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"Über die Rechte und Pflichten an der Bischöflichen Kathedrale zu Freiburg im Breisgau" mit dem Hintergrund der Beschaffung eines neuen Münstergeläutes 1959

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  • Am 9. Februar 1959 wurde der Justitiar und vormalige Präsident des Katholischen Oberstiftungsrates Dr. Wilhelm Ehret von Generalvikar Dr. Ernst Föhre beauftragt, „eine Darstellung auszuarbeiten über die Rechte und Pflichten an der Bischöflichen Kathedrale und die diesbezüglichen Zuständigkeiten des Herrn Erzbischofs, des Domkapitels, des Dompfarrers, der Domfabrik, des Stiftungsrates, der Fonde, der Stadt Freiburg, des Münsterbauvereins und möglicherweise noch andere“ — in der Tat ein weit gefaßter Auftrag, dessen Ergebnis dazu dienen sollte, „hier eine klare Regelung und Neuordnung herbeizuführen.“ Dr. Föhr wurde nach geraumer Zeit ungeduldig und erinnerte am 24. August 1959 an die Fertigung des Gutachtens. Ehret verwies auf die Schwierigkeit: es sei ein so vielfältiges Sachgebiet, „daß es erschöpfend nur von einem Universitätsprofessor, dem ein wissenschaftlicher Mitarbeiterstab (kanonistisches oder rechtshistorisches Seminar) zur Verfügung steht, ausgearbeitet werden könnte.“ Die Hohe Behörde mache sich offensichtlich keine zutreffende Vorstellung vom Umfang des erforderlichen Aktenstudiums für eine so allgemein gestellte Aufgabe. Es handele sich nicht um eine routinemäßige Arbeit. Außerdem müßten für die einzelnen Sachgebiete die Akten erst mühsam zusammengesucht werden. Wichtige Materialien seien bislang nicht beigebracht worden. Vor allem fehlten ihm als Gutachter die Akten über die Verhandlungen zwischen der Stadt Freiburg und dem erzbischöflichen Ordinariat. Am 15. Oktober lieferte Dr. Ehret das erbetene Gutachten über den Dienstweg innerhalb des Hauses ab — unter Rückgabe von 25 Aktenbänden. Anlaß und Hintergrund für dieses Gutachten, über die Rechtsverhältnisse am Münster als Kathedralkirche, waren die Auseinandersetzung und der schwelende Streit über die im Gang befindliche Beschaffung eines neuen Münstergeläutes. Wir verschränken in der Darstellung das unten publizierte Ehret'sche Gutachten mit dem Vorgang der Glockenbeschaffung.

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Verfasserangaben:Hugo OttGND
DOI:https://doi.org/10.57962/regionalia-22957
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch):Freiburger Diözesan-Archiv
Dokumentart:Wissenschaftlicher Artikel
Sprache:Deutsch
Jahr der Erstveröffentlichung:2005
GND-Schlagwort:Münster Freiburg 〈Freiburg im Breisgau〉; Glocke; Kirchenverwaltung; Rechtsverhältnis; Zuständigkeit
Jahrgang:125
Erste Seite:349
Letzte Seite:366
DDC-Sachgruppen:200 Religion / 260 Kirchenorganisation, Sozialarbeit, Religionsausübung / 260 Soziallehre, Ekklesiologie
200 Religion / 280 Christliche Konfessionen / 280 Christliche Konfessionen und Sekten
300 Sozialwissenschaften / 340 Recht / 340 Recht
700 Künste und Unterhaltung / 780 Musik / 780 Musik
Systematik der Landesbibliographie:Religion und Weltanschauung / Katholische Kirche / Erzbistum Freiburg
Sprache, Literatur, Kunst und Kultur / Musik / Musik- und Klanginstrumente
Zeitschriften:Freiburger Diözesan-Archiv / 125.2005
Lizenz (Deutsch):License LogoCreative Commons - CC BY - Namensnennung 4.0 International