630 Landwirtschaft und verwandte Bereiche
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Es geht im folgenden um den Zusammenhang zwischen der differenzierten
Sozialstruktur der oberschwäbischen Siedlungen mit der Vereinödung, die den Zweck hatte, die Gemengelage der Parzellen durch größtmögliche
Arrondierung der Wirtschaftsflächen zu beseitigen, und die häufig mit dem
,,Ausbau", d .h. der Aussiedlung eines Teils der Anwesen, verbunden wurde.
Diese Innovation, die um die Mitte des 16. Jh. im Gebiet der Fürstabtei Kempten
ihren Ursprung hatte, breitete sich ja von dort in mehreren Schüben bis ins nördliche
Oberschwaben und den östlichen Hegau hinein aus, bis sie nach einem
Höhepunkt der Diffusion um die Wende vom 18. zum 19. Jh. gegen die Mitte des
19. Jh. südlich von Biberach und Saulgau sowie östlich von Meßkirch und
Stockach zum Stehen kam.
Slow Wine
(2019)
Lange hat es gedauert, bis dem Kraichgauer Wein die verdiente Aufmerksamkeit zuteil wurde.
Buchautor Johannes Hucke schildert die Möglichkeiten des Weinbaus in der Mischkultur,
stellt innovative und traditionelle Betriebe vor und verortet die Chancen, aus den Ressourcen
eine Genusslandschaft zu entwickeln. Zentrale Rolle spielen Lagenpotenzial, Winzergenossenschaften und Gastronomie. Fünf Jahre lang hat der Verfasser vor Ort recherchiert, bis er
das »Kraichgau Stromberg Weinlesebuch« vorlegte und für den SWR durch das »Unentdeckte
Weinland Kraichgau« führte.
Im südbadischen Grenzgebiet zur Schweiz werden seit einiger Zeit Autoaufkleber
angeboten, auf denen folgendes zu lesen steht: ,,Wir wollen keine EG
mehr! Die Landbevölkerung wünscht Schweizer Staatsbürger zu werden."
Bei einer agrarpolitischen Debatte in Stühlingen, Landkreis Waldshut, äußerte
der Ortsvorsitzende einer Partei, daß den Bauern bald nichts anderes mehr
übrigbleibe, als an die benachbarte Schweiz mit der Bitte um Eingemeindung
heranzutreten.
Solche mehr oder minder ernstgemeinten Wünsche spiegeln die weitverbreitete
Resignation wider, welche die Landwirte im deutschen Hochrheingebiet
erfaßt hat. Existenzangst und Unsicherheit verbinden sich hier mit der Kenntnis
über die „paradiesischen" Verhältnisse bei den Berufskollegen jenseits der
Grenze; mit diesen steht man seit langem in Kontakt, denn zahlreiche Eidgenossen
bewirtschaften traditionell Felder auf deutschem Boden.
Throughout the Middle Ages and well into the early
modern period domestic pigs were driven into the
forest in autumn to fatten them with acorns and
beechnuts. During the rest of the year, they mostly
had to look after themselves for food from waste
and in the pastures. The animals were more like
wild boars than modern pigs. Only a small part
of the mast rights was sold freely. Far more often
there were a multitude of precise regulations for
autumn fattening "according to old custom" as to
who was allowed to bring how many animals into
which forests at what price. The unfree farmers
had the right to drive their pigs into the forests
of their noble or clerical masters, some of them
even tax-free. These pigs were a central part of
the subsistence economy, as they constituted a
reliable source of food in winter with relatively little
effort and regardless of the success of the grain
harvest.
lt was based on the concept of the "Notdurft", the
idea that every household had the right to receive
the supplies necessary for a lifestyle befitting one's
rank - but nothing more. These rules reflected the
social structures: interdependencies within the
framework of the manorial system and an accepted
social inequality that was softened and
Während auf allen größeren Zuflüssen der oberen Kinzig - der Wolf, der Schiltach, der Kleinen Kinzig und sogar dem Heubach - seit der frühen Neuzeit eifrig geflößt wurde, ist die Gutach in Sachen Flößerei bisher nicht in Erscheinung getreten. Von ihr, immerhin der Kinzigzufluss mit dem zweitgrößten Einzugsbereich, heißt es lapidar, dass auf ihr „die Flößerei nicht möglich war." Dieser Sachstand erscheint wenig befriedigend, zumal bereits 1509 das „flossen" mit „denen von Homberg" in Verbindung gebracht wird: Damals schrieb Andreas Kötz, fürstenbergischer Vogt im Kinzigtal, seinem württembergischen Kollegen Ulrich Eckhart in Hornberg: Den Hornbergern würde auch nach dem Ende der offiziellen Floßzeit an Martini „kain flossen" durch das fürstenbergische Kinzigtal „abgeschlagen", zumal sie bei der damaligen Wasserknappheit lange genug „uff das wasser verziehen und gotzberait (hätten) warten" müssen. Belegt diese Nachricht Flößerei auf der Gutach für die Zeit um 1500, so scheint sie danach tatsächlich in Abgang gekommen zu sein. 1626 berichtete Untervogt Georg Schmidt von Hornberg dem Herzog Johann Friedrich von Württemberg, dass im Vergleich zu den Hornbergern die Schiltacher „ihr meist und größte Nahrung uff dem Holtzgewerb ligen haben"; diese seien „ wohl habhafft und vermöglich, darunder 3 oder 4 der vonehmbsten Bürger gewißlich habhaffter alß die ganze Hornberger Bürgerschafft." In Homberg stützte man sich wirtschaftlich vor allem auf den Fuhrverkehr durchs Gutachtal, der nicht so viel wie der Holzhandel und die Flößerei einbrachte, was die Schiltacher den Hornbergern mit der verächtlichen Bemerkung, sie seien „Barfüessische Bettler" auch deutlich zu verstehen gaben. So blickten Bürgermeister, Gericht und Rat der Stadt Homberg 1627 durchaus neidisch auf den „großen und starckhen Holtz- und Flotzhandel" der Schiltacher, ,,dergleichen sich die Hornberger nichzit zuegeniessen haben." Auf der anderen Seite nahm man in Schiltach in Anspruch, dass dieser Reichtum nicht von selber gekommen war, sondern „von den hartschaffend Holzgewerben herrührt", die ihr „fürnembster Nährpfennig" seien.
Die Geschichte der Schapbacher Heimhofsiedlungen reicht weit zurück, wahrscheinlich bis ins 12. Jahrhundert. Im Jahre 1562 vergab das Haus Fürstenberg mit dem sogenannten Wildschapbachbrief 23 Maierhöfen 1200 ha Wald "zu ewigen Zeiten zu Erb und Eigen." 1565 trat noch die sogenannte Hirschbachurkunde hinzu, nach der von den 23 Maierhöfen sieben Hofbauern zusätzlich den Hirschbachwald verliehen bekamen. Insgesamt verfügten diese Maierhöfe nun über etwa 200 mehr oder weniger große Waldparzellen. Da in Schapbach von jeher die Rechtsform der geschlossenen Hofgüter (Unteilbarkeit) galt, blieb diese Parzellierung in ihren Grundzügen bis heute erhalten. Aus diesen Besitzverhältnissen resultierte eine großangelegte Waldwirtschaft – rund 80% der Gemarkung Schapbach besteht aus Wald4, – und daraus wiederum entwickelten sich die runenähnlichen Hofzeichen (Abb. 1).
KARL HASEL (1909–2001), der Göttinger Professor der Forstgeschichte mit badischen Wurzeln, hatte dem Verfasser eines Tages ein Bündel Konzeptpapier in
DIN-A5-Format überlassen, beiderseits beschrieben in dünner, mitunter kaum
leserlicher Maschinenschrift, Abschriften aus Akten des Karlsruher Generallandesarchivs (GLA). Seine Besuche dort hatten einem forstpolitisch heiklen Fall
gegolten: Sie dienten dem jahrzehntelangen Streit zwischen der Gemeinde Sankt
Georgen und der großherzoglich badischen Forstverwaltung.
Es ging um den Röhlinwald bei Sankt Georgen im Schwarzwald. Um dessen Nutzung wurde erbittert gerungen.
KARL HASEL (1909–2001), der Göttinger Professor der Forstgeschichte mit
badischen Wurzeln, hatte dem Verfasser eines Tages ein Bündel Konzeptpapier
in DIN-A5-Format überlassen, beiderseits beschrieben in dünner, mitunter kaum
leserlicher Maschinenschrift. Es sind dies Abschriften aus Akten des Karlsruher
Generallandesarchivs (GLA). Seine ausdauernden Besuche dort hatten einem
forstpolitisch heiklen Fall gegolten: dem jahrzehntelangen Streit zwischen der
Gemeinde St. Georgen und der großherzoglich badischen Forstverwaltung.
Der Röhlinwald, um dessen Nutzung so erbittert gerungen wurde, heute
Staatswalddistrikt XIV, gehörte bis 1998 zum Staatlichen Forstamt Villingen-Schwenningen, das der Verfasser ein Vierteljahrhundert lang bis zu seiner Pensionierung und bis zur Auflösung des Amtes im Zuge der „Teufel’schen Reform“
im Jahr 2005 leitete. Das Ergebnis seiner Recherchen hat HASEL als Kleine Beiträge zur Forstgeschichte in der Schriftenreihe der baden-württembergischen Landesforstverwaltung veröffentlicht.
Im Elsaß nimmt der Rebbau in bezug auf Tradition, wirtschaftliche Bedeutung
und kulturlandschaftliche Prägekraft seit Jahrhunderten eine herausragende
Stellung ein. Das Produktionsvolumen beläuft sich gegenwärtig auf rund 1 Mio.
hl Wein pro Jahr (ca. 125 Mio. Flaschen), dies entspricht einem Umsatz von etwa
1,8 Mrd. FF. Auf einer Fläche, die 1,3 % der französischen Rebfläche umfaßt,
erzeugt das Elsaß 7 % der französischen Qualitätsweine. Von den im französischen
Weinrecht unterschiedenen Qualitätsstufen spielen nur die „Qualitätsweine
mit kontrollierter Ursprungsbezeichnung" (Vins a appellation d'origine controlee
- V AOC) im Elsaß eine Rolle. Es ist das größte französische Weißweingebiet
(20 % der nationalen Qualitätsweißweinproduktion), denn Weißweine haben an
der regionalen Erzeugung einen Anteil von 93 %. Weiterhin unterscheidet sich
das Elsaß von allen anderen französischen Weinbaugebieten (außer der Champagne)
darin , daß seit 1972 der Wein das Anbaugebiet nur in Flaschen, nicht
aber als Halbfertigware (in Fässern) verlassen darf.
Wie für die allgemeine Agrar- und Wirtschaftsgeschichte des Mittelalters,
so hat auch für die Erforschung der agrarischen Verhältnisse des
Elsaß seit langem die Frage nach der wirtschaftlichen Lage der Bauern
und ihrer sozialen Stellung im Vordergrund des Interesses gestanden. Es
ist die Belastung der bäuerlichen Bevölkerung durch Abgaben und Dienste
an die Herren, das Besitzrecht an Grund und Boden in seiner Bedeutung
für die wirtschaftliche Lage der Bauern, das die Untersuchungsrichtung bestimmte.
Und aus dieser Blickrichtung auf die Belastung der Bauernwirtschaft
erklärt sich die Einbeziehung aller anderen Abgaben und Leistungen
öffentlich-rechtlicher und herrschaftlicher Natur in die Untersuchung, die an
und für sich mit den grundherrschaftlichen Verhältnissen und der agrarischen
Produktionsordnung im engeren Sinn nichts zu tun hat. So sehr der
Agrarhistoriker die Rechts- und Verfassungsinstitutionen mit heranzuziehen
hat, so ist gerade auf dem Boden der elsässischen Agrargeschichte bei den so
unendlich komplizierten verfassungsgeschichtlichen Verhältnissen eine Vermengung
von wirtschaftlicher Produktionsordnung und ihren Institutionen
mit der Rechts- und Verfassungsordnung von ganz besonderem Übel.