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Die Ermordung des österreichischen Thronfolgers Erzherzog Franz Ferdinand und
seiner Gemahlin im bosnischen Sarajewo am 28. Juni 1914 durch einen serbischen
Nationalisten war zwar der Anlass, nicht aber die Ursache für den Ersten Weltkrieg.
Schon seit Jahren schien eine militärische Lösung der wachsenden politischen
Spannungen in Europa unvermeidlich. Für Österreich-Ungarn spielten dabei
der Interessenkonflikt mit Russland auf dem Balkan sowie die aggressive nationalistische Politik Serbiens eine zentrale Rolle; Österreich-Ungarn befürchtete den
Zusammenbruch der Monarchie, weshalb es der serbisch-russischen Expansionspolitik Einhalt gebieten wollte. Das Deutsche Reich indes hatte sich durch eine
ungeschickte Außenpolitik ins Abseits manövriert und die Bildung der »Entente
cordiale« zwischen Frankreich, Großbritannien und Russland nicht verhindern
können. Der Dreibund von Deutschland, Österreich-Ungarn und Italien war kein
stabiles Bündnis, nicht zuletzt wegen der italienischen Gebietsansprüche gegen
Österreich.
Die Donaumonarchie nahm das Attentat zum Anlass, mit Serbien abzurechnen,
wobei sie sich der Unterstützung des Deutschen Reiches sicher sein konnte. Das
von Österreich-Ungarn gestellte Ultimatum vom 23. Juli, das die Einbeziehung
von österreichischen Behörden bei den Ermittlungen gegen die Hintermänner des
Attentats und deren strafrechtliche Verfolgung vorsah, war für Serbien von vornherein unannehmbar. Allerdings konnte nie ein Zusammenhang zwischen dem
Attentat und der serbischen Regierung bewiesen werden. Da Serbien auf das
Ultimatum nicht einging, brach Österreich-Ungarn seine diplomatischen Beziehungen zu dem Balkanstaat ab. Nun mobilisierten beide Staaten ihre Streitkräfte,
wobei Serbien mit der Rückendeckung Russlands rechnen konnte. Schließlich erfolgte am 28. Juli die österreichisch-ungarische Kriegserklärung an Serbien, wenn
man so will aus veralteten Ehrbegriffen, einer versagenden Diplomatie und in Verkennung der Realitäten. Russland antwortete mit Mobilmachung, die sich nicht
nur gegen die Donaumonarchie, sondern auch gegen ihren Verbündeten Deutschland richtete.
Kriegsereignisse in Ludwigsburgs Partnerstadt Jevpatorija/Krim während des Zweiten Weltkriegs
(2003)
Im Oktober 1994 reiste ich für eine Woche im städtischen Auftrag in Ludwigsburgs
ukrainische Partnerstadt Jevpatorija auf der Krim, um Informationen und Quellen
über die deutsche Besetzung der Stadt im Zweiten Weltkrieg zusammenzutragen.
Zwar gab es in Ludwigsburg bereits einige Hinweise, wonach während der deutschen
Besatzungszeit Einwohner Jevpatorijas erschossen wurden, doch waren diese Angaben zu vage, um sich ein konkretes Bild über die damaligen Geschehnisse machen
zu können. Aussagekräftige Unterlagen fanden sich schließlich im Stadtarchiv Jevpatorija und im Staatsarchiv in Simferopol. Die ermittelten Informationen flossen,
nachdem sie übersetzt worden waren, in eine vom Stadtarchiv Ludwigsburg konzipierte und im Mai 1995 im Ludwigsburger Kulturzentrum gezeigte Ausstellung zum
Kriegsende 1945 ein, die auch aufJevpatorija Bezug nahm. Zudem leitete ich die von
der Krim mitgebrachten Dokumente, darunter eine »Anklageschrift« einer sowjetischen Untersuchungskommission, weiter an die Ludwigsburger »Zentrale Stelle der
Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung von NS-Gewaltverbrechen«. Dies führte
dazu, dass ein Ermittlungsverfahren u. a. gegen ehemalige Angehörige der deutschen
Sicherheitspolizei und Wehrmacht wegen Tötungsverbrechen während der deutschen
BesetzungJevpatorijas in den Jahren 1941 bis 1944 eingeleitet wurde. Allerdings stellte man später das von der Staatsanwaltschaft München übernommene Verfahren
wegen Mangels an Beweisen wieder ein.
Wilhelm Keil
(2003)
Wer heute über die »Wilhelm-Keil-Straße« in Ludwigsburg geht und Passanten nach
deren Namensgeber fragt, erhält in der Regel nur ein verständnisloses Schulterzucken
zur Antwort. Selbst in historischen Fachkreisen ist Wilhelm Keil zumeist nur ausgewiesenen Experten zur Geschichte der Arbeiterbewegung noch ein Begriff.
Finden sich auch unter den deutschen Abgeordneten nicht wenige zu Unrecht in der
Erinnerung verblasste Parlamentarier, so sticht das Vergessen im Falle Keils
insbesondere hervor, da seine politische Karriere eine Ausnahmeerscheinung in der
deutschen Parlamentarismusgeschichte bildet. Unter den gewählten deutschen
Abgeordneten des 20. Jahrhunderts gibt es wohl kaum einen Parlamentarier, der
gleichermaßen lange und einflussreich wie Wilhelm Keil sein Mandat ausübte und
zugleich der Nachwelt dermaßen unbekannt ist.
60 Jahre Baden-Württemberg
(2013)
Die Geschichte des Landes Baden-Württemberg begann offiziell am 25. April 1952
um 12.30 Uhr. Die Geschichte begann allerdings nicht in feierlicher, friedlicher
Sitzung der am 9. März 1952 gewählten Verfassunggebenden Versammlung. Sie begann vielmehr, man muss es so sagen, mit einem Eklat. Ausgelöst hat diesen Eklat
kein anderer als einer der wichtigsten Wegbereiter unseres Bundeslandes: Reinhold
Maier.
Am meisten ist damals ein Pressefoto in Erinnerung geblieben. Das Bild zeigt den
soeben gewählten Ministerpräsidenten Reinhold Maier, der, am Rednerpult stehend,
seine goldene Taschenuhr, ein Familienerbstück wie man vermuten darf, empor hält
und den Abgeordneten mitteilt, dass in diesem Augenblick »die Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern zu einem Bundesland vereinigt
sind«. Beim Blick auf die Taschenuhr sagte Reinhold Maier in feierlichem Ton:
»Meine Frauen und Männer, Gott schütze das neue Bundesland«.
Das Sitzungsprotokoll weist aus, dass an dieser Stelle laute Pfuirufe im Saal ertönten.
Sie kamen aus den Reihen der CDU. Die Stenografen waren wegen des Tumultes nicht
in der Lage, die Pfuirufe zu identifizieren. Aber jeder im Saal wusste: Die Volksvertretung des neuen Bundeslandes, die nun eine Verfassung ausarbeiten sollte, war tief
in zwei Lager gespalten, in ein Regierungslager und ein Oppositionslager, bestehend
aus der größten Fraktion, der CDU-Fraktion, und einigen wenigen KPD-Vertretern.
Die Regierungskoalition, die Reinhold Maier soeben mit 64 Stimmen zum Regierungschef gewählt hatte, bestand aus Sozialdemokraten, DVP/FDP-Abgeordneten und der
Fraktion des »Bundes der Heimatvertriebenen und Entrechteten – Deutsche Gemeinschaft«.
Der Hausheilige
(2010)
Marbach am Neckar wäre der Welt unbekannt geblieben – und das völlig zu
Recht –, wäre dort nicht seinerzeit Friedrich Schiller geboren worden. So aber ist der
Name der Stadt, ähnlich wie bei Stratford-upon-Avon und William Shakespeare,
untrennbar mit dem des Dichters verbunden, und die Stadt hat es verstanden,
daraus Kapital zu schlagen. Man gründete den Marbacher, später den Schwäbischen
Schillerverein (heute: Deutsche Schillergesellschaft), man errichtete ein Schiller-Denkmal, erbaute das Schiller-Nationalmuseum, schließlich das Deutsche Literaturarchiv. Dadurch hat die Welt neben Schiller einen zweiten Begriff, den sie mit
Marbach assoziieren kann: das Deutsche Literaturarchiv, das sich als Quelleninstitut
und Forschungseinrichtung mittlerweile internationaler Berühmtheit erfreut.
Obwohl das Literaturarchiv sich längst von Schiller emanzipiert hat, für die Epochen
der Jahrhundertwende oder des Expressionismus, für Exilliteratur oder DDR-Literatur,
für Verlagsarchive oder Philosophennachlässe und für vieles andere einsteht, obwohl
also dieses Institut vornehmlich den Phänomenen der Moderne zugewandt ist, bleibt
Schiller nach wie vor sein Hauspatron. Und trotz des Literaturmuseums der Moderne,
trotz zahlloser Sonderausstellungen zu wichtigen Autoren, Themen und Problemstellungen der deutschen Literatur ist die Schiller-Dauerausstellung im Schiller-Nationalmuseum das Marbacher Markenzeichen geblieben, ist die vierjährige Zeit
zwischen 2005 und 2009, als keine Schiller-Ausstellung dort zu sehen war, vom
Publikum als so etwas wie ein Interregnum, als schreckliche kaiserlose Zeit empfunden worden. Galt früher doch sogar die Regel, dass in Schwaben eine Heirat erst dann
richtig gültig war, wenn das Paar gemeinsam das Marbacher Schiller-Museum besucht
hatte. Nun und andererseits, die baubedingte Museums-Schließung der letzten Jahre
hat die Zahl der Eheschließungen in der Ludwigsburger Region nicht merklich
beeinflusst, so dass man annehmen kann, dass auch die öffentliche Wahrnehmung
des Marbacher Instituts als Schiller-Stätte allmählich schwächer wird. Jedoch bieten
Jubiläumsjahre wie das eben verflossene beste Gelegenheiten, die Verhältnisse wieder durcheinander zu wirbeln und Kafka und Döblin, Heidegger und Jünger, Celan
und Sebald, und wie sie alle heißen mögen, durch den bewährten Publikumsliebling
Schiller auf die Plätze zu verweisen. Man darf also gespannt sein auf die weitere
Entwicklung des Öffentlichkeitsinteresses.
In der spätmittelalterlichen Geschichte von Stadt und Amt Marbach gibt es eine
eigentümliche, rund vierzigjährige Periode. In dieser Zeit, genauer zwischen 1463
und 1504, empfingen die württembergischen Herrscher die genannte Amtsstadt,
die ja bereits 1302 an Württemberg gelangt war, mit mehr als einem Dutzend zugehöriger Dörfer und Weiler [1] vom Pfalzgrafen bei Rhein zu Lehen. Dies ist ein
bemerkenswerter Vorgang, hatte doch zuvor noch kein württembergischer Graf in
einem Lehensverhältnis zur Kurpfalz gestanden. Die neuere Forschung sieht in
dieser »Lehensauftragung« folglich einen Vorgang, der für die württembergisch-pfälzischen Beziehungen von »enormem politischen Symbolwert« gewesen sei. [2]
Die Geschichte der Gründung des Klosters Mariental in Steinheim an der Murr ist
schon mehrfach thematisiert worden. Zu der von Berthold von Blankenstein und
seiner Gattin Elisabeth durchgeführten frommen Stiftung sind gleich mehrere
urkundliche Zeugnisse überliefert und doch wurde in der Literatur eine »eigentliche Gründungsurkunde« vermisst. In der Tat ist in einem Teil der einschlägigen
Dokumente von der geplanten, in anderen von der bereits vollzogenen Klostergründung die Rede. Gewissermaßen an der Schnittstelle zwischen beiden Gruppen steht jene, heute im Hauptstaatsarchiv Stuttgart aufbewahrte Urkunde, in der
die Stifter Berthold und Elisabeth von Blankenstein eine Reihe von Verfügungen
bezüglich ihrer Stiftung treffen. Einerseits wird in dem Stück eine bereits gegründete Kirche der Nonnen (ecclesiam sanctimonialium, quam ... fundavimus) erwähnt, andererseits wird deutlich, dass Kloster und Klausur noch nicht eingerichtet sind. Bestimmungen hinsichtlich der Klostervogtei, einem im Wortsinn grundlegenden Element der Klosterverfassung, sind ebenfalls hier zu finden. Dies lässt
vermuten, dass unsere undatierte Urkunde zwischen der von Bischof Heinrich
von Speyer am 31. Dezember 1254 ausgestellten Genehmigung für die Klostergründung und Klosterausstattung5 und der am 18. November 1255 vom Propst
von Beutelsbach auf Weisung des Papstes vollzogenen Inkorporation der Steinheimer Pfarrkirche mit allem Zubehör in das Kloster Mariental einzuordnen ist. Da
die Forschung heute bei Gründungsvorgängen allgemein von einem »gestreckten
Verlauf« ausgeht, dürfen wir das von Berthold und Elisabeth von Blankenstein
ausgestellte Dokument, in dem sich der Stifterwille manifestiert, durchaus als
»Gründungsurkunde« des Klosters Mariemal in Steinheim betrachten. Bemerkenswert ist, dass eine Bestimmung der Klostergründer mindestens drei Jahrhunderte überdauert hat: In der 1577 von der württembergischen Klosterhofmeisterei
aufgenommenen Beschreibung der Baulichkeiten im Klosterbezirk findet sich eine
Vorschrift hinsichtlich der Benutzung der Klostermühle in genau der Form, wie
sie 1255 festgelegt wurde.
Schlägt man in der amtlichen Landesbeschreibung des Landes Baden-Württemberg
die Artikel über Oßweil und Erdmannhausen nach, findet man dort als erste Nennung der Orte jeweils den Hinweis auf das Jahr 817 mit dem Zusatz »Fälschung
15. Jh.«. Auch das 1982 publizierte Ortsnamenbuch des Stadtkreises Stuttgart und
des Landkreises Ludwigsburg lässt in beiden Fällen die Belegreihen mit dem Jahr 817
beginnen und zwar mit der Sigle »KF 15. Jh.«, was für eine in Überlieferung des
15. Jahrhunderts auf uns gekommene gefälschte Königs- oder Kaiserurkunde steht.
Einschränkend wird bei Erdmannhausen allerdings hinzugefügt, dass der angeführte Beleg zum Jahr 817 »nicht der Erstbeleg« sei, weil er aus einer späteren Fälschung
stamme und der Fälscher den Namen fehlerhaft von einer Vorlage abgeschrieben
habe.
Im ausgehenden 12. Jahrhundert, näherhin zwischen 1170 und 1175, ging man in dem bereits im Jahr 764 gegründeten Benediktinerkloster Lorsch daran, die seit der Frühzeit der Abtei angesammelten Urkunden zu sichten, zu ordnen und zusammen mit chronikalischen Notizen und weiteren älteren Quellen in einem Codex zusammenzustellen. Herausgekommen ist dabei ein 229 Pergamentblätter, also 458 Seiten starker Band von imposantem Format (34,5 x 48,5 cm bei 33,5 x 46,0 cm Blattgröße). Eine ganze Reihe von Schreibern hat an diesem Werk mitgearbeitet, das im Wesentlichen noch vor der Wende zum 13. Jahrhundert abgeschlossen war. Die vorliegende Verbindung von »Klosterchronik« einerseits und zu »Güterverzeichnissen« zusammengefassten urkundlichen Aufzeichnungen andererseits weisen das Buch einem besonderen Typ von Quellen zu. Diese werden als Traditions- oder Schenkungsbücher bezeichnet und sind im süddeutschen Raum insbesondere aus solchen Klöstern bekannt, die wie auch Lorsch wenigstens zeitweilig in Verbindung zum Hirsauer Reformkreis standen. Die heute im Staatsarchiv Würzburg verwahrte Handschrift wird üblicherweise nach dem bereits 1768-1770 erfolgten Druck der Mannheimer Akademie als »Codex Laureshamensis (diplomaticus)« bezeichnet. Eine verbesserte Ausgabe von Württemberg betreffenden Auszügen legte Gustav Bossert im Jahr 1895 vor. Die bis heute
maßgebliche Edition von Karl Glöckner erschien zwischen 1929 und 19363, eine vollständige Übertragung ins Deutsche folgte 1966-1972.
Als »früheste eindeutige und ausführliche Erwähnung der besonderen Verhältnisse in der Hart« hat bereits Rudolf Kieß eine Urkunde herangezogen, die erstmals Licht auf Struktur und Organisation einer mittelalterlichen »Waldbesitzergemeinschaft« wirft, die von sieben im Umkreis der Murrmündung gelegenen Orten gebildet wurde. Die Orte, die das nordöstlich von Steinheim gelegene Waldgebiet vom Mittelalter bis zu seiner endgültigen Aufteilung im Jahre 1840 in gemeinschaftlichem Grund- und Nutzungsbesitz hatten, sind bekannt: Marbach, Erdmannhausen, Steinheim, Murr, Pleidelsheim, Beihingen und Benningen. Auf die auffällige Tatsache, dass nur einer der genannten Orte, nämlich Steinheim, mit seiner Markung an die Hart angrenzt, alle anderen aber mehr oder weniger weit davon entfernt liegen, Benningen und Beihingen sogar jenseits des Neckars, hingegen unmittelbare Anrainer der Hart wie Rielingshausen oder Kleinaspach hier aber keinen Waldbesitz hatten, wurde bereits mehrfach hingewiesen.