„Freiburger Bundesordnung", "Artikelbrief" und "Christliche Bruderschaft"
- Im Stadtarchiv Freiburg lagert unter der Signatur Cl Militaria 101 , fol. 39r-41v, ein Schriftstück aus dem Deutschen Bauernkrieg von 1525. Es trägt die Überschrift "Handlung vnd feldartickel, so furgenomen worden sind vjf montag nach der alten vaßnacht [ 6. März] von allen hujfen vnd reten, so sich zusammen verpjlicht in dem namen der heilgen vnzerteilten dryvaltigkeit anno etc xvc xxv [1525]" . Unschwer erkennt man in der sorgfältig erstellten Handschrift ein zentrales Dokument aus der Erhebung von 1525 wieder: die in der modernen Geschichtswissenschaft sogenannte „Memminger Bundesordnung". Diese wurde von den Führern der drei oberschwäbischen Bauernhaufen am 6. und 7. März in Memmingen als Verfassung der von ihnen gegründeten „Christlichen Vereinigung" beraten und verabschiedet.' Wenig später wurde sie gedruckt; was die Bedeutung erkennen lässt, die ihr damals beigemessen wurde. Denn nur zwei bäuerlichen Programmschriften, den „Zwölf Artikeln" und der „Memminger Bundesordnung", widerfuhr die Auszeichnung, im Druck bekannt gemacht zu werden. Bei genauerem Hinsehen wird aber auch deutlich, dass die Freiburger Handschrift keine bloße Abschrift des gedruckten Textes war. Durch Streichung, Abwandlung und Hinzufügung von Artikeln war sie vielmehr eine eigene, für sich stehende Fassung der gedruckten „Memminger Bundesordnung" - eine nach ihrem archivalischen Lagerort sogenannte „Freiburger Bundesordnung".