Verfahren vor dem Volksgerichtshof besondere Aufmerksamkeit gewidmet.
Johann Peter Hebel war als Gymnasiallehrer und Prediger nach Karlsruhe berufen worden. Er machte in der Lutherischen Landeskirche Badens als Pastor Karriere und wurde mit dem Titel Prälat der oberste Geistliche seiner Kirche. Nach dem fürstlichen Erlass einer Verfassung im Juli 1818, als es galt, die zwei Kammern der Ständeversammlung zu besetzen. Auf katholischer Seite wurde – als Bistumsverweser – der Freiherr von Wessenberg ernannt, auf evangelischer Seite Hebel, der als Prälat den Rang eines Landesbischofs besaß. Die Kirchen waren für ihn – anders als für den Freiburger Rechtsprofessor Rotteck – keine Repräsentanten des (damals noch als verfassungswidrig geltenden) Demokratie-Prinzips, sondern des Gemeinwohls.
Die Verfassung von 1818 mit dem ersten Landtag von 1819 in Bezug zu setzen, scheint angezeigt,
da es beim ersten Landtag doch um die Auslegung der Verfassung durch Regierung und
Liberale ging. Sollten Verfassung und Kammern »Hilfsorgane des Staates« sein oder sollte die
Regierung im Sinne der Liberalen »Vertragspartner« sein. Gelang es der Kammer die Verfassung
»extensiv auszulegen und fortzuentwickeln«? Der erste Landtag von 1819 realisiert den
Verheißungscharakter der Verfassung mit dem Beginn parlamentarischer Arbeit. Alle Themen
der nächsten drei Jahrzehnte werden auf dem ersten Landtag von Ludwig von Liebenstein angesprochen.
Mit dem Gedenken an Liebenstein verweisen wir auch auf den Historiker Franz
Schnabel, der vor 90 Jahren eine biografische Studie des Abgeordneten des ersten Landtages
geschrieben hat.
Im Großherzogtum Baden gab es vor dem Ersten Weltkrieg eine beträchtliche
Anzahl von auswärtigen Konsulaten, von denen aus naheliegenden Gründen das
Gros die Residenzstadt Karlsruhe bzw. das Industrie- und Handelszentrum
Mannheim als Amtssitz wählte. Konsulate gab es aber auch in einer Stadt wie
Freiburg im Breisgau. 1914 zählte man dort vier ausländische Konsulate, drei von
südamerikanischen Republiken, eines vom Kaiserreich Japan. Das japanische
Konsulat war das jüngste unter den genannten Konsulaten und dasjenige mit der
kürzesten Existenz. Im Jahr 1909 eingerichtet, fiel es im August 1914 dem Ersten
Weltkrieg zum Opfer, als Deutschland und Japan in einem kurzen Krieg auf
einem Nebenschauplatz in Ostasien gegeneinander kämpften. Vor dem Ersten
Weltkrieg gab es im Deutschen Reich insgesamt acht japanische Konsulate. Gemeinsam
war diesen Konsulaten, dass sie durchweg als Honorarkonsulate von
deutschen Geschäftsleuten geführt wurden. Die Ausnahme bildete lediglich das
spätere Generalkonsulat in Hamburg, das unter der Leitung eines professionellen
japanischen Diplomaten stand.
Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Eurodistrikt PAMINA kann viele Erfolge vorweisen,
und dennoch sieht auch sie sich mit aktuellen Herausforderungen konfrontiert, deren
Lösung oftmals eng mit der Einbindung der Bürgerinnen und Bürger verknüpft ist. Welche
Hürden sind dabei zu überwinden und welche Angebote gibt es? In welchen Themenbereichen
funktioniert die Beteiligung besonders gut und wo gibt es Verbesserungspotentiale? Der Artikel
gibt Antworten auf diese Fragen.
Es bedarf eines zweiten Blickes. Auf den ersten scheint das 1868 in Worms enthüllte Reformationsdenkmal Ernst Rietschels nämlich den Vorgaben nationaler, wenn nicht sogar nationalistischer Lutherinszenierungen punktgenau zu entsprechen. Die überragende Figur des Reformators legt durch ihre wuchtig-massive, auf Ernsthaftigkeit und Unerschütterlichkeit, auf Unbeugsamkeit und ‚siegesdeutsche‘ Zukunftsgewissheit abstellende Formgebung entsprechende Zuschreibungen nahe. Das gilt ebenfalls für ihre frontale Einrahmung durch die ‚in Erz gegossenen‘, mit blanken Schwertern gewappneten Abbilder der weltlichen Schirmherren des Reformationshelden, den Kurfürsten Friedrich der Weise und den Landgrafen Philipp von Hessen. Die ‚Einheit von Thron und Altar‘ findet in dieser personellen Reihung einen vom nationalliberalen Zeitgeist bereits kulturkämpferisch unterlegten, wehrhaften Ausdruck.
Quelles sont les aspects remarquables pour l’Alsace des récentes élections présidentielles et législatives ? Ce sont des élections nationales et par conséquent les considérations nationales ont joué un rôle prédominant. Les traits particuliers du vote alsaciens sont demeurés limités. Des caractéristiques et des préoccupations régionales peuvent cependant être distinguées. L’objet de la présente étude est de présenter celle-ci au public badois. En conclusion, la problématique régionale n’a pas été absente en Alsace de ces élections, mais elle restée secondaire. Le débat a été dominé par les thèmes et les comportements nationaux. Pour nombre d’Alsaciens, un certain scepticisme se manifeste tant à l’égard des anciens que des nouveaux élus. Mais finalement une mobilisation est là : depuis la fi n des élections les débats autour de la nécessité de remettre en cause la réforme régionale se sont multipliés. Nombre de responsables politiques se ont prononcés pour la création d’une collectivité alsacienne à statut particulier, idée fortement soutenue dans la société civile par des associations régionalistes et des clubs de réfl exion alsaciens. Les jeux sont davantage ouverts et aucun élu ne veut apparaître comme se désintéressant de ce sujet. Ces élections sont donc peutêtre malgré tout le point de départ d’une nouvelle dynamique régionale.
Zu Anfang des 20. Jahrhunderts gab es im Land Baden verschiedene Wahlsysteme bei Bürgermeisterwahlen. Der Bürgermeister der Gemeinde Langenbrücken, heute gehört der Ort zu Bad Schönborn, Josef Ziegelmeyer, ist mittels drei verschiedener Wahlsysteme zum Bürgermeister gewählt worden. Die ersten beiden Wahlen fanden im Zeitalter der konstitutionellen Monarchie statt, die dritte im Zeitalter einer demokratischen Republik. Bei der ersten Wahl wurde Ziegelmeyer von einem Bürgerausschuss gewählt, bei der zweiten von einem Teil der Ortsbürger und bei der dritten Wahl von allen Ortsbürgern der Gemeinde. Das Ergebnis der Wahlen Ziegelmeyers war immer hervorragend, die Wahlsysteme hatten keinen Einfluss auf das sehr gute Abschneiden Ziegelmeyers.
Reformation und Politik
(2015)
Kirchenhistorische Zugänge oder Einführungen werden oft als hilfreich empfunden, da sie die theologischen oder politischen Fragen, die erörtert werden sollen, in ihren geschichtlichen Zusammenhang einordnen. Und dann freut sich der Kirchenhistoriker. Es kann sich aber auch ganz anders verhalten: Dann, wenn historisch zunächst ein Rahmen zu beschreiten und zu beschreiben ist, der uns zeigt, wie weit wir heute von den Problemen anderer, früherer Zeiten entfernt sind. Wenn wir also auf Luthers Spuren ein Problem verfolgen wollen und als erstes erkennen, dass diese Spuren bald 500 Jahre alt sind.
Es gibt dann drei Möglichkeiten: Die erste: Wir verneigen uns tief vor Luther und seinen Anschauungen und übertragen diese direkt in unsere Zeit – und stellen dann mit Verwunderung fest, dass niemand heutzutage solches noch für aktuell ansieht. Die zweite Möglichkeit: Wir verneigen uns vielleicht noch tiefer vor Luther und seinen Anschauungen, um dann selbst festzustellen, dass diese zwar interessant seien, aber für die Gegenwart wohl doch keinerlei Bedeutung haben. Und die dritte Möglichkeit (die ich diese favorisiere) ist die: Luther aus seiner Geschichte und Wirkung verstehen; und dann prüfen, ob seine Kriterien politischen Handelns für uns einen inneren Anspruch auf Geltung erheben dürfen oder gar müssen.
In 2Mose 20,8 heißt es: Gedenke des Sabbattages, dass du ihn heiligest. Unter Kaiser Konstantin löste der Sonntag den Sabbat als arbeitsfreien Ruhetag ab (321 n.Chr.). Im Mittelalter galt der sonntägliche Gottesdienst als Kirchengebot. Heute ist der Sonntag verfassungsmäßig geschützt. Die einschlägige Bestimmung lautet: Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt. Es handelt sich um Art. 139 der Verfassung des Deutschen Reichs vom 11. August 1919, der sog. Weimarer Reichsverfassung. Diese Vorschrift ist gemäß Art. 140 GG – neben anderen Artikeln der Weimarer Reichsverfassung, den sog. Weimarern Kirchenartikeln – Teil des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland geworden. Sowohl der Gedanke der Sabbatruhe, der Unterbrechung der Arbeit, als auch derjenige des Gottesdienstes wird aufgenommen, auch wenn nicht von „Gottesdienst“, sondern von „seelischer Erhebung“ die Rede ist. Bei der Einbringung hob der Berichterstatter, der Abgeordnete Mausbach von der Zentrumspartei, hervor, die Vorschrift schütze die öffentliche Sitte und die christliche Tradition und Religionsausübung. Die großen geschichtlichen Bestandteile der Kultusausübung enthielten aber auch wertvolle Freiheitsrechte für die Einzelnen, und gerade diese Seite der Sonntagsruhe, die Schonung der Freiheit und der sozialen Gleichwertigkeit aller Klassen, sei darin angesprochen.
Alle drei auf dem Studientag in Bretten gehaltenen Referate haben, was ja schon für sich erfreulich und gar nicht selbstverständlich ist, zu lebhaften Diskussionen geführt. Im Einverständnis mit den Referenten ist gegen Ende der Veranstaltung verabredet worden, dass ich meine Anfragen an die beiden kirchengeschichtlichen Referate „zu Papier“ bringen solle, damit sie, zusammen mit diesen abgedruckt, auch den nicht an der Tagung beteiligten Leserinnen und Lesern des Jahrbuchs für badische Kirchen- und Religionsgeschichte zur Kenntnis gebracht werden können. Die Schwierigkeit ist nun, dass Dr. Stössel – aus Gründen, die ich nicht kenne – einen völlig anderen Text zur Veröffentlichung vorgelegt hat, als er ihn in Bretten vortrug. Ich werde deshalb kurz die Pointe seines Brettener Vortrages und meine darauf bezogenen Anfragen rekapitulieren müssen – sie waren ja überhaupt der Anlass für die genannte Verabredung –, um anschließend, ebenfalls kurz, auf den jetzt vorgelegten Text einzugehen. Auch der Vortragstext von Herrn Kollegen Ehmann hat sich, wenn mich meine Erinnerung an das in Bretten Vorgetragene nicht trügt, etliche Veränderungen, nicht nur in der Tonart, gefallen lassen müssen, ohne dass darüber meine in Bretten freilich nur angedeuteten Vorbehalte einfach gegenstandslos geworden wären.
Erst seit wenigen Jahren kommt dem Themenfeld der städtischen Außenpolitik im späten Mittelalter und darüber hinaus nun auch ihren Akteuren vermehrt Aufmerksamkeit zu. Von der älteren Forschung wurden den städtischen Gesandten des späten Mittelalters mangelnde diplomatische Fähigkeiten und Handlungsspielräume zugeschrieben. Neuere Arbeiten kommen diesbezüglich zu gänzlich anderen Ergebnissen. trotz dieser neuen Erkenntnisse und Arbeiten ist das Themengebiet bei weitem noch nicht erschlossen sondern bietet zahlreiche Möglichkeiten der Erforschung. Für die Stadt Straßburg lässt sich dies feststellen. Bisher kann hier insbesondere auf Untersuchungen zu Einzelaspekten oder bestimmten Ereignissen zurückgegriffen werden. Eine umfassende Studie, die sich auf das Gesandtschaftswesen Straßburgs konzentriert, liegt hingegen noch nicht vor.
60 Jahre Baden-Württemberg
(2013)
Die Geschichte des Landes Baden-Württemberg begann offiziell am 25. April 1952
um 12.30 Uhr. Die Geschichte begann allerdings nicht in feierlicher, friedlicher
Sitzung der am 9. März 1952 gewählten Verfassunggebenden Versammlung. Sie begann vielmehr, man muss es so sagen, mit einem Eklat. Ausgelöst hat diesen Eklat
kein anderer als einer der wichtigsten Wegbereiter unseres Bundeslandes: Reinhold
Maier.
Am meisten ist damals ein Pressefoto in Erinnerung geblieben. Das Bild zeigt den
soeben gewählten Ministerpräsidenten Reinhold Maier, der, am Rednerpult stehend,
seine goldene Taschenuhr, ein Familienerbstück wie man vermuten darf, empor hält
und den Abgeordneten mitteilt, dass in diesem Augenblick »die Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern zu einem Bundesland vereinigt
sind«. Beim Blick auf die Taschenuhr sagte Reinhold Maier in feierlichem Ton:
»Meine Frauen und Männer, Gott schütze das neue Bundesland«.
Das Sitzungsprotokoll weist aus, dass an dieser Stelle laute Pfuirufe im Saal ertönten.
Sie kamen aus den Reihen der CDU. Die Stenografen waren wegen des Tumultes nicht
in der Lage, die Pfuirufe zu identifizieren. Aber jeder im Saal wusste: Die Volksvertretung des neuen Bundeslandes, die nun eine Verfassung ausarbeiten sollte, war tief
in zwei Lager gespalten, in ein Regierungslager und ein Oppositionslager, bestehend
aus der größten Fraktion, der CDU-Fraktion, und einigen wenigen KPD-Vertretern.
Die Regierungskoalition, die Reinhold Maier soeben mit 64 Stimmen zum Regierungschef gewählt hatte, bestand aus Sozialdemokraten, DVP/FDP-Abgeordneten und der
Fraktion des »Bundes der Heimatvertriebenen und Entrechteten – Deutsche Gemeinschaft«.
In den Protokollen der Großherzoglichen Ständeversammlung bzw. des Badischen Landtags spiegelt sich die erfolgreiche parlamentarische Tradition des Landes seit Verkündung der Verfassung 1818 und dem Zusammentritt der ersten Volksvertretung 1819. Die Badische Landesbibliothek hat deshalb diese zentrale historische Quelle digitalisiert und 2012 als ihren Beitrag zum Landesjubiläum ins Internet gestellt. Das über 600 Bände umfassende Werk, das in vollständiger Form nur in wenigen großen wissenschaftlichen Bibliotheken einsehbar ist, steht nun unabhängig von Ort und Zeit allen Fachleuten und geschichtsinteressierten Laien zur Verfügung. Die Sitzungsprotokolle dokumentieren zum einen die Geschichte des Badischen Landtags, die 1933 mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten zu Ende ging; zum anderen sind sie für zahlreiche Einzelfragen der Geschichte Badens eine ergiebige historische Quelle.
Nachdem die deutsche Zeitgeschichtsschreibung sich lange vor allem an den beiden deutschen Diktaturen abgearbeitet hatte, stößt seit einigen Jahren auch die ‚alte Bundesrepublik‘ auf ein wachsendes historiographisches Interesse. Die bis in die jüngste
Vergangenheit angebotenen Deutungen der westdeutschen Geschichte als Erfolgs-, Ankunfts- oder Wundererzählungen beschränken sich jedoch meist auf die Phänomene des Wandels, indem sie beispielsweise die wirtschaftliche Entwicklung oder die Institutionengeschichte in den Blick nehmen. Der Aufbau einer Staats- und Gesellschaftsordnung ist aber nicht nur eine Frage verfassungsrechtlicher Grundlegung und institutioneller Erneuerung, sondern umfasst auch den Bereich des politischen Bewusstseins. Die kulturell-ideelle Prägung bleibt in der bisher eingenommenen Perspektive jedoch oft unhinterfragt. Hierbei geht es auch um die Frage, wer dem sich konstituierenden Gemeinwesen ‚Bundesrepublik‘ eine intellektuell begründete Richtung gab.
Das spannende Jahr 1982
(2012)
Bonn, 1. Oktober 1982: Im Zuge der ersten erfolgreichen Praktizierung des sogenannten „konstruktiven
Misstrauensvotums" nach Art. 67 GG in der Geschichte der Bundesrepublik wurde
der sozialdemokratische Bundeskanzler Helmut Schmidt gestürzt und der CDU-Vorsitzende
Helmut Kohl zu seinem Nachfolger gewählt. Bereits im Frühjahr 1982 wollte Schmidt offensichtlich
Mitglieder seines Kabinetts auf „die Zeit danach" einstimmen - mit einem Witz:
Selbst Ruheständler auf Sylt habe er einen ebenfalls beschäftigungslosen Staatsminister getroffen:
,,Als dieser ihm berichtete, er schreibe jeden Tag, um sich die viele Freizeit zu vertreiben,
zwei bis drei Seiten aus dem Telephonbuch ab, bittet ihn Schmidt: ,Ach, könntest du mir die
nicht abends zur Unterschrift vorlegen?'"
Zwei zerstrittene Gesandte
(2012)
Im Februar 1819 machte sich eine deutsche Gesandtschaft auf den Weg nach Rom, um dort Dokumente zu übergeben, die nach dem Willen der entsendenden deutschen Staaten zur Errichtung der Oberrheinischen Kirchenprovinz führen sollten. Die beiden Gesandten waren der württembergische Freiherr Philipp Moritz von Schmitz-Grollenburg und der badische Freiherr Johann V. von Türckheim. Die beiden Adligen brachen als alte Freunde gemeinsam auf und kamen getrennt und zerstritten zurück. Die Geschichte und die Ergebnisse dieser zunächst erfolglosen Gesandtschaft sind längst detailliert und erschöpfend aufgearbeitet. Nun sind aber im Familienarchiv der Freiherren von Türckheim neue Unterlagen aus dem Besitz des badischen Emissärs aufgetaucht, die den bisherigen Blick ergänzen und gleichzeitig einen persönlicheren Eindruck von Johann V. erlauben. Neben zahlreichen Briefen und Arbeitsmaterialien Türckheims handelt es sich hierbei um ein ausformuliertes, eigenhändig geschriebenes Tagebuch, in dessen Fokus die Verhandlungen und deren Inhalt stehen, sowie mehrere Tagebuchnotizen zur Reise und zu einzelnen touristischen Ausflügen. Im Folgenden soll der Schwerpunkt auf dem Verhältnis der beiden Gesandten liegen. Der Inhalt der politischen und kirchenrechtlichen Verhandlungen soll dabei nur am Rand berührt werden — so weit, wie es zum Verständnis der Vorgänge notwendig ist. Für alles andere sei auf die im Fußnotenapparat angeführte Literatur verwiesen. Im Fokus stehen die Dokumente aus dem Familienarchiv von Türckheim. Daneben wurde aber auch die staatliche Überlieferung im Generallandesarchiv Karlsruhe und im Hauptstaatsarchiv Stuttgart herangezogen.
Mit der Wahl seines ersten Ministerpräsidenten Reinhold Maier (FDP/DVP) an der Spitze einer kleinen Koalition mit SPD und GB/BHE
wurde das Land Baden-Württemberg am 25. April 1952 gegründet. Seither sind diesem ersten Regierungschef des noch immer jüngsten
deutschen Bundeslandes acht Männer – bis auf den gegenwärtigen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann alle aus der CDU – im
Amt gefolgt. Von den somit neun Herren der Stuttgarter Villa Reitzenstein, dem Amtssitz des baden-württembergischen Ministerpräsidenten, kam nur ein einziger – Hans Karl Filbinger – aus Baden, derweil die übrigen acht aus dem württembergischen Landesteil stammten.
Die Ramsar-Konvention ist ein inzwischen von 158 Staaten unterzeichnetes Übereinkommen zum Schutz von Feuchtgebieten internationaler Bedeutung. Unter Ramsar-Gebieten versteht man weltweit besonders schützenswerte Feuchtgebiete wie zum Beispiel Küstenlandschaften, Sümpfe, Flüsse, Seen und Auen, die naturgemäß ein reiches Vogelleben aufweisen.