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Vor 40 Jahren, am 1. Januar 1973, traten in Baden-Württemberg an die Stelle von
ehemals 63 Landkreisen 35 neue Landkreise. Nur drei der alten Landkreise – die Kreise
Emmendingen, Göppingen und Heidenheim – blieben nahezu unverändert. Diese
Kreisreform war jahrelang das landespolitische Thema Nummer eins. Sie stieß vielerorts auf strikte Ablehnung und konnte folglich nur gegen erhebliche Widerstände
realisiert werden. Für den Raum des heutigen Landkreises Ludwigsburg bedeutete die
Kreisreform die Auflösung der Kreise Vaihingen, Leonberg und Backnang, Aufteilung
ihrer Gebiete und Vergrößerung des Kreises Ludwigsburg um einige dieser Teile sowie
um einen kleinen Teil des Landkreises Heilbronn. Dabei hat der Landkreis Ludwigsburg einen Zuwachs von 29 Städten und Gemeinden mit insgesamt 97 000 Einwohnern
erhalten.
Die Vorgeschichte der Kreisreform sowie der erfolglose und eigentlich von Anfang
an aussichtslose Kampf der Kreise Leonberg und Vaihingen um ihren Erhalt sind in
den Ludwigsburger Geschichtsblättern (Band 56/2002) bereits ausführlich dargestellt
worden. Die folgenden Ausführungen beschränken sich daher ausschließlich darauf,
die Diskussionen, Überlegungen und Ergebnisse der Kreisreform im Nordosten und
Osten des heutigen Landkreises Ludwigsburg vorzustellen.
Vor 72 Jahren, am 30. September 1938, hörte das Oberamt Besigheim zu bestehen
auf. Seine Auflösung war – wie auch die von 26 weiteren württembergischen Oberämtern – durch das »Gesetz über die Landeseinteilung« vom 25. April 1938 diktiert
worden. Damit hatte die nationalsozialistische Landesregierung mit einem Federstrich das Ende einer Institution besiegelt, der ein fester Platz in der Besigheimer
Stadtgeschichte zukommt und die auch heute noch im Stadtbild präsent ist, etwa im
Schriftzug »Königliches Oberamt« über dem Eingang des Verwaltungsgebäudes
Schlossgasse 6 oder im Straßennamen Oberamteigasse.
Bevor im Folgenden einige Aspekte aus der Geschichte des Oberamts Besigheim
vorgestellt werden, sei zunächst erläutert, was unter dem Begriff »Oberamt« überhaupt zu verstehen ist.
Ein württembergisches »Oberamt« im eigentlichen Sinn war eine Behörde, genauer
gesagt: eine dem Geschäftsbereich des Innenministeriums zugeordnete Behörde der
staatlichen Bezirksverwaltung – so wie das Landratsamt auch heute noch Aufgaben
als untere staatliche Verwaltungsbehörde wahrnimmt. An der Spitze des Oberamts
stand der Oberamtmann, der dann 1928 nach preußischem Vorbild die Amtsbezeichnung »Landrat« erhielt. Anders als die heutigen Landräte und ihre Vorgänger
seit 1946 wurde der Oberamtmann jedoch nicht gewählt, sondern als Staatsbeamter
vom Innenministerium ernannt und eingesetzt.