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Betrachtungen zum Spannungsfeld Kloster und Dorf, Schaffner und Pächter zu Lobenfeld

  • Über Jahrhunderte hat das Kloster Lobenfeld nicht nur optisch das Bild des gleichnamigen Dorfes bestimmt. Doch war das im 15. Jahrhundert reformierte Benediktinerkloster Bursfelder Convention nicht nur Hort der Frömmigkeit und geistigen Zurückgezogenheit, der weltlichen Abgeschiedenheit, schlichtweg des Strebens nach christlicher Vollkommenheit, sondern auch gleichzeitig zutiefst weltlich verwurzelt. Hatte das Kloster doch hoheitliche und grundherrliche Rechte über seine Untertanen, also über Menschen. Und es verfügte über recht ansehnlichen Grundbesitz. Es besaß neben einzelnen Gütern und verschiedenartigen Formen von Gefällen die Kompetenz, Pfarrer einzusetzen, sowie hoheitliche Rechte über einzelne Dörfer. Die Verwaltung dieses Besitzes oblag einem Bediensteten des Klosters, einem Verwalter und Steuereinnehmer, dem sog. Schaffner. Im Gegensatz zu anderen Klöstern gab es anscheinend für Lobenfeld nicht den sonst üblichen Klostervogt. Diese Funktion lag beim Pfalzgrafen als Schutzherrn. Vermutlich bestellte er (bei Bedarf?) einen adligen Pfleger und Verweser, wie etwa 1482 Albrecht von Venningen, der damals das Dorf Eschelbronn besaß.

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Verfasserangaben:Rüdiger LenzGND
DOI:https://doi.org/10.57962/regionalia-17628
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch):Kraichgau
Dokumentart:Wissenschaftlicher Artikel
Sprache:Deutsch
Jahr der Erstveröffentlichung:2002
GND-Schlagwort:Kloster Lobenfeld
Jahrgang:17
Erste Seite:135
Letzte Seite:142
DDC-Sachgruppen:200 Religion / 230 Theologie, Christentum / 230 Christentum, Christliche Theologie
Systematik der Landesbibliographie:Religion und Weltanschauung / Katholische Kirche / Orden und Klöster
Zeitschriften:Kraichgau / 17.2002
Lizenz (Deutsch):License LogoCreative Commons - CC BY - Namensnennung 4.0 International