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Heinrich Ostertag
(2011)
Unser Bild des historischen Scharfrichters ist geprägt durch die
Geschichtsschreibung des 19. und des beginnenden 20. Jahrhunderts, ebenso durch die verklärende Darstellung christlicher
Märtyrer, die Beschreibung von Hexenprozessen und in neuerer
Zeit von den sogenannten historischen Filmdarstellungen. Der
Scharfrichter war und ist eine geheimnisumwobene und dennoch bemerkenswerte Person.
Allgemein nimmt man an, dass eine einmalige, spektakuläre
Beschreibung und Erwähnung eines historischen Ereignisses oder
einer historischen Person auf alle geschichtlichen Zeiten und Regionen zutrifft. Dies ist in der Regel historisch nicht korrekt. Wir
sehen in Filmdarstellungen den Scharfrichter mit Kapuze und
Beil. Für das „Römische Reich deutscher Nation" entspricht auch
dies nicht den tatsächlichen Begebenheiten. Der Scharfrichter
war allgemein bekannt, benötigte also keine Kapuze zur Anonymisierung und zum Schutz. Das Beil war kein Hinrichtungswerkzeug des „römischen" Rechts, das mit anderen Einflüssen Grundlage der Gesetzgebung des „Römischen Reichs deutscher Nation"
war. Eine Enthauptung wurde mit dem Schwert vollzogen.
Ein ergänzender Nachtrag zu Frank Flechtmanns Hexen-Grundbuch in der diesjährigen Ortenau: Das ehemalige Amt Oberkirch des Hochstifts Straßburg war von 1604 bis 1635 und von 1649 bis 1665 an Württemberg verpfändet, bis es der Straßburger Bischof wieder einlösen konnte. Im Hauptstaatsarchiv Stuttgart sind daher auch Akten im Bestand A 404 abgelegt, die diese Zeit unter dem württembergischen Regenten betreffen. Ein wesentlicher Unterschied in der Herrschaft war die Konfession, denn unter dem katholischen Bischof als Landesherr galten andere Regeln als unter dem protestantischen Herzog.
Im Jahr 1981 erschien in Göttingen ein Buch „Hexenprozesse in Deutschland". Nach dem Vorwort beschrieb der Verfasser
eine sehr umfangreiche Hexenprozesssammlung, die im letzten Kriegsjahr nach Schlesien verlagert wurde und seit Ende
1945 in Poznan liegt, vormals Posen. ,,Der Mann, der in gewisser Hinsicht für die intensivste Beschäftigung mit der zweitgrößten nicht kriegsbedingten Massentötung in Deutschland gesorgt hat, war der gleiche, der die größte leitete: Heinrich Himmler", hatte der Autor bereits im Vorwort erklärt. Wie kam das zustande? Mittlerweile ist Himmler 70 Jahre tot und es liegen mehrere Biografien vor, eine Analyse „Himmler als Ideologe", ein Ausschnitt aus seinem Diensttagebuch sowie neuerdings auch der kommentierte Briefwechsel des Ehepaars Himmler und andere Korrespondenzen.
Über das ehemalige obere Schloss von Neuweier wurde schon in der „Ortenau" 1934 und 1984 berichtet. Die Nachrichten
hierüber sind jedoch spärlich. Mit dem vorliegenden Bericht werden neue und bereits bekannte Dokumentationen zusammengefasst. Von der Wohnburg und dem Schlossgraben ist heute nichts mehr zu sehen. Das „Gasthaus zum Rebstock" steht auf dem Gelände des zugehörigen Ökonomiegebäudes, das die Form eines fränkischen Gutshofes hatte, und welches gleichzeitig auch der Schlosshof war. Vom linken Flügel dieses Hofes sind noch zwei Portale und ein einfacher Eingang erhalten geblieben. Diese stehen heute unter Denkmalschutz. Der „Rebstock" befindet sich z. Zt. im Umbau (2010-2013). Ein Portal enthält am Sturz den Psalmvers 127. Ein anderes trägt die Jahreszahl 1579 mit dem Steinschen Wappen und den
Buchstaben P. U. G. (Philibert und Georg). An das Schloss selbst erinnern noch die Flurnamen Steinacker, Schlossackerweg,
Steinseher Wald und Röderswald. Allgemein wird angenommen, dass dieses „Obere Schloss" älter war als das untere Schloss.
Am 23. September 1600 erließ der ehrsame Rat der Reichsstadt Offenburg ein Edikt zur Hexenverfolgung. In der Einleitung
stellte der Rat fest, dass er vom regierenden Stettmeister Caspar Silberrad "mit bekhümmertem gemüet" vernehmen musste, dass "etliche sorgfältige Buerger ahn gehalltener ernstlicher Execution vnderschiedlicher weibspersonen wegen geüebter Zauberrey vnnd Hexenwerckhs noch nitt ersettiget, sondern ein Ersamen Rath ferners zue bewegen gesinnt" seien.
Die Beteiligung breiter Bevölkerungsschichten an der Hexenverfolgung hat die Forschung in den letzten drei Jahrzehnten immer wieder neu zeigen können. Die Motive und der Erfolg dieses Verfolgungsbegehrens aus der Bevölkerung waren je
nach Obrigkeit und Gegend unterschiedlich.
„Die große europäische Hexenjagd war im Wesentlichen ein von der Justiz geprägter Vorgang" - so urteilt ein ausgewiesener
Kenner der Hexenprozesse zu Recht. Wohl gab es zu allen Zeiten auch Formen von Lynchjustiz oder pogromartiges Vorgehen gegen jene Menschen, die im Verdacht standen, anderen durch Zauberei geschadet zu haben; die große Hexenverfolgung in der Frühen Neuzeit aber, der im Ganzen rund 60000 Menschen zum Opfer fielen, war ein nach den Vorschriften der Zeit geordneter Vorgang, der in formalen Hexenprozessen stattfand.
Nach den Angaben Grandidiers, ehemaliger Bistumsarchivar, befanden sich in dem ihm anvertrauten Archiv etwa 7500 Blätter über das Hexenwesen, Akten, welche natürlich auch die Ruralkapitel der Ortenau und die Besitzungen der Bischöfe von Straßburg im jetzigen Baden betrafen. Die Hexen hätten sich gewöhnlich auf dem Kniebis versammelt. Etwa 5000 Personen seien im Bezirk des Bistums auf dem Scheiterhaufen umgekommen. Das erste Beispiel, das er in dieser Sache nennt, betrifft Sasbach, wo 122 Personen in einem Jahr verbrannt wurden: "Depuis 1615 a 1635, il a regne dans la Justice generale de l'europe et surtout de l'eveche comme une espece de contagion. II n'etait pas rare dans la meme annee de voir dans le meme village cent personnes brulees comme convaincues du crime de Sorcellerie. Dans le seul village de Saspach, il en eut 122 en une seule annee." Die Akten dazu befinden sich nicht mehr in Straßburg: was spezifisch Baden betrifft, wurde ausgesondert und schon längst nach Karlsruhe verlagert. Nur vereinzelte Angaben über andere Orte konnten wir in den Archives Departementales du Bas-Rhin ausfindig machen.
Eines der finstersten Kapitel der beginnenden Neuzeit ist die Geschichte der Hexenprozesse. Auch im Harmersbachtal
grassierte dieser „Hexenwahn" und fiel hier auf fruchtbaren Boden. Die Initiative für Anklage und Prozessführung lag anfangs
nicht beim Gericht des Reichstals; es war auch in der Folgezeit nicht immer allein Herr des Verfahrens. Zu jener Zeit war das
Tal immer noch verpfändet. Die überwiegend aus dem Elsass stammenden Familien, die durch Erbfolge die früheren Pfandherren ablösten, griffen immer wieder willkürlich in die Rechtsprechung des Tales ein. Der Gengenbacher Abt und das Talgericht - Vogt und Zwölferrat - verloren weitgehend ihre Kompetenzen. Die Pfandherren sahen hier auch eine willkommene
Gelegenheit, sich zu bereichern.
Die Geschichte der Hexen und ihrer Verfolger gehört zu den Themen, die zu jeder Zeit Aufmerksamkeit erregen. Mythen haben sich gebildet und schreckliche Bilder in die Vorstellungswelt der zeitgenössischen Menschen eingeprägt. Die heutige Hexenforschung bemüht sich, die tatsächlichen Geschehnisse zu analysieren und zu vermitteln. Dazu können die Oppenauer Hexenakten einen nützlichen Beitrag leisten. Haben doch diese Originalaufzeichnungen den 30-jährigen Krieg, viele politische und kriegerische Ereignisse und nicht zuletzt die beiden Weltkriege mit der nachfolgenden französischen Besatzung überstanden. Sie gewähren uns einen authentischen Einblick in die Situation im Oppenauer Tal in den Jahren 1620 bis 1632.
1596 in der Ortenau. Katharina Treyschneizler aus Ortenberg sagte aus, sie habe vom Teufel eine Gerte als Lohn dafür bekommen, dass sie „diesem zu Willen gewesen". Die beiden Pferde, die sie mit der Gerte geschlagen habe, seien kurz darauf eingegangen. Sie habe auch auf der Riethalde bei Rammersweier ein Unwetter gezaubert; dadurch seien die Trauben verdorrt. Niemandem kamen damals Zweifel, dass dies alles der Wahrheit entsprach. Mehr oder weniger identische Aussagen wurden auch in Friesland, Bayern oder der Eifel von den Gerichtsschreibern aufgezeichnet. Hexen, Unholde, Zauberer und Wettermacherinnen - für Generationen waren sie totale Existenzbedrohung. Krankheit, Tod, sieches Vieh und Missernten - alles Hexenwerk. Sie sagten Gott ab und trieben Unzucht mit dem Teufel, flogen zum Hexensabbat und töteten ungetaufte Säuglinge. Theologen und Juristen hatten die theoretischen Voraussetzungen für den Wahn geschaffen, das Volk sie dankbar aufgenommen.
Ich, Stadtschreiber, so nennt sich Rudolf Wagenseil, wenn er an einer Amtshandlung des Rates der Stadt Lahr mitwirkt, aber auch, wenn er einen Fall protokolliert, in dem er selbst Partei ist. Seine Protokolle der Ratssitzungen vom 20. Januar 1701 bis zum 30. Dezember 1704 sind erhalten. Annelore Hey hat die teilweise schwer lesbaren Texte für den Historischen Arbeitskreis Lahr transscribiert und so deren Auswertung erleichtert. Dankenswerterweise kann ich für die Daten und wörtlichen Zitate dieses Aufsatzes weitgehend auf Frau Heys Arbeit zurückgreifen.
Das Rastatter Schloss zählt zu den schönsten Barockbauten in Deutschland. Errichtet zwischen 1700 und 1705 durch den italienischen Architekten Domenico Egidio Rossi aus Fano, ist der prächtige Barockbau ein architektonisches Juwel in Baden.
Zudem ist diese früheste Barockresidenz am Oberrhein in seiner originalen Bausubstanz erhalten geblieben. Kriegsschäden wie an anderen Orten, wie beispielsweise in Karlsruhe, Mannheim oder Bruchsal, gab es nicht. Im Gegenteil. Das Schloss gehört in baulicher Hinsicht zu den authentischsten Baudenkmälern seiner Art, nicht nur in Baden. Auftraggeber für den Schlossbau war kein Geringerer als der legendäre Türkenlouis, Markgraf Ludwig Wilhelm von Baden (1655-1707), der bereits 1698 den Auftrag für den Bau eines Jagschlosses erteilte. Architekt und Bauleiter war der bereits genannte Domenico Egidio Rossi, den der Markgraf wenige Jahre zuvor in Wien kennengelernt hatte. Rossi machte sich umgehend an sein Werk und hatte den Bau auch schon fast beendet, als er zur Jahreswende 1699/1700 den Auftrag zum Bau eines Residenzschlosses und einer „ganzen neuen Stadt" erhielt. Damit beginnt die Geschichte eines einzigartigen Gebäudes, dessen Nutzung als Residenz mit dem Aussterben der baden-badischen Markgrafen 1771 jäh endete. Im Folgenden geht es in diesem Beitrag zur badischen Rechtsgeschichte um die Nutzung des Schlosses als Sitz zahlreicher Gerichte.
Ein Literaturbericht
(2012)
Es wäre sicherlich bedauerlich, wenn im diesjährigen Jahrbuch, das schwerpunktmäßig der Justitia in Mittelbaden gewidmet ist, die südliche Ortenau mit ihrer ereignis- und spannungsreichen Geschichte unberücksichtigt bliebe. Zahlreich sind die Auseinandersetzungen der Äbte von Ettenheimmünster mit den Bischöfen der Diözese Straßburg um die Gerichtsbarkeit und Landeshoheit im klösterlichen Gebiet, das sich vom Bannsteinbuck, einem Grenzpunkt zwischen Ettenheim und Münchweier, bis zum östlich gelegenen Streitberg erstreckte, und zu dem auch die nördlich gelegenen Klosterdörfer Schweighausen, Dörlinbach und Wittelbach gehörten. Für die rechtliche Unabhängigkeit von den Fürstbischöfen kämpfte insbesondere Abt Johannes Baptist Eck (1710-1740). Er beanspruchte sogar die Hohe Gerichtsbarkeit und ließ 1737 die Kindsmörderin Ursula Tränkle aus Münchweier hinrichten. Da ja die Straßburger Fürstbischöfe für den rechtsrheinischen Teil des Hochstifts
Straßburg mit den Ämtern Ettenheim und Oberkirch deutsche Reichsfürsten waren, führte dies dazu, dass die diplomatischen
Verwicklungen vor dem Kaiserlichen Reichshofrat in Wien ausgetragen wurden.
Am 9. Oktober 1628 begann in Steinbach der Prozess gegen die Witwe Anna Habicht aus Neuweier. Sie wurde bezichtigt,
eine Hexe zu sein. Nach anfänglichem Leugnen brach Anna Habichts Widerstand unter der Folter schnell zusammen, und
sie gestand, mit dem Teufel einen Pakt geschlossen und in seinem Namen Menschen und Vieh getötet zu haben.
Rechtsprechung zu Stollhofen
(2012)
Manche Behauptungen lassen sich einfach nicht auslöschen. Sie halten sich hartnäckig, trotz wiederholter gegenteiliger Belege und Beweisführung. Eine dieser unhaltbaren Aussagen ist die Erfindung vom „freien Reichstal Harmersbach". Der Heimatschriftsteller Heinrich Hansjakob hat diese Mär in die Welt gesetzt, genauso wie die widersprüchliche Formulierung einer ,,Bauernrepublik", die angeblich bis 1802 das Leben der Harmersbacher Bevölkerung regelte. Nichts von alledem lässt sich bei genauerer Betrachtung halten. Weder war das Reichstal frei noch war es eine Bauernrepublik. Die Anwendung des Rechts verbietet geradezu eine Übertragung dieser Begriffe auf das Reichstal Harmersbach.
Nicht dass zwei Geißen die Geschicke der „Stadt und Herrschaft Tryberg" beeinflusst, gar verändert hätten, so wie der
Sage nach einst Gänse durch ihr Geschnatter die Geschicke der Stadt Rom. Die Rolle der Geißen war viel bescheidener: einige
Tage Aufregung in einem Bürgerhaus, Anrufung des Gerichts, ein Gutachten des Scharfrichters und Kleemeisters (Abdeckers),
die Entscheidung des Gerichts - und die Sache war ausgestanden. Hat das Ganze außer ein bisschen Unterhaltungswert für
die Nachwelt noch Bedeutung? Trifft die Feststellung eines namhaften Historikers, Paul Kirn, wonach „alle Texte, Gegenstände oder Tatsachen, aus denen Kenntnis der Vergangenheit gewonnen werden kann", Geschichtsquellen sind, auch in diesem Fall zu?
Es fügt sich ins Gesellschaftsbild des Spätmittelalters und der Frühneuzeit, dass Feiern und
Festlichkeiten häufig in Tumulten und Tätlichkeiten und diese nicht selten mit Todesfolgen ausarteten. Meist war das jeweilige Ereignis aber bald wieder vergessen und selbst dort, wo man
wie bei Totschlägen Mahnmale in Form von Sühnekreuzen errichtete, verblasste die Erinnerung
nach geraumer Zeit. Gelegentlich haben solche Vorkommnisse jedoch wenigstens archivalische
Spuren hinterlassen, sodass das „Sittenbild", wie man sich in der älteren Literatur ausdrückte,
auch für die Nachwelt Anschaulichkeit behielt. Um einen solchen Fall handelt es sich bei den
misslichen Vorgängen anlässlich der Ebringer Kirchweih von 1495, wo nahezu der gesamte
Konfliktverlauf dokumentarisch überliefert ist.
Die Zunftordnungen aus dem Mittelalter (der größte Teil stammt wohl aus dieser Zeit) wurden seit dem 18. Jahrhundert langsam ausgehöhlt. Eine Ursache war der Beginn der Industrialisierung, die durch die Zunftverfassung behindert wurde. Die
Hofhandwerker waren dagegen keiner Zunftordnung unterworfen und konnten auch für Privatkunden arbeiten. Im deutschsprachigen Raum wurden seit dem Anfang des 19. Jahrhunderts die Zünfte aufgehoben und die Wirtschaft weitgehend der freien Entfaltung überlassen. Außer den Handwerkern waren auch andere Selbstständige in Zünften organisiert, wie zum Beispiel die Krämer (Händler).
Die Badische Verfassungsurkunde von 1818 galt 100 Jahre. Nach dem Ersten Weltkrieg kam
es in Baden sehr schnell zu einer neuen Verfassung, der Badischen Verfassung vom 21. März
1919, die in einer Volksabstimmung mit großer Mehrheit gebilligt wurde. Diese demokratische
Verfassung löste die monarchisch geprägte Verfassung von 1818 ab. Die damaligen Grundrechte
erschienen in der Verfassung von 1919, sie wurden aber weiter ausgebaut, z. B. durch
den Gleichheitsgrundsatz: Männer und Frauen sind vor dem Gesetz gleich. Durch die nationalsozialistische
Herrschaft wurde die Badische Verfassung von 1919 nach fast 14 Jahren »aus
dem Verkehr gezogen«. Nach dem Zweiten Weltkrieg entstand im südlichen Baden ein neuer
Staat mit Namen Baden, der sich eine neue Verfassung, die Verfassung des Landes Baden vom
19. Mai 1947 gab. Dieses Land Baden bestand nur fünf Jahre, weil seit 1953 das Land Baden-
Württemberg aus den Ländern Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern
mit der Verfassung des Landes Baden-Württemberg vom 19. November 1953 entstanden ist.
Seither gibt es kein eigenständiges Land Baden mehr.