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Gehört zur Bibliographie
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- Zeitschrift (306)
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Der nationalsozialistische Vierjahresplan von 1936 verpflichtete die Saarhütten,
ihren Eisenerzabbau auf der Baar schrittweise auf 3,6 Mio. Tonnen Roherz' pro Jahr
zu steigern. Für 1938 waren 1,2 Mio. t vorgesehen, tatsächlich gefördert wurden
jedoch nur 440.000 t. Die Doggererz-Bergbau GmbH (DBG), 1936 von den fünf
Saarwerken als Erzabbaubetrieb in Blumberg gegründet, führte dies auf Personalengpässe zurück, die vom Bau des Westwalls und der staatlichen Hermann-Göring-Werke ausgelöst worden waren. Die Situation entspannte sich erst, als man im
Herbst 1938 vom Arbeitsamt die Erlaubnis erhielt, 500 italienische Arbeiter anzuwerben. Von etwa 900 im Sommer 1938 stieg die Zahl der Beschäftigten in Blumberg auf über 1.500 im Februar 1939 an.
Die reichsweit stattgefundenen Versteigerungen jüdischen Hausrates, organisiert
durch die staatlichen Finanz- und Zollämter, waren Teil der sogenannten „Arisierung“ jüdischen Besitzes. Deren Ziel war, die jüdische Bevölkerung aus dem
Wirtschaftsleben zu verdrängen und die Zwangsenteignung jüdischen Besitzes
zugunsten des Staates und der „Arier“ zu organisieren.
Betroffene dieser fiskalischen und materiellen Enteignung durch staatliche
Organe waren auch Mitglieder der Villinger Familien Haberer, Schwarz und
Schwab. Zusammen mit insgesamt 6.500 badischen und Saarpfälzer Juden wurden sie am 22. Oktober 1940 in das Lager Gurs in den Pyrenäen deportiert. Der
beschlagnahmte Hausrat wurde schon einige Wochen später im Auftrag des
örtlichen Finanzamtes öffentlich versteigert.
Eine weitere Versteigerung fand im April 1942 statt. Zum Verkauf kamen
die Wohnungseinrichtungen von Michael Bloch und der Familie Gideon. Sie
konnten noch wenige Tage vor Beginn des Krieges in die Schweiz emigrieren. Der
zum Abtransport verpackte Hausrat wurde jedoch von Gestapo- und Zollbeamten beschlagnahmt und bis zur Versteigerung – 2 1/2 Jahre später – eingelagert.
Im Folgenden soll aufgezeigt werden, wie die jüdische Bevölkerung seit der
Machtübernahme durch die Nationalsozialisten mit Hilfe erlassener Gesetze und
Verordnungen systematisch ihres Besitzes und Vermögens beraubt wurde,
wobei die öffentlichen Versteigerungen der Wohnungseinrichtungen und des
Hausrates einen Schlusspunkt der Ausplünderung darstellten. Es stellt sich die
Frage, wer – neben dem Staat – an der Enteignung des jüdischen Besitzes beteiligt war und zu den örtlichen Profiteuren der Versteigerungen gehörte
Zur Besichtigung der ehemaligen fürstlichen Kammer waren im Februar 2009
etwa 50 Exkursionsteilnehmer in das heutige Einrichtungshaus "Häring" an der
Josefstraße gekommen. Da Motto der Veranstaltung lautete: Fürstliche Bauaufgaben im 19. Jahrhundert
In einer beispielhaften Privatinitiative hat der Geschäftsmann Joachim Häring
aus Pfaffenweiler das ehemalige fürstliche Verwaltungsgebäude mit großer Sensibilität und Respekt vor der alten Bausubstanz in ein attraktives Geschäftshaus
umgewandelt und da bei weder Kosten noch Mühe gescheut. Heute zeigt sich das
Gebäude als Gesamtkunstwerk, in dem Alt und Neu eine reizvolle Verbindung eingehen.
Es war im Sommer 1921, als Prinz Egon zu Fürstenberg Musiker der Avantgarde Europas zu sich nach Donaueschingen im Schwarzwald lud. Er stellte in seinem Schloß Zimmer für Komponisten, Ausführende und Ehrengäste bereit. Drei ausgezeichnete Musiker der damaligen Zeit sorgten als Komitee für das Programm: der Fürstlich Fürstenbergische Musikdirektor Heinrich Burkhard, der livländische Pianist und Komponist Eduard Erdmann und der Regerschüler Joseph Haas aus München. In der Kleinstadt war Staunen, bei den Kurgästen, die allsommerlich kamen, subalpine Höhenluft zu inhalieren und hinauf in den Hochschwarzwald zu wandern, Empörung. Neue Musik, nicht selten sogar anrüchiger urbaner Art, schickte sich an, in ein Refugium ländlicher Kultur einzudringen. Namen wie Alois Hába, Karl Horwitz, Philipp Jarnach, Alban Berg und die skandalumwitterten Paul Hindemiths und Ernst Kreneks waren nicht vertrauenweckend. Man mißtraute dem Fürsten und seiner musikalischen Laune. Die Zeit hat den Spöttern und Mißgünstigen nicht rechtgegeben.
Vor 10 Jahren hat es noch kaum jemand für möglich gehalten: Vom kontrollierten Zerfall zur Reaktivierung nach der DlN 19700. Nach erfolglosen Anläufen in der Vergangenheit verfolgt die Stadt Vöhrenbach das Sanierungsprojekt Linachtalsperre seit 1998 mit Nachdruck, so dass diese in 2006/2007 realisiert werden konnte. Die Vision des Zusammenwirkens von Denkmalschutz, Erzeugung regenerativer Energie, Klimaschutz (C0 2-Vermeidung), Naherholung, Ökologie und sanftem
Tourismus wurde und wird unter Einsatz von großem bürgerschaftlichem Engagement, hohem technischem und wissenschaftlichem Know-how und entsprechendem bürokratischen und finanziellem Aufwand, Finanzmitteln von Bund, Land, Stiftungen, Sponsoren und nicht zuletzt der kleinen Schwarzwaldstadt Vöhrenbach Wirklichkeit.
Seit meiner Kindheit hat meine Heimatstadt viele Überraschungen für mich
bereitgehalten. Bei Recherchen nach der ominösen, uralten Brauereileitung in
Deichelbauweise von Aufen bis zur Brauerei in Donaueschingen bin ich bei der
Sichtung von Plänen und Unterlagen im Fürstlich Fürstenbergischen (FF-) Archiv
auf einen Wasserturm im Park gestoßen. In einem der zahlreichen Pläne für die
Wasserversorgung des Schlossparkes habe ich in einem Lageplan von etwa 1845
am Wehrauslauf des Schwanenweihers völlig überraschend den Begriff „Wasserturm“ entdeckt.
Als Pfarrer i.R. Karl Heinz Stadelmann überraschend am 25. September 2007 in
Döggingen verstarb, blieb auch seine Forschung zu Franz Xaver Gumpp unvollendet.
Was er bis zum Januar 2007 über den bisher biographisch kaum erfassten
Jesuitenpater herausgefunden hatte, war aber bereits so viel, dass die Stationen
dessen Lebens erstmals fassbar sind. Für die Geschichte der Stadt Bräuningen spielt die aus Innsbruck stammende
Familie Gumpp eine bedeutende Rolle. 1652 wurde der kaiserliche Bauingenieur
Elias Gumpp Oberschultheiß der vorderösterreichischen Stadt Bräunlingen. Sein
Sohn Johann Konrad löste ihn 1671 in diesem Amt ab. Johann Konrad Gumpp
blieb bis zu seinem Tod 1704 Bräunlinger Oberschultheiß; ihm folgte einer seiner
Schwiegersöhne ( 1704- 1709) und Jahre später noch ein Enkel (1757-1764).
Die Familie Gumpp war sehr zahlreich und sehr einflussreich. Die in Innsbruck verbliebenen Geschwister des Elias Gumpp verfügten über beste Beziehungen zum - damals noch in lnnsbruck ansässig - Hof und den Regierungsstellen.
Die Gumpp-Söhne in Innsbruck erwarben vor allem als Baumeister Ansehen und
Einfluss; die Söhne des Elias in Bräunlingen wurden Juristen und Beamte.
Moltkestraße 18
(2015)
Die vom Jugendstil geprägte Moltkestraße ist ein wichtiges städtebauliches Ensemble neben der ehemaligen fürstenbergischen Residenzstadt aus dem 18. und 19. Jahrhundert und der nach dem Großbrand im Jahre 1908 wieder aufgebauten bürgerlichen Stadt im Umfeld von Rathaus und Karlstraße. Das Bewusstsein für die Besonderheit dieses Viertels wurde zwar schon vor 25 Jahren durch eine städtebauliche Ausstellung im Zuge des 1100-jährigen Stadtjubiläums wieder erweckt. Doch erst 2004 hat die Stadtverwaltung eine Satzung zum Denkmal-Ensembleschutz der bürgerlichen Stadtbereiche – das Ensemble der Residenzstadt steht schon länger unter Ensembleschutz – mit entsprechenden Gestaltungsauflagen verabschiedet, nachdem in der Rosenstraße ein Haus aus dem Wiederaufbau-Projekt nach dem Brand akut von Abbruch-Absichten gefährdet war. Dieser Schutz kommt eigentlich 50 Jahre zu spät, denn viele Häuser haben bereits erheblich gelitten durch den Austausch von Fenstern, Fensterläden und Türen, den Einbau und Anbau unpassender Bauelemente, Fassadenverkleidungen usw. Am Beispiel des Gebäudes Moltkestraße 18, eines charakteristischen Wohnhauses, das über den Ensembleschutz hinaus auch als Einzelobjekt unter Denkmalschutz steht, soll im Folgenden dargestellt werden, welchen Gewinn das Stadtbild und im engeren Bereich das Straßenbild mit einer denkmalgerechten
Renovierung erfahren kann.
"Nichts will uns Baaremern zu Beginn des 21. Jahrhunderts abwegiger erscheinen als die Vorstellung, unverhofft einem Raubtier, einem Wolf oder Luchs zu
begegnen, vom Bären ganz zu schweigen. Aber ist eine solche Begegnung denn
tatsächlich so ganz und gar surreal? Keine Angst, es soll Ihnen hier weder Jägerlatein aufgetischt noch ein Bär aufgebunden werden. Ein Nachruf also doch?
Vorausschicken muss ich, dass Bär und Wolf hierzulande nach nationalem wie
nach europäischem Naturschutzrecht streng geschützt sind, der Luchs hingegen sowohl nach Naturschutz- wie nach unserem Jagdrecht. Er gilt somit – obzwar mit
ganzjähriger Schonzeit – als jagdbares Wild, mag es noch so lange her sein, dass ihm
das letzte Halali geblasen wurde. Weshalb wir es sowohl mit einem Jagd- als auch
mit einem Artenschutzthema zu tun haben." Zur Erinnerung: Das Naturschutzgesetz kennt (nach § 39 NatSchG) dreierlei Artenschutz. Neben dem Schutz der
jeweiligen Art vor Beeinträchtigung und Nachstellung und neben dem Biotopschutz
nennt es als dritte Säule auch noch die Wiederansiedlung von verdrängten Arten.
Die aber kommt bei uns – im Gegensatz zu unseren Nachbarländern – kaum jemals
zum Tragen. Warum das so ist? Auch auf diese Frage soll im Folgenden eine Antwort gesucht werden. Es sind hier zwar nur Luchs und Wolf gefragt, der Vollständigkeit halber soll jedoch kurz auch der Dritte im Bunde der großen Beutegreifer,
der Braunbär (Ursus arctos), angesprochen werden.