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Bei der Vorbereitung zum 200jährigcn Jubiläum des "Baarvereins" fand der Verfasser im Vereinsarchiv ein Handschreiben der Fürstin Elisabeth zu Fürstenberg vom 20. Oktober 1806, welches an die neu gegründete "Gesellschaft vaterländischer Freunde der Geschichte und Naturgeschichte an den Quellen der Donau" gerichtet und mit einem kostbaren Geschenk verbunden war. Die Gesellschaft wurde 1842 in "Verein für Geschichte und Naturgeschichte" umbenannt und 1870 mit dem Zusatz "der Baar" versehen. Das Dokument verdient es, aus den grauen Archivkästen ans Licht der Öffentlichkeit gehoben zu werden.
In einem "kurzen Rückblick auf den Weg des Vereins"" konnte der Verfasser nur über "spärlich fließende Quellen" während des Dritten Reiches berichten (Reichelt 1970: 14 f). Seit Beginn der systematischen Durchsicht und vorläufigen Inventarisierung des Vereinsarchivs (2000-2003) und seiner Überführung in die Geschäftsstelle des Vereins wurden aber aufschlussreiche Akten der Jahre 1932-1945 gesichtet. so dasss nun erstmals ein genaueres Bild dieser Zeit rekonstruiert werden kann.
Der 2. Weltkrieg war mit dem Waffenstillstand vom 8. Mai 1945 offiziell zuende gegangen. Die Alliierten hielten das frühere "Großdeutsche Reich" besetzt. Die Regierungsgewalt übernahmen deren Oberbefehlshaber in den Besatzungszonen; in der französischen Zone des alten Landes Baden und im späteren Land Württemberg-Hohenzollern war das der französische General Koenig. Der Berliner "Vier Mächte-Erklärung" folgend, wurden im Juni 1945 der alliierte Kontrollrat gebildet und deutsche Verwaltungsbehörden eingesetzt. Bis September 1945 wurde für Baden bestimmt, dass die Besatzungsgrenzen auch Verwaltungsgrenzen sind; damit sah sich das Land in zwei Teile zerschnitten. Die französische Militärregierung nahm ihren Sitz in Freiburg, und dort entstand auch die (süd)badische zivile Landesverwaltung mit Ministerien nach französischem Muster. Leo Wohleb, ehemals Lehrer am Donaueschinger Gymnasium und Bruder des uns bereits bekannten J .L. Wohleb. wurde im Dezember 1946 von den Franzosen als Staatspräsident eingesetzt und 1947 parlamentarisch bestätigt. Schon im März 1946 war ein Obergericht gebildet und Karl Siegfried Bader, inzwischen Universitätsprofessor, zum Generalstaatsanwalt berufen worden (WEINACHT & SAUER 1979: 207 ff).
Mit der "Konstituzionsakte" von 1805 hatte sich die "Gesellschaft der Freunde des Geschichte und Naturgeschichte an den Quellen der Donau" unter den Schutz des Hauses Fürstenberg gestellt. Fürst Joachim Egon, der Landesadministrator und Vormund des minderjährigen Fürsten Karl Egon II. hatte ihn in prachtvoller Urkunde huldvollst bestätigt und gewährt. Dem jungen Verein wurde sogar aus der fürstlichen Schatulle für wenige Jahre ein Budget in Höhe von 300 Gulden ausgesetzt – freilich nicht ganz uneigennützig.
Die Untersuchung von rund 20 Kalk-Magerrasen der Baar zeigt, dass die Zahl der Pflanzenarten in den letzten Jahrzehnten generell zurückgegangen ist. Davon sind allerdings die naturräumlichen Einheiten unterschiedlich betroffen. Dramatisch ist
der Artenverlust im Muschelkalk-Gebiet. Auch die Magerrasen im Bereich der Keuper/Lias-Stufe haben sowohl an Fläche als auch an Artenzahl abgenommen. Die geringsten Verluste sind bei den untersuchten Kalk-Magerrasen der Baaralb zu
beobachten. Am günstigsten verläuft die Entwicklung bei unter Naturschutz stehenden Flächen mit angemessenem Pflegekonzept und regelmäßiger Pflege. Als Ursachen der vorwiegend negativen Entwicklung sind vor allem Nutzungsänderungen wie Aufforstungen und die Inanspruchnahme für Neubaugebiete im Verdichtungsbereich der Gemeinden auszumachen. Außerdem beeinflusst die intensiv betriebene Landwirtschaft in der Umgebung über atmogene Stoffeinträge langfristig den Standort zu Ungunsten der Magerrasen . Es wird nachgewiesen, dass die Zahl der Pflanzenarten in den Magerrasen der Baar mit der Zahl gefährdeter Insektenarten, insbesondere bei Geradflüglern und Schmetterlingen, hoch korreliert. Da ein eindeutiger Kausalzuammenhang besteht, ist mithin die Artenabnahme bei Pflanzen ein
ernstes ökologisches Alarmsignal. Angesichts der starken Gefährdung der Magerrasen in Deutschland wird auf deren Bedeutung als Landschaftselement und als ökologische Ressource hingewiesen. Insgesamt ergibt sich eine eher skeptische Prognose.
Im Verlauf der nacheiszeitlichen Vegetationsentwicklung kommt es nach anfänglicher Übereinstimmung der regionalen Waldgesellschaften in der Baarhochmulde, dem Baarschwarzwald und dem Hohen Schwarzwald zu einer zunehmenden
Differenzierung. Diese ist nicht entscheidend von klimatischen und nur sekundär von standörtlichen Faktoren abhängig. Bereits seit dem Neolithikum sind anthropogene Veränderungen der Vegetation in der Baarhochmulde nachweisbar, seit der Bronzezeit auch im Baarschwarzwald. Dieser ist seitdem durch Waldweide und wiederholte Brandrodungen nachhaltig in seiner Artenzusammensetzung beeinflusst worden. Erste vorläufige Beziehungen zu archäologischen Befunden zeichnen sich ab. Die gängige Auffassung, die Wälder hätten sich bis einschließlich der Buchenzeit (ca. 1500 fahre vor heute) noch weitgehend ungestört entwickeln können, ist zu revidieren.
Arche Noah in der Riedbaar
(2000)
Das Donaueschinger Ried hat durch die 1978/79 durchgeführte Flurbereinigung und die dabei ausgeführten Dränagemaßnahmen und Aufschüttungen nahezu sämtliche der vordem großräumigen Feuchtflächen verloren, obwohl diese seit 1976 ausdrücklich unter dem Schutz des Naturschutzgesetzes ( § 16) standen. Ihren floristischen Reichtum hatte bereits
H. ZAHN ( 1889) aufgezeigt. K. WACKER ( 1960) ihre ornithologische Bedeutung beschrieben; ZINKE & REICHELT (1977) versuchten speziell den Zusammenhang zwischen pflanzen-soziologischem Biotopcharakter und der Avifauna in der Riedbaar darzustellen. Von diesem national bedeutsamen Feuchtgebiet blieben nach der Flurbereinigung jedenfalls nur
kümmerliche Reste übrig. Das Flurbereinigungsverfahren Donaueschingen 1977- 1980 umfasste rund 745 ha freier Fläche, davon wurden 378 ha der Vollentwässerung unterworfen, das sind rund 51 %. Nur 7 ha, also 0,9 % der Gesamtfläche verblieben laut Landschaftspflegerischem Begleitplan (LPB) offiziell als nicht bewirtschaftete "Feuchtflächen". Doch waren diese keineswegs generell Feuchtflächen im Sinne der Ökologie, also weder "Wetlands" nach den Kriterien der Ramsar-Konvention von 1971 noch besonders zu schützende Biotoptypen im Sinne der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft oder nach § 24 a NSchG.