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Über das Säcken in der Reichsstadt und Republik St. Gallen

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  • Geköpft, gehängt, verbrannt und ertränkt wurde in früheren Zeiten auch in der Reichsstadt und Republik St. Gallen. Dabei war die Justiz in Stift und Stadt St. Gallen vergleichsweise human. So kann beispielsweise in der Stadt nicht von Hexenwahn gesprochen werden. Während der schlimmsten »Hexen- und Teufelszeit« im 17. Jahrhundert fanden hier rund 30 eigentliche Zauberei- und Hexenprozesse statt; in »nur« 13 Fällen wurde die Todesstrafe verhängt. Zwischen 1465 und 1595 wurden in St. Gallen etwa zehn Männer und vor allem Frauen durch Ertränken hingerichtet – eine Todesstrafe, die in der Regel bei Kindesmord vollzogen wurde. Bei vielen Völkern war der Kindesmord »ein vielgebrauchtes und wahrscheinlich notwendiges Mittel, um einem unerwünschten Wachsen der Volkszahl oder einer relativen Überbevölkerung zu Zeiten plötzlich einbrechender Hungersnot« vorzubeugen. [1] Die Lex Frisionum, das Gesetz der Friesen, gestand der Mutter noch das Recht zu, »ihre Kinder gleich nach der Geburt zu töten«. Später konnte dann nur noch der Vater »die Tötung eines neugeborenen Kindes« verfügen. [2]

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Verfasserangaben:Ernst ZieglerGND
DOI:https://doi.org/10.57962/regionalia-21141
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch):Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees und seiner Umgebung
Dokumentart:Wissenschaftlicher Artikel
Sprache:Deutsch
Jahr der Erstveröffentlichung:2013
GND-Schlagwort:Sankt Gallen; Sankt Gallen 〈Region〉; Hinrichtung; Ertrinken
Jahrgang:131
Erste Seite:135
Letzte Seite:153
DDC-Sachgruppen:300 Sozialwissenschaften / 340 Recht / 340 Recht
900 Geschichte und Geografie / 940 Geschichte Europas / 940 Geschichte Europas
Zeitschriften:Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees und seiner Umgebung / 131.2013
Lizenz (Deutsch):License LogoCreative Commons - CC BY - Namensnennung 4.0 International