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Mit der Musik, laut Heinrich von Kleist die »Wurzel aller übrigen Künste«, ist die Stadt Bruchsal
auf vielfältige Weise verbunden. Einerseits durch nicht wenige bekannte Komponisten und
Interpreten, die hier geboren wurden oder hier tätig sind, andererseits durch eine Vielzahl von
Vereinen, die sich schon seit vielen Generationen auf mannigfaltige Weise und teilweise auch
auf internationalem Parkett mit der Tonkunst beschäftigen. Und natürlich darf auch das rege
Konzertleben nicht vergessen werden, welches ganzjährig die unterschiedlichsten Musikstile
und Musikrichtungen auf die Bühnen der Stadt bringt. Unter der Überschrift »Hier gibt’s was
für die Ohren!« stellt Stadtarchivar Thomas Moos in einem kleinen geschichtlichen Streifzug
die »Musikstadt Bruchsal« vor.
1596 in der Ortenau. Katharina Treyschneizler aus Ortenberg sagte aus, sie habe vom Teufel eine Gerte als Lohn dafür bekommen, dass sie „diesem zu Willen gewesen". Die beiden Pferde, die sie mit der Gerte geschlagen habe, seien kurz darauf eingegangen. Sie habe auch auf der Riethalde bei Rammersweier ein Unwetter gezaubert; dadurch seien die Trauben verdorrt. Niemandem kamen damals Zweifel, dass dies alles der Wahrheit entsprach. Mehr oder weniger identische Aussagen wurden auch in Friesland, Bayern oder der Eifel von den Gerichtsschreibern aufgezeichnet. Hexen, Unholde, Zauberer und Wettermacherinnen - für Generationen waren sie totale Existenzbedrohung. Krankheit, Tod, sieches Vieh und Missernten - alles Hexenwerk. Sie sagten Gott ab und trieben Unzucht mit dem Teufel, flogen zum Hexensabbat und töteten ungetaufte Säuglinge. Theologen und Juristen hatten die theoretischen Voraussetzungen für den Wahn geschaffen, das Volk sie dankbar aufgenommen.
Eines der finstersten Kapitel der beginnenden Neuzeit ist die Geschichte der Hexenprozesse. Auch im Harmersbachtal
grassierte dieser „Hexenwahn" und fiel hier auf fruchtbaren Boden. Die Initiative für Anklage und Prozessführung lag anfangs
nicht beim Gericht des Reichstals; es war auch in der Folgezeit nicht immer allein Herr des Verfahrens. Zu jener Zeit war das
Tal immer noch verpfändet. Die überwiegend aus dem Elsass stammenden Familien, die durch Erbfolge die früheren Pfandherren ablösten, griffen immer wieder willkürlich in die Rechtsprechung des Tales ein. Der Gengenbacher Abt und das Talgericht - Vogt und Zwölferrat - verloren weitgehend ihre Kompetenzen. Die Pfandherren sahen hier auch eine willkommene
Gelegenheit, sich zu bereichern.
Heinrich Hansjakob (1837–1916) gehört mit seinen 74 Werken bis heute zu den bekanntesten
Schriftstellern Badens. Der Autor von »Bauernblut« und »Erzbauern« wurde von den
Nationalsozialisten vereinnahmt und seine Bücher als »Blut- und Boden-Literatur» verfälscht.
Manfred Hildenbrand untersucht die Hintergründe dieser Fehlinterpretation.
Das mir zugedachte Thema erlaubt, ja verlangt es, wie jedes andere, hinterfragt zu werden. „Heidelberg – Stadt der Dichter“, ohne Fragezeichen so hingesetzt – kann man das ernsthaft behaupten? Gibt es tatsächlich vor Ort eine durch die Jahrhunderte sich fortzeugende literarische Tradition, die etwa von Goethe bis Hilde Domin reichen könnte und so lebendig, produktiv und untereinander bindend ist, dass sie das Attribut rechtfertigt? Wem aber „Stadt der Dichter“ doch etwas hochstapelnd vorkommt, der könnte ja immer noch auf „Stadt der Poesie“ ausweichen, das klingt allgemeiner, die Landschaft spielt mit herein sowie das Große und Ganze der Kunst, Burgruine und Brücke: Heidelberg als „Symbol der Poesie“ und „geweihte Stätte“, als „Wallfahrtsort unserer Dichtung“. Mit solchen heute leicht verstiegen klingenden Formeln feiert Philipp Witkop, einst Heidelberger Student, ab 1910 Germanistik-Professor in Freiburg, in seinem grundlegenden Buch „Heidelberg und die deutsche Dichtung“ von 1916 eine imaginierte, eine spät- oder neuromantisch erträumte Stadt, die schon damals nicht in die ernüchterte (Kriegs-)Zeit passte und in die heutige erst recht nicht, wo man Begriffe wie Transzendenz, Schöpfertum, Genieglaube ja längst höhnisch verabschiedet hat und emsig auf Vermarktung, Vernetzung und Verwurstung baut.
Sie war fromm, sie war tätig und sie war mächtig. Großherzogin Luise von Baden, Prinzessin von Preußen war eine der herausragenden Persönlichkeiten der badischen Landesgeschichte im „langen“ 19. Jahrhundert. Ihre exzeptionelle Bedeutung ist von mehreren Faktoren gefördert worden. Beispielsweise ist ihre preußische Herkunft als Tochter des ersten deutschen Kaiserpaares Augusta und Wilhelm I. von Hohenzollern zu nennen. Mit ihrer Alleinstellung als einzige Kaisertochter, spätere Kaiserschwester und nicht zuletzt als agnatische Tante des letzten Kaisers Wilhelm II., war die familiäre Verbundenheit und Vertrautheit zwischen dem badischen und preußischen Hof gewährleistet. Gerade in den Anfangsjahren ihrer Ehe, nur sieben Jahre nachdem von Luises Vater in Baden die Revolution von 1848/49 blutig niedergeschlagenen worden war, förderte die familiäre Nähe das bilaterale Verhältnis der Herrscherhäuser zueinander. Schließlich war es die Aufgabe der jungen Landesfürstin, andere Töne aus Preußen als die von Kanonen mitzubringen. So verwundert es nicht, dass es Großherzog Friedrich I. von Baden, Schwiegersohn des preußischen Königs, war, der 1871 am Ende des Deutsch-Französischen Krieges im Versailler Schloss den legendären Toast „Es lebe unser Kaiser Wilhelm“ als Konsensformel für die deutsche Kaiserproklamation ausrief.
Der Autor befasst sich mit der Frage, was Verlust der Heimat bedeutet, insbesondere auch im
Zusammenhang mit der Verfolgung unserer jüdischen Mitbürger zur Zeit des Nationalsozialismus.
Er zeigt anhand von Beispielen aus Bruchsal, wie derer gedacht werden kann und
muss, denen ihre Heimat genommen wurde.
In 2Mose 20,8 heißt es: Gedenke des Sabbattages, dass du ihn heiligest. Unter Kaiser Konstantin löste der Sonntag den Sabbat als arbeitsfreien Ruhetag ab (321 n.Chr.). Im Mittelalter galt der sonntägliche Gottesdienst als Kirchengebot. Heute ist der Sonntag verfassungsmäßig geschützt. Die einschlägige Bestimmung lautet: Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt. Es handelt sich um Art. 139 der Verfassung des Deutschen Reichs vom 11. August 1919, der sog. Weimarer Reichsverfassung. Diese Vorschrift ist gemäß Art. 140 GG – neben anderen Artikeln der Weimarer Reichsverfassung, den sog. Weimarern Kirchenartikeln – Teil des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland geworden. Sowohl der Gedanke der Sabbatruhe, der Unterbrechung der Arbeit, als auch derjenige des Gottesdienstes wird aufgenommen, auch wenn nicht von „Gottesdienst“, sondern von „seelischer Erhebung“ die Rede ist. Bei der Einbringung hob der Berichterstatter, der Abgeordnete Mausbach von der Zentrumspartei, hervor, die Vorschrift schütze die öffentliche Sitte und die christliche Tradition und Religionsausübung. Die großen geschichtlichen Bestandteile der Kultusausübung enthielten aber auch wertvolle Freiheitsrechte für die Einzelnen, und gerade diese Seite der Sonntagsruhe, die Schonung der Freiheit und der sozialen Gleichwertigkeit aller Klassen, sei darin angesprochen.
Seit der Mensch dauerhaft sesshaft wurde, also sich vom Jäger und Sammler zum Ackerbauer
wandelte und damit pflanzliche Produkte den Hauptteil seiner Nahrung bildeten, brauchte er eine
zusätzliche Menge des lebensnotwendigen Stoffs NaCl (Natriumchlorid, Kochsalz, Steinsalz,
Halit), der in den Nahrungsmitteln nicht mehr in ausreichender Menge vorhanden war. Die heute benötigte Menge eines erwachsenen Menschen liegt zwischen 5–6 g/Tag, 15–20 g/Tag sollten
nicht überschritten werden. Dieser Sachverhalt bedeutet für die Erforschung der historischen
Salzgewinnung in Mitteleuropa, dass eine Gewinnung vor der Sesshaftwerdung (5. Jahrtausend
v. Chr.) nicht notwendig war, folglich sehr wahrscheinlich nicht stattgefunden hat und daher
auch nicht überliefert sein kann. Dies entspricht auch den Befunden: Aus Mitteleuropa sind die
frühesten Anzeichen von Salzgewinnung die Verdichtung der Siedlungen um Salzquellen wie um
Halle an der Saale und der Beginn der Salzgewinnung bei Hallein und Hallstatt (Österreich) um
etwa 2000 v. Chr.
Georg Kerner
(2015)
»Ich lebe vollkommen im Jetzt – nicht in der Vergangenheit und auch nicht in der
Zukunft.« – »Ich tue gern Dinge, die mir Angst machen.« – »Ich besitze ein beinahe
unkontrollierbar nervöses Wesen.«
»Die 8 Monate, die ich jetzo in [der] Toskana bin, sind die unruhigsten meines revolutionären Lebens – denn ich liege Tag und Nacht auf der Straße, und meine Reisen in
den letzten 2 Monaten sind ein wahrer und harter Winterfeldzug – dabei bin ich nur
krank, sobald einige Tage von Ruhe eintreten und befinde mich sogleich wiederum besser,
wenn es wieder zu Pferd geht. […] allein, lieber Gott, ich werde so bleiben, und das
Schicksal hat mich dazu verdammt, auf dem nämlichen Punkt mich herumzudrehen.«
Die ersten drei Zitate stammen von dem australischen Filmschauspieler Heath Ledger,
der 2008 mit 28 Jahren an einem Medikamentenmix gestorben ist. Das letzte Zitat
steht in einem Brief, den Georg Kerner 1799 an Louise Scholl, die Schwester seiner
ehemaligen Braut Auguste Breyer, geschrieben hat.
Diese Gegenüberstellung soll gleich zu Beginn die Ruhelosigkeit Georg Kerners
– und damit seine Modernität – aufzeigen. Er sei, meinte ein Freund, »einem Kometen
zu vergleichen, der eine Welt von elektrischem Feuer in sich trug«. Bei Kerner ging
es immer ums Ganze, ging es um Leben oder Tod. Sein Leben lang suchte er die
Gefahr – und dafür war er in die richtige Zeit geboren.
Es gibt zwei konkurrierende Thesen zum Lebenslauf des historischen Faust. Eine alte These, die auf Johannes Manlius zurückgeht und dessen berühmten Lehrer Philipp Melanchthon als Zeugen für die Geburt des umstrittenen Magiers in Cundling (d.h. Knittlingen), mit dem Vornamen Johann, angibt. Die andere, entgegengesetzte These erschien erst 1913 mit der Edition von Kilian Leibs Wettertagebuch durch Karl Schottenloher. Mit einer knappen Aufzeichnung in diesem Werk kam zum ersten Mal ans Licht, dass Faust, mit Vornamen Georg, nun als einer von Helmstadt bei Heidelberg identifiziert wurde. Man möchte also wissen: Stammte Faust nicht aus Knittlingen, sondern aus Helmstadt? Hieß er Johann oder Georg? Was bedeutet dieser Unterschied? Der Streit um die Frage der Herkunft schuf jedenfalls Verwirrung und hat zur Folge, dass man nicht mehr glaubt, es könne eine klare Linie von den historischen Anfängen zur Legende und schließlich zum mythischen Faustbuch von 1587 gezeichnet werden.
Gedenken gestalten
(2015)
Am 22. Oktober 2015 jährt sich die NS-Deportation der Heidelberger Juden in das südfranzösische Internierungslager Gurs zum 75. Mal. Im Rahmen der ersten planmäßigen Massendeportation von Juden aus dem Deutschen Reich wurden auf Betreiben des Gauleiters von Baden, Robert Wagner, sowie des saarpfälzischen Gauleiters Josef Bürckel über sechstausend jüdische Bürgerinnen und Bürger aus Baden, der Pfalz und dem Saarland von der Gestapo und französischen Behörden nach Gurs verschleppt. Viele dieser Opfer wurden daraufhin weiter in Konzentrationslager und Vernichtungslager im Osten deportiert. Darunter waren auch mindestens 299 Heidelbergerinnen und Heidelberger. Frühmorgens am letzten Tag des jüdischen Laubhüttenfestes „Sukkoth“ wurden sie von Gestapobeamten in ihren Wohnungen verhaftet und unter den Augen der Öffentlichkeit zum Gleis 1a des alten Hauptbahnhofes transportiert. Mit Sonderzügen erfolgte gegen 18.15 Uhr ihre vier Tage andauernde Deportation ins südfranzösische Lager Gurs. 208 der Heidelberger Jüdinnen und Juden, die nach Gurs deportiert worden waren, starben dort oder in anderen Lagern.
Gedenkorte, Gedenktafeln oder Gedenksteine im öffentlichen Raum und an Gebäuden bewahren die Erinnerungen an bedeutende Personen oder an Ereignisse im Wandel der Zeiten. In Nonnenweier weist in der Schmidtenstraße ein Gedenkstein darauf hin, dass auf der gegenüberliegenden Straßenseite bis 1938 die ehemalige Synagoge stand. Mit einer Skulptur in der Wittenweierer Straße, direkt am Rathaus wird an die am 22. Oktober 1940 stattgefundene Deportation jüdischer Mitbürger in das südfranzösische Internierungslager Gurs erinnert. Beide Denkmäler halten nicht nur die Erinnerung an das einstige jüdische Leben im Dorf wach. Sie rufen damit auch die Schicksale der ehemaligen jüdischen Mitbürger ins Gedächtnis zurück, die im Dritten Reich deportiert, planmäßig umgebracht, in den Tod getrieben wurden oder in Folge von Misshandlungen starben. Und letztlich zeugen sie vom geschehenen Unrecht, als ab 1933 auch in Nonnenweier Menschen nur deshalb systematisch entrechtet wurden, weil sie der jüdischen Glaubensgemeinschaft angehörten.
Ganz schön aufgeweckt
(2015)
In dem Buch »100 Jahre für Baden« ist ein ausführlicher Bericht über die Geschichte der Regionalgruppe Karlsruhe im 20. Jahrhundert enthalten. Besonders hervorgehoben wird die rege Veranstaltungstätigkeit unter den Vorsitzenden Dr.
Eberhard Knittel (1951–1987), Reg.-Dir. Udo Theobald (1987–1992) und OStR Jörg Vögely (1992–2002). In den fünfziger Jahren gab es manchmal bis zu drei Veranstaltungen im Monat und die Mitgliederzahl war auf fast 1000 gestiegen. Nach einer Vakanz im Vorstand im April 2002 wurde am 9. April 2003 ein neuer Vorstand gewählt. 1. Vorsitzender wurde der Stadtrat Dr. Hans-Jürgen Vogt, als Stellvertreter wurde Prof. Dr. Siegfried Rietschel gewählt und Elisabeth Schraut M.A. übernahm die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
1669, als das schulische Engagement der Villinger
Benediktiner noch in den Anfängen steckte,
machte sich der Stadtpfarrer, Dekan und Notar
Dr. jur. Johann Heinrich Mötz zum Fürsprecher
der Eltern in seiner Gemeinde, die ihre Kinder
„sowohl in der Latinitet alß auch in der Music”
und in der „sibenten schuel und philosophia” bei
den „hochwürdigsten Herren Prälaten” unterrichten
lassen wollten. Er schrieb am 18. Oktober
einen Brief an Bürgermeister, Schultheiß und Rat
und forderte sie auf, dafür zu sorgen, dass die
Kosten des Schulbesuchs erträglich blieben. Mit
den genannten Stichwörtern umreißt Mötz das
ganze Programm eines Gymnasiums in damaliger
Zeit.
Viele Funktionen hatte das Friesenheimer Rathaus in seiner langen Baugeschichte zu erfüllen. Das Gebäude wird in das frühe 16. Jahrhundert datiert, die Jahreszahl 1548 auf dem vor dem Rathaus stehenden Stockbrunnen dürfte auch das Baujahr des Rathauses sein. Das Gebäude wurde als Gasthaus errichtet und diente mit seiner Gaststube dem Rat der Gemeinde als Versammlungsort. Auf dem Gebäude lag, bei der Veräußerung an die Gemeinde Friesenheim im Jahr 1853 eine Realwirtschaftsgerechtigkeit und es führte den Namen „Zum weißen Rössle“. Im Kaufvertrag wurde es als zweistöckiges Steinhaus mit Stallungen beschrieben, es sollte künftig nur noch Rathaus sein. Es war über eine außenliegende Holztreppe zum ersten Obergeschoss erschlossen, hier befanden sich die Räume für Bürgermeister, Ratschreiber, Rechner und Gemeinderat. Im Dachgeschoss wohnte der Lehrer. Die Räume des Erdgeschosses wurden über zwei große Hoftore erschlossen. Untergebracht war hier die Feuerwehr mit ihrem Gerät. Die Wache für die beschäftigten Polizeidiener und die zur Nachtwache eingeteilten Bürger befand sich auf der Südwestseite des Rathauses. Sie hatte einen getrennten Eingang. Zur Polizeiwache im Erdgeschoss gehörte auch eine Arrestzelle zur Unterbringung von festgenommenen Personen. Die Festnahmen erfolgten durch die Gendarmerie in Lahr, jedoch auch durch die Polizeidiener der Ortspolizeibehörde Friesenheim.