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»Verheißungscharakter der Verfassung« (Karl von Rotteck)

  • Die Verfassung von 1818 mit dem ersten Landtag von 1819 in Bezug zu setzen, scheint angezeigt, da es beim ersten Landtag doch um die Auslegung der Verfassung durch Regierung und Liberale ging. Sollten Verfassung und Kammern »Hilfsorgane des Staates« sein oder sollte die Regierung im Sinne der Liberalen »Vertragspartner« sein. Gelang es der Kammer die Verfassung »extensiv auszulegen und fortzuentwickeln«? Der erste Landtag von 1819 realisiert den Verheißungscharakter der Verfassung mit dem Beginn parlamentarischer Arbeit. Alle Themen der nächsten drei Jahrzehnte werden auf dem ersten Landtag von Ludwig von Liebenstein angesprochen. Mit dem Gedenken an Liebenstein verweisen wir auch auf den Historiker Franz Schnabel, der vor 90 Jahren eine biografische Studie des Abgeordneten des ersten Landtages geschrieben hat.

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Verfasserangaben:Heinrich HaußGND
DOI:https://doi.org/10.57962/regionalia-17143
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch):Badische Heimat
Untertitel (Deutsch):der erste Landtag vom 22. April 1819
Dokumentart:Wissenschaftlicher Artikel
Sprache:Deutsch
Jahr der Erstveröffentlichung:2018
GND-Schlagwort:Liebenstein, Ludwig August Friedrich von 〈1781-1824〉; Baden. Landtag
Jahrgang:98
Ausgabe / Heft:4
Erste Seite:524
Letzte Seite:531
DDC-Sachgruppen:300 Sozialwissenschaften / 320 Politik / 320 Politikwissenschaft
Systematik der Landesbibliographie:Allgemeine Landeskunde / Biografie
Staat, Verfassung und Recht / Staat, Verfassung und Recht 1806 bis 1952 / Politische Willensbildung
Zeitschriften:Badische Heimat / 98.2018 / Heft 4
Lizenz (Deutsch):License LogoCreative Commons - CC BY - Namensnennung 4.0 International