090 Handschriften, seltene Bücher
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„Die kümmerliche Entfaltung des Freiburger Buchwesens hat zum provinziellen Milieu der
Stadt Freiburg im Spätmittelalter beigetragen''. So wird in der neuesten Freiburger Stadtgeschichte behauptet. Damit wird die Meinung Friedrich Kapp bestätigt, das „am Ende des 15.
Jahrhundert da Auftreten der Buchdruckerkunst in einigen kleinen deutschen Städten [darunter auch Freiburg] des Bemerkenswerten so gut wie nichts bietet". Auch Vera Sack berichtet über Freiburg: ,,So fasste auch der Buchdruck hier relativ spät in den 90er Jahren des 15.
Jahrhunderts Fuß und florierte nicht sonderlich '. Dies alles deutet auf einen eher marginalen
ja desolaten Zustand des Freiburger Buchwesens in der Frühzeit de Buchdrucks, der Inkunabelzeit hin. Sind diese Annahmen über die Bedeutung des Buchwesens in Freiburg berechtigt?
Durch welche Kriterien werden sie bestätigt? Durch die Anzahl der Drucker, die Zahl ihrer Publikationen und ihre Auflagen? Durch ihren Inhalt und durch die Qualität ihrer Werke? Durch
die Darstellung der geistigen Strömungen ihrer Zeit oder durch ihre Rezeptionsgeschichte, d.h.
ihre Nachwirkung?
Der Begriff „Incunabel" für den frühen Buchdruck, al er „noch in den Windeln lag", wurde von dem Münsteraner Domdechanten Bernhard von Mallinckrodt vor über 350 Jahren geprägt. Er hat sich für die „Wiegendrucke", die frühen Drucke bis zum Jahr 1500 durchgesetzt.
Die moderne Kommunikationswissenschaft sieht in dieser Zeit den Übergang von einem
scriptographischen Kommunikationsmittel, das nur dem Individuum oder einer kleine Gruppe
dient, zu einem typographischen Medium da durch eine Möglichkeit der Vervielfältigung
alle Bereiche der Gesellschaft in ihrer Gesamtheit erfassen kann.
Der Froschmäusekrieg
(2009)
Als der neue Direktor des Großherzoglichen Gymnasiums in Offenburg, Professor Franz Weißgerber, im Jahre 1841 seine Schulbibliothek „genauer durchforschte", machte er im Katalog der Bücherei eine aufregende Entdeckung, die er unter der Überschrift „Alterthumsfreunden zur Nachricht" des Jahresprogramms für das Schuljahr 1841/42 (Seite VI) der Öffentlichkeit vorstellte. Er hatte beim Vergleich mehrerer klassischer Schulautoren eine „sehr alte Ausgabe der Batrachomyomachie" ( = Homers „Froschmäusekrieg") entdeckt. Bei einer genaueren Untersuchung fand er heraus, dass
sie um zwei Jahre älter war, als die bislang als älteste geführte Florentiner Ausgabe des Chalkondylas von 1488, die der gelehrte Altphilologe Weißgerber entweder kannte oder ebenfalls in der Bibliothek vor Augen hatte. So wurde der neue Direktor, der bereits seit 1834 als Gymnasiallehrer an der Schule unterrichtete, schon in seinem ersten Amtsjahr zum Entdecker eines bedeutenden Wiegendrucks aus dem Erbe der Klosterbibliothek. Begeistert beschreibt er sie als „besser in der Anordnung der Verse", der „Lesearten" und der „Scholien" (= Kommentare), die er „roth gedruckt" über dem Text lesen konnte. Sein Fazit: ,,Diese Ausgabe ist die wahre editio princeps (= Erstausgabe), höchst interessant und würdig, neu edirt zu werden." Ob Weißgerber, der als kritischer Herausgeber altgriechischer Lyrik dazu sicher in der Lage gewesen wäre, sich dieser verlockenden Aufgabe tatsächlich unterzogen hat, ist nicht bekannt.
Zu den Schätzen der Historischen Bibliothek Offenburg zählt die deutsche
Erstausgabe von Francesco Petrarca Von der Artzney bayder Glück, die
1532 bei Heynrich Steyner in Augsburg erschien. Es ist eines der schönsten und bedeutendsten Bücher der Dürerzeit. Die 261 Holzschnitte sind
eine hochrangige Bildquelle für die Welt des Humanismus und der Reformation. Petrarcas „Trostspiegel" wurde in der Folgezeit zu einem der
meistverbreiteten Bücher. Deshalb soll an dieser Stelle die Entstehungsgeschichte des epochemachenden Werkes und seinen Platz im geistigen Leben seiner Zeit ausführlich besprochen werden.
Das moralphilosophische Hauptwerk von Francesco Petrarca ( 1304-
1374) ,,De remediis utriusque fortunae"[1], in der deutschen Übersetzung
von Peter StaheVGeorg Spalatin: Franciscus Petrarcha, von der Artzney
bayder Glück, des guten und widerwertigen"[2] , das 1532 in Augsburg erschien, gehörte zum festen Bestandteil der Lehrbücher der deutschen Humanisten und hat deren Denken und Wirken deutlich beeinflusst.
Bis jetzt zählte die Bibliothek des Priesterseminars in Straßburg 237 Wiegendrucke. Durch einen unglaublichen Zufall vermehrte sich die Zahl um ein Exemplar, das sich schon lange im Priesterseminar befand, aber nicht in der Bibliothek: Es diente, zusammen mit einem Andachtsbuch gleichen Umfangs, als Keil oder Unterlage einer Terrakotta, um sie ins Gleichgewicht zu bringen. Die zwei alten Bücher wurden entdeckt, als die infrage kommende Pieta umziehen musste.
In vier Teilprojekten konnten bis März 2021 mit Unterstützung der Stiftung Kulturgut Baden-Württemberg die Donaueschinger Musikhandschriften im Umfang von ca. 230.000 Images digitalisiert und somit für die Forschung zur Verfügung gestellt werden. Damit ist die Digitalisierung des Gesamtbestandes an Musikhandschriften aus der Provenienz Donaueschingen zu einem erfolgreichen Abschluss gekommen. Der Beitrag gibt einen Überblick über den Bestand, den Projektverlauf und dessen Ergebnisse.
Auf Pergament
(2022)
In seiner 1982 erschienenen überlieferungsgeschichtlichen
Arbeit über die ‚Rechtssumme‘ Bruder Bertholds konnte sich Helmut Weck auf mehr als 80 handschriftliche Textzeugen
stützen, die ihren Schwerpunkt vor allem im
oberdeutschen Sprachraum hatten.*1 Inzwischen
sind zwar weitere Handschriften und Fragmente
hinzugekommen – der ‚Handschriftencensus‘
verzeichnet aktuell 106 Einträge*2 –, doch Wecks
Ergebnisse haben trotz der nun vergrößerten
handschriftlichen Basis nichts von ihrer Gültigkeit
verloren. Einem Neufund wird man daher
keine besondere Bedeutung zumessen, zumal
wenn dieser (wie im vorliegenden Fall) verschollen
ist:
In dem zwischen etwa 1900 und 1911 angefertigten
Inventar der Büchersammlung von Johann
Nepomuk Graf von Wilczek auf Burg Kreuzenstein,
ca. 25 km nördlich von Wien gelegen, ist unter
der Nr. 6133 folgender Band eingetragen:*3
„Summa von Joh. v. Freiberg [sic !], übersetzt von Berthold,
Man., Perg., XV., Folio.“
Aus der Zeit des Augustus hat uns der römische Dichter Horaz ein amüsantes, leicht obszönes Hexengedicht überliefert, das ein mitternächtlich makabres Streiflicht auf das Hexenunwesen des ersten vorchristlichen Jahrhunderts wirft. In Rom hatte zwar schon das Zwölftafelgesetz aus dem Jahr 450 vor Christus die Todesstrafe verhängt für jeden, der Feldfrüchte durch Besprechen verhexte (,,qui fruges incantassit") oder Getreide vom Nachbaracker auf das eigene Feld herüberzauberte. Auf Grabsteinen klagten damals die Angehörigen, dass ihr Verstorbener „durch Zaubersprüche gebannt" sein Leben lassen musste. Auch 400 Jahre später berichtet der Historiker Sallust vom Wirken des Schadenzaubers seiner Zeit, der große Redner und Politiker Cicero entwirft sogar Staatsgesetze gegen nächtliche Geheimopfer von Frauen. Horaz wandte sich in seinen Dichtungen mehrfach leidenschaftlich diesen dunklen Sphären zu, besonders in dem hier vorgestellten derben Spottgedicht auf ein nächtliches Hexentreiben in Rom. Es ist enthalten in der prächtigen Horazausgabe der Satiren, Epoden, Oden und Briefe in der Historischen Bibliothek der Stadt Offenburg. Sie wurde 1503 in Paris von Dionysius Roce in folio gedruckt und von Jodocus Badius, einem humanistischen Gelehrten dieser Zeit, ausführlich kommentiert. Registriert unter der Nummer F-351-1/2= rarum zählt diese seltene Buchausgabe mit der angehängten Inkunabel „Historia Alexandri Magni" von Georg Husner, Straßburg 1494, zu den Raritäten der Bibliothek, die uns von dem Konvent der Offenburger Franziskaner hinterlassen wurden.
2009 wurde in Offenburg der sensationelle Fund
eines venezianischen Buches aus dem Jahre 1486
präsentiert, das als erster Druck eines Werkes
griechischer Literatur gilt, und neben der Amerikakarte Waldseemüllers aus dem Jahre 1507
wegen seiner Einmaligkeit zu den Kostbarkeiten
der Historischen Bücherei der Stadt Offenburg
zählt (Abb. 1). Hier soll nun der Bestand eines der
bedeutendsten lateinischen Dichter der augusteischen Klassik vorgestellt werden, wie ihn uns die
humanistischen Schulbüchereien der beiden mittelalterlichen Offenburger Klöster hinterlassen
haben. Ovid (43 v. Chr. - 18 n. Chr.) als der
jüngste, sicher auch der modernste und für uns
aus vielen Gründen interessanteste Dichter der
frühen Kaiserzeit ist in der antiken und mittelalterlichen Überlieferung ebenso stark vertreten,
wie seine Zeitgenossen Horaz und Vergil. Bedeutende andere Dichter dieser Epoche, wie der
heute immer noch lesenwerte Catull mit seinem
schmalen Opus und die eindrucksvollsten Vertreter der römischen Liebeselegie, Tibull und Properz, sucht man
allerdings in den Beständen der Klosterschulbibliothek vergebens:
Sie kamen wegen ihrer Thematik als Schulautoren nicht infrage
und wurden als solche nicht tradiert. Zwei neue Aspekte der
Ovidinterpretation anhand der hier vorhandenen Editionen sollen die Vorstellung des Offenburger Bestandes ergänzen.
Franziskus bekannte sich in der Regula bullata des Jahres 1223 zur römischen Gesangstradition, deren Erhaltung eine wichtige Aufgabe war. Wie viele Generalminister des Ordens befahl
auch Johannes von Parma ( 1247- 1257), die Gesangstradition der römischen Kurie einzuhalten, und erlaubte nicht deren Verletzung in Wort und Ton. Der Kerngedanke der franziskanischen Musikausübung ist: ,, ... Canrus ecclesiastici cantenrur non solum voce, sed etiam corde ... " (Die kirchlichen Gesänge sollen nicht nur mir der Stimme, sondern auch mit dem Herzen gesungen
werden).
Im Stadtarchiv Freiburg lagert unter der Signatur Cl Militaria 101 , fol. 39r-41v, ein Schriftstück
aus dem Deutschen Bauernkrieg von 1525. Es trägt die Überschrift "Handlung vnd feldartickel,
so furgenomen worden sind vjf montag nach der alten vaßnacht [ 6. März] von allen
hujfen vnd reten, so sich zusammen verpjlicht in dem namen der heilgen vnzerteilten dryvaltigkeit
anno etc xvc xxv [1525]" .
Unschwer erkennt man in der sorgfältig erstellten Handschrift ein zentrales Dokument aus
der Erhebung von 1525 wieder: die in der modernen Geschichtswissenschaft sogenannte
„Memminger Bundesordnung". Diese wurde von den Führern der drei oberschwäbischen
Bauernhaufen am 6. und 7. März in Memmingen als Verfassung der von ihnen gegründeten
„Christlichen Vereinigung" beraten und verabschiedet.' Wenig später wurde sie gedruckt; was
die Bedeutung erkennen lässt, die ihr damals beigemessen wurde. Denn nur zwei bäuerlichen
Programmschriften, den „Zwölf Artikeln" und der „Memminger Bundesordnung", widerfuhr
die Auszeichnung, im Druck bekannt gemacht zu werden. Bei genauerem Hinsehen wird aber
auch deutlich, dass die Freiburger Handschrift keine bloße Abschrift des gedruckten Textes war.
Durch Streichung, Abwandlung und Hinzufügung von Artikeln war sie vielmehr eine eigene,
für sich stehende Fassung der gedruckten „Memminger Bundesordnung" - eine nach ihrem archivalischen
Lagerort sogenannte „Freiburger Bundesordnung".
Am 9. Februar 1529 drangen zweihundert bewaffnete Bürger in das Basler Münster ein und zerstörten
in blinder Wut Kruzifixe, Marienbilder und Heiligendarstellungen. Von den Statuen ist
nichts übrig geblieben, weder in den Kirchen noch in den Vorhallen oder in den Säulengängen
und Klöstern. Alle Bilder sind übertüncht worden, Brennbares wurde auf den Scheiterhaufen
geworfen, anderes wurde in Stücke geschlagen. Weder Kostbarkeit noch künstlerischer Wert
setzten der Zerstörungswut irgendeine Grenze. Bald darauf wurde die Messe gänzlich abgeschafft,
man darf weder daheim far sich zelebrieren, noch in der Umgebung Messe hören. So
schildert Erasmus von Rotterdam am 9. Mai 1529 dem Nürnberger Patrizier Willibald Pirkheimer
den Bildersturm, den Höhepunkt der Reformation in Basel, die der Münsterpfarrer
Johannes Oecolampad (Hausschein) mit der Feier des Abendmahls unter beiderlei Gestalten
und der Verkündigung des Wortes Gottes allein auf der Basis der Heiligen Schrift eingeführt
hatte. Dieser Bildersturm von 1529 war für die Amtsträger und Anhänger der Alten Kirche der
letzte Anlass, die Stadt am Rheinknie zu verlassen: Der Bischof zog nach Pruntrut, das geistliche
Gericht nach Altkirch. Das Domkapitel übersiedelte nach Freiburg im Breisgau.
Im Urkundenbestand des Stadtarchivs Freiburg befindet sich ein undatiertes broschiertes Doppelheft, das zeitlich wohl um das Jahr 1522 einzuordnen ist. Es handelt sich dabei um die Niederschrift aus der Hand eines Freiburger Ratsschreibers von Rechtfertigungsaussagen eines nicht
genannten evangelisch Gesinnten, der Anschuldigungen eines Münstergeistlichen zurückweisen
will, er habe sich mehrmals öffentlich gegen dessen katholische Predigten geäußert. Die Beschaffenheit und das Äußere des Hefts geben indes mancherlei Rätsel auf. Seine Blätter sind beidseitig
in Spalten (mit Ausnahme von Blatt 1) beschrieben, wie wir es etwa auch aus den Freiburger
Ratsprotokollen kennen, freilich mit Streichungen, Einschüben und eingenähten Viertel- oder
Halbblättern. Daraus ist zu schließen, dass es sich um schriftliche Eingaben des Angeklagten
bei einem Verhör handelt, das sich über mehrere Termine bzw. Tage erstreckte; diese hat der
Schreiber sodann im Protokoll wörtlich übernommen. Diese Vermutung wird dadurch erhärtet,
dass die Antworten des Angeklagten recht detailliert ausfallen, mit zumeist getreu zitierten Belegstellen aus beiden Testamenten der heiligen Schrift sowie dem „Decretum Gratiani", sowohl
auf Deutsch als auch auf Latein, die mündlich kaum so hätten vorgetragen werden können. Es
verwundert dennoch, dass der Schreiber einer katholisch gebliebenen Stadt dieses evangelische
,Beweismaterial' in solcher Ausführlichkeit zu Papier gebracht hat, es sei denn, die Obrigkeit
wollte sehr genaue Auskünfte über das Ausmaß der evangelischen Gesinnung in der Stadt und
den Kenntnisgrad ihrer Anhänger gewinnen. 2 Noch befremdlicher ist die Tatsache, dass das Heft
die Antworten auf zwei Beschwerdepunkte enthält, eine dritte jedoch nach zunächst niedergeschriebener, dann gestrichener Inhaltsangabe weglässt. Darauf wird zurückzukommen sein.
Das Rezeptbuch des Hartmann Hartmanni blieb in zwei Abschriften erhalten. Das Original des Arzneibuches wurde bisher nicht gefunden. Beide Handschriften werden unter den Signaturen Codex Palatinus Germanicus 277 (CPG) und CPG 221 in der Universitätsbibliothek Heidelberg aufbewahrt. Ursprünglich wohl Bestandteil der Privatbibliothek der Kurfürsten im Heidelberger Schloss, ereilte sie im Frühjahr 1623 das Schicksal aller Heidelberger Bibliotheken: Sie wurde als Kriegsbeute in den Vatikan gebracht
Der Mittelpunkt des monastischen Lebens ist seit
Jahrhunderten die Heilige Schrift. Sie ist nicht
nur Gegenstand persönlicher Meditation, sondern
die Grundlage des klösterlichen Betens. Die Ordensleute versammelten sich siebenmal zum gemeinsamen Beten, dessen Texte dem Alten und
Neuen Testament entnommen sind. Es waren im
Mittelalter viele Codices zur Feier der Messe und
der Offizien nötig. Doch im Laufe des 12. Jahrhunderts, durch die häufige Abwesenheit des
päpstlichen Hofes von Rom bedingt, wurde ein
gekürztes Offizium notwendig.
„Jahr Zeithen Buech“
„Item die Verzeichnuß aller Conventualinen des
Gottes Hauses Vetter Sammlung Zur Sanct Catharina Senensis in Villingen, sowohl derer, die im
Leben, als in dem Herren verschiden seindt.
Renoviert den 15. Tag August 1728.“
„Nachdem der hochwürdig wohlehrbare undt
hochgelehrte Herr Joann Heinrich Möz H: Can:
Doctor Notarius apost. Pfarrherr der Statt Villingen 38 iahr, Decanus 28. aet. 73 den 24. Christmonath gahr Seelig 1698 entschlafen, so ist für
disen sehr sorgfältig, getrewen undt hochverdienten bischöflichen Visitatoren des Löbl. Gotteshauß
Samlung in Villingen Joannes Jacobus Riegger,
Candidat, bin gebohrener Villinger Zue Einem
newen Pfarrherrn in selben iahr den 30. December
vom Löbl. Magistrat, dem das Recht Einen Pfarrherrn zue Ernennen von uraltem Zuesteht, ernannt
worden, der auch 1699 den 22 Maij die Villingische StattpfarrRectur (rectura = Vorsteherschaft)
durch Gottes Hl. Gnadt wirckhlich im 31 iahr seines alters bezogen auch baldt darnach von des herren Weichbischofs von Geist undt Vicarii Generalis
Hochwürdig undt Ehrengedacht an disem Kloster,
Convent undt Gotteshauß zue Einem newen
bischöflichen Visitatoren undt gevollmächtigten
anwaldt in geistlich undt zeitlich sach gnädig verordnet worden: Gott gebe Gnad.“
Ein Haus- und Arzneibuch des 15. Jahrhunderts aus der Bibliothek des Sammlers Joseph von Laßberg
(2006)
Vor 200 Jahren, am 19. Januar 1805, konstituierte sich die „Gesellschaft der Freunde vaterländischer Geschichte und Naturgeschichte an den Quellen der Donau"', die heute noch als „Verein für Geschichte und Naturgeschichte der Baar" floriert.
Joseph Freiherr von LAßBERG, ( 1770- 1855) gehörte zu den Gründern der Gesellschaft. LAßBERG, der besonders als Handschriftensammler und früher Germanist bekannt wurde, war damals als Landesoberforstmeister bei der Fürstlich Fürstenbergischen Zentralverwaltung in Donaueschingen tätig. In der neu gegründeten Gesellschaft war er daher für das Gebiet der Naturgeschichte im Allgemeinen und die Forstwirtschaft im Besonderen zuständig. Joseph von LAßBERG, der – wie seine Bibliothek zeigte – ohnehin enzyklopädisch interessiert war, sammelte natürlich nicht nur literarische Handschriften im engeren Sinne, wie zum Beispiel seine berühmte 'Nibelungenlied'-Handschrift (C), sondern auch fachliterarische.
Mittelalterliche Handschriften aus der Bibliothek des Benediktinerklosters St. Georgen in Villingen
(2008)
Bildung und Kultur in Deutschland stehen neuerdings zum Verkauf. Im „Kulturgüterstreit“
(„Handschriftenstreit“) zwischen der Badischen
Landesbibliothek in Karlsruhe und der baden-württembergischen Landesregierung um eine eventuelle Veräußerung von Handschriften hat die
Politik wieder einmal jegliches Fingerspitzengefühl
vermissen lassen. Ein Verkauf der Handschriften
scheint als Folge des nationalen und internationalen Protestes zwar abgewendet, doch ist weiterhin
Misstrauen gegenüber solchen politischen Entscheidungen angebracht. Auch Handschriften des
ehemaligen Klosters St. Georgen im Schwarzwald
bzw. des frühneuzeitlichen Benediktinerklosters in
Villingen wären von einem Verkauf betroffen gewesen. Das Folgende will daher nachdrücklich aufmerksam machen auf die mittelalterlichen Codices
einer Klosterbibliothek, die vom 17. bis zu Beginn
des 19. Jahrhunderts in Villingen beheimatet war.
Ein Bertold von Schellenberg hat sich vor 1383 mit Guta von Blumberg vermählt. Die Erbtochter brachte die vom Haus Fürstenberg lehnbare Stadt Hüfingen
und vermutlich auch das Dorf Behla in die Ehe. Rund 400 Jahre lang hat das rasch
aufblühende Geschlecht in der Baaar eine wichtige Rolle gespielt. Es kam in Besitz
von Hüfingen, Behla, Mundelfingen, Allmendshofen, Hausen vor Wald, Heuenburg,
Bachheim und einem Teil von Kirchdorf, sowie mehrerer Herrschaften im Hegau.
Zahlreiche Privatgüter sowie Zins- und Zehnteinnahmen förderten den Wohlstand.
Der Aufstieg des Hause Schellenberg ging 1605 mit dem Tode des Arbogast
von Schellenberg unvermittelt zu Ende.
Das Narrenschiff
(2009)
"Nichts geschieht in der Welt durch Zufall": diese Worte des hl. Augustinus hatten auch bei der Findung der Pergamentfragmente im Stadtarchiv Villingen-Schwenningen Gültigkeit. Denn auf der Suche nach Archivalien wurde das erste „Reststück“ entdeckt. Da es sich um ein sehr frühes Fragment handelte, wurden die Villinger Archive systematisch nach Pergamentfragmenten
untersucht. Inzwischen hat sich die Zahl auf circa 50 erhöht. Sie stammen alle aus liturgischen Handschriften, die zwischen dem 10. und 16. Jh. verfaßt wurden. Einige davon sind neumiert und
weisen gerade durch die Notation, die Reihenfolge der Texte und deren Varianten in den Stundengebeten auf die bedeutenden Skriptorien des Mittelalters hin, nämlich auf Reichenau, St. Gallen
und Rheinau.