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Die "Gründungsurkunde" des Klosters Mariental in Steinheim (um 1255)

  • Die Geschichte der Gründung des Klosters Mariental in Steinheim an der Murr ist schon mehrfach thematisiert worden. Zu der von Berthold von Blankenstein und seiner Gattin Elisabeth durchgeführten frommen Stiftung sind gleich mehrere urkundliche Zeugnisse überliefert und doch wurde in der Literatur eine »eigentliche Gründungsurkunde« vermisst. In der Tat ist in einem Teil der einschlägigen Dokumente von der geplanten, in anderen von der bereits vollzogenen Klostergründung die Rede. Gewissermaßen an der Schnittstelle zwischen beiden Gruppen steht jene, heute im Hauptstaatsarchiv Stuttgart aufbewahrte Urkunde, in der die Stifter Berthold und Elisabeth von Blankenstein eine Reihe von Verfügungen bezüglich ihrer Stiftung treffen. Einerseits wird in dem Stück eine bereits gegründete Kirche der Nonnen (ecclesiam sanctimonialium, quam ... fundavimus) erwähnt, andererseits wird deutlich, dass Kloster und Klausur noch nicht eingerichtet sind. Bestimmungen hinsichtlich der Klostervogtei, einem im Wortsinn grundlegenden Element der Klosterverfassung, sind ebenfalls hier zu finden. Dies lässt vermuten, dass unsere undatierte Urkunde zwischen der von Bischof Heinrich von Speyer am 31. Dezember 1254 ausgestellten Genehmigung für die Klostergründung und Klosterausstattung5 und der am 18. November 1255 vom Propst von Beutelsbach auf Weisung des Papstes vollzogenen Inkorporation der Steinheimer Pfarrkirche mit allem Zubehör in das Kloster Mariental einzuordnen ist. Da die Forschung heute bei Gründungsvorgängen allgemein von einem »gestreckten Verlauf« ausgeht, dürfen wir das von Berthold und Elisabeth von Blankenstein ausgestellte Dokument, in dem sich der Stifterwille manifestiert, durchaus als »Gründungsurkunde« des Klosters Mariemal in Steinheim betrachten. Bemerkenswert ist, dass eine Bestimmung der Klostergründer mindestens drei Jahrhunderte überdauert hat: In der 1577 von der württembergischen Klosterhofmeisterei aufgenommenen Beschreibung der Baulichkeiten im Klosterbezirk findet sich eine Vorschrift hinsichtlich der Benutzung der Klostermühle in genau der Form, wie sie 1255 festgelegt wurde.

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Metadaten
Verfasserangaben:Stephan MolitorGND
DOI:https://doi.org/10.57962/regionalia-20062
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch):Ludwigsburger Geschichtsblätter
Dokumentart:Wissenschaftlicher Artikel
Sprache:Deutsch
Jahr der Erstveröffentlichung:2000
GND-Schlagwort:Kloster Steinheim; Landesarchiv Baden-Württemberg. Hauptstaatsarchiv Stuttgart; Quelle
Jahrgang:54
Erste Seite:7
Letzte Seite:10
DDC-Sachgruppen:000 Allgemeines, Informatik, Informationswissenschaft / 020 Bibliotheks- und Informationswissenschaft / 020 Bibliotheks- und Informationswissenschaften
200 Religion / 230 Theologie, Christentum / 230 Christentum, Christliche Theologie
Systematik der Landesbibliographie:Religion und Weltanschauung / Katholische Kirche / Orden und Klöster
Geistesgeschichte, Bildung, Wissenschaft und Kommunikation / Archivwesen / Staatliche Archive
Zeitschriften:Ludwigsburger Geschichtsblätter / 54.2000
Lizenz (Deutsch):License LogoCreative Commons - CC BY-SA - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International