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Zoll auf Brettens Straßen

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  • Angesichts der günstigen Lage Brettens an zwei bedeutenden Handelsstraßen (Reichsstraßen) und seiner prädestinierten Stellung als Grenzstadt der unteren Pfalz zu Württemberg überrascht es nicht, daß bereits urkundlich für Bretten im Jahre 1379 ein Brettener Zolltarif erwähnt wird. Unter Zoll ist hierbei eine mit Geleits- und Marktrechten verbundene fiskalische Abgabe zu verstehen, die ausschließlich dem kurpfälzischen Landesherrn zustand. Bereits im November 1402 verlieh Pfalzgraf Ruprecht III (1398-1410) in seiner Eigenschaft als deutscher König der Stadt Bretten Wegzoll- und Weggeldberechtigung für den durch seine Gemarkung und durch die Stadt durchziehenden Warenverkehr und den Handel auf dem Markt zu Bretten. Diese Berechtigung erfolgte widerruflich und unter der Auflage, daß die Stadt, wie schon in früheren Zeiten, das gesamte Aufkommen aus Wege- und Brückenzoll in den Ausbau und in die Instandsetzung der Straßen und Brücken auf ihrer Gemarkung reinvestierte, um den Fuhrleuten und Kaufleuten geordnete Straßenverhältnisse zur Verfügung zu stellen.

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Verfasserangaben:Jürgen Blum
DOI:https://doi.org/10.57962/regionalia-23863
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch):Brettener Jahrbuch für Kultur und Geschichte
Dokumentart:Wissenschaftlicher Artikel
Sprache:Deutsch
Jahr der Erstveröffentlichung:2001
GND-Schlagwort:Bretten; Zoll; Handel; Wirtschaft; Verkehr; Geschichte
Jahrgang:N.F. 2
Erste Seite:11
Letzte Seite:19
DDC-Sachgruppen:300 Sozialwissenschaften / 330 Wirtschaft / 330 Wirtschaft
300 Sozialwissenschaften / 380 Handel, Kommunikation, Verkehr / 380 Handel, Kommunikation, Verkehr
Systematik der Landesbibliographie:Siedlung und Raumerschließung / Verkehrserschließung / Allgemeines
Wirtschaft / Allgemeines
Zeitschriften:Brettener Jahrbuch für Kultur und Geschichte / N.F. 2.2001
Lizenz (Deutsch):License LogoCreative Commons - CC BY - Namensnennung 4.0 International