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Die Geschichte der Gründung des Klosters Mariental in Steinheim an der Murr ist
schon mehrfach thematisiert worden. Zu der von Berthold von Blankenstein und
seiner Gattin Elisabeth durchgeführten frommen Stiftung sind gleich mehrere
urkundliche Zeugnisse überliefert und doch wurde in der Literatur eine »eigentliche Gründungsurkunde« vermisst. In der Tat ist in einem Teil der einschlägigen
Dokumente von der geplanten, in anderen von der bereits vollzogenen Klostergründung die Rede. Gewissermaßen an der Schnittstelle zwischen beiden Gruppen steht jene, heute im Hauptstaatsarchiv Stuttgart aufbewahrte Urkunde, in der
die Stifter Berthold und Elisabeth von Blankenstein eine Reihe von Verfügungen
bezüglich ihrer Stiftung treffen. Einerseits wird in dem Stück eine bereits gegründete Kirche der Nonnen (ecclesiam sanctimonialium, quam ... fundavimus) erwähnt, andererseits wird deutlich, dass Kloster und Klausur noch nicht eingerichtet sind. Bestimmungen hinsichtlich der Klostervogtei, einem im Wortsinn grundlegenden Element der Klosterverfassung, sind ebenfalls hier zu finden. Dies lässt
vermuten, dass unsere undatierte Urkunde zwischen der von Bischof Heinrich
von Speyer am 31. Dezember 1254 ausgestellten Genehmigung für die Klostergründung und Klosterausstattung5 und der am 18. November 1255 vom Propst
von Beutelsbach auf Weisung des Papstes vollzogenen Inkorporation der Steinheimer Pfarrkirche mit allem Zubehör in das Kloster Mariental einzuordnen ist. Da
die Forschung heute bei Gründungsvorgängen allgemein von einem »gestreckten
Verlauf« ausgeht, dürfen wir das von Berthold und Elisabeth von Blankenstein
ausgestellte Dokument, in dem sich der Stifterwille manifestiert, durchaus als
»Gründungsurkunde« des Klosters Mariemal in Steinheim betrachten. Bemerkenswert ist, dass eine Bestimmung der Klostergründer mindestens drei Jahrhunderte überdauert hat: In der 1577 von der württembergischen Klosterhofmeisterei
aufgenommenen Beschreibung der Baulichkeiten im Klosterbezirk findet sich eine
Vorschrift hinsichtlich der Benutzung der Klostermühle in genau der Form, wie
sie 1255 festgelegt wurde.
An Allerheiligen (1. November) 1007, vor genau 1000 Jahren, wird in einer zu Frankfurt am Main ausgestellten Urkunde König Heinrichs II. (reg. 1002-1024) mit dem darin erwähnten Sülchgaugrafen »Hessinus« der erste Angehörige der in Südwestdeutschland weit verbreiteten, wohlhabenden und einflussreichen, von der Mittelalterforschung nach ihrem Leitnamen bezeichneten Hochadelssippe der »Hessonen« fassbar. Als in der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts die Zeit der Einnamigkeit zu Ende ging und beim Adel die Zubenennung nach den damals aufkommenden Burgsitzen in Mode kam, begannen diese Hessonen sich nach und nach u. a. von Rimsingen, von Blansingen, von Eichstetten, von Üsenberg, von Nimburg, von First, von Sülchen, von Backnang, von Wolfsölden, von Winnenden, von Beilstein und von Schauenburg zu nennen. Wohl im letzten Drittel des 11. Jahrhunderts fiel der für die Hessonen des mittleren Neckarraumes zunächst namengebende Burgberg von Backnang durch die Verheiratung einer Hessonentochter namens Judith an die (Veroneser) Markgrafen von Lintburg (= Limburg bei Weilheim/Teck), die nachmaligen Markgrafen von Baden, denen die Backnanger Stiftskirche St. Pankratius bis weit ins 13. Jahrhundert hinein als Grablege diente.
Ludwigsburg geht baden
(2020)
»Hoher Adel! werthes Publikum! Subsignierter ladet nun Sie aufs freundlichste zum Baden ein. Auf den Wiesen, die er nun gepachtet, Führen Treppen in den Neckar ein; Es sind Müh und Kosten nicht geachtet! Auch 5 Häuschen, ganz bequem und rein, Stehen grün bedeckt zu jeder Zeit Jedem Badelustigen bereit. Nebst dem wartet auf mit Trank und Speiß Und empfiehlt sich bestens Philipp Heuß.« Mit diesem entwaffnend holprigen Gedicht machte der Wirt des auf der Hohenecker Neckarseite gelegenen Brückenhauses am 4. Juni 1822 im »Ludwigsburger Wochenblatt« auf die Eröffnung seiner Badeanstalt aufmerksam. Vermutlich hat der interessierte Leser von 1822 den Inhalt des Gedichtes mit Freude zur Kenntnis genommen, erwartete ihn doch im kommenden Sommer ein erfrischendes Bad im Neckar. Uns Lesern von heute bleibt allerdings einiges an der gereimten Anzeige unklar.
Die Erinnerung an Herzog Karl Alexander von Württemberg (1684–1737) wird heute
von zwei Aspekten dominiert: Der eine Aspekt betrifft Joseph Süß Oppenheimer,
der andere den katholischen Glauben des Herzogs. So wird Karl Alexander meistens
darauf reduziert, der Herzog gewesen zu sein, der Joseph Süß Oppenheimer – Jud
Süß – ins Land holte. Dieses Bild wurde nicht erst 1940 durch den Film »Jud Süß«
von Veit Harlan oder 1925 durch den gleichnamigen Roman von Lion Feuchtwanger
geprägt, sondern entstand bereits unmittelbar nach dem Tod des Herzogs 1737.
In dieser Verbindung wird Karl Alexander stets als schwach, vergnügungssüchtig,
körperlichen Genüssen zugeneigt und verschwenderisch dargestellt – wie auch von
Heinrich George in Veit Harlans Film.
In den vorigen Jahrhunderten wurde der katholische Karl Alexander außerdem noch
mit einer angeblichen jesuitischen Verschwörung in Zusammenhang gebracht. Ziel dieser Verschwörung soll es gewesen sein, Württemberg wieder katholisch zu machen.
Partner des Herzogs in dieser Verschwörung soll der Würzburger Fürstbischof Friedrich
Karl von Schönborn gewesen sein. Auch dieses Thema wurde von Feuchtwanger und
Harlan aufgegriffen, spielte aber vor allem im Film nur noch eine untergeordnete Rolle.
Beide Klischees entsprechen nicht der Wahrheit. Natürlich hat der Herzog Joseph
Süß Oppenheimer ins Land geholt und natürlich war er auch mit Schönborn in
Würzburg befreundet. Jedoch war er weder der von einem Juden dominierte Herzog
noch eine Marionette der Jesuiten.
Am 18. August 1845 erschien die erste Probenummer des Postillon, der späteren Marbacher Zeitung. Damit begann nicht nur für die Stadt, sondern auch für das Oberamt
Marbach ein neuer Abschnitt in der Geschichte.
Die letzten großen kriegerischen Ereignisse lagen lange zurück. Das Zeitalter
Napoleons war 30 Jahre zuvor mit dem Wiener Kongress von 1815 zu Ende gegangen.
Die darauf folgende Zeit bis zur Revolution von 1848 bezeichnet man als Vormärz.
Württemberg hatte seit 1819 eine Verfassung, die einen erheblichen Schritt zur Demokratie hin bedeutete. Besonders nach der französischen Julirevolution von 1830
kochte die Volksseele deshalb hierzulande nicht so sehr wie in anderen deutschen
Staaten.
Eine politisch führende Persönlichkeit im Oberamt Marbach war damals der
Pleidelsheimer Schultheiß Johannes Nefflen, der seine demokratische Gesinnung
gerne in satirisch-ironischer Weise kundtat. Auch er bediente sich schon des Mediums
Presse. Die Feindschaft des Marbacher Oberamtmanns Johann Gottlob Veiel zog er
sich zu, als er 1832 in der Zeitschrift »Hochwächter« einen Artikel mit dem Titel »Der
Marbacher Verwandtenhimmel« veröffentlichte, worin er die wahrscheinlich nicht
nur im Oberamtsbezirk Marbach herrschende »Vetterleswirtschaft« bloßstellte und
kritisierte. Wegen Beamtenbeleidigung erhielt er mehrere Male Haftstrafen. 1838
wurde er gar zu 20 Monaten Festungshaft verurteilt. Der Grund dafür könnte genauso
gut in unsere Zeit passen: Sein Erzfeind Oberamtmann Veiel hatte eine 14 Jahre
zurückliegende unlautere Kreditaufnahme Nefflens aufgedeckt und ihm diese kurz
vor der Landtagswahl vorgeworfen. Praktischerweise wurde daraufhin der Sohn des
Oberamtmanns 1838 anstelle Nefflens zum Landtagsabgeordneten des Oberamts
Marbach gewählt; Adolf Veiel schlug jedoch im Gegensatz zu seinem Vater eine gemäßigte liberale Richtung an.
Eberhard Ludwig (1676-1733) war neun Monate alt, als sein Vater Herzog Wilhelm
Ludwig (1647-1677) starb. Die Vormundschaft für ihn übernahm sein Onkel Friedrich
Carl (1652-1698) aus der Linie Württemberg-Winnental als Herzog-Administrator,
die Herzoginmutter Magdalena Sibylla geb. von Hessen-Darmstadt (1652-1712) fungierte als Mitvormund. Die Erziehung Herzog Eberhard Ludwigs lag von 1684 bis
1693 in den Händen des Hofmeisters Johann Friedrich von Staffhorst, und Informator von 1687 bis 1693 war der Durlacher Rat Johann Rudolf Seubert.
Zur Erziehung eines jungen Prinzen gehörten insbesondere Schreiben, Lesen,
Rechnen, Gottesfurcht, Ethik, Geographie, Geschichte, französische, lateinische und
italienische Sprache, Kriegskunst, Staats- und Lehensrecht, Reiten, Fechten, Ballspiele. Friedrich Carl und Magdalena Sibylla waren den schönen Künsten sehr zugetan und Eberhard Ludwig genoss auch Unterricht in Musik und Tanz.
Im Jahre 1681 wurde im Landtag Klage darüber geführt, dass die Prinzessinnen
und der junge Herzog von einer französischen Dame als Landhofmeisterin in der
französischen Sprache und von einem französischen Tanzmeister unterrichtet werden. Diese Leute, die der papistischen (katholischen) Religion zugetan seien, würden
die fürstlichen Kinder »gar ernstlich in ihrer zarten Jugend verführen und corumpieren« (verderben). Der Prälat von Blaubeuren wird beauftragt, bei Hofe vorstellig
zu werden, »dass ihr künftiger Regent, dieser ihr junger Landesfürst, wie auch die gesamte fürstliche Familie in wahrer Gottesfurcht und einer Lehre des heil. Evangeliums als recht christlich und fürstlich und nicht eben allamodisch [nach der Mode]
und französisch auferzogen werde«. Man möge doch diese papistischen Leute entfernen, an ihrer Stelle sollen andere, der evangelischen Religion mit Mund und Herzen zugetane Leute angenommen werden. Der Landtag konnte sich nicht durchsetzen. Der Tanzmeister Courtel blieb bei Hofe.
Noch heute kann man wohl kaum das weitläufige Barockschloss Ludwigsburg und
seinen Park besuchen, ohne sich vorzustellen, wie es wohl ausgesehen haben mag,
als hier noch der württembergische Landesherr seine Residenz unterhielt. Überblickt
man die gesamte Geschichte des Schlosses bis zum Ende der Monarchie im Jahr 1918,
so geht man allgemein von drei wichtigen Phasen seiner Residenzfunktion aus. Gleich
nach der Erbauung des Schlosses unterhielt Herzog Eberhard Ludwig von Württemberg einen glänzenden Hof, der wesentlich durch seine Mätresse Christiane Wilhelmine von Grävenitz mit geprägt wurde. Bislang ist über das Hofleben während
der Regierungszeit des Schlossgründers wenig bekannt. Falls es einschlägige Q!uellen
gibt, sind diese noch nicht ausgewertet worden.
Fast noch prachtvoller ging es zu, als der junge Herzog Carl Eugen nach 1744 einen
der glänzendsten Höfe in Europa unterhielt, was ihm zeitweise unter Einsatz großer
finanzieller Mittel gelang. Dazu gibt es eindrückliche Beschreibungen, beispielsweise die panegyrischen Berichte des Hofdichters Joseph Uriot. Die im Archiv des Hauses Württemberg erhaltenen Hofdiarien setzen in der Zeit nach 1750 ein, bleiben
aber freilich für das 18. Jahrhundert lückenhaft. Trotzdem könnte man bei Hinzuziehung aller Quellen wahrscheinlich ein relativ dichtes Bild des Hoflebens gewinnen.
Auf dem "Alten Friedhof" in Ludwigsburg befindet sich ein auffälliges Grabmal. Ein
2,4 Meter hoher Granitblock trägt das Bronzerelief eines gut aussehenden bärtigen
Mannes. Darunter steht, kaum mehr zu lesen: »Anton Schott. 25. Juni 1846 – 13. Januar 1913. Dem Meister des Gesanges, dem edlen Menschen errichtet von dankbaren
Freunden.« Wer war dieser Anton Schott?
Anton Albert Schott – königlich württembergischer Artilleriehauptmann und
Heldentenor – ist am 24. oder 25. Juni 1846 auf der Domäne Staufeneck bei Salach
im damaligen Oberamt Göppingen geboren. Er starb am 6. Januar 1913 in Stuttgart
und wurde dort eingeäschert. Bei der Trauerfeier spielte die Kapelle des Infanterieregiments 121 den Walchschen Trauermarsch und die Kapelle des Feldartillerieregiments Nr. 29 den Schottschen Bardenchor »Stumm schläft der Sänger«. Die Trauerrede hielt Georg Feldweg, damals evangelischer Pfarrer in Jesingen, später in
Großbottwar. Seine Majestät der König hat den Hinterbliebenen des verstorbenen
Kammersängers und Hauptmanns der Landwehr a. D. Anton Schott »Allerhöchst
seine Teilnahme« aussprechen lassen.
Anton Schotts Ehefrau Laura geb. von Schroeder starb zwei Tage nach ihm, am
8. Januar 1913, auf Schloss Abenberg südlich Nürnberg. Ihr Leichnam wurde nach
Ludwigsburg übergeführt und zusammen mit der Asche ihres Gatten am 13. Januar 1913
auf dem »Alten Friedhof« beigesetzt. Wieder spielte die Kapelle des Infanterieregiments 121 und wieder hielt die Trauerrede Pfarrer Feldweg. Er war mit der Schwester
von Antons Frau verheiratet, mit Ida geb. von Schroeder. Ihre Aufzeichnungen sind
eine wichtige Quelle für das Leben des Artillerieoffiziers und Heldentenors.
Am 1. Januar 1973 traten in Baden-Württemberg an die Stelle von ehemals 63 Landkreisen 35 neue Landkreise. Nur drei der alten Landkreise - Emmendingen, Göppingen und Heidenheim - blieben nahezu unverändert. Diese gegen erhebliche
Widerstände realisierte Kreisreform war die größte Verwaltungsreform in Baden-Württemberg nach dem Kriege und jahrelang landespolitisches Thema Nummer eins. Für unseren Raum bedeutete sie die Auflösung der Kreise Vaihingen, Leonberg und Backnang, Aufteilung ihrer Gebiete und Vergrößerung des Landkreises Ludwigsburg um einige dieser Teile sowie um einen kleinen Teil des Landkreises Heilbronn.
Mit dem Jahr 1500 kennzeichnet man landläufig den Übergang vom Mittelalter zur Neuzeit. Marbach war damals bereits mehrere Jahrhunderte lang im Besitz der Grafen, seit 1495 Herzöge von Württemberg und als Amtsstadt der politische und
juristische Mittelpunkt des Marbacher Amtsbezirkes. Somit galten die Grundgesetze des Herzogtums Württemberg, nach denen leichtere Vergehen mit Geld- und Haftstrafen, hingegen schwerere Verbrechen mit Landesverweisung, ja oft auch mit Leibes- und Todesstrafen vergolten wurden. Grundlage für die Urteile war ab 1555 die neue württembergische Landesordnung, aber auch Reichsgesetze, wie beispielsweise die 1530 vom Reichstag in Augsburg beschlossene Halsgerichtsordnung Kaiser Karls V, galt es zu beachten.