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Karlsruhe wird Residenz des Rechts

  • Am Anfang war der Bundesgerichtshof, so kann chronologisch die Geschichte der Residenz des Rechts eingeleitet werden – rangmäßig steht freilich das Bundesverfassungsgericht als Verfassungsorgan und oberster Gerichtshof an der Spitze. Am 2. Oktober 1950, einem Montag, nahm der Bundesgerichtshof seine Tätigkeit im Erbgroßherzoglichen Palais in der Karlsruher Innenstadt auf. Am darauf folgenden Sonntag, dem 8. Oktober 1950, fand die feierliche Eröffnung des Gerichtshofs statt. Bundespräsident Theodor Heuss betonte in seiner Ansprache, dass die Autonomie der Rechtsfindung und der Rechtsentscheidung aus dem Einwirkungsvermögen der Besatzungsmächte vollends ausgeklammert werde und auch bleibe. Bundesjustizminister Thomas Dehler vereidigte Hermann Weinkauff als neuen Präsidenten und Carlo Wiechmann als Oberbundesanwalt.

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Verfasserangaben:Detlev FischerGND
DOI:https://doi.org/10.57962/regionalia-531
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch):Badische Heimat
Dokumentart:Wissenschaftlicher Artikel
Sprache:Deutsch
Jahr der Erstveröffentlichung:2015
GND-Schlagwort:Karlsruhe; Deutschland. Bundesgerichtshof; Deutschland. Bundesverfassungsgericht
Jahrgang:95
Ausgabe / Heft:1/2
Erste Seite:49
Letzte Seite:58
DDC-Sachgruppen:300 Sozialwissenschaften / 340 Recht / 340 Recht
Systematik der Landesbibliographie:Staat, Verfassung und Recht / Staat, Verfassung und Recht 1806 bis 1952 / Gerichtswesen
Zeitschriften:Badische Heimat / 95.2015 / Heft 1/2
Lizenz (Deutsch):License LogoCreative Commons - CC BY - Namensnennung 4.0 International