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„bistus iement unverraiter ammann?“

  • Die im Titel steckende Frage richtet laut Art. 130 des Stadtrechts von Ravensburg aus dem Jahre 13651 der Rat an den zuziehenden Neubürger, um ihn vor Illusionen zu bewahren. [...] Der Artikel setzt sich, wie man sieht, mit einer Reihe von Tatbeständen auseinander, die bei der Verleihung des Bürgerrechts an einen Ausmann von Bedeutung sind. Von ihnen soll uns heute nur einer beschäftigen, nämlich der, bei dem es um den ,unverraiten ammann' geht. Der Grund unseres besonderen Interesses an der Formel wird im Verlauf der folgenden Darlegungen, wie wir hoffen, einsichtig werden.

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Verfasserangaben:Karl S. BaderGND
DOI:https://doi.org/10.57962/regionalia-18922
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch):Alemannisches Jahrbuch
Untertitel (Deutsch):Beharrungsvermögen und Sinnwandel einer Rechtsformel
Dokumentart:Wissenschaftlicher Artikel
Sprache:Deutsch
Jahr der Erstveröffentlichung:1976
GND-Schlagwort:Rechtsgeschichte 〈Fach〉
Jahrgang:1973/1975
Erste Seite:231
Letzte Seite:243
DDC-Sachgruppen:300 Sozialwissenschaften / 340 Recht / 340 Recht
900 Geschichte und Geografie / 940 Geschichte Europas / 943 Geschichte Deutschlands
Systematik der Landesbibliographie:Staat, Verfassung und Recht / Verfassung und Recht bis zum Ende des Alten Reiches 1806 / Rechtsgeschichte
Zeitschriften:Alemannisches Jahrbuch / 1973/1975
Lizenz (Deutsch):License LogoCreative Commons - CC BY-NC - Namensnennung - Nicht kommerziell 4.0 International