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Im Jahre 1931 berichtete der „Donau-Bote“ über die Jahresversammlung der „Gemeinnützigen Bezirksbaugenossenschaft Donaueschingen e. GmbH“ (heute kurz BBG genannt), die Baugenossenschaft gehöre mit ihren seit ihrer Gründung 1919 im nordwestlichen Neubaugebiet der Stadt geschaffenen 37 Häusern mit insgesamt 142 Wohnungen zu den bedeutendsten Unternehmen der Stadt der vergangenen zwölf Jahre. Doch 1931 kam der Bauboom in Folge der Weltwirtschaftskrise von 1929 vollkommen zum Erliegen. Volkhard Huth hat in seiner Stadtchronik zwar die Bedeutung der Bezirksbaugenossenschaft für die Sozial- und Wirtschaftsgeschichte durchaus angerissen, eine ausführliche Würdigung ihres baulichen Wirkens fehlt jedoch bisher. Diese Lücke zu schließen, soll dieser Artikel helfen.
In der gesellschaftlichen Umbruchsphase Ende der 1960er und Anfang der
1970er Jahre zeichnete sich ein historischer Prozess ab, in dem verschiedene zuvor wesentlich von den Kirchen verwaltete Aufgaben in die Hände
kommunaler Träger gelangten. Neben dem bis dahin stark von den Kirchen
dominierten Erziehungs- und Bildungswesen (Kindergärten und Schulen)
betraf dies auch das Bestattungswesen. War bisher die von der jeweils in
einem Ort vorherrschenden Religionsgemeinschaft errichtete Friedhofskapelle der dominante Bautyp auf Bestattungsplätzen, so kam es jetzt verstärkt zur Errichtung von Trauerhallen, die durch die politischen Gemeinden errichtet wurden. Sie dienten und dienen nicht mehr nur einer Konfession. Sie mussten so gestaltet werden, dass sie für Trauerfeiern aller vor Ort
ansässigen Religionsgemeinschaften und Weltanschauungen nutzbar sind.
So kam es zu einem besonderen Aufschwung eines durch die Kommune als
Bauträger beauftragten semisakralen Bautyps, der Anleihen beim zeitgenössischen Kirchenbau machte. In den offiziellen Schriftstücken setzte
sich dafür die Gattungsbezeichnung Aussegnungshalle durch.
Die evangelische Johanneskirche Bad Dürrheim im Kontext des modernen Kirchenbaus im 20. Jahrhundert
(2021)
Es ist schwierig, für den Beginn der Geschichte des „modernen“ Kirchenbaus in
Deutschland ein Fixdatum zu bestimmen. Denn rückblickend liegen dessen Wurzeln im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts. Katholischerseits wäre als Wegbereiter der liturgischen Neuerungen der Beuroner Benediktinerpater Peter Lenz
zu nennen. Er legte 1870/71 den nie verwirklichten Idealplan einer Kirche vor,
in der der Tabernakel nicht mehr auf dem Altar oder im Altarretabel untergebracht war. Evangelischerseits steht das in den 1860er Jahren entwickelte
Konzept der „lebendigen Gemeinde“ des Dresdner Pfarrers Emil Sulze am
Anfang. Es enthielt auch schon Überlegungen zu Neuerungen im Kirchenbau.
Während die zum „modernen“ Kirchenbau führenden liturgischen Reformen in
der evangelischen Kirche schon seit der nach dem „Wiesbadener Programm“
(1890/91) errichteten Wiesbadener Ringkirche (1892–94) und der in diesem
Kontext 1894 von Cornelius Gurlitt geprägten Devise „Liturgie als Bauherr“
real in Architektur umgesetzte Formen annahmen, begann Derartiges im katholischen Kirchenbau erst nach Ende des Ersten Weltkriegs, nachdem Johann van
Acken 1922 mit seiner Schrift „Christozentrische Kirchenkunst – Ein Entwurf
zum liturgischen Gesamtkunstwerk“ den Schlüsseltext zum Kirchenbau aus Sicht
der katholischen liturgischen Bewegung vorgelegt hatte. Parallel dazu entwickelten die evangelischen Architekten Otto Bartning und insbesondere
Martin Elsaesser Konzepte, Sulzes Konzept der „lebendigen Gemeinde“ in adäquate Raumkonzepte für Gemeindezentren umzusetzen. Dabei beschäftigte sich
Elsaesser schon intensiv mit dem Verhältnis von Kirche und Welt in der modernen Gesellschaft und dem damit verbundenen Eindringen des Profanen in den
sakralen Bereich. Die Abgrenzung des Sakralen vom Profanen wurde neben der
Formel von der „Liturgie als Bauherr“ zum zweiten prägenden Gedanken für den
Kirchenbau nach dem Zweiten Weltkrieg.