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2019 kann Eppingen urkundlich verbürgte 800 Jahre Stadtrechte feiern

  • Eppingen gehört nachweislich zu den ältesten Stauferstädten Baden-Württembergs. Die früheste urkundliche Erwähnung als civitas ist allerdings nicht im Original erhalten, sondern nur in einer 1234 angefertigten Abschrift einer Urkunde Kaiser Friedrichs II., in der Eppingen zusammen mit Sinsheim, Durlach, Ettlingen und Waibstadt bereits für das Jahr 1219 als civitas erwähnt wird. Die vergleichende Analyse der darin geschilderten Vorgänge ergibt, dass diese fünf Stauferstädte nicht erst durch Friedrich II., sondern bereits 1192 durch dessen Vater Heinrich VI. Stadtrechte erhielten.

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Verfasserangaben:Bernd RöckerGND
DOI:https://doi.org/10.57962/regionalia-16166
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch):Badische Heimat
Dokumentart:Wissenschaftlicher Artikel
Sprache:Deutsch
Jahr der Erstveröffentlichung:2019
GND-Schlagwort:Eppingen; Stadtrecht
Jahrgang:99
Ausgabe / Heft:2
Erste Seite:267
Letzte Seite:275
DDC-Sachgruppen:300 Sozialwissenschaften / 340 Recht / 340 Recht
900 Geschichte und Geografie / 940 Geschichte Europas / 943 Geschichte Deutschlands
Systematik der Landesbibliographie:Landesgeschichte / Geschichte bis zum Ende des Alten Reiches 1806 / Allgemeines
Staat, Verfassung und Recht / Verfassung und Recht bis zum Ende des Alten Reiches 1806 / Verfassungsgeschichte
Zeitschriften:Badische Heimat / 99.2019 / Heft 2
Lizenz (Deutsch):License LogoCreative Commons - CC BY - Namensnennung 4.0 International