Das Tägermoos

- Das Thema Tägermoos, ein Konstanzer Grundstück auf Schweizer Hoheitsgebiet, hat eine lange Vorgeschichte, die man nicht ganz ausblenden kann und zumindest ab 1831 einbeziehen muss. Der Tägermoos-Vertrag von 1831 zwischen dem Großherzogtum Baden und dem Kanton Thurgau regelt mehrere Dinge. Er ist zunächst auch ein Grenzvertrag, der bei Konstanz die Grenze zwischen Baden und dem Thurgau festlegt. Im Prinzip wird die Grenze durch vier Worte definiert, dem ehemaligen äußeren Festungsgraben folgend, und so wurde sie auch markiert. Dieser Grenzverlauf hatte nur knapp 50 Jahre Bestand, er gilt heute noch so ungefähr vom Seerhein bis zum Anfang des Döbeles. Warum diese Grenzziehung später immer wieder verändert wurde, soll auch gleich geklärt werden. Mit der Zuführung der Eisenbahnlinien von Romanshorn nach Konstanz und von Winterthur über Etzwilen nach Konstanz in den 1870er Jahren benötigte der Konstanzer Kopfbahnhof ein Rangiergelände in Richtung Schweiz. Geklärt werden musste auch, wie und von wem das Ufer vor Kreuzlingen genutzt werden durfte.