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Wirksamkeit der raumordnerischen Instrumente „Bereiche mit verstärkter Siedlungsentwicklung“ und „Orte mit Eigenentwicklung“ in der Region Südlicher Oberrhein

  • Im Jahre 1973 wurden in Baden-Württemberg 12 Regionalverbände gegründet, um laut Landesplanungsgesetz von 1971 die Trägerschaft der Regionalplanung in diesem Bundesland zu übernehmen (§§ 7-21 LPlG). Zur Eigentümlichkeit dieser Übertragung einer primär staatlichen Aufgabe (§ 5 ROG) auf besondere Körperschaften des öffentlichen Rechts gehört es, daß sie sich auf Planung und Beratung beschränkt. In Baden-Württemberg besteht somit auf der Ebene der Regionalplanung im Gegensatz zur Bauleitplanung der Gemeinden und zur staatlichen Landesplanung keine Zusammenfassung von Planaufstellung, Planverwirklichung und Finanzierung in einer Hand. Die Realisierung der Grundsätze und Ziele des Regionalplanes steht allein den Maßnahmeträgern auf seiten der Gemeinden und Landkreise, des Landes und Bundes sowie sonstiger mit öffentlichen Aufgaben betrauter Institutionen zu . Dies kann nicht ohne Bedeutung für die Wirkungsmöglichkeiten der Regionalplanung sein.

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Verfasserangaben:Wolfgang HomburgerGND
DOI:https://doi.org/10.57962/regionalia-19031
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch):Alemannisches Jahrbuch
Dokumentart:Wissenschaftlicher Artikel
Sprache:Deutsch
Jahr der Erstveröffentlichung:1990
GND-Schlagwort:Oberrheingebiet; Raumordnung; Siedlung; Regionalentwicklung
Jahrgang:1989/1990
Erste Seite:245
Letzte Seite:260
DDC-Sachgruppen:700 Künste und Unterhaltung / 710 Landschaftsgestaltung, Raumplanung / 710 Städtebau, Raumplanung, Landschaftsgestaltung
Systematik der Landesbibliographie:Siedlung und Raumerschließung / Raumordnung und Raumplanung / Raumordnung
Zeitschriften:Alemannisches Jahrbuch / 1989/1990
Lizenz (Deutsch):License LogoCreative Commons - CC BY-NC - Namensnennung - Nicht kommerziell 4.0 International