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Seit 100 Jahren in Geltung

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  • Am 14. August 1919 trat „Die Verfassung des Deutschen Reichs“ in Kraft, besser bekannt als „Weimarer Reichsverfassung“ (WRV). Sie war die erste republikanische Reichsverfassung und trat nach dem Ende des ersten Weltkrieges und dem damit verbundenen Zusammenbruch der Monarchie an die Stelle der Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871. Trotz der staatsrechtlichen Umbrüche der Jahre 1933, 1945 und 1989/90 sind Teile dieser Verfassung bis heute in Kraft geblieben und nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vollgültiges Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland, die nicht etwa gegenüber den anderen Artikeln des Grundgesetzes auf einer Stufe minderen Ranges stehen. Es handelt sich um Bestimmungen, die das institutionelle Verhältnis des Staates zu den Religionsgemeinschaften betreffen, welche durch Art 140 zum Bestandteil des Grundgesetzes vom 23. Mai 1949 erklärt worden sind.

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Verfasserangaben:Jörg WinterGND
DOI:https://doi.org/10.57962/regionalia-20858
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch):Jahrbuch für badische Kirchen- und Religionsgeschichte
Untertitel (Deutsch):die staatskirchenrechtlichen Artikel der „Weimarer Reichsverfassung“ im Gefüge des Grundgesetzes
Dokumentart:Wissenschaftlicher Artikel
Sprache:Deutsch
Jahr der Erstveröffentlichung:2019
GND-Schlagwort:Staatskirchenrecht; Die Verfassung des Deutschen Reichs 〈1919〉; Deutschland. Verfassunggebende Nationalversammlung; Weimarer Republik; Kirche; Staat; Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Jahrgang:13
Erste Seite:41
Letzte Seite:56
DDC-Sachgruppen:200 Religion / 230 Theologie, Christentum / 230 Christentum, Christliche Theologie
300 Sozialwissenschaften / 320 Politik / 320 Politikwissenschaft
300 Sozialwissenschaften / 340 Recht / 340 Recht
900 Geschichte und Geografie / 940 Geschichte Europas / 943 Geschichte Deutschlands
Zeitschriften:Jahrbuch für badische Kirchen- und Religionsgeschichte / 13.2019
Lizenz (Deutsch):License LogoCreative Commons - CC BY - Namensnennung 4.0 International