630 Landwirtschaft und verwandte Bereiche
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Im Jahre 1943 erschien in der Zeitschrift „Raumforschung und Raumordnung"
ein Aufsatz des bekannten Agrarwissenschaftlers A. MÜNZINGER mit dem Titel
„Die württembergische Wirtschaft - Vorbild für den Osten?". Die Antwort auf
diese Frage war ein entschiedenes Nein. Münzinger schloß seine Ausführungen
mit dem Satz: ,,Diese Wirtschaftsstruktur auf andere Länder zu übertragen,
hieße in Wirklichkeit, dem im Osten neu aufzubauenden Bauerntum von
vorneherein das Vorwärtskommen unmöglich machen". Diese Aussage unterschied
sich diametral von der zu Beginn der 30er Jahre weitverbreiteten Meinung,
daß Württemberg in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht die gesündesten
und harmonischsten Strukturen aufweise und deshalb als Vorbild für andere weniger
entwickelte Teile des Deutschen Reiches dienen könne. Es erscheint lohnend,
einmal der Frage nachzugehen, wie es zu diesem Wandel der Bewertung
kommen konnte.
Nach ihrer Ausrottung gab es seit Mitte des 19. Jahrhunderts im Schwarzwald keine Wölfe, Bären oder Luchse mehr. Seit einigen Jahren sind aber vereinzelt wieder Wolf und Luchs in der Region anzutreffen. Was vor allem die Rückkehr des Wolfes konkret bedeutet und welche Konsequenzen sich daraus ergeben, darüber hat sich Kathleen Mönicke mit Achim Laber,
Feldberg-Ranger am Naturschutzzentrum Südschwarzwald, unterhalten. Da das Thema sehr kontrovers diskutiert wird, vermeidet das Interview bewusst (weitere) Polarisierungen. Stattdessen sollen dem Leser sachliche Informationen an die Hand gegeben werden, so dass er sich selbst eine Meinung bilden kann. Die Fragepassagen sind kursiv, die Antworten in normalem
Schriftgrad abgedruckt.
Stillgewässer haben häufig eine große Bedeutung für den Naturschutz. Der Unterhölzer Weiher ist seit 1939, vor allem aufgrund seiner Bedeutung als Rast-, Brut- und Mauserplatz für Wasservögel, Teil des Naturschutzgebiets „Unterhölzer Wald". Im Norden grenzt er zudem an die Feuchtwiesenkomplexe und Moorflächen des 1997 ausgewiesenen Naturschutzgebiets „Birken-Mittelmeß" an. Auch wenn der Teich im Schutzzweck des Verordnungstextes zum Unterhölzer Wald nicht direkt aufgeführt wird, ist es doch Aufgabe des Naturschutzes, diesen Lebensraum in seiner Bedeutung für die Gewässerflora und -fauna sowie für die Vogelwelt langfristig zu erhalten. Im Zusammenhang mit naturschutzfachlichen Diskussionen über die Gefährdung der Teichbodenvegetation wurde im Jahr 2001 seitens der Naturschutzverwaltung erstmals über mögliche Maßnahmen am Unterhölzer Weiher nachgedacht. Daraus resultierte ein Auftrag zur Ermittlung des Diasporenpotentials im Teichboden (RADDATZ & SCHUTTE 2002). Die Ergebnisse zeigten, dass aus naturschutzfachlicher Sicht Maßnahmen zur Freilegung der Teichbodenvegetation durchaus erfolgversprechend sein könnten.
Als „Aufbruch ins Badnerland“ wird die Wende des jungen Malers Wilhelm Hasemann bezeichnet, die er 1880 seinem Leben gab: 1850 in Mühlberg an der Elbe geboren und dort aufgewachsen, wurde er 1866 zum Studium an der Königlichen
Akademie der Künste in Berlin zugelassen, deren Abgangszeugnis mit „Prämie“ er 1872 erhielt. Er wechselte an die Großherzoglich-Sächsische Kunstschule in Weimar (bis 1879), um dann als Illustrator nach München zu gehen. Dort erreichte ihn eine Anfrage für die Bebilderung einer Prachtausgabe der Novelle „Die Frau Professorin“ des viel gelesenen Schriftstellers Berthold Auerbach (1812–1882), Begründer des literarischen Genres der Dorfgeschichte. Nach Übersendung der Probearbeiten empfahl Auerbach zum Kennenlernen der Landschaft und der Menschen Hasemann einen Aufenthalt „in dem an der Eisenbahn gelegenen Schwarzwald-Dorf Guttach (bei Hornberg)“: „Auf Schritt und Tritt werden Sie Malerisches finden“. Im April 1880 traf er hier ein und begann gleich, die Landschaft und die trachtentragenden Bewohner zu skizzieren und sich wohlzufühlen: „Es ist aber auch wunderschön hier im Schwarzwalde […] Habe ich in den Bauernstuben gezeichnet […] Ebenso interessant ist die hiesige Tracht“.
Wald im Wandel
(2007)
Seit dem frühen 19. Jahrhundert wurden die Wälder des Vorderen Renchtales von der Großherzoglich Badischen Bezirksforstei Renchen betreut, die nach der Aufhebung der Monarchie die Bezeichnung „Badisches Forstamt Renchen" führte. Der Zuständigkeitsbereich umfasste alle Gemeinden, die heute zu den kommunalen Einheiten Oberkirch, Renchen und Lautenbach gehören, sowie einige Gemeinden der heutigen Stadt Achern wie Wagshurst, Gamshurst, Önsbach und Mösbach. Dies blieb so bis zum 1. Juli 1937, als der Dienstsitz von Renchen nach Oberkirch verlegt wurde. Damals kam es zur Aufhebung des „Badischen Bezirksamtes Oberkirch", einer funktional einem heutigen Landratsamt entsprechenden Behörde, und einer Vereinigung mit dem damaligen Bezirksamt Offenburg. Somit suchte man eine neue Verwendung für das freiwerdende stattliche Gebäude in der Oberkircher Hauptstraße, das erst in den 1920er-Jahren unter dem bekannten Regierungsbaumeister Vögele für die Dienststellen des Bezirksamts und die Dienstwohnung des Bezirksamtmanns Gädecke errichtet worden war. In Anbetracht der geografischen Verteilung der Waldflächen und der bisherigen exzentrischen Lage des Dienstsitzes Renchen lag es nahe, diese Chance zu nutzen und das Forstamt nach Oberkirch zu verlegen. Zum genannten Zeitpunkt zog daraufhin Forstmeister Fritsch mit seinem Stab hierher um und bezog auch die freigewordene Dienstwohnung.
An anderer Stelle dieses Jahrbuches war bereits von den Waldgenossenschaften die Rede. Der Wald war seit dem Mittelalter ein wichtiger Bestandteil der Allmende und stand den Bewohnern der umliegenden Dörfer zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung. Gleichwohl konnte aber niemand im Allmendwald beliebig schalten und walten. Denn eine unbeschränkte Rodung, Bejagung oder Beweidung der Waldflächen konnte dem Forst schweren Schaden zufügen, der letztlich alle Waldgenossen treffen würde. Deshalb hatte man schon früh in den entsprechenden Forstordnungen und Waldbriefen die Rechte und Pflichten der Waldgenossen festgelegt. Dabei benötigte man aber auch Personen, die über die Einhaltung der
Waldgesetze wachten und Verstöße vor das Waldgericht brachten. Oberste Exekutivorgane des Waldgerichts waren die sogenannten ,,Waldvögte" (auch „Schultheißen" oder „Waldmeister" bezeichnet). Diesen standen einer oder mehrere Unterbeamte zur Seite, welche die eigentliche Waldaufsicht besorgten und Waldfrevlern das Handwerk legten. Diese
Waldaufseher wurden in den ältesten historischen Quellen unter anderem als „Forstknechte", ,,Weidgesellen", ,,Waldmeier", ,,Bannwarte" oder ,,Waldschützen" bezeichnet. Später nannte man sie einheitlich „Gemeindewaldhüter". Ihnen soll dieser Aufsatz gewidmet sein.
Bei Berufen in der Vergangenheit kann man an vieles denken, an Stadt- und Tor-Knechte, an Zapfenwirte und Wein-Kontrolleure, an Ziegelherren oder auch an Schwarz-(Brot)-Bäcker. Dass es in Villingen jedoch mal Berufsfischer gab, wie den
Mathias Riegger, das hätte selbst der gebürtige Villinger mit Historien-Ambitionen nicht gedacht. Fischer Riegger kam nun aber nicht seiner aufrichtigen berufsständischen Haltung wegen in die Annalen, vielmehr wurde er 1683 „eingetürmt” und wenige Tage später noch mit einer sehr hohen Geldstrafe von 50 Gulden belegt.
Saatgut ist die Grundlage jeglicher pflanzlicher Produktion und somit auch Grundlage für die menschliche und tierische Ernährung. Die Verwendung von qualitativ hochwertigem Saatgut garantiert den Anbauerfolg. Für zahlreiche pathogene Pilze ist die samenbürtige Übertragung ein wichtiger Verbreitungsweg, sodass es bei der Nutzung von befallenem Saatgut zu beträchtlichen Ertrags- und Qualitätseinbußen kommen kann. Am LTZ Augustenberg befasst sich die Saatgutprüfstelle seit ihrer Gründung mit Fragen zu samenbürtigen Krankheiten. Regelmäßig werden Erhebungen zur Befallssituation von Fusarium- und Drechslera-Arten vorgenommen. Mit zunehmender Saatgutproduktion für den ökologischen Pflanzenbau stieg auch die Anfrage nach Gesundheitsprüfungen. Im Referat Saatgutuntersuchung sind mittlerweile Untersuchungsmethoden für 41 verschiedene Kulturpflanzenarten auf etwa 150 verschiedene pilzliche Schaderreger etabliert.
Im frühen 19. Jahrhundert erlebte Ludwigsburg nach dem Regierungsantritt des Herzogs Friedrich II. von Württemberg eine neue Blüte. Der Herrscher erkor die Stadt
mit ihrem weitläufigen Barockschloss zu seiner Sommerresidenz. Er ließ Teile des
Schlosses im Empirestil umgestalten und nutzte auch das Lustschloss Favorite und
das kleine Seeschloss. Während im Favoriteschloss ebenfalls einige Räume modernisiert wurden, musste das unfertig dastehende Schlösschen am Eglosheimer See zuerst ausgebaut und für Wohnzwecke hergerichtet werden. Durch den Bau eines Theater- und Festingebäudes konnte man am Seeschloss Theater- und Opernaufführungen
sowie Bankette abhalten. Auch den Park gestaltete man im englischen Stil um, indem
man das quadratische barocke Bassin abbaute und an seiner Stelle einen unregelmäßigen See mit zwei künstlichen Inseln anlegte. Das Seeschlösschen erschien für eine
repräsentative Hofhaltung besonders attraktiv, denn es war sowohl für größere Veranstaltungen im Grünen als auch als Rückzugsort für eine kleinere Hofgesellschaft
geeignet. Gleichzeitig boten sich in unmittelbarer Nachbarschaft, im riesigen Roten
Tiergarten, ideale Jagdmöglichkeiten. Im Jahr 1804 gab der nunmehr zum Kurfürsten aufgestiegene Friedrich von Württemberg dem Schlösschen den Namen »Monrepos«. Immer wieder zeigte er die Anlage stolz seinen Gästen, oder er zog sich mit
seinem Gefolge einige Tage lang zur Erholung dorthin zurück.
Da bereits einige Arbeiten zur Geschichte des Schlosses Monrepos vorliegen, soll
das Seeschloss selbst im Rahmen dieses Aufsatzes unberücksichtigt bleiben. Im Mittelpunkt steht die Nutzung des Geländes um Monrepos als Tiergarten und als Domäne.