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125 Jahre Murrtalbahn
(2006)
Wenn man von der Murrtalbahn spricht, ist nicht nur eine Strecke mit einem Anfangs- und Endpunkt, sondern gleich eine größere Anzahl von Linien im näheren und weiteren Einzugsgebiet des Flusses Murr gemeint. Dabei handelt es sich um die
Strecken Waiblingen-Backnang-Schwäbisch Hall-Hessental, Bietigheim-Marbach-Backnang und Ludwigsburg-Beihingen. Heute identifiziert man mit dem Begriff Murrtalbahn die Strecke von Waiblingen nach Schwäbisch Hall-Hessental als Teil der
Fernverbindung von Stuttgart nach Nürnberg. Die Strecke von Marbach nach Backnang wird gerne »kleine Murrtalbahn« genannt. Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass unter Eisenbahnexperten ein kleiner und auch unwichtiger Streit existiert, ob der offizielle Terminus auf die Zwischensilbe »tal« verzichten sollte und die Strecke eigentlich kurz »Murrbahn« genannt werden müsste.
Beim Ausbruch der Französischen Revolution im Jahr 1789 glich die Landkarte des deutschen Südwestens einem mit einer Vielzahl größerer und kleinerer, zum Teil sogar winziger Flecken besetzten bunten Teppich: Mehrere hundert Territorien, geistliche und weltliche Herrschaften sowie Reichsstädte, drängten sich im Geviert von Rhein, Main und Bodensee, dem heutigen Bundesland Baden-Württemberg. Einige wenige der nach Einwohnerzahl, Gebietsumfang und wirtschaftlich-sozialer Struktur höchst unterschiedlichen staatlichen Gebilde übten bestimmenden politischen Einfluss aus. Das größte und geschlossenste dieser Territorien war das rund 600 000 Einwohner zählende Herzogtum Württemberg. Es besaß sein Kräftezentrum im Mittleren Neckarraum, schob sich aber weit nach Westen bis in die Kammlagen des nördlichen und mittleren Schwarzwalds sowie nach Norden bis zum Unterlauf von Kocher und Jagst vor, im Süden verfügte es mit der Exklave Tuttlingen über einen Stützpunkt an der Donau sowie im Osten um Heidenheim und Königsbronn auf der Ostalb über eine von seinem Hauptterritorium getrennte Vorpostenbastion. Abgesehen von der beharrlichen Zielstrebigkeit, mit der die Grafen, seit 1495 Herzöge von Württemberg seit dem Spätmittelalter ihre territoriale Machtbasis erweiterten, wirkte sich die im Münsinger Vertrag von 1482 verbriefte Unteilbarkeit des Landes für die Folgezeit sehr günstig aus. Die festgefügte Einheit Württembergs blieb selbst in Krisensituationen unangefochten.
Am 21. Juni 1738 ging in der Kanzlei des herzoglichen Regierungsrats in Stuttgart ein voluminöser Bericht des »fürstlichen Commissarius« Johann Friedrich Geiger ein. Geiger stellte darin auf rund 400 Seiten ausführlich dar, was er über die – wie es im Titel seines Berichts heißt – »zwischen dem Expeditionsrat und Vogt Viktor Stephan Essich zu Besigheim und dem daselbstigen Magistrat obwaltenden Differentien« hat ermitteln können. Geiger war zehn Monate zuvor, im August 1737, auf Befehl Herzog Carl Rudolphs nach Besigheim geschickt worden, nachdem sich Vogt Essich Ende April 1737 beim Regierungsrat »wider die große Unbotmäßigkeit« des Magistrats und der Bürgerschaft beschwert und um Hilfe und Untersuchung der Angelegenheit gebeten hatte. Wer diesen Bericht und die beigelegten Dokumente sowie zwei andere, nicht weniger umfangreiche Kommissionsakten aus den Jahren 1743/44 und 1755/56 liest, kann leicht nachvollziehen, weshalb Friedrich Breining in seinem 1903 herausgegebenen Buch »Alt-Besigheim in guten und bösen Tagen« den Vogt Essich zu den »schlimmen« Vögten rechnete. Breining lieferte für seine Einschätzung zwar keine nähere Begründung, berief sich aber auf eben diese Kommissionsakten, die heute im Hauptstaatsarchiv Stuttgart verwahrt werden. Sie zeigen das Bild eines Beamten, der zwar durchaus tüchtig und fähig war, dessen Amtsführung jedoch in einem hohen Maß durch Eigennutz, Missbrauch und Überschreitung seiner Befugnisse und nicht zuletzt auch immer wieder durch große Gewalttätigkeit geprägt war.