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Die evangelischen Kirchenordnungen und ihre Bedeutung für das neuzeitlich-europäische Staatsverständnis

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  • Am 10. Dezember 1520, genau nach Ablauf jener 60 Tage, die der Papst in seiner Bannandrohungsbulle Luther und seinen Anhängern als Widerrufsfrist nach Bekanntgabe der Bannandrohungsbulle gesetzt hatte, als im Westen des Reiches und den Niederlanden bereits die Scheiterhaufen loderten, auf denen die Schriften Luthers und seiner Anhänger zu Asche wurden, verbrannten Studenten der Universität Wittenberg vor dem direkt neben dem Augustinerkloster liegenden Elstertor mehrere Exemplare des kirchlich-kanonischen Rechtes, während Luther selbst die Bannandrohungsbulle ins Feuer warf. Wir können das, was damit geschah, in seiner revolutionären Bedeutung nur ermessen, wenn wir uns daran erinnern, dass nach eben diesem geistlich-päpstlichen Recht und seinen Ordnungen die westlich-katholische Kirche seit dem Hochmittelalter strukturiert wurde und die römisch-katholische Kirche bis zum Jahr 1917 und dem Erlass des Codex iuris canonici nach diesem Recht gelebt hat.

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Verfasserangaben:Gottfried SeebaßGND
DOI:https://doi.org/10.57962/regionalia-20957
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch):Jahrbuch für badische Kirchen- und Religionsgeschichte
Dokumentart:Wissenschaftlicher Artikel
Sprache:Deutsch
Jahr der Erstveröffentlichung:2009
GND-Schlagwort:Baden; Württemberg; Evangelische Kirche; Kirchengeschichte; Kirchenordnung
Jahrgang:3
Erste Seite:15
Letzte Seite:28
DDC-Sachgruppen:200 Religion / 200 Religion, Religionsphilosophie / 200 Religion
200 Religion / 270 Geschichte des Christentums / 270 Geschichte des Christentums, Kirchengeschichte
300 Sozialwissenschaften / 340 Recht / 340 Recht
Systematik der Landesbibliographie:Religion und Weltanschauung / Evangelische Kirche / Allgemeines
Zeitschriften:Jahrbuch für badische Kirchen- und Religionsgeschichte / 3.2009
Lizenz (Deutsch):License LogoCreative Commons - CC BY - Namensnennung 4.0 International