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Totschlag - ,,Schmach" - Friedbruch

  • Es fügt sich ins Gesellschaftsbild des Spätmittelalters und der Frühneuzeit, dass Feiern und Festlichkeiten häufig in Tumulten und Tätlichkeiten und diese nicht selten mit Todesfolgen ausarteten. Meist war das jeweilige Ereignis aber bald wieder vergessen und selbst dort, wo man wie bei Totschlägen Mahnmale in Form von Sühnekreuzen errichtete, verblasste die Erinnerung nach geraumer Zeit. Gelegentlich haben solche Vorkommnisse jedoch wenigstens archivalische Spuren hinterlassen, sodass das „Sittenbild", wie man sich in der älteren Literatur ausdrückte, auch für die Nachwelt Anschaulichkeit behielt. Um einen solchen Fall handelt es sich bei den misslichen Vorgängen anlässlich der Ebringer Kirchweih von 1495, wo nahezu der gesamte Konfliktverlauf dokumentarisch überliefert ist.

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Verfasserangaben:Clausdieter SchottGND
DOI:https://doi.org/10.57962/regionalia-17792
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch):Zeitschrift des Breisgau-Geschichtsvereins "Schau-ins-Land"
Untertitel (Deutsch):die Ebringer Kirchweih - eine Rechtsgeschichte
Dokumentart:Wissenschaftlicher Artikel
Sprache:Deutsch
Jahr der Erstveröffentlichung:2011
GND-Schlagwort:Ebringen 〈Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald〉; Rottweil; Kirchweih; Totschlag; Schlägerei; Rechtsprechung; Mittelalter
Jahrgang:130
Erste Seite:51
Letzte Seite:65
DDC-Sachgruppen:300 Sozialwissenschaften / 340 Recht / 340 Recht
Systematik der Landesbibliographie:Staat, Verfassung und Recht / Verfassung und Recht bis zum Ende des Alten Reiches 1806 / Gerichtswesen
Zeitschriften:Schau-ins-Land / 130.2011
Lizenz (Deutsch):License LogoCreative Commons - CC BY - Namensnennung 4.0 International