Filtern
Dokumenttyp
Sprache
- Deutsch (2) (entfernen)
Gehört zur Bibliographie
- nein (2)
Schlagworte
- Schule (2) (entfernen)
Eine ebenso banale wie wahre Erkenntnis der Geschichtsforschung lautet, dass
man nur das über die Vergangenheit wissen oder wenigstens vermuten kann, worüber sich Nachrichten oder materielle Belege erhalten haben. Friedrich Schiller
zeichnete das Bild der Weltgeschichte als einen breiten Strom, der in Finsternis
unkenntlich dahinfließt - bis auf einige kleine Wellenkämme, die hier und da im
Mondlicht aufblitzen. Weite Bereiche vergangener Realität bleiben für immer
unerahnt, es sei denn, ein Quellehen beginnt unvermutet irgendwo zu tröpfeln.
Die Geschichte des abendländischen Bibliothekswesens im Mittelalter und in
der Frühen Neuzeit behandelt, auf guter Quellengrundlage, ausschließlich die
Büchersammlungen von Klöstern, Universitäten, reichsstädtischen Ratsgremien
und Landesfürsten. Doch auch außerhalb dieser kulturellen Zentren, in durchschnittlichen württembergischen Bauerndörfern gab es bereits vor der Reformation Bibliotheken und eine, modern ausgedrückt, verbreitete Nutzung des Kommunikationsmittels »Buch«, wie ein seltenes Zeugnis aus Eglosheim ausweist. Das
Besondere dabei ist, dass die Umstände so gewöhnlich sind.
Unter Herzog Christoph wurden seit 1550 die bestehenden Stadtschulen des Amtes
in Marbach und Großbottwar als Lateinschulen verbessert. Sogenannte »Teutsche
Schulen« bestanden im Amt Marbach vor 1559 in Affalterbach, Beilstein, Kleinaspach, Marbach, Murr und Oberstenfeld. Den Unterricht hielt der Mesner. Ein besonderer Lehrer war nur in Marbach und Oberstenfeld angestellt. Die Einrichtung
Deutscher Schulen wurde durch die Kirchenordnung 1559 zur Pflicht, wobei die
Mesner das Schulmeisteramt übernehmen sollten. Die Schüler waren in drei Gruppen
zu unterteilen, von denen die erste Buchstabieren, die zweite das Zusammenfügen
der Silben und die dritte zusammenhängendes Lesen und Schreiben lernte.
Über die Anfänge der Schule in Rielingshausen ist wenig bekannt. Wahrscheinlich
wurde ein geregelter Schulbetrieb erst nach Verabschiedung der eben genannten
Kirchenordnung aufgenommen. In den ersten Jahrzehnten war es vielerorts üblich,
dass die Schulmeister aus dem Kreis der Dorfeinwohner durch Schultheiß, Gericht
und Rat im Beisein und mit Vorwissen des Pfarrers gewählt wurden. Die Bestätigung
erfolgte durch den herzoglichen Kirchenrat in Stuttgart.