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In diesem Jahr werden 900 Jahre Baden mit einer großen Landesausstellung im Badischen Landesmuseum in Karlsruhe und einer Vielzahl weiterer Veranstaltungen im Land gefeiert, Anlass: Die erstmalige Erwähnung der Markgrafen von Baden im Jahr 1112. Gut 600 Jahre später ließ einer der Nachfolger des ersterwähnten Markgrafen Hermann von Baden, Markgraf Karl Wilhelm von Baden-Durlach (1679–1738), am 17. Juni 1715 unweit einer Residenz Durlach den Grundstein zu seinem neuen Schloss Karlsruhe legen, was bis heute als Gründungstag der gleichnamigen Stadt gilt. Letzte Sicherheit, dass tatsächlich Karlsruhe und die badische Identität Ernst Otto Bräunche eine neue Stadt beim Schloss entstehen sollte, gab der am 24. September 1715 veröffentlichte Gründungsaufruf, mit dem der Markgraf rasch zahlreiche Neubürger anzog.
Das Stadtarchiv Karlsruhe konnte am 10. Juli 2010 seinen 125. Geburtstag mit einem Festakt und der Herausgabe einer Festschrift »Stadtarchiv Karlsruhe. Gedächtnis der Stadt« feiern. Vor rund 200 Gästen ging Oberbürgermeister Heinz Fenrich zunächst auf die Geschichte des Archivs ein und betonte, dass zu einer Zeit, in der sich die Städte in Deutschland im Zuge der kommunalen Daseinsvorsorge intensiv um den Aufbau einer leistungsfähigen Infrastruktur kümmerten, in Karlsruhe das Stadtarchiv als wichtiger Beitrag dazugehörte.
Joseph Victor von Scheffel
(2001)
Im Herbst 1993 hat die Stiftung Kulturgut Baden-Württemberg einem Antrag der Literarischen
Gesellschaft entsprochen und ihr finanzielle Mittel - zunächst auf zwei, später auf drei
Jahre - zugewiesen, um das Scheffel-Archiv zu ordnen, zu inventarisieren und der Benutzung
zugänglich zu machen. Die bereitgestellten Beträge ermöglichten die befristete Beschäftigung
archivischer Fachkräfte zur Durchführung der vorgesehenen Arbeiten. Mit dem
jetzt vorliegenden Findbuch konnten sie in der geplanten Form abgeschlossen werden. Doch
war eine große Eigenleistung der Literarischen Gesellschaft in finanzieller und personeller
Hinsicht erforderlich, um die Arbeiten zu einem erfolgreichen Ende bringen zu können. Die
hauptamtlichen Bearbeiter, die Diplom-Archivare Katja Hoffmann (Januar bis August 1994)
und Thomas Schreiner (Februar 1995 bis Mai 1997) haben die Grundlagen dafür geschaffen;
Dietmar Cramer hat die über EDV erstellten Dateien betreut, das Druckmanuskript und die
Indices hergestellt und gab so dem Werk seine endgültige äußere Form. Die Arbeit an der
Erstellung des Inventars haben Dr. Marie Salaba und Christiane Scheuble vom Generallandesarchiv
Karlsruhe betreut und begleitet. Zu danken ist vor allem Bibliotheksdirektor i.R. Dr.
Werner Schulz, der in engagierter ehrenamtlicher Tätigkeit das Manuskript überarbeitet hat
und dabei viele offene Fragen klären konnte. Wertvolle Auskünfte konnte auch Vera-Maria
Wieland, geb. Freiin von Reischach-Scheffel, die Urenkelin des Dichters, geben.
Die Literarische Gesellschaft/Scheffelbund legt mit dem vorliegenden Archivinventar ihres
„Kernbestandes“, des Nachlasses von Joseph Victor von Scheffel, ein erstes Verzeichnis
ihrer Bestände vor; weitere werden folgen. Sie lenkt damit das Augenmerk auf jenen Teil
ihrer Arbeit, die der Bewahrung und wissenschaftlichen Bearbeitung von Dichtung und Literatur
am Oberrhein des 19. Jahrhunderts gilt. Sie erhofft sich dadurch eine Intensivierung der
wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit dem Werk Joseph Victor von Scheffels.
Das Karlsruher Theater war immer mit den Markgrafen, ihren Ehefrauen und der jeweiligen politischen Situation des Landes Baden verknüpft. Aus diesem Grunde war es mir wichtig, die historischen Umstände in diesen Aufsatz mit einzubeziehen und auch optisch kenntlich zu machen. Die Einteilung bis 1918 habe ich nach Regenten vorgenommen, danach nach Epochen.
Der vorliegende Aufsatz zur 300-jährigen Geschichte des Badischen Staatstheaters ist keine Grundlagenforschung, sondern eine Auswahl, Bearbeitung und Zusammenfassung verschiedener Artikel, Aufsätze, Berichte und Bücher zu diesem Thema.
Carolinea. - 69 (2011)
(2011)
Im Rahmen der Pflichtexemplargesetzgebung für das Land Baden-Württemberg sind Publikationen aus Baden-Württemberg ablieferungspflichtig. Die BLB und die WLB sammeln und erschließen die in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich erscheinenden Publikationen. Die BLB ist verantwortlich für die Regierungsbezirke Karlsruhe und Freiburg, die WLB ist verantwortlich für die Regierungsbezirke Stuttgart und Tübingen.
Aus der Ablieferungspflicht ergibt sich der Auftrag, die abgelieferten und in den Bestand aufgenommenen Publikationen dauerhaft zu erhalten. Die Erhaltungsverpflichtung wird in Feld 4233 der Verbunddatenbank eingetragen. Damit ist der überregionale Nachweis der jeweiligen Publikation als Pflicht=Archivexemplar verbunden. Dieser Kennzeichnungspflicht kommen seit dem Zugangsjahr 2020 bundesweit alle regionalen Pflichtexemplarbibliotheken laufend nach. Die retrospektive Erfassung ist in den einzelnen Bundesländern aufgrund technischer bzw. organisatorischer Umstände noch unterschiedlich weit vorangeschritten. Ziel ist die für eine kooperative Bestandserhaltung unerlässliche Kennzeichnung des Pflichtexemplars als des bundesweit auf verteilter Rechtsgrundlage abrufbaren Archivexemplars.
Erhalten oder verändern?
(2018)
In den Jahren 2011/12 wurde im Zuge der Innenrenovierung der Friedenskirche von 1910 in Heidelberg-Handschuhsheim deren Innenraum umgestaltet: Eingebaut wurde eine große, unregelmäßige Stufenanlage aus weißem Stein, die bei Chorkonzerten durch zusätzliche Podeste aus Holz ausgeglichen und ergänzt werden muss. Nach der Umgestaltung folgen nun der alte Taufstein von 1910, ein moderner dunkler Altar aus Bronze, ein Ambo aus gleichem Material als Kanzel und die Orgelempore als Prinzipalien in einer Linie hintereinander. Auch der ursprüngliche Kirchenraum hatte in noch strengerer Weise eine Architekturkonzeption entsprechend dem sogenannten Wiesbadener Programm von 1891/92 aufgewiesen. Die jetzige Neugestaltung war auf der einen Seite innerhalb der Kirchengemeinde sehr umstritten, wurde andererseits aber mit zwei Architekturpreisen ausgezeichnet. ‒ Die noch konsequenter nach dem Wiesbadener Programm im Jugendstil erbaute Lutherkirche von 1907 in der Karlsruher Oststadt wurde von April 2017 bis zum Sommer 2018 ebenfalls renoviert, richtiger: saniert, jedoch nicht umgestaltet, sondern in ihrer ursprünglichen Raumgestaltung erhalten. Die „Innneraumsanierung“
wurde durch die Denkmalstiftung Baden-Württemberg finanziell gefördert.
Carolinea. - 68 (2010)
(2010)
So wie die Benutzungsordnung der Karlsruher Hofbibliothek Gründungsurkunde ist für ihren Auftrag als Öffentliche Einrichtung, so ist sie zugleich auch der Ursprung des Pflichtexemplarrechts in Baden. Anders als im benachbarten Württemberg, wo die 1756 gegründete Öffentliche Bibliothek – die spätere Württembergische Landesbibliothek – das bereits seit 1710 bestehende Pflichtexemplarrecht mit ihrer Gründung übertragen bekam und seither ununterbrochen wahrnimmt, hat das Pflichtexemplarrecht in Baden eine wechselvolle Geschichte. Sie ist von den Interessenkämpfen
und Machtverhältnissen zwischen den Bibliotheken einerseits und den Verlegern andererseits geprägt, bei denen sich mal die eine, mal die andere Seite durchsetzen konnte. Alle Argumente, die zur Begründung oder Ablehnung des Pflichtexemplarrechts auch in anderen deutschen Staaten ausgetauscht wurden, kommen vor. Im Folgenden wird die Geschichte des badischen Pflichtexemplarrechts von 1771 an nacherzählt. Glücken soll das trotz eines Totalverlusts. Das
Aktenmaterial der Badischen Landesbibliothek aus den ersten 170 Jahren der badischen Pflichtablieferung ist vollständig vernichtet; alle aufgrund dieser Regelung in die Badische Landesbibliothek gelangten Pflichtexemplare sind verbrannt. Gebäude, Buchbestände, Akzessionsbücher, Verwaltungsakten, Inventar – der gesamte Besitz der Landesbibliothek wurde am 2./3. September 1942 in einer einzigen Bombennacht zerstört. Und auch im Generallandesarchiv Karlsruhe gibt es nur noch eine Streuüberlieferung in den Akten des Badischen Staats- und des Badischen Innenministeriums.
Der Bundesgerichtshof ist nach Artikel 95 Abs.1 des Grundgesetzes der oberste Gerichtshof der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit und damit letzte Instanz bei Zivil- und Strafverfahren. Als er am 1. Oktober 1950 im Erbgroßherzoglichen Palais in der Karlsruher Innenstadt seine Arbeit aufnahm, war er das erste von fünf Bundesgerichten, das in der jungen Bundesrepublik Recht auf höchster Ebene sprach. Im Folgenden soll der Frage nachgegangen werden, wie es überhaupt dazu gekommen war, dass der Bundesgerichtshof seinen Sitz in der Fächerstadt fand. Hierfür wurde zum einen auf bekannte Dokumente der Karlsruher Stadtverwaltung, die auch bereits in früheren Beiträgen genutzt wurden, zurückgegriffen. Zum anderen
konnten aber auch bisher nicht ausgewertete Unterlagen herangezogen werden, die sowohl hinsichtlich der Thematik als auch der Provenienz eigentlich zusammengehören, aus unbekannten Gründen freilich in zwei verschiedenen Faszikeln mit unterschiedlichem Betreff abgelegt wurden, sodass mit diesem Aufsatz nun eine vollständigere und aussagekräftigere Rekonstruktion der damaligen Vorgänge aus Karlsruher Sicht vorliegt. Um einen möglichst authentischen Eindruck der Interaktion aller Beteiligten zu erhalten und um besser nachvollziehen zu können, welche Person welche Position in der Standortfrage einnahm, wurden entsprechend viele Zitate direkt in den Text übernommen.