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Kommunale Verwaltung/Selbstverwaltung in der (spät-)mittelalterlichen Stadt

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  • Die autonome Bürgergemeinde mit ihrem spezifischen Stadtrecht machte zusammen mit der Konzentration von Handel und Gewerbe die mittelalterliche Stadt aus. Jede Stadt hatte ihre eigene Form der Selbstverwaltung mit eigenen Privilegien. Die Entstehung der Kommune, der Stadtgemeinde, unterschied sich durch Rechtsqualität und Topographie deutlich vom Umland. Die Konzentration von Handel und Gewerbe, das Marktrecht, die Verdichtung von Wohn- und Gewerbebau auf relativ kleinem Raum gegenüber dem weiträumigen Dorf, die Stadtmauer als Schutzinstrument, die besondere Rechtsstellung der Bürger in einem besonderen Status und die städtische Verfassung waren weitere Merkmale der Stadt.

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Metadaten
Verfasserangaben:Manfred Klöpfer
DOI:https://doi.org/10.57962/regionalia-23878
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch):Brettener Jahrbuch für Kultur und Geschichte
Untertitel (Deutsch):(1250-1500)
Dokumentart:Wissenschaftlicher Artikel
Sprache:Deutsch
Jahr der Erstveröffentlichung:2003
GND-Schlagwort:Kurpfalz; Mittelalter; Stadt; Verwaltung; Geschichte
Jahrgang:N.F. 3
Erste Seite:39
Letzte Seite:43
DDC-Sachgruppen:300 Sozialwissenschaften / 350 Öffentliche Verwaltung / 350 Öffentliche Verwaltung, Militärwissenschaft
900 Geschichte und Geografie / 940 Geschichte Europas / 943 Geschichte Deutschlands
Systematik der Landesbibliographie:Landesgeschichte / Geschichte der Territorien bis 1806 / Kurpfalz
Staat, Verfassung und Recht / Verfassung und Recht bis zum Ende des Alten Reiches 1806 / Verwaltungsgeschichte
Zeitschriften:Brettener Jahrbuch für Kultur und Geschichte / N.F. 3.2003
Lizenz (Deutsch):License LogoCreative Commons - CC BY - Namensnennung 4.0 International