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Mars, Venus, Bacchus & Co.
(2010)
Bis heute besteht bei der Betrachtung der Skulpturen am Ludwigsburger Schlossbau
die Problematik der Zuschreibung an die hier tätig gewesenen Bildhauer. Die Skulpturen sind nicht signiert und das wenigste erschließt sich aus den nur lückenhaft überlieferten Bauakten. Sie enthalten meistens keine genauere Deutung oder Beschreibung der Werke. Für das Alte Corps de logis ist die Programmatik der Figuren
genannt, während die Bauakten für das reicher mit Skulpturen bestückte Neue Corps
de logis kaum eine detaillierte Auskunft geben. So heißt es z. B. über das Neue Corps
de logis 1731 nur, dass auf dem hofseitigen Mittelrisalit vier Statuen stehen. Es gibt
keinen zeitgenössischen Entwurf und keine ikonographische Beschreibung des Skulpturen-Programms, wie es z. B. zum Neuen Schloss in Stuttgart oder zur Figurenbalustrade von Schloss Solitude existiert. Um die Werke den einzelnen Bildhauern zuschreiben zu können, bleibt nur der stilistische Vergleich der Figuren: Aus der Art,
wie die Gesichtszüge gearbeitet sind, der Haltung der Figur und anderen Gestaltungsdetails lässt sich die charakteristische Handschrift eines Bildhauers erkennen.
Durch diesen betrachtenden Vergleich kann man den durch die Aktenlage gesicherten Werken eines Bildhauers weitere zur Seite stellen oder einem anderen Künstler
zuschreiben. Im Vordergrund dieser Studie stehen die Arbeiten der Steinbildhauer.
Von den Arbeiten der Stuckateure werden nur die großplastischen Werke eingehender betrachtet.
»Wir haben seit dem Antritt Unserer Herzoglichen Regierung jedermänniglich schon
zur Genüge überzeugt, wie sehr uns an der weiteren Auf- und Emporbringung Unserer
Haupt- und Residenzstadt Ludwigsburg, samt denen darinn befindlichen Innwohnern
gelegen, und was vor große Bemühungen und Kosten von Uns zu diesem Endzweck
bereits verwendet geworden. Unter dem Beystand des Höchsten ist es auch nunmehro
damit so weit gekommen, daß das dortige Publicum von diesen Unsern Bemühungen
und Sorgfalt die werkthätigste Proben von Tag zu Tag verspührt und die süße Hoffnung
vor sich siehet, in wenig Zeit unter diejenige Innwohnere gezehlet werden zu können,
denen es bey ihrem Fleiß und Arbeit an nichts gebrechen kann und wird.«
Mit diesem nicht gerade bescheidenen Eigenlob leitete Herzog Carl Eugen ein Dekret vom 30. April 1760 ein, in dessen zweiten, entscheidenden Abschnitt er Landsleuten und Fremden durch Gewährung großzügiger Privilegien die Ansiedlung und
den Hausbau in Ludwigsburg schmackhaft machen wollte. Danach sollte jeder Bauwillige neben dem Bauplatz und dem dazugehörenden Garten auch das benötigte
Bauholz unentgeltlich erhalten, wobei allerdings das Schlagen und Heranschaffen
des Holzes - meist aus dem Schwarzwald - auf eigene Kosten zu erfolgen hatte! Ein
Geschenk von mehreren hundert Gulden, ein so genanntes »Don Gratuit«, sollte zur
Deckung der Baukosten dienen, eine zwanzigjährige Abgabenfreiheit war ein weiterer, bei der Steuerwillkür des Herzogs nicht hoch genug einzuschätzender Vorteil.
Auswärtigen wurde außerdem, verbunden mit dem Hausbau, die unentgeltliche Erlangung des Ludwigsburger Bürgerrechts zugesagt.