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Leben und Werk des badischen Baumeisters Friedrich Weinbrenner (1766–
1826) waren bereits vielfach Gegenstand wissenschaftlicher Untersuchungen und wurden zuletzt 2015 im Rahmen einer breit angelegten Ausstellung der Städtischen Galerie Karlsruhe in Zusammenarbeit mit dem Südwestdeutschen Archiv für Architektur und Ingenieurbauten am KIT (Karlsruher Institut für Technologie) gewürdigt. Auf Grundlage einer umfassenden Sichtung und Auswertung
der zu Weinbrenner erhaltenen Quellen sowie einer eingehenden Betrachtung der von ihm und seinen Schülern entworfenen Bauten wurde dabei nochmals das umfangreiche Gesamtschaffen dieses bedeutenden Vertreters des Klassizismus in bislang ungekannter Vielfalt aufgezeigt. Dabei blieb jedoch ein Werk, das ihn noch unmittelbar in den Wochen vor seinem Tod beschäftigte, bislang vollkommen unberücksichtigt und fand auch keine Erwähnung in dem hierzu erstellten Verzeichnis seiner Projekte und Bauten. Es handelt sich um die Entwürfe für einen Festsaal in Schloss Donaueschingen, die er im Auftrag des Fürsten Karl Egon II. zu Fürstenberg (1796–1854, Abb. 1) erstellte und die erst nach seinem Ableben unter der Leitung
seines Schülers Carl Weisshaar (1796–1853) zur Ausführung gelangen sollten.
"Bis zu einem frohen Wiedersehen"·telegrafiert Max Egon II. Fürst zu Fürstenberg am 4. November 1908 von Donaueschingen aus dem österreichischen Grafen Rudolf Colloredo-Mannsfeld jun. und rät ihm, die "Kugelbüchse für jeden Fall"
mitzubringen, um so für die Treibjagden mit dem deutschen Kaiser Wilhelm II. im Unterhölzer Wald und am Amtenhauser Berg gerüstet zu sein.
Eine der drängenden Fragen, mit denen sich Karl Siegfried Bader unmittelbar nach
Kriegsende auseinandersetzte, war die einer Nachbildung und Nacherziehung, ja
überhaupt einer Wiedererziehung der im nationalsozialistischen Ungeist herangebildeten Juristen. Wie konnte hier eine "Abkehr vom juristischen Banausentum ",
wie eine Wiedergewinnung rechtlichen Denkens gelingen? Den angehenden Richtern, Staat - und Rechtsanwälten müsse klar gemacht werden, so Baders Folgerung,
" dass mit der formalen Handhabung juristischer Technik, mit dem gedächtnismäßigen Einprägen von Rechtssätzen und mit einer gewissen Fertigkeit in der rechtlichen Subsumption nichts getan ist. ( ... ) Es handelt sich nicht darum, dass der Jungjurist neben seinen Gesetzeskenntnissen auch Daten aus der deutschen Geschichte
kennt und eine halbwegs brauchbare Vorstellung von den politischen Verhältnissen
hat. Entscheidend ist vielmehr, dass der junge Jurist durch die juristischen Denkformen hindurch möglichst rasch und möglichst tief zu den Grundwahrheiten der
Humanität, der Caritas und der inneren, nicht nur der formalen Legalität durchdringt." Der gute Jurist sei eben mehr als ein Jurist mit gutem Fachwissen und
gewissen Fertigkeiten.
Im Herbst 2004 wurde das Wasser des Unterhölzer Weihers, wie üblich, abgelassen, um den Fischbesatz zu „ernten". Der Angelverein Donaueschingen-Pfohren hat dieses Gewässer für die Aufzucht von Jungfischen, vor allem Karpfen, gepachtet.
Das Fangergebnis war aus der Sicht der Angler katastrophal. Praktisch keiner der etwa viertausend eingesetzten Jungkarpfen hatte überlebt. In den Trockenjahren 2003 und 2004 wurden extrem niedrige Sauerstoffwerte im Wasser des Unterhölzer Weihers gemessen. Möglicherweise liegt hierin die oder eine Ursache für das schlechte Aufzuchtergebnis bei den eingesetzten Jungkarpfen. Unter der Federführung der Abteilung für Naturschutz beim Regierungspräsidium Freiburg und des Instituts für Angewandte Forschung der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt in Nürtingen-Geislingen wurde daraufhin ein Konzept zur ,,Sanierung" des Unterhölzer Weihers entwickelt.
100 Jahre für Baden
(2009)
Der Baarverein begeht 2020 ein doppeltes Jubiläum: Er wurde 1870 als Nachfolger der 1805 ins Leben gerufenen „Gesellschaft der Freunde der Geschichte
und Naturgeschichte an den Quellen der Donau“ neu begründet, und mit Jahresnennung 1870 erschien im Folgejahr der erste Band der „Schriften des Vereins
für Geschichte und Naturgeschichte der Baar und der angrenzenden Landestheile
in Donaueschingen“. Er enthielt je einen Beitrag zu den beiden Forschungsfeldern des Vereins und begründete damit eine Tradition, die bis heute fortlebt und
zum Markenzeichen geworden ist. Die folgenden Bände kamen in „zwanglosen
Heften“ heraus, wie die Satzung von 1870 in § 4 festlegt, in der Regel im
Abstand von zwei bis acht Jahren. Seit 1995 erscheinen die „Schriften“ regelmäßig jedes Jahr. Seither sind einschließlich der hier vorliegenden Ausgabe 63
Bände vorgelegt worden.
Nach Vorarbeit durch einen Gründungsstab wurde 1979 die Fachhochschule für Polizei Fachhochschule Villingen-Schwenningen mit dem provisorischen Standort Maria Tann auf der Gemarkung von Unterkirnach gegründet. Zunächst wurde die Hochschulbibliothek von einem pensionierten Bibliothekar betreut, der aber in den wenigen Arbeitsstunden die notwendigen Arbeiten nicht erledigen konnte. Daraufhin wurde eine volle Planstelle für 1 Bibliothekar/in geschaffen. Mit Unterstützung durch Anschaffungsvorschläge aus den 4 Fachbereichen wurde ein Grundbestand von Lehr- und Fachliteratur aufgebaut, der Ende 1981 bereits einen Umfang von ca. 5000 Bänden und knapp 100 laufenden Fachzeitschriften erreicht hatte.
[Röhlinwald:] vom Zankapfel zum Vorzeigeobjekt – eine forstgeschichtliche Fährtenlese (Teil 3)
(2018)
KARL HASEL (1909–2001), der Göttinger Professor der Forstgeschichte mit
badischen Wurzeln, hatte dem Verfasser eines Tages ein Bündel Konzeptpapier
in DIN-A5-Format überlassen, beiderseits beschrieben in dünner, mitunter kaum
leserlicher Maschinenschrift, Abschriften aus Akten des Karlsruher Generallandesarchivs (GLA). Seine Besuche dort hatten einem forstpolitisch heiklen Fall
gegolten: Sie dienten dem jahrzehntelangen Streit zwischen der Gemeinde Sankt
Georgen im Schwarzwald und der großherzoglich badischen Forstverwaltung.
Es ging um den Röhlinwald, um dessen Nutzung so erbittert gerungen
wurde. In Teil 1 des Beitrags (Schriften der Baar, Band 59) wurde die kirchenrätliche Obhut unter württembergischer Herrschaft seit dem 16. Jahrhundert
beleuchtet, aber auch die Holznot besonders im 18. Jahrhundert sowie Sturm- und Borkenkäferschäden.
Im Teil 2 (Schriften der Baar, Band 60) stand der zähe Rechtsstreit um die
Nutzungsrechte im Mittelpunkt, der erst beigelegt werden konnte, nachdem
die Forstseite den gesteigerten Brennholzbedarf der Sankt Georgener Bürger
akzeptiert hatte und es zu einer Aufteilung des Staatswaldes gekommen war.
Im vorliegenden Schlussteil wird ein Happy End beschrieben: wie aus dem
heruntergewirtschafteten ehemaligen Klosterwald trotz vielerlei Wendungen im
nun praktizierten Waldbau schließlich ein Vorzeigeobjekt wurde.