Das Reutlinger Asyl und der Fall Langjahr contra Pfitzer, 1623/24
- Für den Genealogen ist es immer erfreulich, wenn die von ihm erforschten Personen mit der Justiz in Konflikt geraten sind, denn dadurch sind sie aktenkundig geworden. Eine insbesondere für Personen des ehemaligen Herzogtums Württemberg und benachbarter Gebiete wichtige Quelle der Gerichtsbarkeit stellen die Akten dar, die im Zusammenhang mit dem Asylrecht von Reutlingen angelegt wurden. Die als Enklave im Herzogtum gelegene Reichsstadt durfte aufgrund eines kaiserlichen Privilegs von 1495 bis zum Ende der Reichsunmittelbarkeit Totschlägern Asyl gewähren. Die fünf erhaltenen Asylantenbücher im Stadtarchiv Reutlingen dokumentieren in den Zeiträumen von 1515 bis 1617 und von 1685 bis 1785 mehr als 2000 Fälle von Asyl, darunter allein 1467 Fälle im Zeitraum bis 1590; in diesen Akten sind außer den Totschlägern auch die Opfer mit ihren Namen und Herkunftsorten vermerkt, was sie umso wertvoller macht. [1]