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Platzverweis
(2021)
Was lag in diesen tristen Corona-Wochen für den Baaremer näher, als bei den
herrschenden sommerlichen Temperaturen nach den Störchen Ausschau zu
halten. Wo doch die Zahl erfolgreich bebrüteter Storchennester von Jahr zu Jahr
weiter zunimmt – was für ein erfreuliches, was für ein tröstliches Signal in den
Zeiten des weltweiten Artenschwunds wie der verordneten Isolation! Per Rad
also los, so viel lassen die Pandemie-Beschränkungen ja noch zu: Erst der Stillen
Musel und der vierspurigen Bundesstraße entlang, wo neuerdings hoch oben auf
den Gittermasten der Überlandleitungen Storchennester mitsamt Belegschaft zu
entdecken sind, sieben an der Zahl, als ob da nicht auch für Störche Lebensgefahr drohte zwischen all den Drähten und Isolatoren. Dann nichts wie ab durch
die Dörfer auf dem Donauradweg nach Pfohren, wo sich sogar in der Phase
schlimmster Bestandeseinbrüche noch ein Storchenpaar hatte behaupten können
und wo eigens ein Storchenbrunnen deren Standortstreue gewidmet ist. Weiter
die Donau abwärts nach Neudingen, wo dank ausgeprägter Storchenliebe der
Dorfbewohner und eines engagierten Storchenbeauftragten ein besonders
lebhafter Zuzug registriert werden konnte: Sieben Nester, verteilt auf Giebel,
Leitungsmasten und Baumkronen, dürften es auch hier inzwischen sein, eines
bilderbuchgerecht auf dem Dach des Gasthauses Zum Storchen, ein weiteres
nebenan auf der Sonne.
"Nichts will uns Baaremern zu Beginn des 21. Jahrhunderts abwegiger erscheinen als die Vorstellung, unverhofft einem Raubtier, einem Wolf oder Luchs zu
begegnen, vom Bären ganz zu schweigen. Aber ist eine solche Begegnung denn
tatsächlich so ganz und gar surreal? Keine Angst, es soll Ihnen hier weder Jägerlatein aufgetischt noch ein Bär aufgebunden werden. Ein Nachruf also doch?
Vorausschicken muss ich, dass Bär und Wolf hierzulande nach nationalem wie
nach europäischem Naturschutzrecht streng geschützt sind, der Luchs hingegen sowohl nach Naturschutz- wie nach unserem Jagdrecht. Er gilt somit – obzwar mit
ganzjähriger Schonzeit – als jagdbares Wild, mag es noch so lange her sein, dass ihm
das letzte Halali geblasen wurde. Weshalb wir es sowohl mit einem Jagd- als auch
mit einem Artenschutzthema zu tun haben." Zur Erinnerung: Das Naturschutzgesetz kennt (nach § 39 NatSchG) dreierlei Artenschutz. Neben dem Schutz der
jeweiligen Art vor Beeinträchtigung und Nachstellung und neben dem Biotopschutz
nennt es als dritte Säule auch noch die Wiederansiedlung von verdrängten Arten.
Die aber kommt bei uns – im Gegensatz zu unseren Nachbarländern – kaum jemals
zum Tragen. Warum das so ist? Auch auf diese Frage soll im Folgenden eine Antwort gesucht werden. Es sind hier zwar nur Luchs und Wolf gefragt, der Vollständigkeit halber soll jedoch kurz auch der Dritte im Bunde der großen Beutegreifer,
der Braunbär (Ursus arctos), angesprochen werden.
Wildnis aus zweiter Hand
(2003)
Urwald auf der Baar - barer Unsinn? Eine frühe Zeitungsente womöglich? Wie, bitte schön, sollen die Überreste eines "weißtannenen Urwaldes" hier eigentlich überdauert haben? Ausgerechnet auf der Baar, im Altsiedelland zwischen Schwarzwald und Schwäbischer Alb, wo schon den Siedlern der Jungsteinzeit Ackerbau und Viehzucht einträglicher erscheinen wollten als Beerensammeln und Jagen. Wo schon die Kelten geackert und den Wald dafür gerodet haben. Von Römern und Alemannen ganz zu schweigen, erst recht von den Waldverwüstern der Neuzeit, den Glasmachern etwa oder den Viehherden der Städte.
KARL HASEL (1909–2001), der Göttinger Professor der Forstgeschichte mit badischen Wurzeln, hatte dem Verfasser eines Tages ein Bündel Konzeptpapier in
DIN-A5-Format überlassen, beiderseits beschrieben in dünner, mitunter kaum
leserlicher Maschinenschrift, Abschriften aus Akten des Karlsruher Generallandesarchivs (GLA). Seine Besuche dort hatten einem forstpolitisch heiklen Fall
gegolten: Sie dienten dem jahrzehntelangen Streit zwischen der Gemeinde Sankt
Georgen und der großherzoglich badischen Forstverwaltung.
Es ging um den Röhlinwald bei Sankt Georgen im Schwarzwald. Um dessen Nutzung wurde erbittert gerungen.
„Lothar" - ein Förstertrauma
(2001)
Wohl ab der zweiten Hälfte der Neunzigerjahre wurde der Villinger Forstamtsleiter nächtens immer häufiger von einem höchst unerquicklichen Traum heimgesucht. In ihm vermengten sich TV-Bildfolgen von karibischen Hurrikans mit Deja-vue-Szenen aus dem heimischen Wald. Das – geträumte – Sturmgeschehen war von solch furchteinflößender Brutalität, dass das Erwachen jeweils geradezu als erlösend empfunden wurde.