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»1731 war der erste Ross-Markt« – »Ludwigsburger Pferdemarkt: Tradition seit 1768« – »Stadtgründer Eberhard Ludwig initiierte 1715 zum ersten Mal das bunte Treiben« – »Erster Ludwigsburger Pferdemarkt am 8. und 9. März 1920« – »Ludwigsburger Pferdemarkt geht ins dritte Jahrhundert«. Die inhaltliche Vielfalt einiger exemplarischer Überschriften von Zeitungsartikeln, die alle über dasselbe Thema berichten, mag einen ersten Eindruck von dem vermitteln, was den Chronisten erwartet, der über den Ludwigsburger Pferdemarkt berichten will. Eine bunte Mischung aus historischen Fakten, Fehlinterpretationen, Verwechslungen und Legenden, die aber, einzeln oder alle zusammen, den Erfolg und die Bedeutung des Ludwigsburger Pferdemarkts nicht schmälern können. Der Pferdemarkt wäre sicher nicht beliebter, wenn man 2009 den 300. einer laufenden Zählung hätte feiern können, und er wäre auch nicht weniger wert, wenn es 2009 eben erst der 76. gewesen wäre. Es sei aber trotzdem ein Wort zum Thema Zählung erlaubt: Eine exakte Zählung ist erst seit 1920 möglich, als der erste reine Pferdemarkt nach dem Ende des Ersten Weltkriegs veranstaltet wurde, was bedeutet, dass – bedingt durch eine Unterbrechung während des Zweiten Weltkriegs und durch Ausfälle wegen Tierseuchen – im Jahr 2008 der 75. moderne Pferdemarkt in Ludwigsburg gefeiert werden konnte. Alles, was vorher war, ist ungewiss und unsicher. Kriege, Hungersnöte, Bevölkerungsrückgang, An- bzw. Abwesenheit des Hofstaats beeinflussten die Marktentwicklung.
Zu Ende des 17. und zu Beginn des 18. Jahrhunderts trafen für die ehemals wohlhabende Amtsstadt Marbach mehrere Ereignisse zusammen, die zu einem Niedergang
führten, der noch heute Auswirkungen hat: Der Stadtbrand im Jahr 1693 sowie der
Bau von Schloss und Stadt Ludwigsburg.
Seit 1677, bis 1693 unter Vormundschaft, regierte in Württemberg Herzog Eberhard Ludwig. 1697 schenkten ihm Stadt und Amt Marbach 50 Dukaten zur Hochzeit, ohne zu ahnen, was er wenige Jahre später zu ihrem Nachteil ersann. Der absolutistische Herrscher legte 1704 den Grundstein des Ludwigsburger Schlosses, dem
der planmäßige Ausbau der gleichnamigen Siedlung folgte. Diese vom Herzog begünstigte Ansiedlung, die auch auf Kosten von Marbach einen eigenen Amtsbezirk
erhielt, sollte in den Folgejahren zu einem großen Hindernis für die Entwicklung der
1693 abgebrannten Amtsstadt Marbach und zu einer finanziellen Belastung für das
ganze Amt werden. Außer Marbach, das noch an den Folgen der Zerstörung von
1693 litt, waren auch Stuttgart, das um seinen Charakter als Residenzstadt nicht zu
Unrecht fürchtete, und Markgröningen, das seinen jahrhundertealten Amtssitz an
die junge Stadt abtreten musste, betroffen.
Verschwunden – vergessen
(2018)
Sie werden sicher fragen, warum über so unterschiedliche Themen wie öffentliche Toiletten und Kioske in ein und demselben Aufsatz berichtet wird, zu verschieden sind doch die beiden Objekte in ihrer Bedeutung und Nutzung. Gibt es bei solchen Unterschieden überhaupt Gemeinsamkeiten? Öffentliche Toiletten wie auch Kioske sind meist kleine, eher unscheinbare und städtebaulich unbedeutende Gebäude. In einer prächtigen Barockanlage wie der Stadt Ludwigsburg werden sie durch die zahlreichen Palais und die alles dominierenden Schlossbauten in den Hintergrund gedrängt. Obwohl sie wichtige Funktionen zu erfüllen haben, stehen sie, klein wie sie sind, zwangsläufig im Schatten der Großen, man sieht
nur die im Licht, »die im Dunkeln sieht man nicht«. Ganz überraschend ist dieser Effekt des Übersehen-Werdens allerdings nicht. Während die öffentlichen Toiletten wegen einer möglichen Störung des Stadtbildes gar nicht auffallen durften, war dies bei den Kiosken eigentlich umgekehrt. Sie standen dort, wo sie bemerkt werden sollten, an Brennpunkten des
städtischen Lebens. Oft waren sie aber zu unscheinbar, manchmal nur geduldet und deshalb schon nach kurzer Zeit wieder verschwunden. Sie teilten damit das Schicksal der Toiletten, nicht beachtet bzw. vergessen zu werden. Es wundert deshalb auch nicht, dass Motive mit diesen beiden Objekten auf den zahllosen Ansichtskarten von Ludwigsburg nur eher zufällig vorkommen. Darüber hinaus sind die Funde in den Archiven in vielen Fällen eher bescheiden, oft nur Bauakten oder Gemeinderatsprotokolle. Kontakte mit ehemaligen Betreibern von Kiosken waren nur noch in zwei Fällen möglich.
In der südöstlichen Ecke des »Alten Friedhofs« von Ludwigsburg befindet sich das
vom ehemaligen Sanitätsverein gestiftete Denkmal für jene deutschen Soldaten bzw.
in der damaligen Diktion »Krieger«, die den Sieg im Deutsch-Französischen Krieg
von 1870/71 mit ihrem Leben bezahlten und in der württembergischen Garnisonsstadt unterhalb des Monuments bestattet wurden. Das Denkmal, seine Entstehungsgeschichte, Ikonographie sowie seine Einordnung in den Kontext patriotischer
Erinnerungskultur wurden jüngst in einem Beitrag für die Ludwigsburger Geschichtsblätter ausführlich beschrieben. Darin konnte bereits kurz auf das Schicksal der
auf dem deutschen Denkmal genannten 34 Soldaten eingegangen werden. Aus den
hierfür ausgewerteten preußischen, bayerischen und württembergischen Verlustlisten
ließen sich jedoch nur lückenhafte Informationen gewinnen. Weitere Quellenfunde
im Hauptstaatsarchiv Stuttgart und im Stadtarchiv Ludwigsburg sowie die Auswertung des »Sanitäts-Berichts über die Deutschen Heere 1870/71«, der Berichte der
behandelnden Ärzte, zahlreicher zeitgenössischer Regimentsgeschichten, des gedruckten »Kirchen-Registers« der Stadt Ludwigsburg für die Jahre 1870 und 1871 und der
Kriegsausgaben des »Ludwigsburger Tagblatts« erlauben jetzt genauere Angaben zu
den deutschen Soldaten, die in Ludwigsburger Spitälern verstorben, auf dem »Alten
Friedhof« begraben und auf dem dortigen Denkmal verzeichnet worden sind.
Zu 300 Jahren Ludwigsburger Stadtgeschichte gehören auch die Geschichten ihrer Kirchen. Konfessionen und Religionen gestalten das Leben in einer Stadt wesentlich mit, da Kultus und Kultur zusammenwirken. Dass sie als Kirchen hier gleich zu
Beginn im Plural genannt werden, ist zwar aus heutiger Sicht selbstverständlich, keineswegs jedoch aus den Anfängen der Ludwigsburger Geschichte. Als Schloss und Stadt Ludwigsburg heranwuchsen, war das Herzogtum Württemberg ein evangelisches Gemeinwesen lutherischer Prägung. Dies hatte die Reformation seit 1534 so entwickelt und wurde in der Großen Württembergischen Kirchenordnung von 1559 und dem Landtagsabschied von 1565 festgeschrieben, gültig als das Grundgesetz des evangelischen Württemberg bis zum Königreich 1806 und prägend weit darüber hinaus. So hatten seit der Reformation alle Landesbeamten in sämtlichen Dienstbereichen die so genannte Konkordienformel, die in Tübingen entstandene Bekenntniseinigung der Lutheraner, bei Dienstantritt zu unterzeichnen. Eine Trennung von Staat und Kirche gab es nicht, Bürgergemeinde und Kirchengemeinde waren eines, die Kirchenleitung eine herzogliche Behörde und der Herzog das Oberhaupt seiner Landeskirche, die damit die Form einer Staatskirche besaß. Dazu kam, dass Württemberg seit dem Tübinger Vertrag von 1514 eine ständische Verfassung hatte, was den Vertretern der Landstände, zu denen die Ehrbarkeit, die Städte und die Vorsteher der großen Klöster gehörten, eine große Machtstellung in der Landespolitik einräumte. Auch nach der Reformation waren unter den insgesamt 83 Mitgliedern des württembergischen Landtags 14 evangelische Prälaten als Leiter der Klosterschulen. Somit hatte die Landeskirche auf diesem Weg starken Einfluss auf die Landespolitik, notfalls auch gegen den Herzog, obwohl dieser Kirchenoberhaupt war! Ob diese Machtposition dem Auftrag der Kirche Jesu Christi, die das Evangelium frei und unabhängig auszurichten hat, dienlich war, steht noch einmal auf einem anderen Blatt.
Dekan Zilling schreibt 1777 in seinem Ludwigsburger Notabilienbuch: »Zur besonderen Zierde und Verschönerung der Stadt gereichen die breiten und langen Alleen, welche gleich anfangs sowohl innerhalb als außerhalb der Stadt angelegt worden, nachher aber sogar auch bis an die umliegenden Dorfschaften erweitert wurden, so daß die Stadt in der Ferne und bei jedem Anblick einem prächtigen weiten Lustgarten gleicht.« Bevor im Folgenden auf die einzelnen historischen Alleen Ludwigsburgs näher eingegangen wird, soll kurz vorgestellt werden, wie es zur Anlage des Ludwigsburger Alleennetzes gekommen ist und welche Funktion die Alleen hatten.
Auf heutiger Ludwigsburger Gemarkung lag bekanntlich· im Mittelalter das vermutlich im 7. Jahrhundert entstandene Kirchdorf Geisnang. Im 13 . Jahrhundert
gelangte diese Ansiedlung dann in den Besitz des Zisterzienserklosters Bebenhausen, das aus ihr in der Folgezeit eine Grangie, also einen Wirtschaftshof, machte. [1]
Einer der Gründe für das Kloster Bebenhausen, sich hier niederzulassen, dürfte
der vorhandene Wasserreichtum gewesen sein. Wie alle Zisterzienser galten auch
die Bebenhäuser Mönche als Spezialisten für den Wasserbau. Wo immer es möglich war, errichteten sie an Gewässern Mühlen; in den von ihnen angelegten Teichen und Weihern züchteten sie Fische für ihre Fastenspeisen. [2]
Mit dem Tod des Herzogs Friedrich Eugen am 22. Dezember 1797 endete die Zeit der katholischen Herzöge in Württemberg. Diesem war es 1753 gelungen, in das königlich-preußische Haus einzuheiraten. Der Preis zu solch vornehmer Verbindung war allerdings die Zusage, die Kinder evangelisch erziehen zu lassen. Als Herzog Friedrich, ältester Sohn von Friedrich Eugen und Friederike Sophie Dorothea geb. Prinzessin von Brandenburg-Schwedt, Ende 1797 die Herrschaft in Württemberg übernahm, musste daher auch die Frage der Ausübung des katholischen Glaubens an den Hofgemeinden zu Stuttgart und Ludwigsburg neu geordnet werden.
Die Gründung von Ludwigsburg erfolgte 1709 durch Herzog Eberhard Ludwig von Württemberg. Dieser ließ hier seit 1704 ein nach ihm benanntes Jagd- und Lustschloss errichten, das damals vor allem aus dem Fürstenbau, dem heutigen Alten Corps de logis, bestand. Mit der Gründung des Ordensbaus war soeben begonnen worden. Außerhalb des Schlosses waren Baracken für die zahlreichen Bauarbeiter und Handwerker errichtet worden. Aus dem Material des wieder abgebrochenen Kavalierbaus wurde 1707 das Gasthaus zum Waldhorn an der Schlossstraße erbaut. Zur Unterbringung der Pferde entstand der Marstall, für die Ludwigsburger Baudeputation das Kanzleigebäude und für die Bedürfnisse der Parforcejagd das Jägerhaus, das später zur Talkaserne umgebaut wurde. In der Bauhofstraße errichteten die Bauarbeiter, Handwerker und Reitknechte einfache Unterkünfte. Die Kolonie wurde Neuweiler oder auch Krawattendörfle genannt.
Der Anlass des heutigen Vortrags, ja der ganzen Veranstaltungsreihe, in deren Rahmen er stattfindet, ist ein vergleichsweise unspektakuläres Schriftstück vom 3. September 1718. Es ist keine feierliche Stadterhebungsurkunde, sondern ein einfaches Reskript, ein nüchterner fürstlicher Befehl, der innerhalb der Landesverwaltung publiziert und an den Geheimen Rat des Herzogtums gerichtet war. Herzog Eberhard Ludwig – »von Gottes Gnaden Herzog zu Württemberg und Teckh, Graf zu Mömpellgard, Herr zu Heydenheimb, der römischen kayserlichen Mayestät, des heyligen römischen Reichs und des löblichen schwäbischen Creyses Generalfeldmarschall, auch Obrister über drey Regimenter zu Roß und Fuß« – gibt darin folgenden Beschluss (»unsere gnädigste resolution«) bekannt: Seiner Residenz Ludwigsburg sollen das bisherigen Amt Gröningen sowie Asperg, Hoheneck, Neckarweihingen, Kornwestheim und weitere Orte »incorporiert und ein Oberamt daraus gemacht« werden. Es folgen weitere Anordnungen über die Verwaltung der bisherigen Ämter und des neuen Oberamtes, der Amtskellerei, der Besteuerung sowie der geistlichen Jurisdiktion. Eberhard Ludwig verfügt weiterhin, dass Ludwigsburg zwei Jahrmärkte, je acht Tage nach der Frankfurter Messe, erhalten soll und dass alle inkorporierten Orte, insbesondere aber auch die Kaufleute aus Stuttgart dort ihre Waren anbieten sollen. Ferner sollen die Handwerkerzünfte aller württembergischen Ämter ihre Zentralen nach Ludwigsburg verlegen. Dann schließlich folgt der für Ludwigsburg wichtigste Satz: »wobei Wir mehrbesagter Unserer Residenzstadt Ludwigsburg noch diese Prägrogatio aus Landesfürstlicher Macht und Hoheit ertheilen, daß selbige die dritte Haubtstatt Unseres Herzogthumbs seyn, bey Unserer treugehorsambsten
Landschaft mit zum engern Ausschuß gezogen werden und das Stattgericht daselbst das Privilegium eines Obergerichts wie Stuttgart und Tübingen dergestalt haben solle, daß auch andern Stätten, außer denen incorporierten, dahin zu appelliren frey stehe«.
Am Brunnen vor dem Tore
(2013)
Als Franz Schubert das Lied vom Lindenbaum am Brunnen vor dem Tore Anfang
des 19. Jahrhunderts durch seine Vertonung in den Rang eines deutschen Volksliedes
erhob, waren Brunnen aus dem dörflichen und städtischen Alltagsleben noch lange
nicht wegzudenken: der einfache Dorfbrunnen, aus dessen Rohr das Wasser in einen
einfachen Steintrog floss, daneben die Viehtränke oder der repräsentative städtische
Marktbrunnen, als Demonstration herrschaftlicher Macht, mit dem Landesherrn in
seiner Mitte, mal gewappnet auf einer Säule, wie in Bietigheim zu Renaissance-Zeiten,
oder elegant auf einem Postament, wie in Ludwigsburg zu Zeiten des Barock.
Aber gleichgültig wie der Brunnen aussah, er versorgte Menschen und Tiere nicht
nur mit dem zum Leben notwendigen Wasser, sondern auch mit Arbeit. Der Beruf
eines herrschaftlichen oder städtischen Brunnenmachers war angesehen und verantwortungsvoll. Ihm zur Seite stand der Brunnenknecht, der für den Betrieb und die
Reinigung der Brunnen zuständig war. Die Reparatur- und Wartungsarbeiten schließlich beschäftigten Handwerker fast aller Zünfte.
Gleichzeitig mit dem Erstarken des Nationalbewusstseins in Deutschland gegen Ende
des 19. Jahrhunderts stieg auch die Wertschätzung bedeutender Persönlichkeiten aus
Geschichte, Politik, Kunst und den Geisteswissenschaften. Ihr Andenken zu bewahren
wurde deshalb Anliegen und Auftrag. Der Stolz auf ihre Leistungen für das Vaterland oder die eigene Stadt mündete in verschiedensten Formen der Wertschätzung.
Für jede Stadt war es Ehre und Verpflichtung zugleich, an ihre großen Söhne mit
Denkmalen zu erinnern, deren Geburtshäuser mit Gedenktafeln zu schmücken und
die Geburts- und Sterbetage der so Geehrten mit öffentlichen Feiern angemessen zu
begehen.
Ludwigsburg bildete da keine Ausnahme. 1882 wurde die Einweihung des Schiller-Denkmals pompös zelebriert. Aus Anlass des 10. Todestages von David Friedrich
Strauß stiftete ein Kreis von Verehrern des großen Ludwigsburger Theologen und
Philosophen eine aufwendig gestaltete Gedenktafel, die im Januar 1884 an seinem
Geburtshaus in der Marstallstraße angebracht wurde. Friedrich Theodor Vischer
schloss seine bei der feierlichen Enthüllung der Tafel gehaltene Festrede mit den Worten: »Diesem Toten gebührt mehr als eine Gedenktafel, eine künftige Generation wird
es, hoffen wir, ihm weihen: ein Monument.«
Vischers Worte hatten die Wirkung einer Initialzündung, die nächste Generation
setzte den Wunsch in die Tat um. Anlass war wieder ein »rundes Datum«, der 100. Geburtstag von Strauß im Jahr 1908. In pathetisch würdevollen Feierstunden und zahlreichen Zeitungsartikeln wurde das Leben und Werk von David Friedrich Strauß gewürdigt. Einer dieser Artikel erschien am 25. Januar 1908 in der »Frankfurter Zeitung«.
Der Verfasser, der Heidelberger Literaturwissenschaftler und Privatgelehrte Dr. Ernst
Traumann, zitierte darin unter anderem auch die oben erwähnte Passage aus der
Vischer-Rede.
Vergessen wäre gefährlich! »Verbrechen gegen die Menschlichkeit, unter anderem:
Mord, ethnische Ausrottung, Versklavung, Deportation und andere unmenschliche
Akte gegen die Zivilbevölkerung oder: Verfolgung aufgrund von rassistischen, politischen und religiösen Motiven; unabhängig davon, ob einzelstaatliches Recht verletzt wurde.« So lautet die Definition der Londoner Charta vom 8. August 1945.
Mit dem Begriff »Verbrechen gegen die Menschlichkeit« versuchten 1945 die Staaten, deren Armeen das nationalsozialistische Deutschland niedergerungen hatten, die
Verbrechen der Deutschen zu beschreiben und Maßstäbe zu ihrer Verurteilung zu
schaffen. Dass sie einen ganz wichtigen rechtsstaatlichen Grundsatz unterliefen,
indem sie den Straftatbestand erst definierten, nachdem die Taten begangen waren,
war allseits bewusst. Angesichts der jahrelangen, geplanten, massenhaft praktizierten
ungeheuerlichen Brutalität des Terror-Regimes und aller, die es unterstützten, wurde
dieser Verstoß gegen einen formalen Rechtsgrundsatz in Kauf genommen. Unter anderem auch, weil »Verbrechen gegen die Menschlichkeit« zwar eine neue Formulierung war, im Kern aber nur gewachsene Grundlagen des modernen Rechts zusammenfasste – bis hin zu biblischen Grundsätzen wie »Liebe deinen Nächsten wie dich
selbst« oder eben »Du sollst nicht töten«. Diese und alle darauf aufbauenden Gebote
und Verbote brauchten angesichts der zwölf Millionen Menschen, die von den Nazis
gezielt ermordet worden waren, dringend neue Schubkraft.