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Johann Peter Hebel als Mitglied der Ersten Kammer

  • Johann Peter Hebel war als Gymnasiallehrer und Prediger nach Karlsruhe berufen worden. Er machte in der Lutherischen Landeskirche Badens als Pastor Karriere und wurde mit dem Titel Prälat der oberste Geistliche seiner Kirche. Nach dem fürstlichen Erlass einer Verfassung im Juli 1818, als es galt, die zwei Kammern der Ständeversammlung zu besetzen. Auf katholischer Seite wurde – als Bistumsverweser – der Freiherr von Wessenberg ernannt, auf evangelischer Seite Hebel, der als Prälat den Rang eines Landesbischofs besaß. Die Kirchen waren für ihn – anders als für den Freiburger Rechtsprofessor Rotteck – keine Repräsentanten des (damals noch als verfassungswidrig geltenden) Demokratie-Prinzips, sondern des Gemeinwohls.

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Verfasserangaben:Paul-Ludwig WeinachtGND
DOI:https://doi.org/10.57962/regionalia-17127
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch):Badische Heimat
Untertitel (Deutsch):Vortrag beim Hebeltrunk in Schwetzingen am 22. September 2018 auf Einladung der Regionalgruppe Schwetzingen der Badischen Heimat
Dokumentart:Wissenschaftlicher Artikel
Sprache:Deutsch
Jahr der Erstveröffentlichung:2018
GND-Schlagwort:Hebel, Johann Peter 〈1760-1826〉; Baden. Landtag
Jahrgang:98
Ausgabe / Heft:4
Erste Seite:501
Letzte Seite:507
DDC-Sachgruppen:300 Sozialwissenschaften / 320 Politik / 320 Politikwissenschaft
900 Geschichte und Geografie / 920 Biografie, Genealogie, Heraldik / 920 Biografien, Genealogie, Insignien
Systematik der Landesbibliographie:Allgemeine Landeskunde / Biografie
Staat, Verfassung und Recht / Staat, Verfassung und Recht 1806 bis 1952 / Politische Willensbildung
Zeitschriften:Badische Heimat / 98.2018 / Heft 4
Lizenz (Deutsch):License LogoCreative Commons - CC BY - Namensnennung 4.0 International