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Der Marktplatz zu Villingen

  • 1000 Jahre Marktrecht Villingen. Villingen-Schwenningen feiert. Das Jahr 1999 steht in Villingen-Schwenningen ganz im Zeichen dieser Feier. Das Recht, einen Markt zu betreiben, erforderte schon immer einen bestimmten Platz. In der Marktrechtsurkunde vom 29. März 999 ist davon die Rede, dass kraft kaiserlichen Befehls der Markt mit aller öffentlichen Handlung gesetzlich sei, und zwar „mit der Rechtsbestimmung, dass alle, welche den schon genannten Markt zu besuchen wünschen, unbehelligt und in aller Ruhe und Friedlichkeit hin- und zurückgehen und ohne jegliche ungerechte Schädigung ihr Geschäft ausüben mögen mit Erwerben, Kaufen, Verkaufen und Betreiben alles dessen, was von solcher Hantierung genannt werden kann."

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Verfasserangaben:Walter K.F. Haas
DOI:https://doi.org/10.57962/regionalia-16874
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch):Jahresheft / Geschichts- und Heimatverein Villingen
Dokumentart:Wissenschaftlicher Artikel
Sprache:Deutsch
Jahr der Erstveröffentlichung:1999
GND-Schlagwort:Villingen-Schwenningen-Villingen; Marktrecht; Marktplatz; Architektur
Jahrgang:23
Erste Seite:15
Letzte Seite:20
DDC-Sachgruppen:700 Künste und Unterhaltung / 710 Landschaftsgestaltung, Raumplanung / 710 Städtebau, Raumplanung, Landschaftsgestaltung
900 Geschichte und Geografie / 940 Geschichte Europas / 943 Geschichte Deutschlands
Systematik der Landesbibliographie:Allgemeine Landeskunde / Einzeltopografie
Landesgeschichte / Allgemeines
Zeitschriften:Villingen im Wandel der Zeit [und Vorgänger] / Jahresheft / Geschichts- und Heimatverein Villingen [1.1973 - 23.1999/2000(1999)] / 23.1999/2000
Lizenz (Deutsch):License LogoCreative Commons - CC BY-NC - Namensnennung - Nicht kommerziell 4.0 International