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Alte und neue Skortationsstrafen im Klosteramt Lorch, 1772/73

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  • Der Bestrafung von Eltern unehelicher Kinder wurde im Herzogtum Württemberg besondere Bedeutung zugemessen. Die Verfahren zur Ermittlung der Väter finden sich teils in den Kirchenkonventsprotokollen, teils in Amtsprotokollen »in causis mixtis« [1] . Letztere wurden im 19. Jahrhundert unter dem Titel Skortationsprotokolle weitergeführt, liegen aber nur für wenige Ämter noch vor. Die Einziehung der teils empfindlichen Strafen ist in den Amtsrechnungen [2] , für Klosterämter auch in den Landschreibereirechnungen [3] verbucht.

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Metadaten
Verfasserangaben:Friedrich R. WollmershäuserGND
DOI:https://doi.org/10.57962/regionalia-21882
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch):Südwestdeutsche Blätter für Familien- und Wappenkunde (SWDB)
Dokumentart:Wissenschaftlicher Artikel
Sprache:Deutsch
Jahr der Erstveröffentlichung:2007
GND-Schlagwort:Lorch 〈Ostalbkreis〉; Persönlichkeit; Justiz; Nichteheliches Kind
Jahrgang:25
Erste Seite:264
Letzte Seite:268
DDC-Sachgruppen:900 Geschichte und Geografie / 920 Biografie, Genealogie, Heraldik / 920 Biografien, Genealogie, Insignien
Systematik der Landesbibliographie:Allgemeine Landeskunde / Biografisch-geografische Beziehungen
Zeitschriften:Südwestdeutsche Blätter für Familien- und Wappenkunde (SWDB) [und Vorgänger] / Südwestdeutsche Blätter für Familien- und Wappenkunde (SWDB) [Jg. 1.1949 - 10.1958 = Bd. 10; Bd. 11.1959/65 - ] / 25.2007
Lizenz (Deutsch):License LogoCreative Commons - CC BY-SA - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International